Auto mit Mängel gekauft; laut Verkäufer alles Verschleißteile
Guten Abend Community,
meine Freundin hat vor 5 Monaten ein Gebrauchtauto gekauft.
Paar Tage nach dem Kauf ist uns aufgefallen, dass 2 Lautsprecher nicht funktionieren und das Schloss defekt ist. Die Warnleuchte und das Licht über dem Kopf gehen nicht an, wenn die Fahrertür aufgemacht wird. Das Schloss erkennt also nicht, ob die Tür auf oder zu ist.
Meine Freundin hat bereits vor 4-5 Monaten den Händler verständig nur keine Zeit gehabt, sich darum zu kümmern (ist gerade im Referendariat und hat ziemlich viel Stress um die Ohren). Jetzt wo die 6 Monate langsam ablaufen, hat sie den Händler nochmal verständig und gefragt, wann sie das Auto hinbringen kann, damit er die Mängel beseitigt.
Er behauptet allerdings, dass sowohl die Lautsprecher als auch das Schloss Verschleißteile sind und er deshalb nur die Arbeit aber nicht die Teile bezahlen wird.
Beide Sachen waren wie gesagt bereits beim Kauf defekt.
Gibt es irgendwelche Paragraphe, Gesetze, offizielle Meldungen, auf die meine Freundin sich berufen könnte? Weil ein Schloss bzw. die Lautsprecher sind für mich keine Verschleißteile. In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Pflicht die Mängel zu beseitigen, solange es sich eben um keine Verschleißteile handelt.
Ich hoffe ihr könnt mir/ihr da weiterhelfen.
Gruß, Simon
Beste Antwort im Thema
Ich würde sagen Glück wenn das alles ist was an den Wagen nicht funktioniert,geht halt ins neunte Jahr,wenn sonst nichts defekt ist kann mann zufrieden sein.
38 Antworten
Zitat:
@camper0711 schrieb am 8. Januar 2019 um 15:12:26 Uhr:
Zitat:
@Kunipfuhl schrieb am 8. Januar 2019 um 10:19:34 Uhr:
Ich bezweifle ebenfalls dass ein Denkanstoß reicht.
Der Gesetzgeber hat Werkzeuge geschaffen mit denen sich solche Fälle bearbeiten lassen, diese sollte man auch nutzen, dafür sind sie da.in 70 % oder 80 % der Fälle sollte es ausreichend sein, dem Gegenüber die (Folter)werkzeuge zu zeigen - und glaubhaft zu machen, dass man diese zu nutzen weiß! - eben im Sinne eines "Denkanstoßes" 😉
Laut Aussage des TE versteht der Händler die Denkanstöße nicht, als sollten andere Maßnahmen ergriffen werden.
Dem TE ist aber auch schwer zu helfen, siehe seine letzten Beiträge.
Es geht hier eigentlich garnicht um irgendwelche Beweispflichten.
Es muß erstmal geklärt werden ob überhaubt ein Mangel vorliegt.
Ein abgefahrener Reifen ist ein Verschleißteil, das ist kein Mangel, Eine kaputter Lautsprecher ist kein Verschließteil, sowas kann als Mangel durchgehen. Erst jetzt kommt das Problem mit der Beweispflicht.
ich würde mal zu einem entsprechenden Anwalt gehen. Der ADAC bietet für seine Mitglieder eine kostenlose Erstberatung an. Sowohl direkt per Telefon als auch über entsprechende Vertragsanwälte. Als Nichtmitglied ist so eine erste Beratung aber auch nicht so irre teuer.
Zitat:
@SimonDK12 schrieb am 8. Januar 2019 um 14:21:54 Uhr:
Erst nach dem Kauf abends ist uns aufgefallen, dass die Lampe über dem Kopf nicht leuchtet, wenn man die Fahrertür aufgemacht hat. Und so merkten wir, dass die Warnleuchte auch nicht angeht.
Blöde Frage:
Ist der Schalter an der Lampe denn überhaupt in der richtigen Position? Normal gibt es da "aus", "immer an" und "an bei geöffneter Tür".
Zitat:
@Kunipfuhl schrieb am 8. Januar 2019 um 19:03:15 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 8. Januar 2019 um 15:12:26 Uhr:
in 70 % oder 80 % der Fälle sollte es ausreichend sein, dem Gegenüber die (Folter)werkzeuge zu zeigen - und glaubhaft zu machen, dass man diese zu nutzen weiß! - eben im Sinne eines "Denkanstoßes" 😉
Laut Aussage des TE versteht der Händler die Denkanstöße nicht, ...
Da der TE bei einem defekten Schalter von einem defekten Schloss schreibt, scheint mir sehr fraglich, ob die "Denkanstösse" korrekt und unmissverständlich formuliert wurden???
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Zitat:
@Mad_Max77 schrieb am 8. Januar 2019 um 19:51:04 Uhr:
Zitat:
@SimonDK12 schrieb am 8. Januar 2019 um 14:21:54 Uhr:
Erst nach dem Kauf abends ist uns aufgefallen, dass die Lampe über dem Kopf nicht leuchtet, wenn man die Fahrertür aufgemacht hat. Und so merkten wir, dass die Warnleuchte auch nicht angeht.Blöde Frage:
Ist der Schalter an der Lampe denn überhaupt in der richtigen Position? Normal gibt es da "aus", "immer an" und "an bei geöffneter Tür".
Ja das ist der. Macht man die Neifahrertür auf, geht das Licht an
#Simon:
Warum unternimmst du nichts bevor es zu spät ist ?
Die Rechtslage ist eindeutig.
Eindeutig sind die Kosten, der Nutzen nicht immer.
Zitat:
Blöde Frage:
Ist der Schalter an der Lampe denn überhaupt in der richtigen Position? Normal gibt es da "aus", "immer an" und "an bei geöffneter Tür".
Ja das ist der. Macht man die Neifahrertür auf, geht das Licht an
Da die 6 Monate nun endgültig vorbei sein, trotzdem noch der Hinweis, dass vermutlich das Licht beim Aufschließen angeht, nicht jedoch beim alleinigen Öffnen der Fahrertür.