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Auto nach Zulassung aber vor Erhalt bezahlen?

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 9:46

Moin,

wir haben ein Angebot im Internet für eine Tageszulassung gefunden, das sehr attraktiv ist. Der Wagen wurde Ende 2019 erstmalig zugelassen, aber nicht gefahren.

Anbieter ist ein großes Autohaus am andere Ende von Deutschland.

Der Kauf würde cornabedingt und aufgrund der Entfernung online erfolgen. Ablauf wäre laut Rücksprache so, dass die den Kaufvertrag schicken, wir unterschreiben und ihn per Post zurückschicken.

Die schicken daraufhin die erforderlichen Unterlagen für die Zulassung per Einschreiben. Wir lassen das Auto zu nd schicken eine Kopie des Fahrzeugscheins als Nachweis für die Zulassung zum Autohaus und überweisen den Kaufbetrag.

Die machen eine Übergabeinspektion und schicken das Auto dann mit der Spedition auf den Weg zu uns. Die Kosten für die Spedition zahlen wir dann beim Fahrer in bar.

Wie ist das aus sicherheitstechnischer Sicht zu beurteilen? Ich würde kein Auto bezahlen, ohne was in der Hand zu haben. In dem Fall hab ich aber Fahrzeugbrief und kann das Auto zulassen.

Der Händler will natürlich kein Auto ausliefern und Papiere rausgeben, ohne Geld zu haben.

Trage ich hier ein Risiko, wenn der Händler zwischen Bezahlung und Auslieferung insovent geht?

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72 Antworten

So sehe ich das auch. Im Gegensatz zu den oben verlinkten Fall, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. Deswegen sollte die Insolvenz doch eigentlich keine Rolle spielen oder?

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 24. Februar 2021 um 17:14:19 Uhr:

So sehe ich das auch. I. Gegensatz zu den oben verlinkten Fall, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. Deswegen sollte die Insolvenz doch eigentlich keine Rolle spielen oder?

Das bereits gezahlte Geld ist aber dann trotzdem Teil der Insolvenzmasse, der Rückzahlungsanspruch besteht neben allen anderen Ansprüchen gegen diese. Mehr als die Insolvenzquote gibts also nicht.

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 24. Februar 2021 um 16:57:06 Uhr:

Online Geschäft....14Tage Widerrufsrecht

Ein Widerruf wäre im Fall einer Insolvenz des Verkäufers aber das dümmste was man machen könnte. Das Auto geht dann zurück und vom bezahlten Kaufpreis gibts eine Quote (von oft wenigen Prozent) zurück :eek:

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 17:14

Lieferung kostet 95 Cent pro einfachem Kilometer. Sind so 350 Eur für uns. Dagegen muss man halt rechnen die Hinfahrt mit Bahn, Rückfahrt mit Auto und den Zeitaufwand (ein Tag)

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 24. Februar 2021 um 13:35:21 Uhr:

Ja, das stimmt. Das mit den Schäden, die vor oder auf dem Transport entstehen ist ein wichtiger Hinweis. Auf jeden Fall muß man den Wagen genau inspizieren bei Lieferung, damit man ggf. überhaupt was geltend machen kann. Aber ja, einfahc wirds dann nicht und der Händler hat sein Geld und wird dann sicher auch weniger bemüht sein. Zumal man eben nur Laufkundschaft ist und ich da wahrscheinlich nie wieder kaufe oder mein Auto zur Wartung vorbeibringe.

Es handelt sich um einen Ford Kuga, Tageszulassung Bj. 2019 von einem großen Ford-Händler. Preis liegt bei 15500 EUR.

Ich denke dass du trägt das Risiko des Transports.

 

Für 350 km würde ich ohne Zweifels hinfahren.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 24. Februar 2021 um 13:35:21 Uhr:

Ja, das stimmt. Das mit den Schäden, die vor oder auf dem Transport entstehen ist ein wichtiger Hinweis. Auf jeden Fall muß man den Wagen genau inspizieren bei Lieferung, damit man ggf. überhaupt was geltend machen kann.

Wer versichert denn den LKW-Transport. Der Händler oder du?

Zitat:

@frncsc schrieb am 24. Februar 2021 um 19:01:55 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 24. Februar 2021 um 13:35:21 Uhr:

Ja, das stimmt. Das mit den Schäden, die vor oder auf dem Transport entstehen ist ein wichtiger Hinweis. Auf jeden Fall muß man den Wagen genau inspizieren bei Lieferung, damit man ggf. überhaupt was geltend machen kann. Aber ja, einfahc wirds dann nicht und der Händler hat sein Geld und wird dann sicher auch weniger bemüht sein. Zumal man eben nur Laufkundschaft ist und ich da wahrscheinlich nie wieder kaufe oder mein Auto zur Wartung vorbeibringe.

Es handelt sich um einen Ford Kuga, Tageszulassung Bj. 2019 von einem großen Ford-Händler. Preis liegt bei 15500 EUR.

Warum sollte er das Risiko tragen? Das Risiko liegt beim Unternehmen daa den Transport durchführt. Dafür werden sie ja auch bezahlt und sind gegen die Schäden versichert.

Ich denke dass du trägt das Risiko des Transport....

Außerdem wird der Transport viel teurer als mit Zug dorthin zu fahren.

Zitat:

@frncsc schrieb am 24. Februar 2021 um 19:01:55 Uhr:

 

Ich denke dass du trägt das Risiko des Transports.

Das ist falsch, beim Privatkunden ist das Risiko bis zur Übergabe der Ware an den Kunden vom Verkäufer zu tragen.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 24. Februar 2021 um 19:05:32 Uhr:

Das Risiko liegt beim Unternehmen daa den Transport durchführt. Dafür werden sie ja auch bezahlt und sind gegen die Schäden versichert.

Richtig.

Hier besteht zwar Versicherungsschutz über eine Frachtführer-Haftpflichtversicherung, jedoch liegt die gesetzliche Entschädigungsgrenze bei 8,33 SZR oder 40 SZR (Sonderziehungsrechten). Je nach Tageskurs macht das ca. 10,04 EUR je kg Rohgewicht, bei 8,33 SZR und 48,24 EUR je kg Rohgewicht, bei 40 SZR aus.

Das bedeutet im Klartext, wenn hier der Transport nicht extra versichert wird, besteht eine gewaltige Unterdeckung, auf der letztlich beim Eintritt eines Schadens - je nach Lieferbedingung - der Händler oder der Käufer sitzen bleibt.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Februar 2021 um 19:09:25 Uhr:

Zitat:

@frncsc schrieb am 24. Februar 2021 um 19:01:55 Uhr:

 

Ich denke dass du trägt das Risiko des Transports.

Das ist falsch, beim Privatkunden ist das Risiko bis zur Übergabe der Ware an den Kunden vom Verkäufer zu tragen.

Wenn der Transport aber nicht vom Verkäufer ausgeführt wird (wovon ich ausgehe) trägt doch aber die Spedition die Haftung für sämtliche Transportschäden.

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 18:12

Das muß ich fragen, aber ich würde auch davon ausgehen, dass es die Spedition trägt. Oder der Händler, sofern sie den Transport selber machen.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 24. Februar 2021 um 19:11:51 Uhr:

Wenn der Transport aber nicht vom Verkäufer ausgeführt wird (wovon ich ausgehe) trägt doch aber die Spedition die Haftung für sämtliche Transportschäden.

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube - die gesetzliche Entschädigungsgrenze liegt lediglich bei 8,33 SZR oder 40 SZR (Sonderziehungsrechten).

Ein Händler hat in der Regel gar keine eigene Spedition. Würde sich auch niemals lohnen.

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 18:18

Ich weiß nicht, vielleicht hat er so einen Autotransporter und macht das damit (also einer, der eigentlich zum Abschleppen für Pannenfahrzeuge ist). Vielleicht nutzt er den jetzt auch für Auslieferungen, das wird ja mehr geworden sein wegen Corona.

Bei 95 Cent pro Kilometer kann man aber auch nichts dran verdienen, denke ich.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 24. Feb. 2021 um 19:11:51 Uhr:

Wenn der Transport aber nicht vom Verkäufer ausgeführt wird (wovon ich ausgehe) trägt doch aber die Spedition die Haftung für sämtliche Transportschäden.

Maximal +/- 10,22 (abhängig vom Kurs der SZR) pro Kilogramm Bruttogewicht. Also ca. Max. 20.000 Euro.

 

Für eine volle Deckung muss der Eigentümer eine Transportversicherung abschließen.

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