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Auto Reparatur von freier Werkstatt durchgeführt und fehlgeschlagen bzw. verschlimmert. Wer haftet?

Themenstarteram 30. Oktober 2013 um 14:49

Hallo,

folgende Situation:

Habe schon seit Monaten Probleme mit meiner Bremse. Es hört sich so an, als würde Luft aus der Bremse entweichen. Die Diagnose von der freien Werkstatt war schlussendlich ein defekter Bremskraftverstärker und höchstwahrscheinlich auch in Kombination mit dem Hauptbremszylinder. Die Teile konnten selbst beschafft werden. Ich hatte die Abmachung mit den KFZ Meister, dass ich die Teile im Internet bestelle und er sie mir einbaut (original ATE von Mister-Auto)

Jetzt wurden die Teile in den letzten Tagen ausgetauscht - heute bekam ich dann einen Anruf, dass es fertig wäre aber das Problem immer noch besteht. Als ich dann bei der Werkstatt ankomme (Freundin war mit dabei), hat man die Laune des KFZlers schon von weiten gerochen, dass er ziemlich angepisst ist, dass es nicht funktioniert hat (ich selbst sicherlich mehr!)

Jetzt das übelste:

Bei der Probefahrt war deutlich erkennbar, dass die Bremse völlig Wirkungslos ist - beim Durchdrücken merkt man keinerlei Widerstand mehr. Es kann auch keine Vollbremsung mehr durchgeführt werden sondern nur noch leichte Bremsungen.

Was kann ich jetzt tun? Bin ich jetzt der gearschte, weil ich die Teile selbst mitgebracht habe und er dadurch argumentieren kann, dass die Teile einen Defekt hätten (was ich allerdings nicht glaube) - oder ist der verpflichtet das Zeug mindestens wieder zurück zu bauen, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen? Eigentlich hätte das Auto gestern schon fertig werden sollen aber da kam ein Anruf von ihm, dass er ein Teil abgebrochen hat (versehentlich - was auch immer...) und jetzt der shit....

Bin wegen der ganzen Sache ziemlich angepisst und bin echt am überlegen, wie ich jetzt morgen am besten handeln soll, falls die Bremsentlüftung seinerseits immer noch nicht richtig umgesetzt wurde.

Hat irgendwer von euch ein paar Tipps für mich? Freundlich bleiben und einen Kompromiss finden oder falls er stur bleibt und die Reparatur alles verschlimmert hat (was ja bis jetzt der Fall ist) ggf. über Anwalt oder Anzeige erstatten? Bin ich verpflichtet den Rechnungsbetrag zu bezahlen (heute sind 250 € gefallen) - darf er bei der Nachbesserung diese Zeit in Rechnung stellen?

Vielen Dank im Vorfeld für konstruktive Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kung Fu

Ist eigentlich nicht anderes als das übliche Verfahren bei Werkstätten heutzutage: Solange Teile tauschen, bis der Fehler weg ist (oder auch nicht).

Der Kunde bezahlts - und je mehr man tauscht, umso mehr Gewinn macht man noch mit dem ET-Umsatz. Da muß man dem Mann noch dankbar sein, wenn er auf diesen Umsatz verzichtet.

So diskriminierst Du eine ganze Branche. So gesehen darfst Du dein Auto in keine Werkstatt mehr bringen.

Letztenendes ist eine 100%-ige Fehlerdiagnose aber nicht immer möglich. Heutige Autos sind nun mal mit Technik vollgestopft, wo manche freie Werkstatt nur noch überfordert ist. Da bleibt nur die Möglichkeit, Teile zu tauschen und dann hoffen, den Fehler gefunden zu haben. Wenn nicht, wird eben weiter getauscht. Entweder lasse ich mich als Fahrzeughalter darauf ein oder fahre in Zukunft nur noch Fahrrad.

In dem geschilderten Fall kann man gar nicht objektiv urteilen. Die Werkstatt hat ihr Bestes gegeben. Leider reichte es nicht.

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Ein ganz klares "kommt darauf an" ;)

Jetzt müsste eine Diagnose erfolgen wo der Fehler liegt und geguckt werden was du genau beauftragt hast. Fehlerdiagnose oder nur deine Teile einbauen? Sind tatsächlich die Teile defekt oder falsch eingebaut worden? Fehler ganz woanders?

Davon hängt auch ab wer haftet, sind z.B. die von dir gebrachten Teile defekt ist die Werkstatt fein raus und du zahlst den Einbau der defekten Teile. War es ein fehlerhafter Einbau haftet die Werkstatt.

Freundlich bleiben bringt dich immer weiter.

Rechtlich (ohne hier eine Rechtsberatung abzugeben) wird es so aussehen, dass

– du die Teile gekauft hast

– der Werkstatt einen Auftrag zum Einbau dieser Teile erteilt hast

– die Werkstatt diese (davon gehe ich mal aus) korrekt verbaut hat.

Damit ist für alle Beteiligten dieser Vertrag erfüllt. Dass das Bremsenproblem nicht gelöst ist, hat mit diesem Vertrag nichts zu tun.

Wenn allerdings nachweisbar der Werkstatt der Auftrag erteilt worden wäre "Behebe das Bremsenproblem", dann wäre die Werkstatt weiter in Verpflichtung, den Fehler zu suchen und zu beheben, allerdings auch weiterhin auf deine Kosten.

Themenstarteram 30. Oktober 2013 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Ein ganz klares "kommt darauf an" ;)

Jetzt müsste eine Diagnose erfolgen wo der Fehler liegt und geguckt werden was du genau beauftragt hast. Fehlerdiagnose oder nur deine Teile einbauen? Sind tatsächlich die Teile defekt oder falsch eingebaut worden? Fehler ganz woanders?

Davon hängt auch ab wer haftet, sind z.B. die von dir gebrachten Teile defekt ist die Werkstatt fein raus und du zahlst den Einbau der defekten Teile. War es ein fehlerhafter Einbau haftet die Werkstatt.

Eine Fehlerdiagnose wurde vorher bei der selbigen Werkstatt gemacht. Es wurde sogar empfohlen den Bremskraftverstärker und den Hauptbremszylinder auszutauschen. Der Typ hat sogar noch gesagt, dass ich mir die Teile selbst beschaffen kann... habe die Teile auch in nem Portal gekauft, wo das Zeug normalerweise in Ordnung ist - hab dort auch schon Bremsschreiben und Klötze gekauft - alles soweit in Ordnung gewesen. Habe sogar noch Rückgaberecht.

Ich versuche es jetzt vorerst mal mit freundlich bleiben und hoffen, dass er es kostenlos nachbessert oder eben die Teile wieder zurück baut.

Zitat:

Original geschrieben von Fightz

Eine Fehlerdiagnose wurde vorher bei der selbigen Werkstatt gemacht.

Hoffentlich hast du davon eine Auftragskopie erhalten.

Das mit dem Teile selber besorgen ist immer problematisch, viele Werkstätten weigern sich aus gutem Grund fremde Teile zu verbauen. Jetzt gibt es nämlich das Nachweisproblem waren die Teile vor dem Einbau defekt, sind die beim Einbau kaputt gegangen, ist der Einbau fehlerhaft gewesen, ...

Verkauft die Werkstatt Diagnose, Teile und Reparatur in einem gibt es die Diskussion nicht und die Werkstatt hat klar dafür zu sorgen dass es am Ende funktioniert. Den Stress wegen ein paar € die ebay-Teile dann billiger sind.

Also nach alter Sitte ist so, das Du immer darauf bestehen kannst das er die Reparatur Ordnungsgemäss auzuführen hat und da ist es egal ob freie oder Vertragswerkstatt. Da Du und die Werkstatt sich vorab darauf verständigt habt, das Du die Teile besorgen kannst und er sie dann einbaut. Das die Reaktion der Werkstatt in bezug der Reparatur wie Du meins angepisst sei ist nicht nachvollziehbar, den wen er die abgemacht Reparatur nicht Ordnungsgemäss ausgeführt hat, kannst Du darauf bestehen das er Die Reparatur auf jeden Fall nachbessern muss. Das er bei der Installation auch noch Mist sprich ein Teil abgerochen hat, ist sein Pech und auf jeden Fall hat er dann für Ersatz zu sorgen. Was generell unverständlich ist, ist das der angebliche Kfz. Meister Dich dann überhaupt mit angeblich defekter Bremse allein eine Probefahrt hat machen lassen und von daher würde im Fall das die Werkstatt sich dann nach einem freundlichem Gespräch sich immer noch quer stellen sollte, mich mal schlau machen bei einem Sachverständigen ( ADAC - DEKRA ) , den Schritte zum oder über einen Anwalt werden dann doch die Kosten unnötig in die Höhe getrieben.

Es gibt für den Ernstfall auch eine so genannte Kfz Schlichtungsstelle und die ist über die Kfz. Innung zu erfragen.

Hat hier bei uns in Frankreich einen ähnlichen Fall und obwohl es eine Vertragswerkstatt war, wurden dort keine Originalteile sprich Heizungstauscher ( Preis 150 euro und im Internet max. 65.00 euro ) sondern irgend eine Wild West Marke verbaut und nach ca. 250 Km. war das gerade getauschte Teil wieder defekt und ich musste darauf wieder in eine Werkstatt und nach langem hin und her und auf Kulanz wurde dann ein Originalteil verbaut und ohne dafür dann auch noch einmal bezahlen zu müssen.

Wie gesagt würde ich mich auf jeden Fall auf die Hinterbeine stellen und darauf bestehen, das die abgemacht Reparatur Ordnungsgemäss ausgeführt wird oder dann eben ordentlich nachgebessert wird

Ganz doofe Situation für dich!

Du hast ein kaputtes Auto, bekommst die Diagnose mit Hoffnung auf Reparatur, sollt du zahlen und der Fehler ist immer noch nicht behoben.

Genauso doofe Situation für den Mechaniker!

Stellt dir eine Diagnose, lässt sich auf einen finanziellen Kompromiss ein, scheitert mit der Reparatur, hat einen verärgerten Kunden auf dem Hof (zweifelt an seinen Fähigkeiten), und, und, und.

Rein rechtlich haftet der, welcher den Fehler gemacht hat.

-Sind die Ersatzteile defekt, zahlst du und nimmst den Internethändler in Regress.

-Hat der Mechaniker bei der Reparatur etwas falsch gemacht, muss er die Sache kostenlos regeln.

-Hat der Mechaniker dir eine Fehldiagnose gestellt, muss er das Fahrzeug wieder in den Urzustand versetzen.

Das Problem ist allerdings, dass du die Beweispflicht hast, weil du die Teile besorgt hast. Also läuft es in jedem Fall auf ein langwieriges Verfahren, mit Gutachter(n) und Prozess hinaus.

Da dir, durch den weiterhin bestehenden Defekt, ein langer Rechtsstreit nicht wirklich nützt, würde ich versuchen mich mit der Werkstatt zu einigen. Dazu gibt's eine Schiedsstelle bei der KFZ-Innung.

Wenn du allerdings das Vertrauen zur Werkstatt noch nicht ganz verloren hast, würde ich mit dem Mechaniker gemeinsam nach einer Lösung suchen. Es sollte sich doch irgendwie der Defekt an deinem Auto finden lassen und dann kommt dir bestimmt auch die Werkstatt mit dem Preis entgegen...

Nun zum Defekt:

Da du schreibst, dass sich die Bremse "weich" anfühlt und kaum Wirkung zeigt, kann man den Fehler auf den hydraulischen Teil begrenzen.

Ganz profan muss man unterscheiden, ob Druck verloren geht, oder gar nicht aufgebaut wird. Im ersten Fall, muss die ganze Anlage auf Dichtigkeit untersucht werden, also auch unter die Gummimanschetten sehen. Ohne Flüssigkeitsverlust kommt eigentlich nur der HBZ in Frage (sind auch neu manchmal schon defekt).

Wenn kein Druck aufgebaut wird, kommen ebenfalls zwei Gründe in Frage. Eine Luftblase, die sich nicht herausdrücken lässt, oder ein defekter ABS-Regelblock. Beim ersten Fall muss man die Art der Entlüftung ändern, also durch Absaugung am Entlüfterventil. Ein Defekt am ABS sollte bei deinem Auto schon durch die Selbstdiagnose angezeigt werden. Falls nicht (sehr selten), lässt sich das nur durch den probeweisen Austausch des ganzen Bauteils klären.

Ich hoffe meine Ausführungen konnten dir eine Entscheidungshilfe sein und du findest eine befriedigende Lösung...

Zitat:

Original geschrieben von myworld

Also nach alter Sitte ist so, das Du immer darauf bestehen kannst das er die Reparatur Ordnungsgemäss auzuführen hat und da ist es egal ob freie oder Vertragswerkstatt. Da Du und die Werkstatt sich vorab darauf verständigt habt, das Du die Teile besorgen kannst und er sie dann einbaut. Das die Reaktion der Werkstatt in bezug der Reparatur wie Du meins angepisst sei ist nicht nachvollziehbar, den wen er die abgemacht Reparatur nicht Ordnungsgemäss ausgeführt hat, kannst Du darauf bestehen das er Die Reparatur auf jeden Fall nachbessern muss. Das er bei der Installation auch noch Mist sprich ein Teil abgerochen hat, ist sein Pech und auf jeden Fall hat er dann für Ersatz zu sorgen.…

Das einzige Richtige daran ist, dass eine Reparatur ordnungsgemäß ausgeführt werden muss. Die wäre aber auch dann ordnungsgemäß ausgeführt, wenn selbst mitgebrachte defekte Teile verbaut werden! Eine Nachbesserung kann man in diesem Fall wahrscheinlich nicht verlangen, weil eben der Vertrag (der besteht nur aus dem Einbau der Teile) ordnungsgemäß erfüllt wurde. Da müsste man aber die genauen Vertragsverhältnisse, AGB usw. kennen, dann könnte ein RA eine verbindliche Aussage dazu treffen.

Wenn Du die Teile ranschaffst, können sie sich wohl deswegen rausreden. So von wegen Garantie und so.

Hi,

da Du die Teile mit gebracht hast! Hast Du dadurch ganz schlechte Karten!

Versuche freundliche eine gemeinsame Lösung zu finden! Aber die Werkstatt ist nicht dazu verpflichtet!

MfG

Super-TEC

Es wurde ja hier schon mehrfach erwähnt:

1. die Ursache finden ( empfehlenswert mit deiner jetzigen 'brassigen' Werkstatt) über a) die jetzige Verschlimmerung und b) die Ursache deiner Bremsprobs als solches mit dem Ergebnis einer einwandfreier Bremsleistung.

2. erstmal nicht noch woanders hinfahren und dort alles richten lassen. Da gibt es sicherlich Probs mit deiner 'brassigen' Werkstatt; die erkennen meist nur Gericht ihren evtl. Fehler an.

-

3. dann kannste jammern vll. auch klagen über die Unfähigkeit der Werkstatt oder die der Teilehändler.

 

Anders gehts nicht, oder du hast Geld ohne Ende für Anwälte und Gutachter.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Fightz

 

Bei der Probefahrt war deutlich erkennbar, dass die Bremse völlig Wirkungslos ist - beim Durchdrücken merkt man keinerlei Widerstand mehr. Es kann auch keine Vollbremsung mehr durchgeführt werden sondern nur noch leichte Bremsungen.

Um was für eine Karre geht es hier überhaupt, etwa um den A3 in der Signatur?

Bei so Totaloperationen an der Bremse treten gerne Probleme mit der Entlüftung selbiger auf. Hierzu ist der Diagnosetester erforderlich, um die ABS- Pumpe anzusprechen. Wurde dies beachtet?

Gruß

Hi zusammen,

könnte der TE ein paar mehr Fakten hier einbringen?:

Um welches Fahrzeug(Typ,Bj,Km-Stand) handelt es sich genau?

Warum schon seit Monaten ein Problem mit der Bremse?(wie kündigte sich die Problematik an?)

Warum sollte eine Reparatur durchgeführt werden?( Grund ein Zischen?)

Was wurde bei der Auftragsannajme vereinbart?

Welches Ergebnis gab es dann bei der Fehlerdiagnose von der Werkstatt?

War die Fehlerdiagnose nur eine Vermutung?

Wie kommt es zu der Übereinkunft selbst angelieferte Teile einzubauen,seitens der Werkstatt?

Was hat der TE genau an Teilen der Werkstatt angeliefert?

Welches Teil wurde bei der Reparatur abgebrochen?

Was hat der Werkstattinhaber geäußert zu dem Sachverhalt(außer genervt zu sein)?

Hat die Werkstatt eine weitere Reparaturmaßnahme vorgeschlagen?

 

Ok, viele Fragen auf einmal....nun denn?!Rann an die Tasten,ansonsten würde ich sagen:

Immer der Werkstatt die Möglichkeit lassen nachzubessern,bevor Schiedsmann,Anwalt etc. eingeschaltet werden!

Viele Grüße

Sancho deluxe

Themenstarteram 30. Oktober 2013 um 20:44

Original geschrieben von Sancho deluxe

Hi zusammen,

könnte der TE ein paar mehr Fakten hier einbringen?:

Zitat:

Um welches Fahrzeug(Typ,Bj,Km-Stand) handelt es sich genau?

A3 8P 1.4 T-FSI BJ 2008 90.000 km (leider keine Anschlussgarantie mehr)

Zitat:

Warum schon seit Monaten ein Problem mit der Bremse?(wie kündigte sich die Problematik an?)

Ist bei einer längen Fahrt aufgefallen, dass es aus dem Gaspedal komisch herausbläst, als würde man eine Luftmatratze aufpumpen. War auch schon bei div. Fachwerkstätten und direkt bei Audi und mir konnte keiner mit Sicherheit sagen, was das nun ist. Letztendlich hat die Masse auf den Bremskraftverstärker in Verbindung mit dem Hauptbremszylinder gezeigt.

Zitat:

Warum sollte eine Reparatur durchgeführt werden?( Grund ein Zischen?)

1. Die Bremse wird hart, wenn man zügig Überholt und dann wieder einschehrt - wenn man den Bremsvorgang abbrechen muss extrem gefährlich

2. Das Geräusch an sich stört mich

Zitat:

Was wurde bei der Auftragsannajme vereinbart?

Es wurde zuvor die Diagnose gemacht (hat 40 € gekostet), dass es höchstwahrscheinlich der BKV. Nach paar Wochen hab ich dann die Teile bestellt und ihm das Auto vorbei gebracht. Waren original Teile von ATE von seriöser Händler (Mister-Auto)

 

Zitat:

Welches Ergebnis gab es dann bei der Fehlerdiagnose von der Werkstatt?

Geräusch immer noch deutlich hörbar aber es hat sich insofern verschlimmert, dass die Bremse komplett durchdrückbar ist sprich der Typ die Entlüftung der Bremse bzw. des Bremssystems nicht hin bekommt (hat es schon 3 mal versucht gehabt und macht es nun das 4. mal)

Zitat:

War die Fehlerdiagnose nur eine Vermutung?

Er meinte es liegt, höchstwahrscheinlich daran und dann dann bei Annahme noch erwähnt, dass es das jetzt auch hoffentlich sei (die Ursache)

 

Zitat:

Wie kommt es zu der Übereinkunft selbst angelieferte Teile einzubauen,seitens der Werkstatt?

Er ist mir sozusagen damit entgegengekommen. Habe ja auch erst mein Studium beendet und bin jetzt noch nicht so flüssig mal hier und da bei Audi direkt ne 2-3k Reparatur zu bezahlen. Die Teile hätten bei ihn auch mind. 200 Euro mehr gekostet.

 

Zitat:

Was hat der TE genau an Teilen der Werkstatt angeliefert?

Bremskraftverstärker ATE 03.7863-9502.4

Hauptbremszylinder ATE 03.2122-2129.3

 

Zitat:

Welches Teil wurde bei der Reparatur abgebrochen?

Weis ich nciht 100 %ig, da man ihm an Handy schlecht verstanden hat - ich glaub irgendein "billiges" Teil - fällt nicht ins Gewicht hat er gemeint - ich fand es schon bissl dreist, dass es am Tel so rüber kam, als würde er mir das berechnen wollen aber mir war es in dem Moment egal, da die Hoffnung noch bestand, dass der Fehler zu 100 % beseitigt wird und ich dann zufrieden gewesen wäre.

 

Zitat:

Was hat der Werkstattinhaber geäußert zu dem Sachverhalt(außer genervt zu sein)?

Er entlüftet die Bremse erneut - bei mir kam dann nur der Kommentar, dass man so nicht fahren kann und ich selbst in dem Zustand der Bremse nicht mal durch den TÜV kommen würde. Meine Freundin war auch als Zeugin anwesend.

 

Zitat:

Hat die Werkstatt eine weitere Reparaturmaßnahme vorgeschlagen?

Nein, leider nicht. Das Problem ist halt auch, dass jetzt die neuen Ersatzteile eingebaut sind, die ich ja wahrscheinlich nicht mehr zurück geben kann oder? Das ärgert mich auch sehr, ansonsten könnte ich wenigstens meine ~ 270 € für die Teile wieder reinholen, falls der Rückbau zu den Altzustand kostenlos wäre.....

 

Zitat:

Ok, viele Fragen auf einmal....nun denn?!Rann an die Tasten,ansonsten würde ich sagen:

Immer der Werkstatt die Möglichkeit lassen nachzubessern,bevor Schiedsmann,Anwalt etc. eingeschaltet werden!

Das mit den Schiedsmann bzw. Anwalt wäre dann noch eine Option, die ich mir offen halten möchte aber eigentlich hab ich den Typ als sehr angenehm und freundlich kennen gelernt und möchte mir bzw. ihm das eigentlich ersparen. Kostet nur Zeit und Nerven - nur bin ich halt echt am überlegen wie ich da jetzt morgen argumentiere, wenn es darum geht die Rechnung zu begleichen oder falls der Typ das doch nicht mehr hinbekommt und ich weitere Ausfallzeiten mit dem Auto habe - brauch das Auto auch irgendwann wieder...

Werde morgen wieder mit Verstärkung dort auftauchen, damit wenigstens ein Zeuge da ist.... an sich möchte ich eigentlich keinen Rechtsstreit haben aber falls mir nichts anderes übrig bleibt bzw. sich kein Kompromiss oder eine gütige Einigung mit Preisminderung der Rechnung und entsprechender Zustandswiederherstellung ergibt wird mir wohl nix anderes übrig bleiben :-/

 

Bei den neues Auto muss man teilweise mit den Testern einen Befehl an das ABS Steuergerät senden bevor man entlüften kann. Da mal bei der Vertragswerkstatt nachfragen, oder im Richtigen unterform.

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