Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. October 2023 um 19:26:01 Uhr:
Zitat:
@FoMoCo81 schrieb am 21. October 2023 um 15:07:57 Uhr:
Das wird nichts,zum abmelden brauchst du auch den Brief.Am besten vorher abmelden,geht auch Online wenn neue Schilder und Papiere mit Rubbelsiegel vorhanden sind.
Zum abmelden ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 notwendig, den Teil 2 benötigt man eben nicht!
Also man kann so vorgehen, jenachdem um was für ein Fahrzeug es sich handelt würde ich als Käufer dem nicht zustimmen.
Das kommt ganz darauf an wo er abmeldet,bei einigen Zulassungsstellen werden beide Scheine verlangt.