Das ist abhängig vom Schadenfall und von den Versicherungsbedingungen.
Im unverschuldeten Schadenfall, wie hier der Fall, hat man in der Regel freie Werkstattwahl. Allerdings kann es da auch die Einschränkungen geben, bei alten Fahrzeugen die keine Markenwerkstatt mehr sehen, dass da angeregt wird eine freie Werkstatt zu nehmen. Davon ab, dass die Markenwerkstätten oft auch die Aufträge weiter geben.
Im Fall eines Eigenschaden (Kasko) kann dir deine Versicherung die Werkstatt sehr wohl vorschreiben, wenn der Vertrag eine Werkstattbindung vorsieht.