Auto kaputt!!!Was tun???
Hallo Leute mir ist gestern abend jemand ins Auto gerauscht und ich wollte mal nachfragen was ich jetzt für Möglichkeiten habe.
Also Schuld war der andere, Polizei war da usw...
Jetzt die Frage was tun, kann man den machen lassen, ist der Totalschaden???
Schaut euch mal die Pics an.
Danke
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32 Antworten
Ja mir hat an Weihnachten jemand ne Beule reingefahren, habs selbst gemacht und 1800 kasiert, hät icx hauch lassen können die Beule, jez ists ja richtig kaputt.
Ansonsten 225er gechippt von Digitec, Baujahr 1999, 120000 auf der Uhr, Eisenmann Anlage, Tiefergelegt...
Zitat:
Original geschrieben von Audikillerfast
Ja und wie lang dauert das jez alles, ich will den so schnell wies geht wieder fahren?!!!
Ist immer etwas von der Versicherung abhängig wie lange sowas dauert. Würde aber generell nicht mit ner schnellen Abwicklung rechnen. Mir hat vor 3 Jahren mal jemand die Vorfahrt genommen, war auch ein Totalschaden. Es hat ca. 2 Monate gedauert bis ich das Geld von der gegnerischen Versicherung auf dem Konto hatte, obwohl der Gutachter relativ schnell war. Man kann das zwar nicht generalisieren, aber viele Versicherungen versuchen nach allen Regeln der Kunst ein Zahlung zu vermeiden. Wie gesagt, trifft natürlich nicht auf alle zu.
greetz
Solange der Gegner nicht bei der großen Versicherung mit den 3 Buchstaben ist mit H am Anfang und K am Schluß würd ich mir da net soooo viel Gedanken machen. Aber so 2-3 Wochen musst du realistisch schon einplanen.
Wenn du ein Leihfahrzeug in Anspruch nimmst (2 Wochen anrecht) bekommst du allerdings keine Nutzungsentschädigung...
Zitat:
Original geschrieben von Zeus2k
Ist immer etwas von der Versicherung abhängig wie lange sowas dauert. Würde aber generell nicht mit ner schnellen Abwicklung rechnen. Mir hat vor 3 Jahren mal jemand die Vorfahrt genommen, war auch ein Totalschaden. Es hat ca. 2 Monate gedauert bis ich das Geld von der gegnerischen Versicherung auf dem Konto hatte, obwohl der Gutachter relativ schnell war. Man kann das zwar nicht generalisieren, aber viele Versicherungen versuchen nach allen Regeln der Kunst ein Zahlung zu vermeiden. Wie gesagt, trifft natürlich nicht auf alle zu.Zitat:
Original geschrieben von Audikillerfast
Ja und wie lang dauert das jez alles, ich will den so schnell wies geht wieder fahren?!!!greetz
Deswegen schwöre ich auf die Direktregulierung. Da bezahlt deine eigene Versicherung erstmal den gesamten Schaden als wenn es ein Vollkaskoschaden wäre und muss sich um die Zahlung der anderen Versicherung kümmern. Da kann mir das ganze Theater erspart bleiben.
Genau das habe wir jetzt gehabt .... 🙁 Schaden eigentlich völlig klar ein anderer hat uns die Vorfahrt genommen aber bis jetzt hat der Verursacher sich nicht geäussert etc. Und das ist über 3 Monate her. Wir haben das über die Direktregulierung reparieren lassen und mich interessiert da alles nicht mehr wann die andere Versicherung endlich mal bezahlt. Hätten wir das nicht würden wir seit 3 Monaten hinter dem Geld herlaufen....
Erstmal mein Beileid!
Wir hatten vor zwei Wochen selbiges Problem. Der andere war Schuld. Hat sich dann auch noch geweigert die Versicherungsdaten rauszurücken, geschweige denn seine eigene Versicherung anzurufen. Wir haben die Polizei gerufen...dann ging es.
Wir sind direkt zum Anwalt.
Wie die anderen schon sagten:
direkt zum Anwalt, alles erläutern...auch das mit dem Krankenhaus. Der Anwalt wird in der Lage sein, alles geltend zu machen, was in deinem Fall zu machen ist.
Viel Glück und berichte.
Stefan
1) Gelbe Seiten: Anwalt Verkehrsrecht => da werden Sie geholfen
2) Entscheide Dich, ob Du Nutzungsentschädigung haben willst, oder nen Leihwagen
3) Lass Dich von der gegnerischen Versicherung (egal wie sie heißt) nicht einschüchtern. Wenn Verzögerungstaktik: lass Dir ggf. eine bestätigung Deiner Bank über entstandene Sollzinsen geben wenn Du in Vorlage gegangen bist, die kannst Du der Versicherung ebenfalls in Rechnung stellen...
Zitat:
Original geschrieben von Audikillerfast
Jetzt die Frage was tun, kann man den machen lassen, ist der Totalschaden???
@Audikillerfast,
- Baujahr
- Laufleistung
- Motorisierung
- Ausstattung
- Typ / Modell
- Vorscha(ä)den
= Zeitwert??
Reparatur möglich, bis Rep.-Kosten von max. 15% über momentanen Zeitwert.
Das wird also wohl nur ein Gutachter herausfinden können, der alle Daten vom TT bekommt.
Hängt dann noch stark von den Stundensätzen der WS ab.
Oftmals lässt sich ein Fahrzeug in einer freien WS noch herrichten, wo es beim 🙂 Audi Händler ein "Totaler" wäre 🙁
Die ungefähre Schadenshöhe, über den Daumen gepeilt, würde ich lt. Fotos auf ca. 6000,- schätzen. (ausser er muss auf die Richtbank)
Zitat:
Original geschrieben von Audikillerfast
Ja denk ich auch und wo lass ich die Karre begutachten und machen?
Da es sich hierbei nicht um einen s.g. Bagatellschaden handelt, hast Du freie Gutachterwahl.
Lasse Dir von Deiner Versicherung einen guten Mann empfehlen oder schaue mal in die gelben Seiten.
Hallöchen....
Also diese ganze Sache mit dem Gutachter ist doch nur wichtig wenn man Geld haben möchte. Wie Audikillerfast schon sagte möchte er den Wagen repariert haben und das so schnell wie möglich. Da gibt es meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit und zwar zum nächsten Audihändler und an den die Versicherungsvorderung abtreten und der regelt dann alles mit der Versicherung bezüglich der Reparaturkosten. Natürlich nur wenn es kein Wirtschaftlicher ist aber das stellt ja der Freundliche dann fest . Bleibt dann nur noch die Entscheidung ob Leihwagen oder Nutzungsausfall . Falls Leihwagen dann kann man den auch direkt mitnehmen und der Freundliche setzt den mit auf die Rechnung . Zum Schluss natürlich noch zum Anwalt ( welcher auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird ) wegen Schmerzensgeld und falls es doch zu komplikationen kommt und fertig ist die ganze Sache.
Also Jungs, Auto steht in der Werkstatt.
Gutachter war auch schon da: Reparaturkosten=10300
Zeitwert=11300
Also wird er gemacht.
Nutzungsausfall lass ich mir ausbezahlen, pro Tag 60Euro und das 9 mal.
Beim Arzt war ich auch, eine Woche erstmal krank.
Und beim Anwalt war ich auch, der regelt jez alles für mich, alles halb so schlimm, ahja der Zahnriemen wird auch gleich mitgemacht, der ist dann so irgendwie in dem Gutachten drinne, also im Preis weil die Werkstatt den Gutachter kennt, fin ich gut, wieder 500 gespart.
Danke für eure Hilfe.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von DerNeTTe78
Hallöchen....
Also diese ganze Sache mit dem Gutachter ist doch nur wichtig wenn man Geld haben möchte.
ehrlich 😕
und wer, bitte schön, ermittelt die Wertminderung und die exakte Schadenshöhe bzw den Reparaturaufwand??
Zitat:
Wie Audikillerfast schon sagte möchte er den Wagen repariert haben und das so schnell wie möglich. Da gibt es meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit und zwar zum nächsten Audihändler und an den die Versicherungsvorderung abtreten und der regelt dann alles mit der Versicherung bezüglich der Reparaturkosten.
der nächste Audi Händler stellt gar nichts fest bzw. regelt auch nichts mit der Versicherung, er beauftragt ebenso einen Gutachter.. der allerdings dann eben der Wahl der WS Wahl entspricht.
Sollte es sich bei dem Gutachter allerdings um ein "schwarzes Schaf" handeln, also einen Gutachter der bei den Versicherungen bereits irgendwann negativ in Erscheinung getreten ist, gibt es für den Auftraggeber (hier der TE) ein böses Erwachen.
Die Versicherung bezahlt nicht, bestellt einen Gegengutachter oder aber der TE muss in Vorleistung treten, denn die WS holt sich ihr Geld immer beim Auftraggeber (hier dem TE).
Der unterschreibt ja den Reparaturauftrag.
Eine "Versicherungsforderung" kann man an die WS auch nicht abtreten, wohl aber eine "Abtretungerklärung" der eigenen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung an die WS abgeben 🙂
Es ist wichtig, dass man solche Dinge korrekt in einem Forum wieder gibt, sonst entstehen Missverständnisse, die nicht sein müssen
Schau Dir mal diesen Link an. Da steht schon mal sehr viel ... und dann siehst mal weiter.
Grüße, Stefan
@moerf
Bei der Abtretungserklärung von Ansprüchen gegeüber einer Versicherung spricht man von der Abtretung einer Forderung (an die Werkstatt), weil Ansprüche an eine solche dann eine Forderung eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner darstellen 😉
Wenn schon Korinten kacken, dann korrekt 😛
Zitat:
Original geschrieben von UL-TT 264
@moerf
Bei der Abtretungserklärung von Ansprüchen gegeüber einer Versicherung spricht man von der Abtretung einer Forderung (an die Werkstatt), weil Ansprüche an eine solche dann eine Forderung eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner darstellen 😉
Wenn schon Korinten kacken, dann korrekt 😛
@UL-TT264,
als Geschädigter habe ich eine € Forderung an den Verursacher, somit im Regelfalle an (dessen) die gegnerische Versicherung.
Diese (meine) Forderung trete ich an die Werkstatt, zur Einbringung gegen deren Reparaturleistung, ab.
Dies tue ich mittels einer Abtretungserklärung, in welcher ich auf meine € Ansprüche zu Gunsten der Werkstatt verzichte 🙂
Ohne Abtretungserklärung (meine Einverständniserklärung zur Auszahlung des Schadensbetrages an (m)eine Werkstatt) begleicht die Versicherung die Rechnung keinesfalls direkt an die Werkstatt.
Einfach zu verstehen.. und ich habe nichts Anderes behauptet.
Das kannst Du drehen und wenden wie es Dir gefällt. Den Allermeisten hier wird es aber verständlich (gewesen) sein, was ich meine.
Es geht ja alles seinen Gang 🙂
@moerf
YEP - es geht ja alles seinen Gang!
PS: Es war den Meisten hier schon klar was mit den Worten: "...denen die Versicherungsforderung abzutreten..." gemeint war - nur DU musstest es drehen und wenden, weil es DIR nicht gefiel 😉
Never mind - beide Lösungsverdrehungen führen letztendlich zum selben Ziel - und darauf kommt es an 🙂
Schön dass wir darüber gesprochen haben...
Gruß
Harry