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Mängel nach Gebrauchtwagenverkauf

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 17:49

Hallo Leute,

ich hoffe ich hab das richtige Forum erwischt.

Ich bitte um euren Rat. Folgendes:

Ich habe vor ein paar Monaten meinen Opel Astra H verkauft. Hat einige Mängel, welche ich alle im Angebot sowie auch auf dem Kaufvertrag angegeben habe.

Dennoch habe ich leider leider leider, im Eifer des Gefechts, die Standardklausel 'gekauft wie gesehen' nicht mit aufgenommen.

Da ich mit dem Wagen einen Tag vor Verkauf noch über den TÜV bin und die dafür das Auto ausgelesen haben, kamen 10 Fehlercodes raus, welche wahrscheinlich davon kamen, dass kurz vorher die Batterie leer war.

Da ich den Käufer halbwegs kenne habe ich mich (leider leider leider) darauf eingelassen, dass er 350€ vom Kaufpreis einbehält, bis er überprüft hat, ob die Fehlercodes etwas Dauerhaftes sind, die nicht auf die schon genannten Mängel oder die leere Batterie zurückzuführen sind.

Er hat dann was an dem Auto machen lassen, was angeblich recht teuer war und wohl auch Einfluss auf den Kaufpreis haben würde. Allerdings hat er keine offizielle Werkstatt genutzt oder zumindest keine Rechnung dafür und sie wollen ihm auch nichts ausstellen. Also beharre ich darauf, dass mir das Restgeld zusteht, da er nichts nachweisen kann. 200€ habe ich dann auch erhalten.

Jetzt geht es um die 150€.

Ihm ist aufgefallen, dass man bei dem Auto alle 1-2 Monate Kühlerwasser nachfüllen muss.

Das ist mir auch aufgefallen. Ich habe beim Verkauf aber nicht daran gedacht bzw halte ich das nach wie vor für keinen großen oder nennenswerten Mangel.

Jedenfalls versucht er jetzt damit soviel wie möglich von den 150€ einzubehalten.

Was meint ihr dazu? Ich will nicht unfair sein, mich aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen. Zumal ich ihm schon ordentlich entgegengekommen bin beim Kaufpreis.

Vielen Dank schonmal für euren Rat!

Beste Antwort im Thema
am 26. Januar 2016 um 0:54

Die "vergessene Klausel" hätte Dir gar nichts genützt, ein anderer Satz ist da wichtiger.

Aber egal. Was mich stört, ist diese Selbstverständlichkeit von privaten Verkäufern, alles mögliche an Mängeln als harmlos abzutun. Alles frei nach dem Motto "Das ist ja schon länger so......"

Jeden Monat Kühlflüssigkeit nachzufüllen ist für mich ein erheblicher Mangel. Das Kühlsystem ist ein geschlossenes System. Was drin ist, muss auch drin bleiben. Von einer leckenden Wasserpumpe bis hin zur defekten Kopfdichtung bzw. Riss im Zylinderkopf ist hier alles denkbar.

13 weitere Antworten
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13 Antworten
am 25. Januar 2016 um 17:56

Beim privatverkauf muss der Satz gar nicht erwähnt werden, meiner Meinung nach und soweit ich es weiß. Es ist auch keine Klausel. Das mit den Kaufpreis und Verhandlungen mit einbehalt ist irgendwie für mich nicht nachvollziehbar

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 18:00

Danke für deine Antwort.

Inwiefern ist es für dich nicht nachvollziehbar?

Normal Privatverkauf -> Keine Garantie, Gewährleistung oder sonst irgendetwas ... Aus den Augen aus dem Sinn.

Du hast ihm nun Spielraum eingeräumt, habt ihr was schriftliches?

am 25. Januar 2016 um 18:10

Wenn der einbehalt aber nicht schriftlich dokumentiert wurde , sehe ich da auch schwarz.

Die Summe ist auch zu klein als das sich da was rechtliches lohnen würde, ich würde sagen an sein Ehrgefühl bzw. Fairness appellieren wenn das nicht klappt ist es leider Lehrgeld.

Zitat:

@Amarok85 schrieb am 25. Januar 2016 um 19:03:56 Uhr:

Normal Privatverkauf -> Keine Garantie, Gewährleistung oder sonst irgendetwas ... Aus den Augen aus dem Sinn.

Vorsicht, das ist so nicht richtig! Gewährleistung kann beim Privatverkauf ausgeschlossen werden. Dies muss aber vereinbart werden. Ansonsten unterliegst du auch als privater Verkäufer der gesetzlichen Gewährleistung.

Zitat:

@konvergent schrieb am 25. Januar 2016 um 18:49:11 Uhr:

Ihm ist aufgefallen, dass man bei dem Auto alle 1-2 Monate Kühlerwasser nachfüllen muss.

Das ist mir auch aufgefallen. Ich habe beim Verkauf aber nicht daran gedacht bzw halte ich das nach wie vor für keinen großen oder nennenswerten Mangel.

Jedenfalls versucht er jetzt damit soviel wie möglich von den 150€ einzubehalten.

Du kannst doch gar nicht beurteilen ob das ein großer Mangel ist, wenn Du die Ursache gar nicht kennst. Und ob er für dich "nenneswert" oder nicht - es ist Mangel und Du scheinst Ihn verschwiegen zu haben ... .

am 26. Januar 2016 um 0:54

Die "vergessene Klausel" hätte Dir gar nichts genützt, ein anderer Satz ist da wichtiger.

Aber egal. Was mich stört, ist diese Selbstverständlichkeit von privaten Verkäufern, alles mögliche an Mängeln als harmlos abzutun. Alles frei nach dem Motto "Das ist ja schon länger so......"

Jeden Monat Kühlflüssigkeit nachzufüllen ist für mich ein erheblicher Mangel. Das Kühlsystem ist ein geschlossenes System. Was drin ist, muss auch drin bleiben. Von einer leckenden Wasserpumpe bis hin zur defekten Kopfdichtung bzw. Riss im Zylinderkopf ist hier alles denkbar.

am 26. Januar 2016 um 2:50

Ich kann dir sagen, dass die Geschichte mit der Kühlflüssigkeit zu 90% ein erheblicher Mangel ist/sein wird.

Ich verstehe nicht, wieso man einen "Freund/Bekannten" überhaupt ein Auto verkauft und dann noch eins mit Mängeln - sowas geht immer schief.

Hast du denn wenigstens im Vertrag die einbehaltenen 350 Euro dokumentiert?!

ja das ist das mit den guten Bekannten. Da gehen viele Freundschaften in die Brüche.

am 26. Januar 2016 um 9:09

1. Nehme Kaufverträge zb vom ADAC /Mobile

2. Verkaufe nicht an Freunde/ Bekannte

3. Schreibe keine klauseln mit "Wenn und aber "in den Kaufvertrag.

4. Bargeld gegen Ware ohne irgendwelche Restzahlungen.

 

Schreibe die 150€ als Lehrgeld ab.

Naja erstmal ganz ruhig, keiner von uns weiss ob er einen Astra H mit 250 000 km für 1800€ verkauft hat oder einen OPC oder weiss der Teufel... und Kühlwasser nachgießen heißt das der ist nach 2 monaten Trocken oder fehlten nur 3 cm im Behälter?

Fangen wir mal ganz vorne an... ihr habt etwas aufgeschrieben worauf habt ihr das getan? Auf einer Serviette? Standard Kaufvertrag? ADAC Vertrag? Mobile.de?

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 25. Januar 2016 um 20:54:14 Uhr:

Zitat:

@Amarok85 schrieb am 25. Januar 2016 um 19:03:56 Uhr:

Normal Privatverkauf -> Keine Garantie, Gewährleistung oder sonst irgendetwas ... Aus den Augen aus dem Sinn.

Vorsicht, das ist so nicht richtig! Gewährleistung kann beim Privatverkauf ausgeschlossen werden. Dies muss aber vereinbart werden. Ansonsten unterliegst du auch als privater Verkäufer der gesetzlichen Gewährleistung.

Du hast völlig recht ich dachte er hat wenigstens den Standard Kaufvertrag von Privat vom ADAC oder Mobile.de genommen :-/

Themenstarteram 9. Februar 2016 um 8:37

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Wie mir scheint, ist die Sache bis jetzt noch nicht ganz so eindeutig.

Ich habe einen ADAC Kaufvertrag benutzt. Dort wurde auch schriftlich vermerkt, dass 350€ einbehalten werden bis geklärt wurde ob die Fehlercodes auf einen dauerhaften Mangel zurückzuführen sind (oder nur temporär aufgrund der leeren Batterie). Dort wurden auch alle Mängel aufgelistet, die das Auto hat.

Das mit dem Kühlwasser war mal so mal so. Teilweise hat man Monate lang nichts gemerkt (Bordcomputer hat sich immer gemeldet, wenn was gefehlt hat). Mal musste man einmal im Monat ein paar Zentimeter nachfüllen.

Ich habe es nicht mutwillig verschwiegen sondern im Eifer des Gefechts vergessen bzw wie bereits gesagt nicht als erheblich betrachtet. Wird wohl keinen Unterschied machen.

Es geht mir nicht primär um die 150€. Ich will mich nur auf der einen Seite nicht abziehen lassen und auf der anderen Seite auch nicht unfair sein, wenn der Fehler wirklich auf meiner Seite liegt.

Und ja, niewieder Privatverkäufe an Freunde/Bekannte.

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