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Auto mit oder ohne Kennzeichen verkaufen?

VW

hallo zusammen

ich weiss das ist ein altes leidiges thema aber mein problem ist das ich nur einen interessenten habe der mir einen anständigen preis zahlen will, allerdings will er das auto auch angemeldet mitnehmen da er eine anfahrt von rund 350km hat.ich kann ihn da auch schon verstehen. er ist auch bereit seinen ausweis vorzulegen und alles mögliche vertraglich festzuhalten.

allerdings liest man im netz alle möglichen horrorgeschichten(meistens ältere) die trotz vertraglicher vereinbarungen eintreten.

wie ist das inzwischen im jahre 2017, gibt es möglichkeiten sich da zu 100% abzusichern oder sollte ich das ganze lieber sein lassen?

lg

51 Antworten

Nur zur Info, wenn jemand noch eine Antwort sucht. Ich habe hier einen interessanten Artikel dazu gelesen. Sie haben dort einiges beantwortet: https://autoankauf-wm.de/blog/auto-mit-kennzeichen-verkaufen/

Na, da ist das Forum hier aber besser aufgestellt als die Halbwahrheiten vom "WM-Autoankauf"...

Zitat:

@jof schrieb am 9. Februar 2021 um 18:21:42 Uhr:


Na, da ist das Forum hier aber besser aufgestellt als die Halbwahrheiten vom "WM-Autoankauf"...

Bist du sicher?

Ja, bissl Schmarrn steht da schon auch dabei.
Z.B. Dass man danach noch als Halter für alles aufkommen müsse was mit dem Auto passiert und auch die Vers.prämie weiterhin zahlen müsse.

Wird im Schlußsatz aber verständlicher.
Die machen erstmal bisserl Angst um dann Ihr „Tool“ besser an den Mann, respektive Frau, bringen zu können.

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Sieht übel nach Schleichwerbung für einen Kiesplatz Händler aus...

Es gibt hunderte unabhängige Ratgeber zu dem Thema, aber man postet ausgerechnet eine Seite vom Autoankauf vom typischen Export Händler namens Wissam El Mashhadani. Sagt doch schon alles.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 12. Februar 2021 um 19:28:38 Uhr:


Sieht übel nach Schleichwerbung für einen Kiesplatz Händler aus...

Es gibt hunderte unabhängige Ratgeber zu dem Thema, aber man postet eine Seite vom Autoankauf vom typischen Export Händler namens Wissam El Mashhadani. Sagt doch schon alles.

Sieht so aus,

Zum Rest muss man sich nur die FZV und dort den § 13 Abs.4 durchlesen.

Und dann überlegt man sich,ob man dass Risiko eingehen möchte, wenn der Erwerber seiner Pflicht nicht nachkommt das Fahrzeug umzumelden.
Manche Kärtchen Händler verticken das Auto dann auch angemeldet gleich weiter.

Ich würde immer zum abgemeldeten Verkauf raten, wenn man den Käufer kennt vielleicht mal ne Ausnahme, aber da ich meine Kombi immer behalten will, gibt's mein Auto nur außer Betrieb gesetzt.
Beim guten Preis, lasse ich mir zur Not paar KZK aus der Tasche Leiern.

Kurz zum eigentlichen Thema.

Wenn im Kaufvertrag (da gibt es Vordrucke im Netz oder beim ADAC) vermerkt ist „Der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen um/abzumelden“ sollte normalerweise nix „anbrennen“ und man ist auf der sicheren Seite....😉
Ob mit oder ohne Kennzeichen....!

Natürlich sollte die „Identität“ des Käufers vorher abgeklärt sein 😮

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 12. Februar 2021 um 19:28:38 Uhr:


Sieht übel nach Schleichwerbung für einen Kiesplatz Händler aus...

Es gibt hunderte unabhängige Ratgeber zu dem Thema, aber man postet ausgerechnet eine Seite vom Autoankauf vom typischen Export Händler namens Wissam El Mashhadani. Sagt doch schon alles.

Google mal das Thema und schaue mal ob du das in den ersten Rankings findest. Also irgendwo her habe ich mir das auch nicht genommen 🙂

Zitat:

@sadibln schrieb am 19. Februar 2021 um 12:04:11 Uhr:



Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 12. Februar 2021 um 19:28:38 Uhr:


Sieht übel nach Schleichwerbung für einen Kiesplatz Händler aus...

Es gibt hunderte unabhängige Ratgeber zu dem Thema, aber man postet ausgerechnet eine Seite vom Autoankauf vom typischen Export Händler namens Wissam El Mashhadani. Sagt doch schon alles.

Google mal das Thema und schaue mal ob du das in den ersten Rankings findest. Also irgendwo her habe ich mir das auch nicht genommen 🙂

Habe ich. Kommt an 14. Stelle nach 13 unabhängigen Seiten davor

Ok, bei mir an 4-5 Stelle 🙂

Hallo!
Scheint ja immer noch aktuell zu sein!? Ich habe Ende letzten Jahres ein Auto angemeldet verkauft.
Da der Käufer aufgrund Corona erst einen Termin drei Wochen nach Kauf zur Ummeldung erhalten hat, bin ich etwas nervös geworden.
Lösung: Bei der Zulassungsstelle per Mail die Daten des Käufers mitgeteilt, prompt wurde in Zevis der Hinweis hinterlegt, dass der Wagen seid xx.xx.xx an Max Mustermann verkauft ist.
Die Versicherung hat ebenfalls gleich die Daten aufgenommen und den neuen "Halter" hinterlegt.
Alles reibungslos gelaufen!
Schönes Wochenende noch!
Gruß, johnny
PS: Falls jemand einen guten Scorpio oder Sierra DOHC abzugeben hat - bitte melden :-)

Das man nach dem Verkauf eines angemeldeten Fahrzeug diesen Umstand nebst den Daten des Käufers umgehend sowohl der Zul.stelle als auch der Versicherung mitteilen muss, scheint sich immer noch nicht herumgesprochen zu haben.
Damit sollte man nicht warten bis sich ein dummes Gefühl einschleicht, sondern das sofort am nächsten Tag erledigen.

So sieht's aus und das ist nicht mal eine Kann-Bestimmung, sondern eine Verpflichtende Mitteilung von Änderungen.

Wie schon schon mal erwähnt
FZV § 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seinen Pflichten nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

Hallo zusammen,

ich bin zum ersten Mal dabei mein Auto selbst zu verkaufen.
Der Kaüfer kommt aus Polen und wird den Wagen am Sonntag auf dem Anhänger abholen. Wegen Corona werde ich in den nächsten zwei Tagen ganz bestimmt keinen Termin für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle kriegen. Deshalb bleibt mir nichts übrig als den Wagen angemeldet zu verkaufen. Wie soll ich vorgehen, damit ich später keine Probleme bekomme? Darf ich die Kennzeichen behalten?
Den Verkauf werde ich per Email bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung melden. Aber was dann? Soll ich dann doch noch zur Zulassungsstelle zwecks Abmeldung, und mit welchen Papieren, denn Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bleiben beim Käufer...
Wie geht man am besten beim Autoverkauf ins EU-Ausland vor?
Da der Wert die 1.000 EUR Grenze übersteigt, soll ich das wohl auch bei der Zoll schriftlich anmelden?
Danke!

Auf keinen Fall angemeldet mitgeben. Klär mal, ob Du ihn nicht online abmelden kannst. Sonst Zulassungsdienst. Zoll ist kein Thema, da EU.

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