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Auto im März verkauft jetzt will Käufer im Juni Reparatur kosten zurück

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 27. Juni 2019 um 20:38

Hallo

 

Habe am 22.03.19 meinen A4 verkauft.

Der junge Mann war mit seinen Vater da..

die haben das Auto ein Tag vorher angeschaut und Probe gefahren. Ich habe ihm gesagt wenn er möchte kann er vorher beim TÜV checken lassen bevor er kauft.

 

Er sagte er glaubt mir alles usw..

So jetzt heute kam eine WhatsApp

das er jetzt beim TÜV war und wollte dann die Reparaturen bezahlt haben etc...

 

Ich habe ein Privat Verkauf gemacht und auch Gewährleistung / Garantie ausgeschlossen und habe den Mobile.de Kaufvertrag genommen..

 

Was soll ich jetzt tun ? Einfach ignorieren oder darauf antworten ?

 

Normal ist ja gekauft wie gesehen ?

 

Er hat mich auch Anscheind falsch verstanden das er vorher beim TÜV checken lassen soll vor Kauf..

 

Was sagt ihr dazu ?

Beste Antwort im Thema

Nein lass das! Hör auf da zu schreiben!

Sein Fahrzeug sein Problem. Du lieferst nur Futter!

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31 Antworten
Themenstarteram 28. Juni 2019 um 17:48

Ja das werde ich ihm mal so schreiben weil zugesichert habe ich denifitiv nichts. Ich hatte ihn nur angeboten vor dem Kauf halt mit dem Wagen zum tüv zu fahren sonst nichts

Themenstarteram 28. Juni 2019 um 17:52

Ich wollte es erst so schreiben:

 

Hallo erstmal.

Davon habe ich nie gesprochen das ich für den Tüv aufkomme oder Mängel beseitige!

Ich habe immer gesagt das du vor dem Kauf den Wagen beim TÜV checken lassen kannst.

1. meines Wissens weiß ich nichts vom Rost etc. Das ist mir selbst neu. Habe bestimmt nicht mit dem Wagen durch Salz oder sonst was gefahren!

Bei der letzten Inspection 2018 wurde das Auto gecheckt von meiner Werkstatt und da wurde nach Durchsicht usw. kein Rost gesehen!

Und zu der Vorderachse etc. Ganz ehrlich ich habe ein Sohn der immer hinten im Auto mitgefahren ist und damit war alles in Ordnung meines Wissens. Hätte die Achse etc. Irgendwas gehabt hätte meine Werkstatt mich schon darauf hingewiesen. Und das Auto hatte ich selbst im Besitz nur 20.000 km in drei Jahren.

Da wir ein privat Verkauf hatten etc. Gibt es keine Garantie / Gewähr.

Ich habe nicht vom Fahrzeug verschwiegen und alles was mir bekannt war habe ich gesagt.

Ich würde mich nur auf das Wesentliche und Grundsätzliche beschränken: Klarstellung, dass niemals von Dir angeboten wurde, Kosten für das Fahrzeug nach Verkauf zu übernehmen. Nicht mehr.

Keine Relativierungen! Sonst klingt es so, dass Du in irgendeiner Situation doch bereit wärst, Kosten zu übernehmen.

Auch wenn es verlockt, Kommunikation einschränken.

Viel Erfolg! :)

Nein lass das! Hör auf da zu schreiben!

Sein Fahrzeug sein Problem. Du lieferst nur Futter!

Was glauben die Leute eigentlich alle?

Da könnte ja jeder mit Mami, Onkel, Papi, als Zeugen kommen und 1 Jahr später behaupten ja wir haben ausgemacht das wenn er kein Tüv bekommt der damalige Verkäufer zahlt.

Ignorieren und fertig.

Alter A4 wird auch immer mehr zum Golf3 wenn ich mir das so ansehe... allein die nachricht...

am 28. Juni 2019 um 20:06

Zitat:

@sirpomme schrieb am 28. Juni 2019 um 10:52:50 Uhr:

Was raten wir jetzt eigentlich dem Käufer wenn der hier auftaucht mit z.b.

"Hilfe ich wurde übern Tisch gezogen" :D:D

Das man bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privat IMMER einen Gebrauchtwagencheck beim TüV machen lässt. Was übrigens auch für einen VK gilt, lasst verdammt nochmal einen Gebrauchtwagencheck beim TüV machen. Dann haben beide etwas in der Hand.

Der Unterboden soll verrostet sein? Bockmist! Der besteht nur aus Kunststoffabdeckungen und Alublechen, der Rest ist verzinkt.

Aber da er davon redet das etwas mündlich vereinbart wurde... solche Sachen sind durchaus verbindlich.

Bei 800€ für die Lenker kann man übrigens schon von Schnäppchen reden. Ich würde mal nach meiner Rechtsschutz schauen und mich mal von einem FACH!!! Anwalt beraten lassen.

Vielleicht wäre ein Angebot von 400€ angebracht? Vielleicht aber auch das falscheste was man machen kann. Jedenfalls war der VK offensichtlich etwas zu schwatzhaft, ein "wenn was ist melde dich" sollte man sich verkneifen, ist nämlich dann dumm wenn derjenige sich wirklich meldet.

Also ja, Kommunikation einstellen, und blos kein Wort sagen, gar keines!! Auch nicht versuchen die Aussage von damals zu relativieren denn damit hat man sie schon zugegeben. Wenn er was will wird er schon klagen.

Und das gilt aber auch für den Käufer, wenn ihm eine Zusage gemacht wurde und er einen Zeugen hat zum Anwalt und klagen.

Nur mal so als Beispiel, bin gerade völlig berechtigt durch den TÜV gefallen wg. 1 gebrochener Feder vl. bei der Rep. hat die Werkstatt dann noch 2 defekte Querlenker festgestellt, müssten nicht sofort gemacht werden, aber wenn man den Wagen länger behalten will...habe dann alle 4QL machen lassen...also auch der TÜV sieht nicht alles, auch eine Werkstatt hat einen Ermessensspielraum und du bist Laie und hast keinen dir bekannten Mangel arglistig verschwiegen.

Würde, wie hier bereits mehrfach geraten, da gar nicht drauf reagieren, jede Einlassung kann dir später auf die Füße fallen...

Und wenn der Käufer hier tatsächlich mal anfragt, würde ich dem sagen, das man vor Kaufabschluß das Kaufobjekt für wenige €€€ bei der Dekra o.ä. checken lassen kann um hinterher teure Überraschungen zu vermeiden bzw. das Checkergebnis in die Kaufpreisverhandlungen einfließen zu lassen.

Einen habe ich noch. Bestreiten kann im Zweifel stärker aufwiegen als schweigen:

https://www.rechtsanwalt.com/lexikon/schweigen-als-willenserklaerung/

Es ist nicht schädlich, pauschal jede Inanspruchnahme durch Dritte zu bestreiten. Daraus kann kein Nachteil entstehen, stellt aber den eigenen Standpunkt klar.

Aber um Gottes Willen keine Rechtfertigung/ Richtigstellung und/oder Relativierung, dass es doch nur so und so gemeint war. Sowas schwächt die eigene Position unnötig. Schweigen kann den Käufer regelrecht dazu einladen, seine eigene Position bestärkt zu sehen und seinen Glauben an möglicherweise gemachte Zusicherungen für Kostenbeteiligungen zu verhärten.

Und selbst wenn Du etwas gesagt hattest, bist Du jetzt in Deiner "Überlebenspflicht", Dich eben nicht "ausplündern" zu lassen. Also bleibt nur das abstreiten - egal ob wahr oder unwahr. Alles andere liefert Argumente gegen Deinen Geldbeutel. Die moralische Ebene hat der Käufer nämlich schon verlassen.

am 28. Juni 2019 um 22:57

Auch mal hier reingeschaut:

https://www.motor-talk.de/.../...ratur-bezahlt-haben-t5357308.html?...

 

Schweigen als Annahme, bei einer Whatsapp?

Der Käufer hätte dem Verkäufer vor der Reparatur Telefonisch oder Persönlich Kontaktieren müssen um die Sache zu Klären.

 

Hier noch was aus Finanztip von 10/2018

 

Kaufen Sie einen Wagen von einer Privatperson, legt Ihnen der Verkäufer meist einen Standard-Kaufvertrag zur Unterschrift vor, in dem Sie folgenden Satz finden: „Im Übrigen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". So steht es zum Beispiel in unserem Finanztip-Mustervertrag für private Verkäufer.

 

Ein Gewährleistungsausschuss ist bei einem Kauf zwischen Privatleuten zulässig. Der private Verkäufer haftet damit nicht für Mängel. Er muss nur dann nachbessern oder Schadensersatz zahlen, wenn er eine Garantie ausgesprochen hat. Das ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung. Unüblich ist das nicht, und Sie sollten Ihren Verkäufer bei den Verhandlungen über den Preis darauf ansprechen.

 

Auch wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen hat, haftet er, falls sich später herausstellt, dass er bewusst falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen hat.

 

Beispiel: Ist dem Verkäufer bekannt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, muss er Sie als Käufer auch darauf hinweisen. Verschweigt er diesen Umstand, gilt der Ausschluss der Gewährleistung nicht. Sie können Ihre Rechte geltend machen, sofern ein Mangel schon bei der Übergabe vorlag und innerhalb von 24 Monaten nach Übergabe auftaucht. In einem solchen Fall könnten Sie den Vertrag auch anfechten, den Wagen zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Selbst wenn hier kein Ausschluss der Gewährleistung o.ä. vereinbart worden wäre, hätte der Käufer schon den schlimmsten Fehler überhaupt gemacht: er hat eine Reparatur durchgeführt, ohne dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, sich selbst um die Schadensbeseitigung zu kümmern. In diesem speziellen Fall wäre sogar ein gewerblicher Verkäufer nicht mehr verpflichtet, für die Mangelbeseitigung aufzukommen, da er sich nicht einmal selbst vom Schaden überzeugen konnte, bzw ihm die Möglichkeit genommen wurde, den Schaden selbst zu beheben.

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 7:44

Alles klar danke an alle. :)

Werde es dann einfach ruhen lassen meiner Seite

Ich stehe ja auch nicht in seiner Schuld. Werde es einfach ignorieren und Kommunikation gar nicht erst anfangen.

Schönes Wochenende allerseits

Zitat:

@Online2006 schrieb am 28. Juni 2019 um 19:52:02 Uhr:

Ich wollte es erst so schreiben:

Hallo erstmal.

Davon habe ich nie gesprochen das ich für den Tüv aufkomme oder Mängel beseitige!

Ich habe immer gesagt das du vor dem Kauf den Wagen beim TÜV checken lassen kannst.

1. meines Wissens weiß ich nichts vom Rost etc. Das ist mir selbst neu. Habe bestimmt nicht mit dem Wagen durch Salz oder sonst was gefahren!

Bei der letzten Inspection 2018 wurde das Auto gecheckt von meiner Werkstatt und da wurde nach Durchsicht usw. kein Rost gesehen!

Und zu der Vorderachse etc. Ganz ehrlich ich habe ein Sohn der immer hinten im Auto mitgefahren ist und damit war alles in Ordnung meines Wissens. Hätte die Achse etc. Irgendwas gehabt hätte meine Werkstatt mich schon darauf hingewiesen. Und das Auto hatte ich selbst im Besitz nur 20.000 km in drei Jahren.

Da wir ein privat Verkauf hatten etc. Gibt es keine Garantie / Gewähr.

Ich habe nicht vom Fahrzeug verschwiegen und alles was mir bekannt war habe ich gesagt.

Der Ganze Text ist überflüssig.

Ihr habt ja einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht.

Ein Textvorschlag von mir:

Ich beziehe mich auf den Kaufvertrag vom xxx zwischen xxx und mir. Es wurde der Erwerb des Fahrzeugs wie gesehen und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung schriftlich vereinbart, mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Ende, damit ist alles gesagt.

Auf keinen Fall so ein riesieges Pamflet schreiben.

Eigentlich gar nichts.

Zitat:

@Online2006 schrieb am 29. Juni 2019 um 09:44:29 Uhr:

Alles klar danke an alle. :)

Werde es dann einfach ruhen lassen meiner Seite

Ich stehe ja auch nicht in seiner Schuld. Werde es einfach ignorieren und Kommunikation gar nicht erst anfangen.

Schönes Wochenende allerseits

Gehe keine Kommunikation ein,das wird eine nicht endende Diskussion. Wenn der jetzt schreibt einfach nie Antworten.

Gruß M

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