Auto nach Zulassung aber vor Erhalt bezahlen?
Moin,
wir haben ein Angebot im Internet für eine Tageszulassung gefunden, das sehr attraktiv ist. Der Wagen wurde Ende 2019 erstmalig zugelassen, aber nicht gefahren.
Anbieter ist ein großes Autohaus am andere Ende von Deutschland.
Der Kauf würde cornabedingt und aufgrund der Entfernung online erfolgen. Ablauf wäre laut Rücksprache so, dass die den Kaufvertrag schicken, wir unterschreiben und ihn per Post zurückschicken.
Die schicken daraufhin die erforderlichen Unterlagen für die Zulassung per Einschreiben. Wir lassen das Auto zu nd schicken eine Kopie des Fahrzeugscheins als Nachweis für die Zulassung zum Autohaus und überweisen den Kaufbetrag.
Die machen eine Übergabeinspektion und schicken das Auto dann mit der Spedition auf den Weg zu uns. Die Kosten für die Spedition zahlen wir dann beim Fahrer in bar.
Wie ist das aus sicherheitstechnischer Sicht zu beurteilen? Ich würde kein Auto bezahlen, ohne was in der Hand zu haben. In dem Fall hab ich aber Fahrzeugbrief und kann das Auto zulassen.
Der Händler will natürlich kein Auto ausliefern und Papiere rausgeben, ohne Geld zu haben.
Trage ich hier ein Risiko, wenn der Händler zwischen Bezahlung und Auslieferung insovent geht?
72 Antworten
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 24. Feb. 2021 um 19:15:40 Uhr:
Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube - die gesetzliche Entschädigungsgrenze liegt lediglich bei 8,33 SZR oder 40 SZR (Sonderziehungsrechten).
40? 8,33 oder auch nur 2, wenn im Transportverlauf auch ein Schiff beteiligt war...
TE,
Du siehst, die aufgebauten Hürden werden hier immer größer.
Kaufe Dir bloß nie mehr ein Auto, das kann nur in die Hose gehen für dich😉
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 24. Februar 2021 um 19:15:40 Uhr:
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 24. Februar 2021 um 19:11:51 Uhr:
Wenn der Transport aber nicht vom Verkäufer ausgeführt wird (wovon ich ausgehe) trägt doch aber die Spedition die Haftung für sämtliche Transportschäden.
Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube - die gesetzliche Entschädigungsgrenze liegt lediglich bei 8,33 SZR oder 40 SZR (Sonderziehungsrechten).
Klingt hier aber anders
https://www.onlinehaendler-news.de/.../...enn-ware-beschaedigt-ankommt
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 24. Februar 2021 um 19:21:30 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 24. Feb. 2021 um 19:15:40 Uhr:
Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube - die gesetzliche Entschädigungsgrenze liegt lediglich bei 8,33 SZR oder 40 SZR (Sonderziehungsrechten).
40? 8,33 oder auch nur 2, wenn im Transportverlauf auch ein Schiff beteiligt war...
Richtig. Das Thema kann man richtig breit auswalzen, aber ich wollte es für den TE nicht zu kompliziert machen. Wichtig war mir nur der Hinweis auf die Unterversicherung ohne separate Transportversicherung.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 24. Februar 2021 um 19:22:24 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 24. Februar 2021 um 19:15:40 Uhr:
Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube - die gesetzliche Entschädigungsgrenze liegt lediglich bei 8,33 SZR oder 40 SZR (Sonderziehungsrechten).
Klingt hier aber andershttps://www.onlinehaendler-news.de/.../...enn-ware-beschaedigt-ankommt
Der verlinkte Artikel macht
keineAussage zur Haftung des Spediteurs bzw. dessen Frachtführer-Haftpflichtversicherung.
Also am anderen Ende von Deutschland hört sich für mich so an, als würdest du in Flensburg wohnen und das Auto in Passau steht.
Bei ca 350 km würde ich garnicht lange überlegen und hinfahren.
One way Mietwagen gibt es ab 50€. Hinzu kommen Treibstoffkosten für insgesamt 700 km.
Für unter 150€ steht das Auto bei dir vor der Tür.
Hast zwar ein Tag geopfert, aber dafür 200€ gespart und das Auto persönlich abgeholt und vor Ort auf Beschädigungen überprüft.
In dem Fall würde ich gleich noch fragen, ob der Händler Bargeld oder eine Blitzüberweisung während Fahrzeugübergabe akzeptiert.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 24. Februar 2021 um 19:27:48 Uhr:
Der verlinkte Artikel macht keine Aussage zur Haftung des Spediteurs bzw. dessen Frachtführer-Haftpflichtversicherung.
Weil es in diesem Fall irrelevant ist, für Beschädigungen während des Transports muss der Händler gegenüber dem Kunden gerade stehen.
Zitat:
@A346 schrieb am 24. Februar 2021 um 19:21:37 Uhr:
TE,Du siehst, die aufgebauten Hürden werden hier immer größer.
Kaufe Dir bloß nie mehr ein Auto, das kann nur in die Hose gehen für dich😉
Ja, also meine Bedenken zerstreut hat dieser Thread nicht gerade.....
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Februar 2021 um 19:31:57 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 24. Februar 2021 um 19:27:48 Uhr:
Der verlinkte Artikel macht keine Aussage zur Haftung des Spediteurs bzw. dessen Frachtführer-Haftpflichtversicherung.
Weil es in diesem Fall irrelevant ist, für Beschädigungen während des Transports muss der Händler gegenüber dem Kunden gerade stehen.
Soweit die Theorie. Für den TE bleibt dann im Fall des Falles zu hoffen, daß der Händler ein solides und solventes Unternehmen betreibt und somit Schadenfälle schnell regulieren kann. Andernfalls kann es nämlich durchaus sein, daß sich der TE auf einen langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einstellen muß.
Deshalb macht es hier für den TE durchaus Sinn, vor dem Transport den bestehenden Versicherungsschutz mit dem Händler abzuklären und sich diesen auch bestätigen zu lassen.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Februar 2021 um 19:31:57 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 24. Februar 2021 um 19:27:48 Uhr:
Der verlinkte Artikel macht keine Aussage zur Haftung des Spediteurs bzw. dessen Frachtführer-Haftpflichtversicherung.Weil es in diesem Fall irrelevant ist, für Beschädigungen während des Transports muss der Händler gegenüber dem Kunden gerade stehen.
Wenn der Gefahrenübergang entsprechend geregelt ist. Steht auf der Rechnung z.B. "FCA", sieht es schlecht aus...
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 24. Februar 2021 um 19:32:19 Uhr:
Zitat:
@A346 schrieb am 24. Februar 2021 um 19:21:37 Uhr:
TE,Du siehst, die aufgebauten Hürden werden hier immer größer.
Kaufe Dir bloß nie mehr ein Auto, das kann nur in die Hose gehen für dich😉Ja, also meine Bedenken zerstreut hat dieser Thread nicht gerade.....
War mir klar, deshalb schrieb ich ja dieses:
https://www.motor-talk.de/.../...vor-erhalt-bezahlen-t7047695.html?...
Das läuft in solchen Threads immer nach dem gleichen Schema ab; jedes Haar in der Suppe wird von den "Beratern" gesucht.
Lasse dich doch nicht so verunsichern.
Dazu sollte man sich das Bürgerliche Gesetzbuch ansehen, dort ist das im Konsumgüterbereich genau geregelt.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 24. Februar 2021 um 12:56:37 Uhr:
Nützt mir denn in dem Fall der Brief und die Anmeldung etwas?
Nein.
Hast du schon eine Kreditauskunft über den Händler eingeholt?
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Februar 2021 um 19:40:51 Uhr:
Dazu sollte man sich das Bürgerliche Gesetzbuch ansehen, dort ist das im Konsumgüterbereich genau geregelt.
Ist ein Auto noch ein Konsumgut? Hier hilft das HGB weiter...
Edit:
Der Klassiker bei jeder Schulung zu dem Thema: der Brand im Ford-Auslieferungslager vor einigen Jahrzehnten. Die verbrannten Autos waren alle "EXW" verkauft. Die Käufer bekamen ein Schreiben mit dem Inhalt:"Ihr Auto ist leider verbrannt, bitte zahlen Sie den vereinbarten Kaufpreis an..."
Beim Verkauf an eine Privatperson würde ich durchaus bejahen, dass der Gefahrenübergang nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden kann. Hierzu gibt es auch schon Urteile des Bundesgerichtshofes.



