Auto im Ausland kaufen? Zoll? MWST?
Servus,
wenn ich ein Auto im EU Ausland kaufe, muss ich dann an der Grenze Steuern/Zoll zahlen? Um Tüv zu bekommen brauche ich ja eine Vollabnahme, was kostet die?
Wie läuft das dann mit MWST? Im Falle in dem Land ist sie höher, dann müsste ich ja was zurück bekommen bzw wenn niedriger etwas drauf zahlen oder? Wie ist das dann mit der Ausweisbarkeit, geht ja nicht bei allen Autos (wenn Privat genutzt) wie läuft das da?
Ihr seht Fragen über Fragen, ich würde mich über kompetente und Hilfreiche Antworten sehr Freuen.
Gruß
Stephan
PS: besonders Österreich ist interessant für mich
21 Antworten
Hallo!
Meines Wissens ist es so, dass man im Exportland die dortige Mehrwertsteuer nicht bezahlen muss und dann das Auto im Importland nachversteuert.
MFG
Hallo Stephan,
also da hast dir ja schöne Fragen ausgedacht...
ich hoffe ich kann dir da bei deinen Problemen mit der MwSt etwas weiterhelfen... was das an der grenze kost weiß ich nich...
ich habe beruflich mit Steuern zu tun... wie praktisch für dich :-)) u genau die selbe frage hatte der chef heut gestellt u wer durft sie lösen? wie immer ich...
also wenn ich das richtig verstanden habe willst du dir für private zwecke von einem Österreichischem Unternehmer ein PKW kaufen...
und da Österreich zum EU-Ausland gehört wird das da so ablaufen dass du beim Händler in A mit dem dortigen Bruttopreis kaufen wirst... weil der das versteuern muss...
das wär anders in der schweiz (keine EU) weil man ja dort über die grenze am zoll vorbei muss... dann bezahlst an der grenze weil den pkw ausführst...
nach A sind die grenzen doch garnich besetzt oder? ich weiß dass ich da ma tanken war u da gabs garnich sone grenze wo man kontrolliert wurde...
wenn da benzin kaufst zahlste die steuer ja auch nich an der grenze...
Gruß Mandy
... im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.
Im Klartext: um einen verbindlichen Rat geben zu können, müssen zu viele Voraussetzungen geklärt sein. Erst dann kann man Dir sagen, ob Zoll und oder Einfuhr-USt anfällt oder ob ein innergemeinschaftlicher Erwerb mit Besteuerung im Ursprungs- oder im Zielland gegeben ist. Das hängt uU wiederum davon ab, ob Du Unternehmer oder Privatmann bist. Entscheidend ist auch, ob Du ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug erwirbst usw.
Hinweis: kläre diese Fragen VOR Erwerb des Fahrzeugs, sonst kannst Du das Auto im Zweifel nicht zulassen, § 18 UStG.
Grüße
Zitat:
folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiger Personalausweis
- Deckungskarte der Versicherung
- bei einer bevollmächtigten Person eine Vollmacht und beide Ausweise
- Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz.-Steuer
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
oder
ausländische Fz.-Papiere (in diesem Fall zusätzlich ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme vom TÜH)
- bisherige Kennzeichen (wenn vorhanden; nicht unbedingt)
- KBA-Bescheinigung (Bescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg; dieser Vordruck ist bei uns erhältlich; die Antwort darf nicht älter als 1 Monat sein !)Kosten:
Zulassung zwischen 25,60- und 40,90- Euro (kommt darauf an, wie das Fz. getypt ist)
amtl. Kennzeichen: 17,- Euro
neuer Fahrzeugbrief 26,60 Euro
TÜV-Gutachten
evtl. Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Quelle: unser Landkreis/Zulassungstelle
Innerhalb der EU kaufst Du einen Wagen (gewerblicher & privater Verkäufer) mit dortigem Steuersatz.
Eine Versteuerung und Verzollung fällt nur außerhalb der EU an. Dann würdest Du netto kaufen & in D MwSt plus Einfuhrzoll zahlen.
Weiterer Vorteil der EU: Fahrzeuge sind innerhalb der EU zugelassen, keine Umbauten nötig.
ALEX
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Hier mal was zum Nachlesen:
EU:
http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...
EFTA (Schweiz):
http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...
USA:
http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...
Gruß
Jan
Also kann ich von einem Händler in Österreich einfach das gebrauchte Auto kaufen (bin Privatmann) und muss "nur" eine Tüv Vollabnahme machen oder? Selbst wenn er in Österreich gerade frischen Tüv bekommen hat.
An der Grenze steht keiner also habe ich damit keine Probleme, wie schaut es mit den Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen aus, gelten die auch über die Grenzen hinaus, so das ich mir hier eins hole, runter fahre und mit den Kurzeitkennzeichen wieder hoch fahre?
Viele Vielen Dank euch !!!!
Zitat:
Original geschrieben von ste1333
...wie schaut es mit den Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen aus, gelten die auch über die Grenzen hinaus, so das ich mir hier eins hole, runter fahre und mit den Kurzeitkennzeichen wieder hoch fahre?
Für solche Fälle gibts spezielle Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen. Frag am besten mal bei deiner Zulassungsstelle nach!
Gruß und viel Erfolg
Jan
Zitat:
Original geschrieben von ste1333
@ Jan.th Danke ürbigens für deine Links beim ADAC, aber leider gehen die ja nur um Neuwagen..
Ups, so genau hab ich da garnicht hingesehen... Aber was bei nem Neuwagen gilt, ist bei nem Gebrauchten beim Import sicherlich auch zu beachten, oder?
Sonniger Gruß aus Nürnberg
Jan
Zitat:
Original geschrieben von riomyra
Hallo Stephan,
also da hast dir ja schöne Fragen ausgedacht...
ich hoffe ich kann dir da bei deinen Problemen mit der MwSt etwas weiterhelfen... was das an der grenze kost weiß ich nich...
ich habe beruflich mit Steuern zu tun... wie praktisch für dich :-)) u genau die selbe frage hatte der chef heut gestellt u wer durft sie lösen? wie immer ich...
also wenn ich das richtig verstanden habe willst du dir für private zwecke von einem Österreichischem Unternehmer ein PKW kaufen...
und da Österreich zum EU-Ausland gehört wird das da so ablaufen dass du beim Händler in A mit dem dortigen Bruttopreis kaufen wirst... weil der das versteuern muss...
das wär anders in der schweiz (keine EU) weil man ja dort über die grenze am zoll vorbei muss... dann bezahlst an der grenze weil den pkw ausführst...
nach A sind die grenzen doch garnich besetzt oder? ich weiß dass ich da ma tanken war u da gabs garnich sone grenze wo man kontrolliert wurde...
wenn da benzin kaufst zahlste die steuer ja auch nich an der grenze...
Gruß Mandy
*lol*, hast Du Deinem Chef den gleichen Quatsch erzählt?? 😁
Hättest vielleicht dazuschreiben sollen, dass es sich um einen Gebrauchten handelt...
Steuern fallen keine an. Bekommst auch keine zurückerstattet oder ähnliches.
Hier ein paar Infos:
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen:
* gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeanmeldung
* bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
* Vollmacht für Beauftragten
* Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (Bankverbindung)
* ausländische Kfz-Papiere
* ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wenn von der Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet wird
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
* Bescheinigung über Abgasuntersuchung (falls Fahrzeug älter als ein Jahr)
* Versicherungsbestätigung (vollständig von Versicherung ausgefüllt)
* technisches Gutachten gem. § 21 StVZO
* Fahrzeug ist vor der Zulassung bei der KFZ-Zulassungsbehörde vorzuführen, wenn nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird
Quelle: http://www.landkreis-deggendorf.de/.../auslandkfz.html
Was ist mit der NOVA (Normverbrauchsabgabe) die in Ö ja bezahlt wird?
Die müsste man ja nicht zahlen in D.
Ich hab so einen Kauf mal umgekehrt gemacht (D->Ö)
und wir mussten die NOVA nachzahlen.
Kann mir irgendwie nur nicht vorstellen, dass ein österreichisches Auto für einen Deutschen interessant ist, da die NOVA ja im Preis enthalten ist. Das sind immerhin 6-15% (je nach Verbrauch des Autos).
Wir mussten damals KEINE Mehrwertssteuer für das Auto zahlen (weder 16% in D noch 20% in Ö). War allerdings ein Firmenwagen und hatte 8000km und war über 1/2 Jahr alt (das waren die Bedingungen).
Gruß
Luki
Zitat:
Original geschrieben von luki7777
Wir mussten damals KEINE Mehrwertssteuer für das Auto zahlen (weder 16% in D noch 20% in Ö). War allerdings ein Firmenwagen und hatte 8000km und war über 1/2 Jahr alt (das waren die Bedingungen).
Wieso solltest Du auch für einen Gebrauchtwagen MwSt (bzw. als Firma Vorsteuer) bezahlen? Die wurde doch bereits beim Neuwagenkauf errichtet (und es wäre ja noch schöner, wenn bei jedem Verkauf wieder MwSt abzuführen wäre...).
P.S. Aber ich bin kein Steuerexperte, dass können andere hier besser erklären, die auch beruflich damit zu tun haben 😉 😛
Das ist schon klar, aber die Vorsteuer (stimmt genau 😉 ) ist ja auch im Kaufpreis eines Gebrauchten enthalten.
Gruß
Luki