ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. mittels Gehaltsumwandlung zum neuen Auto?

mittels Gehaltsumwandlung zum neuen Auto?

Themenstarteram 26. Januar 2013 um 20:47

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach jemandem der/ die sich mit dem Thema Firmenwagen/ Gehaltsumwandlung etc. auskennt ;)

Folgender Fall: Zur Zeit bin ich auf der Suche nach einem neuen Auto und da kam mir der Gedanke ob ich mir diesen nicht als Firmenwagen mittels Gehaltsumwandlung zulegen kann. Mein Chef ist da relativ offen für solche Dinge solange es nicht sein Geld kostet...

Sachlage: Auto kostet lt. Liste 27.000 €, diesen würden wir Finanzieren!!! nicht Leasing!!! mit 60 Raten a 450 € (Beispiel/ gibt da gerade ein Finazierungsangebot vom Händler ohne Zinsen Anzahlung etc.)

Idee: Die Firma würde die 450€ Rate zahlen und ich im Gegenzug auf 450€ Bruttogehalt verzichten. Als Gehaltsumwandlung für den Firmenwagen. Zusätzlich würde ich 1% mit 270€ + 0,03% für 7km Fahrtweg = 56€ als geldwerten Vorteil versteuern

Fragen:

1. Ist das so überhaupt möglich? :confused:

2. Lohnt sich das finanziell überhaupt für mich? :confused: Unterhaltskosten wie Sprit, Vers. Wartung etc würde ich komplett selbst zahlen. ggf zahlt es die Firma und ich zahl es zurück um MWST zu sparen.

Über Antworten und Ratschläge würde ich mich freuen

LG

Kai

Beste Antwort im Thema

Bei meinem alten AG war soetwas mit Computern möglich. Die blieben dann im Betriebsvermögen, bis sie abgeschrieben waren und gingen dann in den Besitz des AN über. Keine Ahnung, ob das rechtlich einandfrei ist.

Was ist blöd fände: 5 Jahre 450 EUR Brutto weniger bedeutet auch weniger Geld in die Rentenkasse und vielleicht unmittelbarer: weniger Geld in die Arbeitslosenversicherung und damit geringere Ansprüche bei beiden.

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

hm....

ohne etwas zur eigentlichen Frage beitragen zu können.... der Wagen gehört dann Deinem Arbeitgeber, und Du

zahlst ihn ja, halt ohne steuerliche Abzüge auf dem Lohnzettel und ohne Abgaben zur Sozialversicherung.

Außerdem hätte der Wagen beim Kauf durch deinen AG nur ein Jahr Gewährleistung, bzw könnte der VK

diese beim Geschäft zwischen zwei Gewerbetreibenden gänzlich ausschliessen...

Wenn Dein AG Dich entlässt, hat er einen Wagen, den Du bezahlt und auch noch über die 1% versteuert

hast... und Du ... hast nix.

Also wenn mir mein AG so etwas vorschlagen würde, würde ich dankend ablehnen.

Bei meinem alten AG war soetwas mit Computern möglich. Die blieben dann im Betriebsvermögen, bis sie abgeschrieben waren und gingen dann in den Besitz des AN über. Keine Ahnung, ob das rechtlich einandfrei ist.

Was ist blöd fände: 5 Jahre 450 EUR Brutto weniger bedeutet auch weniger Geld in die Rentenkasse und vielleicht unmittelbarer: weniger Geld in die Arbeitslosenversicherung und damit geringere Ansprüche bei beiden.

Das ist eine ziemlich bekloppte Konstruktion. Vielleicht solltest du mal gemeinsam mit deinem Chef mit dessen Steuerberater sprechen. Das geht alles viel billiger mit nem Firmenwagen.

Andreas

am 27. Januar 2013 um 10:47

Ich kenn mich da sehr gut aus. Nimm nen firmenewagen den dein Chef kaufen würde. Lasse ihn alle kosten ausrechnen. Also Leasing 1% Sprit Versicherung Service Reifen usw. Berechnen. Ein 30000,- auto wird ihn ca 900,- a 1000,- Euro kosten und dich 250,- netto vom ursprungsgehalt weniger rausbekommen lassen. Biete ihm am kein Fahrzeug zu nehmen, dafür 700,- mehr brutto und spritkosten wohn Arbeitsstätte zu übernehmen. Damit wirst du 600,- -

800,-zur Verfügung haben und das reicht für ne Finanzierung eines 30000,- Autos und es bleibt noch was über. Ich hab jetzt dank eigenem Auto 200,- mehr im Monat ;)

Zitat:

Original geschrieben von dadampa

Ich kenn mich da sehr gut aus.

Dann sind wir ja schon zu zweit. :D

Andreas

gelöscht!

fehlerhafte Bedienung.

 

O.

am 27. Januar 2013 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von börna

Was ist blöd fände: 5 Jahre 450 EUR Brutto weniger bedeutet auch weniger Geld in die Rentenkasse und vielleicht unmittelbarer: weniger Geld in die Arbeitslosenversicherung und damit geringere Ansprüche bei beiden.

Generell lohnt es sich, Sachleistungen zu erhalten anstatt Bruttolohn, für den über die Hälfte Abgaben zu bezahlen sind.

Aber: Für den Dienstwagen werden zusätzliche Steuern fällig, die der ersparten Lohnsteuer, Sozialabgaben etc. gegenzurechnen sind. Als Faustregel lohnen sich teure Dienstwägen, wenn der Privatanteil hoch ist.

Umgekehrt lohnen sich günstige Privatautos, wenn viele Kilometer dienstlich gefahren werden, die steuerfrei vom AG kompensiert werden.

Zudem ist das Auto an den AG gebunden, wenn man die Firma wechselt, kann man es nicht mitnehmen bzw. man muß es kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

Außerdem hätte der Wagen beim Kauf durch deinen AG nur ein Jahr Gewährleistung, bzw könnte der VK diese beim Geschäft zwischen zwei Gewerbetreibenden gänzlich ausschliessen...

Nö.

Beim Handelskauf kann die Sachmängelhaftung nicht ausgechlossen werden. Im Vergleich zum Verbrauchsgüterkauf gibt es jedoch einige Abweichungen in der Abwicklung von Sachmängeln (u.a. keine Beweislastumkehr) s. §377 HGB.

O.

 

am 27. Januar 2013 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

Außerdem hätte der Wagen beim Kauf durch deinen AG nur ein Jahr Gewährleistung, bzw könnte der VK diese beim Geschäft zwischen zwei Gewerbetreibenden gänzlich ausschliessen...

Das was Du schreibst, trifft nur bei einem Gebrauchtwagen zu.

Im vorliegenden Fall soll offensichtlich ein Neuwagen angeschafft werden. In diesem Fall beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre und kann bei Geschäften zwischen Vollkaufleuten nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus geben die meisten Hersteller Garantie, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen und ebenso für Gewerbetreibende gelten.

Gruß

Der Chaosmanager

Vollkommener Schuss ins Knie - ins eigene:

Du erhöhst Dein zu versteuerndes EK um 1% von 27.000 Euro. Das heisst, Du versteuerst 270 Eier und zahlst dann auch noch die Betriebs- und Unterhaltskosten?

Einen Vorteil hast Du nur, wenn Dir das Fahrzeug inkl. aller Kosten für alle Fahrten zur Verfügung steht und Du im Gegenzug 1% vom BLP versteuerst.

Zusätzlich kommt dann noch der GWV von Wohnung-Arbeitsstätte.

Alles andere ist Nonsens.

Zitat:

Sachlage: Auto kostet lt. Liste 27.000 €, diesen würden wir Finanzieren!!!

Fragen:

1. Ist das so überhaupt möglich? :confused:

2. Lohnt sich das finanziell überhaupt für mich? :confused: Unterhaltskosten wie Sprit, Vers. Wartung etc würde ich komplett selbst zahlen. ggf zahlt es die Firma und ich zahl es zurück um MWST zu sparen.

Über Antworten und Ratschläge würde ich mich freuen

LG

Kai

am 27. Januar 2013 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Vollkommener Schuss ins Knie - ins eigene:

Du erhöhst Dein zu versteuerndes EK um 1% von 27.000 Euro. Das heisst, Du versteuerst 270 Eier

Das ist so nicht korrekt. Wenn der TE auf 450 € monatlich verzichtet, zahlt er für den Gehaltsverzicht auch keine Steuer. Trotz der Versteuerung des geldwerten Vorteils zahlt er insgesamt weniger Steuer.

Ob dies pauschal günstiger ist, muss im Einzelfall betrachtet werden. Gesetzt den Fall, der TE hätte einen Spitzensteuersatz 40 %, dann verzichtet der TE auf netto 270 €. Demgegenüber zahlt er für den geldwerten Vorteil (270 € + 56 €) an zusätzlicher Steuer 130 €.

Unterm Strich hieße dies, dass er für ein Auto, welches 450 € monatlich an Finanzierung kostet, einen Eigenanteil von 400 € trägt - vorausgesetzt, der TE muss alle übrigen Kosten selbst tragen (was nahe liegt, denn lt. TE ist sein Chef für alles offen, wenn "es nicht sein Geld kostet"). Je niedriger der Spitzensteuersatz, desto ungünstiger ist diese Lösung.

Viele Grüße

Der Chaosmanager

am 27. Januar 2013 um 17:11

Lieber 700,- mehr brutto und eigenes neues Auto und 30 Cent für Firmenfaheten abrechnen glaubt mir. Ihr habt 200,- mehr netto und mehr Rente ;)

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 17:16

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich sehe schon, es ist einfacher den Steuerberater der Firma zu fragen.

Folgenden Punkte scheinen noch wichtig zu sein die bei meinen Fragen nicht so klar waren:

1. Es ist die Firma meines Dad´s, d.h. um Kündigung etc. brauch ich mir keine Gedanken machen und den Wagen könnte ich nach Ablauf der Finazierung übernehmen. Es geht lediglich darum das passende Modell zu finden.

2. Mir wurde keine PKW oder Gehaltserhöhung angeboten. Ich möchte mir eigentlich Privat einen PKW kaufen und da kam mir der Gedanke ob ich die Finazierung über die Firma laufen lassen kann mittels dem beschrieben Modell. Die Steuerersparnis wäre monatlich nicht so groß (450€ Bruttoverzicht entgegen 330€ 1%+GWV) jedoch würde ich doch auch die MwST sparen. Bei Kauf (fast 4500€) und allen Kosten solange diese über die Firma laufen?

3. RV und AV ist ein guter Aspekt jedoch gibt es sicher die Einheitsrente bis ich an der Reihe bin und ich setzte da eher auf private AV!

4. und bevor einer fragt: ich bin keiner der Söhne die in Papas Firma nen Sonderstatus haben und sich einfach nen Firmenwagen mit allen Extras im All Inclusive Paket holen können. Ich bin normaler Angestellter der seine Arbeit machen muss und ein "normales" Gehalt bekommt. Auch als Sohn bekommt man manchmal nichts Geschenkt :-)

Viele Grüße

Kai

Wenn das so ist, dann sollte es doch kein Problem sein, einen Firmenwagen "abzuzweigen". ;)

Andreas

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. mittels Gehaltsumwandlung zum neuen Auto?