Auto mit Mängel gekauft; laut Verkäufer alles Verschleißteile
Guten Abend Community,
meine Freundin hat vor 5 Monaten ein Gebrauchtauto gekauft.
Paar Tage nach dem Kauf ist uns aufgefallen, dass 2 Lautsprecher nicht funktionieren und das Schloss defekt ist. Die Warnleuchte und das Licht über dem Kopf gehen nicht an, wenn die Fahrertür aufgemacht wird. Das Schloss erkennt also nicht, ob die Tür auf oder zu ist.
Meine Freundin hat bereits vor 4-5 Monaten den Händler verständig nur keine Zeit gehabt, sich darum zu kümmern (ist gerade im Referendariat und hat ziemlich viel Stress um die Ohren). Jetzt wo die 6 Monate langsam ablaufen, hat sie den Händler nochmal verständig und gefragt, wann sie das Auto hinbringen kann, damit er die Mängel beseitigt.
Er behauptet allerdings, dass sowohl die Lautsprecher als auch das Schloss Verschleißteile sind und er deshalb nur die Arbeit aber nicht die Teile bezahlen wird.
Beide Sachen waren wie gesagt bereits beim Kauf defekt.
Gibt es irgendwelche Paragraphe, Gesetze, offizielle Meldungen, auf die meine Freundin sich berufen könnte? Weil ein Schloss bzw. die Lautsprecher sind für mich keine Verschleißteile. In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Pflicht die Mängel zu beseitigen, solange es sich eben um keine Verschleißteile handelt.
Ich hoffe ihr könnt mir/ihr da weiterhelfen.
Gruß, Simon
Beste Antwort im Thema
Ich würde sagen Glück wenn das alles ist was an den Wagen nicht funktioniert,geht halt ins neunte Jahr,wenn sonst nichts defekt ist kann mann zufrieden sein.
38 Antworten
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 7. Januar 2019 um 12:33:02 Uhr:
Da erhebe ich aber teils Einspruch: welches Teil am Auspuff soll sich denn gezielt abnutzen, um eine Funktion zu realisieren? Dito Gummilager. Da ist nix dran, was sich gezielt abnutzen / verschleißen soll, um eine Funktion zu realisieren....
Erzähl das doch mal den Jungs z.B. vom ADAC:
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Zitat:
Defekter Auspuff
5 Jahre Opel Vectra 113.000 km
Verschleißerscheinung, keine weiteren Ausführungen.Ausgeschlagene Spurstangenköpfe,
ausgeschlagenes Traggelenk,
rissige Gelenkwellenmanschette
8 Jahre Audi A8 87.500 km
Im Rahmen vom Gebrauchtwagenkauf ist der Ausfall von Verschleißteilen und eine größere Reparaturanfälligkeit hinzunehmen.
also:
wenn man keine Ahnung hat einfach mal ... 😉
Zitat:
@Kunipfuhl schrieb am 7. Januar 2019 um 12:30:44 Uhr:
Deine Freundin sollte sich beeilen, und zwar so dass der Händler nicht die 6-Monatsfrist bis zum Beginn der Beweislastumkehr aussitzen kann.
Da gibt es nichts auszusitzen. Es reicht aus, dass sich der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate zeigt, d.h. er muss innerhalb dieser Zeit noch nicht einmal an den Händler mitgeteilt werden. Letzteres wäre aber natürlich sinnvoll, um nachweisen zu können dass er sich tatsächlich gezeigt hat
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 7. Januar 2019 um 12:33:02 Uhr:
Da erhebe ich aber teils Einspruch: welches Teil am Auspuff soll sich denn gezielt abnutzen, um eine Funktion zu realisieren? Dito Gummilager. Da ist nix dran, was sich gezielt abnutzen / verschleißen soll, um eine Funktion zu realisieren.Dass alles eine begrenzte Lebensdauer hat, steht ja außer Frage, das macht es aber nicht zum Verschleißteil.
Du und einige andere hier sind etwas auf dem Holzweg: Es geht überhaupt nicht um die Frage, ob es sich um Verschleißteile handelt, sondern darum, ob es sich bei dem Mangel um Verschleiß, also unvermeidliche Abnutzung handelt. Dieser Unterschied ist sehr wichtig.
Es können nämlich auch Mängel an Verschleißteilen auftreten (z.B. eine defekte Bremse aufgrund einer fehlerhaften Bremsscheibe) -> Diese sind in der Regel nicht Folge unvermeidlicher Abnutzung und deshalb vom Käufer auch nicht zu erwarten, ergo Sachmangel
Andersherum kann Abnutzung/Verschleiß auch an Bauteilen auftreten, welche keine klassischen Verschleißteile sind, z.B. Abnutzung der Sitze, Rost/Steinschläge auf der Motorhaube, Verkokung des Ansaugtraktes usw.
Zitat:
@Kunipfuhl schrieb am 7. Januar 2019 um 12:30:44 Uhr:
Deine Freundin sollte sich beeilen, und zwar so dass der Händler nicht die 6-Monatsfrist bis zum Beginn der Beweislastumkehr aussitzen kann.
Innerhalb der 6 Monate ist er verpflichtet alle Sachmängel auf seine Kosten abzustellen, ohne wenn und aber.
Und dass ein Radio ein Verschleißteil ist höre ich zum ersten mal.
Also ganz ganz schnell vom Rechtsanwalt was schreiben lassen wenn er nicht spurt.
Naja, innerhalb der ersten 6 Monate hat der Händler oft das Problem, das er nicht nachweisen kann, das Teil XY beim Kauf funktionsfähig war bzw. noch keinen Schaden hatte.
Wer bspw. nach 5,5 Monaten mit einem defekten Werksnavi oder kaputten Blinkerrelais zum Händler kommt, wird in die Röhre gucken.
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Vielen Dank für die zahlreichen antworten.
Ich versuche dem Händler einen Denkanstoß zu geben und argumentiere mit ähnlichen Teilen, wie zB der Sitzheizung, die nicht zu Verschleißteilen gezählt wird.
Vereinfacht gesagt: Verschleißteile sind die Teile die in der Regel im Autoleben turnußmäßig ausgetausch werden. Das ist eine Nicht rechtsverbindliche Fausformel.
Zum Verschleiß gehören somit z.B. Bremsen, Reifen, Kupplungsbeläge, Scheibenwischer, Glühlampen und Ähnlcihes. Aber eben auch diverse Filter und natürlich Flüßigkeiten.
Kein Verschleiß sind Karosserieteile, Lenkrad, Sitze usw.
Derr Motor als solches ist kein Verschleißteil aber Einzelne Komponennten: Zündkerzen oder evtl. ein Zahnriemen.
Ein Lautsprecher oder ein Türkontakt sollten normalerweise ein Autoleben lang halten.
Nur was ich nicht verstehe: wenn das alles schon VOR dem Kauf bekannt war, warum hat man das nicht sofort, noch vor Ort in Ordnung machen lassen oder zumindest einen kurzfristigen Werrkstatttermin zur Reparatur?
...oder hat da etwa wieder jemand die Katze im Sack gekauft und auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet?
Zitat:
@SimonDK12 schrieb am 7. Januar 2019 um 19:42:35 Uhr:
Vielen Dank für die zahlreichen antworten.
Ich versuche dem Händler einen Denkanstoß zu geben und argumentiere mit ähnlichen Teilen, wie zB der Sitzheizung, die nicht zu Verschleißteilen gezählt wird.
Ich bezweifele etwas, dass Denkanstöße reichen. Aber versuche es.
Ich bezweifle ebenfalls dass ein Denkanstoß reicht.
Der Gesetzgeber hat Werkzeuge geschaffen mit denen sich solche Fälle bearbeiten lassen, diese sollte man auch nutzen, dafür sind sie da.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 7. Januar 2019 um 20:16:31 Uhr:
Nur was ich nicht verstehe: wenn das alles schon VOR dem Kauf bekannt war, warum hat man das nicht sofort, noch vor Ort in Ordnung machen lassen oder zumindest einen kurzfristigen Werrkstatttermin zur Reparatur?...oder hat da etwa wieder jemand die Katze im Sack gekauft und auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet?
Nein vor dem Kauf war es uns nicht bekannt. Es war ein sonniger Tag, über 30 Grad, als wir das Auto getestet haben. Erst nach dem Kauf abends ist uns aufgefallen, dass die Lampe über dem Kopf nicht leuchtet, wenn man die Fahrertür aufgemacht hat. Und so merkten wir, dass die Warnleuchte auch nicht angeht.
Bei der Probefahrt war das Radio ganz leise, um alle Motorgeräusche wahrnehmen zu können. Den defekten Lautsprecher haben wir nicht bemerkt
Zitat:
@Kunipfuhl schrieb am 8. Januar 2019 um 10:19:34 Uhr:
Ich bezweifle ebenfalls dass ein Denkanstoß reicht.
Der Gesetzgeber hat Werkzeuge geschaffen mit denen sich solche Fälle bearbeiten lassen, diese sollte man auch nutzen, dafür sind sie da.
Und was wären das für Werkzeuge?
Wenn ich sage es sind keine Verschleißteile und er sagt „doch“ dann wird es eine ziemlich unnötige Diskussion sein, die zu nichts führt.
Wenn ich auf die ADAC Auflistung verweise, könnte er sagen, dass eine Sitzheizung kein Lautsprecher ist.
Wenn ich sage laut Gesetz muss er innerhalb der ersten 6 Monate alle Mängel beseitigen und die Beweispflicht, dass der Mängel erst durch meine Freundin verursacht wurde, bei ihm liegt, könnte er sagen „es Beziehung sich aber nicht auf Verschliessteile“.
Sollte es so kommen, geht es dann über den Anwalt. Oder meinst du noch andere Werkzeuge, die der Gesetzgeber für solche Fälle geschaffen hat?
Zitat:
@Kunipfuhl schrieb am 8. Januar 2019 um 10:19:34 Uhr:
Ich bezweifle ebenfalls dass ein Denkanstoß reicht.
Der Gesetzgeber hat Werkzeuge geschaffen mit denen sich solche Fälle bearbeiten lassen, diese sollte man auch nutzen, dafür sind sie da.
in 70 % oder 80 % der Fälle sollte es ausreichend sein, dem Gegenüber die (Folter)werkzeuge zu zeigen - und glaubhaft zu machen, dass man diese zu nutzen weiß! - eben im Sinne eines "Denkanstoßes" 😉
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 7. Januar 2019 um 14:21:14 Uhr:
Du und einige andere hier sind etwas auf dem Holzweg: Es geht überhaupt nicht um die Frage, ob es sich um Verschleißteile handelt, sondern darum, ob es sich bei dem Mangel um Verschleiß, also unvermeidliche Abnutzung handelt. Dieser Unterschied ist sehr wichtig.Es können nämlich auch Mängel an Verschleißteilen auftreten (z.B. eine defekte Bremse aufgrund einer fehlerhaften Bremsscheibe) -> Diese sind in der Regel nicht Folge unvermeidlicher Abnutzung und deshalb vom Käufer auch nicht zu erwarten, ergo Sachmangel
Andersherum kann Abnutzung/Verschleiß auch an Bauteilen auftreten, welche keine klassischen Verschleißteile sind, z.B. Abnutzung der Sitze, Rost/Steinschläge auf der Motorhaube, Verkokung des Ansaugtraktes usw.
Nein, auf dem Holzweg sehe ich mich da überhaupt nicht. Der Unterschied zwischen Verschleiß und Verschleißteil ist mir klar, und bis dahin stimme ich dir da zu 100% zu. Und natürlich wird eine altersbedingte Abnutzung eines Bauteils abhängig vom Fahrzeugalter und dessen Laufleistung irgendwann nicht mehr als Mangel im rechtlichen Sinne gelten können (Defekt ungleich Mangel). Manchmal gehen da die Ansprüche der Leute einfach zu weit.
Weiter oben ging es aber - leicht OT - um die Behauptung, ein Bauteil X sei ein Verschleißteil und unterliege damit nicht der Sachmangelhaftung und/oder der Garantie. Und darum bleibe ich dabei: wenn die Funktion eines Teiles nicht darauf beruht, dass sich etwas gezielt abnutzt, dann ist es kein Verschleißteil.
" Ein Sachmangel liegt vor, wenn sich die gekaufte Sache nicht für die vorgesehene Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art nicht üblich ist (§ 434 Absatz 1 BGB)
Dass nach 8 Jahren das Schloss und die Lautsprecher verschlissen sind ist bei Autos nicht üblich. Es ist eine wesentliche Abweichung von dem Bauzustand, den vergleichbar alte Fahrzeuge haben. Daher liegt hier ein Sachmangel vor. Die Durchsetzung der Mängelbeseitigung ist durch das lange Zuwarten von fünf Monaten schwieriger geworden.
O.
Ja je länger man wartet, desto schwieriger wird es. Trotzdem ändert es nichts an der Tatsache, dass die Beweisumkehr erst nach 6 Monaten stattfindet. Dh in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass den Schaden meine Freundin verursacht hat.
Schauen wir mal..
Nochmal vielen Dank für die Unterstützung🙂
Zitat:
@SimonDK12 schrieb am 8. Januar 2019 um 18:25:20 Uhr:
Ja je länger man wartet, desto schwieriger wird es. Trotzdem ändert es nichts an der Tatsache, dass die Beweisumkehr erst nach 6 Monaten stattfindet. Dh in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass den Schaden meine Freundin verursacht hat.Schauen wir mal..
Nochmal vielen Dank für die Unterstützung🙂
Nein, die Beweisumkehr gibt es in den ersten sechs Monaten nach Kauf.
Üblicherweise muss der, der etwas haben will, beweisen, dass es ihm zusteht. Beim Verbrauchsgüterkauf ist es in den ersten sechs Monaten anders geregelt. Deshalb Beweislastumkehr.
(siehe auch BGB)
O.