auto privat verkaufen
möchte das auto von meiner freundin privat verkaufen .,...........sie möchte es so lange fahren bis es verkauft ist ..........WORAUF IST ZU ACHTEN WENN DAS AUTO NOCH ANGEMELDET IST WENN ES VERKAUFT WIRD
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
Ich kann nur sagen: Einen Vertrag macht man um u.A. GENAU solche Sachen zu regeln.
Ach so... und ich dachte immer ein Kaufvertrag regelt nur die Besitzverhältnise...
Werde beim nächsten mal also das Auto angemeldet lassen und ne Klausel einfügen "das Fzg darf nicht als Fluchtwagen genutzt werden" 😁
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gerry08
Die Lösung für das Problem hat Autopfand schon gepostet 🙂
Lesen und vor allem Zusammenhänge erkennen scheint nicht die Stärke von Hoinz zu sein😁
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
Geboren 1983 ;-)
...mit der Zeit lernt auch er😉
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Lesen und vor allem Zusammenhänge erkennen scheint nicht die Stärke von Hoinz zu sein😁Zitat:
Original geschrieben von Gerry08
Die Lösung für das Problem hat Autopfand schon gepostet 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
...mit der Zeit lernt auch er😉Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
Geboren 1983 ;-)Gruß
Sag ma Pfandmensch, warum kommt von dir eigentlich immer nur Quatsch? Lastet dich das Pfandgeschäft nicht aus?😁
Mittlerweile kann ich schon voraussehen was als nächstes für ein Beitrag von dir kommt. Bei dir gibt es eigentlich nur drei Möglichkeiten:
1. Einfach nur ein dummer Spruch mit einer WAHNSINNS Ironie 😁
2. Du zeigst wie umwerfend du die deutsche Rechtschreibung beherrschst
3. Du machst eine Anmerkung dass das Thema welches behandelt wird schon mal da war
ach ja und gelegentlich kommt noch eine Werbung fürs Pfandleihhaus und Threads die du eröffnest werden in aller Regel umgehend geschlossen. Irgendwie lustig.🙂
Grüße Hoinz
P.S. Wenn du weiter so machst, bekommst du noch einen Platz in der Liste meiner persönlichen Lieblinge (direkt neben Feldtins)😁
Zitat:
Original geschrieben von hoinz69
Um jetzt mal die paranoiden Geschichten fortzuführen. Die schlüssel händigst du ihm ja auch mit aus.
Nö, NUR Brief, Schein, HU+AU Bericht, Kennzeichen. mehr braucht derjenige nicht um den Wagen auf sich umzumelden. Wenn er das gemacht hta kommt er wieder und bekommt Schlüssel, damit er mit SEINEN Kennzeichen wegfahren kann. Natürlich braucht er zunächst nicht den ganzen Kaufpreis zu zahlen wenns nur die Papiere gibt, sondern den Rest erst bei Übergabe des PKW.
Ach Hoinz, ich mag dich😁
Das meine ich ernst...