Auto nach Zulassung aber vor Erhalt bezahlen?

Moin,

wir haben ein Angebot im Internet für eine Tageszulassung gefunden, das sehr attraktiv ist. Der Wagen wurde Ende 2019 erstmalig zugelassen, aber nicht gefahren.

Anbieter ist ein großes Autohaus am andere Ende von Deutschland.

Der Kauf würde cornabedingt und aufgrund der Entfernung online erfolgen. Ablauf wäre laut Rücksprache so, dass die den Kaufvertrag schicken, wir unterschreiben und ihn per Post zurückschicken.

Die schicken daraufhin die erforderlichen Unterlagen für die Zulassung per Einschreiben. Wir lassen das Auto zu nd schicken eine Kopie des Fahrzeugscheins als Nachweis für die Zulassung zum Autohaus und überweisen den Kaufbetrag.

Die machen eine Übergabeinspektion und schicken das Auto dann mit der Spedition auf den Weg zu uns. Die Kosten für die Spedition zahlen wir dann beim Fahrer in bar.

Wie ist das aus sicherheitstechnischer Sicht zu beurteilen? Ich würde kein Auto bezahlen, ohne was in der Hand zu haben. In dem Fall hab ich aber Fahrzeugbrief und kann das Auto zulassen.

Der Händler will natürlich kein Auto ausliefern und Papiere rausgeben, ohne Geld zu haben.

Trage ich hier ein Risiko, wenn der Händler zwischen Bezahlung und Auslieferung insovent geht?

72 Antworten

Unabhängig von der Auslegung der Haftungsfrage nutzt es dem TE im Falle eines Schadens ja wenig, wenn er zwar einen Haftungsanspruch hat, es aber keinen Finanztopf gibt, aus dem seine Ansprüche bedient werden können. Daher ist hier die Versicherung des Transports ja so immens wichtig.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Februar 2021 um 19:42:19 Uhr:



Ist ein Auto noch ein Konsumgut? Hier hilft das HGB weiter...

Wie man an den sonstigen Kommentaren allein in diesem Thread hier sehen kann, hat @S_C_R_A_M_B_L_E_R wieder wenig Ahnung, dafür aber viel Meinung.

Wenn er von einem Konsumgüterkauf spricht, meint er wohl tatsächlich den Verbrauchsgüterkauf des BGB. Vielleicht benutzt eine sehr auflagenstarke deutsche Boulevardzeitung andere Wörter, das kann ich nicht beurteilen. Aber irgendwo wird er es ja aufgeschnappt haben.

Dabei scheint er - auch wenn dies wohl ein Zufallstreffer ist - zu erkennen, dass gemäß § 475 Abs. 2 BGB die Gefahrtragungsregel des § 447 Abs. 1 BGB im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung findet. Er verkennt jedoch, dass dafür ein "Versendungskauf" vorliegen müsste, also eine Schickschuld. Wäre dem so, dann müsste man sich über die Frachtführerhaftung allenfalls als "Notanker" über die Drittschadensliquidation des 421 Abs. 1 S. 2 HGB Gedanken machen, könnte sich aber vorrangig an den Verkäufer handeln.

Aber: vorliegend handelt es sich wohl nicht um eine Schickschuld, auch wenn dies nicht zu 100% klar ist.

Und: wir sind solche Beiträge ja schon von StephanRE gewohnt. Dass ein neuer kommen würde, war wohl allen klar 😎

Fahrzeuge sind natürlich Konsumgüter, werden aber wohl nicht als Verbrauchsgüter, sondern als Gebrauchsgüter eingestuft.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 24. Februar 2021 um 20:13:48 Uhr:


Fahrzeuge sind natürlich Konsumgüter, werden aber wohl nicht als Verbrauchsgüter, sondern als Gebrauchsgüter eingestuft.

Was meinst du mit Verbrauchsgütern? Was ein Verbrauchsgüterkauf ist, ergibt sich aus § 474 Abs. 1 BGB. Das kann auch ein Fahrzeug sein.

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Mich wundert, das der TE direkt den Transport bezahlen soll ... ich hätte eher erwartet, das selbiger vom Händler übernommen wird, der diesen Posten wiederrum auf die Fahrzeugrechnung aufschlägt.

Zitat:

@Knergy schrieb am 25. Februar 2021 um 07:04:26 Uhr:


Mich wundert, das der TE direkt den Transport bezahlen soll ... ich hätte eher erwartet, das selbiger vom Händler übernommen wird, der diesen Posten wiederrum auf die Fahrzeugrechnung aufschlägt.

Stimme zu. Wurde mir auch letzten Dezember so angeboten (wären paar hundert Euro "mehr" gewesen). Hab Zugticket gekauft für €40 inklusive Platzreservierungen und fuhr runter zum Abholen.
Den Transporteuer separat bezahlen finde ich auch seltsam. Als ob der kein Kopperationspartner vom Händler ist ...

Das sind mir zu viel Paragraphen die hier hin und her geschrieben werden. Hatte einen ähnlichen Fall, Autohaus 500KM entfernt, als Service hatte ich verlang, dass die Anmeldung incl. Wunschkennzeichen erfolgt. Mit einem Mietwagen dort hingefahren, er hat mich abgeholt und dann, nach Überprüfung des Autos: Geld gegen Fahrzeugbrief. Alles andere ist unsicher und wenn was ist, gibt es Rechtsanwälte auf beiden Seiten, die Versuchen werden, ihre Auffassung von Recht durchzusetzen. Recht sprechen heißt nicht zwangsläufig Recht bekommen.
Was hindert den TE den Wagen abzuholen?

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Februar 2021 um 19:09:25 Uhr:



Zitat:

@frncsc schrieb am 24. Februar 2021 um 19:01:55 Uhr:



Ich denke dass du trägt das Risiko des Transports.

Das ist falsch, beim Privatkunden ist das Risiko bis zur Übergabe der Ware an den Kunden vom Verkäufer zu tragen.

Ja aber die verträgliche Übergabe ist im Laden des Händler, der Transport zuhause ist eine zusätzliche Leistung.

Zitat:

@frncsc schrieb am 25. Februar 2021 um 08:39:02 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Februar 2021 um 19:09:25 Uhr:


Das ist falsch, beim Privatkunden ist das Risiko bis zur Übergabe der Ware an den Kunden vom Verkäufer zu tragen.

Ja aber die verträgliche Übergabe ist im Laden des Händler, der Transport zuhause ist eine zusätzliche Leistung.

Kennst du den Vertrag?

Ich kaufe mir einfach niewieder mehr ein Auto. Problem gelöst🙂

Zitat:

@Knergy schrieb am 25. Februar 2021 um 07:04:26 Uhr:


Mich wundert, das der TE direkt den Transport bezahlen soll ...

Das macht für den Händler durchaus Sinn. Gefahrenübergang ist dann nämlich auf dem Hof des Händlers und nicht vor der Haustür des Kunden.

Mittlerweile sind wir eher zur Entscheidung gelangt, dass meine Frau mit dem Zug hinfährt und das Auto dort abholt.

Ich würde sie auch mit dem Auto hinfahren und dann mit zwei Autos zurück, aber solange kann unser Hund am Stück nicht alleine bleiben und soviel Autofahren will ich ihm auch nicht zumuten.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 25. Februar 2021 um 09:37:58 Uhr:



Zitat:

@frncsc schrieb am 25. Februar 2021 um 08:39:02 Uhr:


Ja aber die verträgliche Übergabe ist im Laden des Händler, der Transport zuhause ist eine zusätzliche Leistung.

Kennst du den Vertrag?

Ja, die sind alles gleich.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 25. Februar 2021 um 21:07:58 Uhr:


Mittlerweile sind wir eher zur Entscheidung gelangt, dass meine Frau mit dem Zug hinfährt und das Auto dort abholt.

Ich würde sie auch mit dem Auto hinfahren und dann mit zwei Autos zurück, aber solange kann unser Hund am Stück nicht alleine bleiben und soviel Autofahren will ich ihm auch nicht zumuten.

Eine weise Entscheidung.

Da Du den Transport extra zahlen sollst, wirst Du der Auftraggeber für den Spediteur sein.
Mit Übergabe an Spediteur ist der Verkäufer raus.

Immer wieder schön zu sehen, wie Autoverkäufer sämtliche Risiken an den Käufer abtreten wollen.

Zitat:

@E97 schrieb am 25. Februar 2021 um 11:31:08 Uhr:


Ich kaufe mir einfach niewieder mehr ein Auto. Problem gelöst🙂

Dieses Problem ist viel einfacher zu lösen:

Man kauft das Auto vor Ort (oder im Nachbarlandkreis) - und nicht am anderen Ende Deutschlands!

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