Auto im Winter im Stand warmlaufen lassen

Ich habe schon oft im Internet gelesen, dass Amerikaner ihr Auto per Fernbedienung aus der Wohnung starten. Das geht wohl auch für deutsche Automarken (ich frage mich ob das nicht den Diebstahlschutz aushebelt?).

Ist denn Laufenlassen im Stand so viel böser als eine Standheizung? Ich vermute mal, dass der Spritverbrauch ähnlich sein sollte. Aber üebr eine Standheizung regt sich niemand auf?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@j.m.s schrieb am 25. November 2019 um 19:38:51 Uhr:


Ich habe schon oft im Internet gelesen, dass Amerikaner ihr Auto per Fernbedienung aus der Wohnung starten.
Ist denn Laufenlassen im Stand so viel böser [...]?

Greta mag es nicht.
Und die Polizei auch nicht.
Mir ist es wurscht.

Ciao
Ratoncita

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. November 2019 um 08:13:17 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 26. November 2019 um 07:53:25 Uhr:


Achso!!!! und das eigene Unvermögen berechtigt dann also entgegen jeder Vernunft und gegen die StVO zu handeln.
Hilft das auch bei einem Einspruch gegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren?😛

Zeig uns doch bitte zum einen die Passage der StVO, nach der das verboten ist und ein paar entsprechende Urteile dazu...

3 Minuten laufen lassen, um die freigekratzte Scheibe freizuhalten, ist eben kein verbotenes unnötiges Laufenlassen des Motors. ...

Und du kannst sicherlich dazu eine Passage der StVO oder ein Gerichtsurteil, dass diese 3min-Einschränkung des §30 behandelt, zeigen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. November 2019 um 21:49:34 Uhr:


Ist eigentlich bekannt, dass ein Benziner in der Warmlaufphase 80 Mal soviel Schadstoffe ausstößt, wie einer ohne Kat?

Ist eigentlich bekannt, dass ein Benziner in der Kaltlaufphase quasi ohne KAT läuft und diesen explizit aufheizt?
Allein aus Gründen der Fahrbarkeit spricht nichts dagegen so lange zu warten, bis das Fahrzeug von Kalt- auf Warmlauf umspringt, immerhin braucht der KAT bei Minusgraden nur grob 30 s, bis er aufs Betriebstemperatur ist und das Fahrzeug in den Warmlauf wechselt.

Zitat:

@reox schrieb am 26. Nov. 2019 um 10:38:37 Uhr:


Und du kannst sicherlich dazu eine Passage der StVO oder ein Gerichtsurteil, dass diese 3min-Einschränkung des §30 behandelt, zeigen.

Wofür sollte man solch eine Passage "zeigen"? Die StVO spricht von unnötigem Laufen lassen, entsprechend muss der explizite Fall von einem Richter definiert werden, wofür eben besagte Urteile gefordert sind.

Die Frage nach der Notwendigkeit wird nämlich durchaus unterschiedlich beurteilt.

Was die Eiskristalle, speziell im inneren, anbelangt, muss man doch einfach mal die kalte Scheibe anatmen, dann kann man dem Wasserdampf beim Gefrieren zusehen.
Das beste Mittel dagegen ist neben Wärme ein hoher Gasaustausch an der Scheibe, sprich Gebläse auf max die Scheibe freipusten lassen und die Fenster öffnen, sofern diese nicht festgefroren sind. Von außen kann man die Scheiben mit Wischwasser zumindest erstmalig enteisen und Schnee mit einem Besen entfernen. Das ist aber kein Garant dafür, dass auf der Scheibe nicht wieder was gefriert, so lange diese nicht warm ist.
Freie Scheiben gehören zur Betriebssicherheit eines Fahrzeugs, ein wohlig warmer Innenraum hingegen nicht.

Zitat:

@CH76 schrieb am 26. November 2019 um 09:52:30 Uhr:


Es war nie die Rede davon, dass das für alle so machbar ist. Für ein Großteil sollte es eher ein kleines Problem sein. Und zum Thema mit dem Rad fahren. Gerade die Städter haben in der Regel kurze bis sehr kurze Wege zur Arbeit. Irgendwo habe ich gerade letztens gelesen, dass das ca 3-6km waren. Alles keine Entfernungen. Und dafür den Wagen warmlaufen lassen, kratzen und im Stau stehen? Ich weiß nicht.

Stimmt. Ich weiß nicht, in welcher Gegend Du so lebst aber in Ballungsgebieten sind Garagen absolute Mangelware. Es soll auch Menschen geben, für die das Fahrrad kein geeignetes Fortbewegungsmittel ist.

In Polarregionen laufen die Wägen rund um die Uhr damit die Kisten nicht festfrieren. 😁
Da ist auch noch keiner von FFF aufgetaucht und hat das moniert.

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Zitat:

FWebe schrieb am 26. November 2019 um 10:51:53 Uhr:


Ist eigentlich bekannt, dass ein Benziner in der Kaltlaufphase quasi ohne KAT läuft und diesen explizit aufheizt?
Allein aus Gründen der Fahrbarkeit spricht nichts dagegen so lange zu warten, bis das Fahrzeug von Kalt- auf Warmlauf umspringt, immerhin braucht der KAT bei Minusgraden nur grob 30 s, bis er aufs Betriebstemperatur ist und das Fahrzeug in den Warmlauf wechselt.

Kommt aber auch stark aufs Auto drauf an.

Bei meiner '91 Euro1-Karre ist der Kat über 'nen Meter von den Zylinderköpfen entfernt montiert. Und die Lambdasonde ungeheizt. Der wird "ewig" brauchen bis er warm ist... dafür fahr' ich allerdings keine Kurzstrecke... und eh nur um ~5000km im Jahr. 🙂

Img

Klar, dass ältere Fahrzeuge etwas empfindlicher sind stimmt (meine 125er mit Vergaser und ohne KAT mag kaltes Wetter z.B. überhaupt nicht und braucht gefühlt ewig, bis man damit überhaupt richtig fahren kann).
Betrachtet man jedoch neuere Fahrzeuge, ist das i.d.R. eher weniger ein Problem.

Zitat:
"Als unnötig wird es jedoch regelmäßig angesehen, wenn der in Betrieb gesetzte Motor nicht unmittelbar genutzt wird. Das kann bspw. der Fall sein, wenn Fahrer das Auto anschalten und den Motor laufen lassen beim Eiskratzen."

Zitat:
"Tausende Autofahrer verstoßen also an kalten Wintermorgen eindeutig gegen die StVO - und riskieren neben einem Streit mit den Nachbarn auch ein Bußgeld."

Zitat:
"Eiskratzen ist im Winter Pflicht, aber nicht bei laufendem Motor. ... „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen…“, heißt es in Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung. Dennoch erliegen auch die Rastatter bei den derzeitigen klirrenden Temperaturen der Versuchung, das Auto schon mal warmlaufen zu lassen. „Das wird immer wieder getan, wenn das Wetter kalt wird“, sagt Bernd Münster, Leiter der Bußgeldstelle. Stadtpolizei und Politessen hätten deshalb ein Auge auf im Stand laufende Motoren. „Wir gehen aber nicht wie die Geier drüber her“, betont Münster. Werde ein Autofahrer beim Warmlaufen lassen ertappt, gebe es erstmal eine mündliche Verwarnung. Werde der Motor dann allerdings nicht abgestellt, gibt es ein Bußgeld von zehn Euro. „Manche Autofahrer sind verständig, andere nicht“, berichtet Münster aus dem Alltag. Letztere sprächen gerne von „Peanuts“ oder „Lappalien“. Doch das stimme nicht."

Nicht jede Vorschrift ist sinnvoll und mit beschlagenen Scheiben im Blindflug loszufahren dürfte auch nicht rechtskonform sein.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 26. November 2019 um 08:48:45 Uhr:


Hätte nichts gegen einen anständigen Winter einzuwenden.
Wird aber lt. Wetter.net (YT-Kanal - sehr empfehlenswert) nicht so kommen. Wird 3° zu warm über dem klimatologischen Mittel. Für B heißt das = kein Winter.

So gut kann Wetter.net gar nicht sein, denn es ist schlichtweg nicht möglich jetzt schon Vorraussagen zum kommenden Winter zu machen. Das ist Bild-Niveau.
Schau mal beim Kachelmann vorbei. Da ist eine 14-Tage Vorhersage das höchste der Gefühle. Alles weiter sind nur Tendenzen.

Moin!
Den Motor des Fahrzeugs im Stand laufen zu lassen, um es von Schnee und Eis zu befreien, ist nicht erlaubt und strafbar. Wenn jemand einen bösen Nachbarn hat, und der Anzeige erstattet, ist ein Bußgeld und wohl auch ein Punkt fällig. Im Übrigen, wo bleiben die die selbst ernannten "CO2- Umweltschützer", haben die zu diesem Thema nichts zu sagen, oder befreien die Ihr Fahrzeug nicht ebenso?
G

Die CO2-Umweltpropheten fliegen im Winter gen Süden wo es warm ist. 😁

Zitat:

@ToniCorsaC schrieb am 26. November 2019 um 11:30:10 Uhr:


Nicht jede Vorschrift ist sinnvoll...

Das stimmt. Der mündige Bürger entscheidet selbst über Sinn und Unsinn von Vorschriften. Einige halten z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Benutzen des Blinkers oder das Anhalten vor roten Ampeln für unsinnig.

Zitat:

...und mit beschlagenen Scheiben im Blindflug loszufahren dürfte auch nicht rechtskonform sein.

Ist es ja auch nicht.

Zitat:

@ToniCorsaC schrieb am 26. November 2019 um 10:54:11 Uhr:



Zitat:

@CH76 schrieb am 26. November 2019 um 09:52:30 Uhr:


Es war nie die Rede davon, dass das für alle so machbar ist. Für ein Großteil sollte es eher ein kleines Problem sein. Und zum Thema mit dem Rad fahren. Gerade die Städter haben in der Regel kurze bis sehr kurze Wege zur Arbeit. Irgendwo habe ich gerade letztens gelesen, dass das ca 3-6km waren. Alles keine Entfernungen. Und dafür den Wagen warmlaufen lassen, kratzen und im Stau stehen? Ich weiß nicht.

Stimmt. Ich weiß nicht, in welcher Gegend Du so lebst aber in Ballungsgebieten sind Garagen absolute Mangelware. Es soll auch Menschen geben, für die das Fahrrad kein geeignetes Fortbewegungsmittel ist.

Ist das so? Wirklich? Oder ist es einfach nur teuer? In Köln sind aktuell 154 Stellplätze/Garagen frei (Immobilienscout) in Berlin zeigt mir die Suche sogar 700 freie Plätze an. In Hamburg 196.

Zitat:

@reox schrieb am 26. November 2019 um 10:38:37 Uhr:



Und du kannst sicherlich dazu eine Passage der StVO oder ein Gerichtsurteil, dass diese 3min-Einschränkung des §30 behandelt, zeigen.

Nö, aber ich fühle mich als Sachverständiger für Maschinenschäden, der regelmäßig seine Gutachten vor Gericht erklären und auch verteidigen muss, durchaus in der Lage nachzuweisen, dass in diesem speziellen Fall das Laufenlassen nicht unnötig, sondern sogar im Sinne der Verkehrssicherheit geboten ist...

Zitat:

@reox schrieb am 26. November 2019 um 11:24:14 Uhr:


Zitat:
"Als unnötig wird es jedoch regelmäßig angesehen, wenn der in Betrieb gesetzte Motor nicht unmittelbar genutzt wird. Das kann bspw. der Fall sein, wenn Fahrer das Auto anschalten und den Motor laufen lassen beim Eiskratzen."

Zitat:
"Tausende Autofahrer verstoßen also an kalten Wintermorgen eindeutig gegen die StVO - und riskieren neben einem Streit mit den Nachbarn auch ein Bußgeld."

Zitat:
"Eiskratzen ist im Winter Pflicht, aber nicht bei laufendem Motor. ... „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen…“, heißt es in Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung. Dennoch erliegen auch die Rastatter bei den derzeitigen klirrenden Temperaturen der Versuchung, das Auto schon mal warmlaufen zu lassen. „Das wird immer wieder getan, wenn das Wetter kalt wird“, sagt Bernd Münster, Leiter der Bußgeldstelle. Stadtpolizei und Politessen hätten deshalb ein Auge auf im Stand laufende Motoren. „Wir gehen aber nicht wie die Geier drüber her“, betont Münster. Werde ein Autofahrer beim Warmlaufen lassen ertappt, gebe es erstmal eine mündliche Verwarnung. Werde der Motor dann allerdings nicht abgestellt, gibt es ein Bußgeld von zehn Euro. „Manche Autofahrer sind verständig, andere nicht“, berichtet Münster aus dem Alltag. Letztere sprächen gerne von „Peanuts“ oder „Lappalien“. Doch das stimme nicht."

Und wo bleiben nun die Belege in Form von Urteilen? Es ist nicht Aufgabe der Polizei, das Gesetz auszulegen.
Ich halte vom Warmlaufen lassen zwar auch nichts aber eindeutig ist die StVO in der Hinsicht nun mal nicht, da sie nur von einer diffusen Notwendigkeit spricht, worunter durchaus auch das Hersteller der freien Sicht fällt.
Da kratzt man dann erst außen, setzt sich dann ins Fahrzeug und im nächsten Moment sind die Scheiben beschlagen und mit Pech sogar von innen gefroren.
Das Herstellen der freien Sicht ist notwendig zur Teilnahme am Straßenverkehr, das Wischen der Scheiben während der Fahrt ist hingegen mindestens fragwürdig.
Mehr noch, da das Fahrzeug ja nicht betriebsfähig ist, da man nichts sieht, darf man den Motor ja auch nicht starten, wie löst man das Problem?

Das kann man analog zur Luftdruckbremse betrachten, wo auch nur zum Herstellen des Betriebsdrucks der Motor laufen darf, mit der Herstellung der freien Sicht verhält es sich ähnlich.

Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Fahrzeugraum aufheizen und Frontscheibe frei machen, nur wird das gerne übersehen.

Mal ein Beispiel:
Sollte die Scheibe während eines längeren Stillstands (Motor ist aus, man will ja nicht fahren) beschlagen und oder gefrieren, darf man der Auffassung nach also weder den Motor laufen lassen, um das zu vermeiden, noch starten und es zu beseitigen.

Man fährt eine Heizung durch die Gegend und soll sie nicht nutzen dürfen, da scheint im Verständnis wohl etwas schief zu laufen.

Zitat:

@CH76 schrieb am 26. Nov. 2019 um 11:59:31 Uhr:


Ist das so? Wirklich?

Ja ist es. Ich musste für die Garage meiner Motorräder vorm letzten Umzug 16 km weit fahren. Ein Auto hätte da aber nicht reingepasst und eine Fahrradtour quer durchs Weserbergland, um zur mindestens 25 km entfernten Arbeit zu kommen kam ebenfalls nicht in Frage.

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