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Auto mit oder ohne Kennzeichen verkaufen?

VW

hallo zusammen

ich weiss das ist ein altes leidiges thema aber mein problem ist das ich nur einen interessenten habe der mir einen anständigen preis zahlen will, allerdings will er das auto auch angemeldet mitnehmen da er eine anfahrt von rund 350km hat.ich kann ihn da auch schon verstehen. er ist auch bereit seinen ausweis vorzulegen und alles mögliche vertraglich festzuhalten.

allerdings liest man im netz alle möglichen horrorgeschichten(meistens ältere) die trotz vertraglicher vereinbarungen eintreten.

wie ist das inzwischen im jahre 2017, gibt es möglichkeiten sich da zu 100% abzusichern oder sollte ich das ganze lieber sein lassen?

lg

51 Antworten

Im ADAC Mustervertrag sind die beiden Meldescheine für Versicherung und Zulassungsstelle mit dabei. Die schicke ich immer direkt per Fax weg - damit ist man auf der sicheren Seite. Fahrzeug wird angemeldet verkauft.

Zitat:

@Liamsi84 schrieb am 13. Februar 2017 um 05:28:36 Uhr:


..
kurzzeit kennzeichen kann der käufer sich dann wohl auch nicht in meinem landkreis holen, oder etwa doch?

Dann ist ein Verkauf auch nur dann möglich, wenn die Zulassungstelle geöffnet hat, was auch eigener Erfahrung eher schlecht ist, da Käufer und Verkäufer in der Regel ab Nachmittag oder am Wochenende Zeit haben.

Zudem das Fahrzeug vorher abmelden = keine Probefahrt
Käufer gibt mündliche ein "ich kaufe unbedingt", daraufhin Fhz. abmelden, Käufer kauft nicht = Fhz. kann nur noch mit weiteren kosten bewegt werden....

@Frada84 ich würde es ja so machen das wir gemeinsam ne probefahrt machen und wenn dann die bezahlung und der vertrag erledigt sind das wir dann gemeinsam zur zulassungsstelle fahren, vorher abmelden mach ich in dem fall nicht

Hallo liebe Leute,

ich habe selber auch eine Frage, die denke ich ganz gut hier reinpasst. Verkaufe grade meinen ersten eigenen PKW und bin mir da bei 1-2 Sachen unsicher. Es geht hier um einen alten Polo im Wert von 800€

Mich hat eben jemand bei ebay Kleinanzeigen kontaktiert und wollte auch gleich den PKW abholen. Ich habe das auf morgen abend umgemünzt. Ganz ohne Probefahrt und so, finde ich bisschen seltsam, aber vielleicht ist das ja in diesem unteren Segment normal.

Der Käufer war damit einverstanden, das ich die Kennzeichen abschraube. Er würde wohl eigene mitbringen.
Muss ich noch was beachten?

Auto ohne Kennzeichen, mit Schlüssel und Fahrzeugbrief gegen Bargeld.
Schilder und Fahrzeugbrief behalte ich ein, und nach erfolgtem Abmelden nächste Woche würde ich ihm den Fahrzeugbrief dann auch zuschicken.

Ist das vom Ablauf her okay? Würde morgen abend dann auch gleich per Fax es der Versicherung und Zulassungsstelle melden.

Danke schonmal an alle.

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Ggf. würde ja auch die Möglichkeit der online Abmeldung in Frage kommen, da musst du aber mal bei deiner zuständigen Zulassungsstelle auf der Website schauen

Hallo Frada84,
danke für die Antwort. Online-Abmeldung gibt es hier, allerdings kann ich dies nicht tuen. Habe bei meinem Personalausweiß die Online-Funktion nicht.

Aber ist sonst vom groben Ablauf her das alles ok? Hab keine Lust einen Fehler zu machen, der mich am ende teuer zu stehen kommt. Grade nicht wegen paar wenigen hundert Euro. Den Fahrzeugbrief kann ich also unbesorgt außer Hand geben?

@ApfelringS: Du brauchst für die Abmeldung den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) und den Fahrzeugschein (Zulassungsbestätigung Teil 1). Du solltest das Auto demnach vor Übergabe abmelden. Eine separete Meldung an die Versicherung ist nicht nötig, da diese von der Zulassungsstelle informiert wird.

Wenn der Käufer eigene Schilder mit bringt müssen das ja Rote Händlerkennzeichen sein (darf er an ein angemeldetes Fahrzeug nicht anbringen), für KZK braucht er die Papiere von Deinem (abgemeldeten) Fahrzeug und den TÜV-Bericht.

Wenn Du das Auto angemeldet übergeben willst/musst, unbedingt einen Kaufvertrag vom ADAC oder mobile.de nutzen, da sind die Meldungen für die Versicherung und die Zulassungstelle dabei (Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe eintragen). Danach einfach die ausgefüllten Formulare faxen.

Für die Abmeldung brauchst du nur den Fahrzeugschein und die Kennzeichen. Den Brief brauchst du dafür nicht. Deshalb ist auch nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Kennzeichen der Abmeldecode angebracht.

Rischtisch, Asche über mein Haupt.

Nach Abmeldung ist der Wagen noch bis 24.00 Uhr Versichert und darf zur Überführung im Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk noch überführt werden, vielleicht auch eine Möglichkeit wenn der Käufer von nicht zu weit her kommt, bei der Zulassungsstelle treffen, Kohle rüberschieben, abmelden und tschüss..

Ich habe beim Kauf von meinem auch die Kennzeichen vom VK mitbekommen.
Grundsätzlich ist das eine Frage des Vertrauens.

Wenn ich allein schon nur geblitzt worden wäre, hätte er die RG dafür bekommen, das ist aber nur ein Beispiel dafür was passieren kann, es gibt noch zig andere.

Ich habe mich auf der Fahrt nach Hause anständig benommen, und habe ihn auch sofort daheim umgemeldet. Die alten Kennzeichen habe ich ihm per Paket zurück geschickt.

So kann es gehen.
So muss es nicht gehen.
Es kann def. einiges schiefgehen.
Es IST bei mir alles gut gegangen.
Ich habe damit Geld/Zeit gespart, war dankbar dafür, und habe mich dementsprechend auch anständig verhalten. Das muss/wird/würde nicht jeder machen, das ist sicher.

Gruß Jörg.

Hi,

wenn ich ein Auto verkaufen dann natürlich mit Kaufvertrag in dem der Übergabezeitpunkt vermerkt ist. Wenn der Käufer auf dem Rückweg geblitzt wird bekomme ich zwar wahrscheinlich noch eine Anhörungsbogen dazu. Der wird ausgefüllt, Kopie des Kaufvertrags dazu und die Sache ist für mich erledigt.

Bei der Versicherung ist es ähnlich, meine Versicherung muss zwar zahlen wenn bei der Rückfahrt ein Unfall passiert aber mein SFR wird nicht davon berührt.

Dennoch wenn der Käufer den Wagen nicht ab oder ummeldet hat man als Verkäufer erst mal Stress und evtl. Rennerei damit. Soweit sich eine gute Lösung findet verkaufe ich daher lieber abgemeldet.

Habe in meinem Autofahrerleben auch schon ~8 Fahrzeuge angemeldet verkauft und nie Probleme gehabt. Einmal eine Vorladung wegen Fahrerflucht aber die war nach dem Verkauf daher wie oben geschrieben kein Problem für mich.

Gruß tobias

Moin Leute,
danke für die vielen Antworten. Großes Lob an die tolle Community hier 🙂
Ich habe ihn jetzt am Freitag verkauft, haben uns direkt morgens an der KFZ-Zulassungsstelle getroffen und die Sache sauber (und vorallem abgemeldet) über die Bühne gebracht. Der Käufer kam mir auch alles andere als seriös rüber, da ist sowas denke ich immer die beste Lösung.

Grüße und ein schönes Wochenende euch allen.

Besorg Dir einen Vordruck eines Kaufvertrages. Der ADAC hat da ganz Gute, auch für Nichtmitglieder. Da sind auch 2 Postkarten dabei. Da werden die nötigen Daten eingetragen und Du schickst eine Karte an Deine Zulassungsstelle. Die Andere schickst Du an die versicherung. Darin steht dann Sinngemäß, das Du das Auto verkauft hast mit dem Kennzeichen X und Fahrgestell-Nr Y und das der Käufer sich verpflichtet das Auto innerhalb von 7 Tagen ab bzw. um zu melden. Der Käufer bestätigt das mit seiner Unterschrift auf den Karten.
Dann bist Du auf der sicheren Seite. Wenn der nach dem Verkauf nen Unfall baut kannst Du beweisen, das das Auto nicht mehr Dir gehört.
Und die Ausweis Nr. (Die Du selbt aufschreibst bzw. kontrollierst) schreibst Du ja eh auf den Vertrag.

Dann, und nur dann, kannst Du das Auto mit Zulassung verkaufen. Ansonsten soll er sich Überführungskennzeichen besorgen.

Hast Du nur die Überschrift gelesen oder auch den Rest vom Text 😕

Er hat das Auto doch schon vor 3 Tagen verkauft 🙄

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