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Auto Reparatur von freier Werkstatt durchgeführt und fehlgeschlagen bzw. verschlimmert. Wer haftet?

Themenstarteram 30. Oktober 2013 um 14:49

Hallo,

folgende Situation:

Habe schon seit Monaten Probleme mit meiner Bremse. Es hört sich so an, als würde Luft aus der Bremse entweichen. Die Diagnose von der freien Werkstatt war schlussendlich ein defekter Bremskraftverstärker und höchstwahrscheinlich auch in Kombination mit dem Hauptbremszylinder. Die Teile konnten selbst beschafft werden. Ich hatte die Abmachung mit den KFZ Meister, dass ich die Teile im Internet bestelle und er sie mir einbaut (original ATE von Mister-Auto)

Jetzt wurden die Teile in den letzten Tagen ausgetauscht - heute bekam ich dann einen Anruf, dass es fertig wäre aber das Problem immer noch besteht. Als ich dann bei der Werkstatt ankomme (Freundin war mit dabei), hat man die Laune des KFZlers schon von weiten gerochen, dass er ziemlich angepisst ist, dass es nicht funktioniert hat (ich selbst sicherlich mehr!)

Jetzt das übelste:

Bei der Probefahrt war deutlich erkennbar, dass die Bremse völlig Wirkungslos ist - beim Durchdrücken merkt man keinerlei Widerstand mehr. Es kann auch keine Vollbremsung mehr durchgeführt werden sondern nur noch leichte Bremsungen.

Was kann ich jetzt tun? Bin ich jetzt der gearschte, weil ich die Teile selbst mitgebracht habe und er dadurch argumentieren kann, dass die Teile einen Defekt hätten (was ich allerdings nicht glaube) - oder ist der verpflichtet das Zeug mindestens wieder zurück zu bauen, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen? Eigentlich hätte das Auto gestern schon fertig werden sollen aber da kam ein Anruf von ihm, dass er ein Teil abgebrochen hat (versehentlich - was auch immer...) und jetzt der shit....

Bin wegen der ganzen Sache ziemlich angepisst und bin echt am überlegen, wie ich jetzt morgen am besten handeln soll, falls die Bremsentlüftung seinerseits immer noch nicht richtig umgesetzt wurde.

Hat irgendwer von euch ein paar Tipps für mich? Freundlich bleiben und einen Kompromiss finden oder falls er stur bleibt und die Reparatur alles verschlimmert hat (was ja bis jetzt der Fall ist) ggf. über Anwalt oder Anzeige erstatten? Bin ich verpflichtet den Rechnungsbetrag zu bezahlen (heute sind 250 € gefallen) - darf er bei der Nachbesserung diese Zeit in Rechnung stellen?

Vielen Dank im Vorfeld für konstruktive Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kung Fu

Ist eigentlich nicht anderes als das übliche Verfahren bei Werkstätten heutzutage: Solange Teile tauschen, bis der Fehler weg ist (oder auch nicht).

Der Kunde bezahlts - und je mehr man tauscht, umso mehr Gewinn macht man noch mit dem ET-Umsatz. Da muß man dem Mann noch dankbar sein, wenn er auf diesen Umsatz verzichtet.

So diskriminierst Du eine ganze Branche. So gesehen darfst Du dein Auto in keine Werkstatt mehr bringen.

Letztenendes ist eine 100%-ige Fehlerdiagnose aber nicht immer möglich. Heutige Autos sind nun mal mit Technik vollgestopft, wo manche freie Werkstatt nur noch überfordert ist. Da bleibt nur die Möglichkeit, Teile zu tauschen und dann hoffen, den Fehler gefunden zu haben. Wenn nicht, wird eben weiter getauscht. Entweder lasse ich mich als Fahrzeughalter darauf ein oder fahre in Zukunft nur noch Fahrrad.

In dem geschilderten Fall kann man gar nicht objektiv urteilen. Die Werkstatt hat ihr Bestes gegeben. Leider reichte es nicht.

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Du machst jetzt 2 Fehler: 1. weiter so unsicher fahren. Ganz klar. Es muss doch ohne grosse (€-)Aktionen zu starten einen Werksattmeister von AUDI geben der dir im Vorbeifahren sagt: "Ja,das kennne wir, ist...." Tipp von mir, schreibe mal an den AUDI Kundendienst und sage das die Werkstatt nicht mehr weiter weiß. Die Kundendienst-Ing. haben was drauf, die kennen die Lösung.Sicher!

2. du verkaufst gebrauchte Bremsteile von denen du nicht sicher weißt ob sie noch i.O. sind. Die Symptome blieben auch mit neuen Teilen, ja, aber ausschliessen kannste das nicht, denn immer noch steht die Unfähigkeit der Werkstatt überhaupt zu entlüften im Raum und damit generell die Fähigkeit die alten Teile auszubauen und danach fachgerecht so zu behandeln das sie evtl. wieder eingebaut werden sollen.:rolleyes:

Die Nachlaufbohrung im HBZ hat etwa 1mm Durchmesser; ein Flusen reicht das Teil funktionsunfähig zu machen.

am 7. November 2013 um 10:54

Wenn es zischt und der BKV versagt, würde ich mir mal ganz genau die Unterdruckleitung zum BKV angucken. Es kann auch sein, daß eine andere U-Druckleitung am Einlaß gerissen/gebissen ist, die am selben Abzweig sitzt wie die BKV-Leitung. Der Druckverlust wirkt sich dann nur bei Volllast aus.

Zitat:

Original geschrieben von flatfour

....., denn immer noch steht die Unfähigkeit der Werkstatt überhaupt zu entlüften im Raum.....

Hi,

genauso ist es...

Eine Ferndiagnose zu stellen ist ganz schwierig!

Zusätzlich würde ich das gesamte System auf Undichtheit überprüfen, sowie einmanfreie Funktion des gesamten Systems!

Solange dies nicht geklärt wäre/ist würde ich Ihn stehen lassen ( Verantwortung zeigen ).

MfG

Super-TEC

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