Auto im Ausland kaufen? Zoll? MWST?

BMW 3er E46

Servus,
wenn ich ein Auto im EU Ausland kaufe, muss ich dann an der Grenze Steuern/Zoll zahlen? Um Tüv zu bekommen brauche ich ja eine Vollabnahme, was kostet die?

Wie läuft das dann mit MWST? Im Falle in dem Land ist sie höher, dann müsste ich ja was zurück bekommen bzw wenn niedriger etwas drauf zahlen oder? Wie ist das dann mit der Ausweisbarkeit, geht ja nicht bei allen Autos (wenn Privat genutzt) wie läuft das da?

Ihr seht Fragen über Fragen, ich würde mich über kompetente und Hilfreiche Antworten sehr Freuen.

Gruß
Stephan

PS: besonders Österreich ist interessant für mich

21 Antworten

Das mit der NOVA ist wirklich interessant, wäre gut das vorher zu wissen. Muss die der Käufer oder Verkäufer tragen? (Zusätzlich zum Preis)?

Und die EU Typengenehmigung bekomme ich von BMW oder aus Flensburg? Oder reicht dann einfach die Vollabnahme durch den TüV, schließlich untersucht er ja den Zustand.

Danke euch!!
Stephan

Zur (Vor-)Steuer nochmal:

Die kann auch (wenn das Fzg. bisher nur gewerblich genutzt wurde) bei nem Gebrauchtwagen wieder gegengerechnet werden. (Also in Abzug zum Preis des Kfz gebracht werden)

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von ste1333


Das mit der NOVA ist wirklich interessant, wäre gut das vorher zu wissen. Muss die der Käufer oder Verkäufer tragen? (Zusätzlich zum Preis)?

Und die EU Typengenehmigung bekomme ich von BMW oder aus Flensburg? Oder reicht dann einfach die Vollabnahme durch den TüV, schließlich untersucht er ja den Zustand.

Danke euch!!
Stephan

EU-Typengenehmigung gibt es beim KBA:

http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/FormularZFZR.pdf

NOVA: Keine Ahnung. Kann mir aber nicht vorstellen, dass Du da etwas zurückbekommst. Ist ja eine ähnliche Abgabe wie die MwSt., die der Käufer bei der erstmaligen Zulassung (egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen) in Österreich entrichten muss. Sonst würden die Ösis die gebrauchten Autos ja einfach in andere Länder weiterverkaufen und bekämen diese zurück. Du mußt allerdings keine NOVA bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Zur (Vor-)Steuer nochmal:

Die kann auch (wenn das Fzg. bisher nur gewerblich genutzt wurde) bei nem Gebrauchtwagen wieder gegengerechnet werden. (Also in Abzug zum Preis des Kfz gebracht werden)

Gruß
Jan

Aber auch nur, wenn der Käufer ebenfalls ein "Gewerblicher" ist. Als Privatperson kannst Du da nichts gegenrechnen.

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Zitat:

Original geschrieben von Tirreg


Aber auch nur, wenn der Käufer ebenfalls ein "Gewerblicher" ist. Als Privatperson kannst Du da nichts gegenrechnen.

Ganz klar! Es geht sogar soweit, daß du in einem Gewerbe tätig sein musst, welches Vorsteuer abziehen kann... Ich bin bei nem Bauträger, hier werden nur Rechnungen ohne MwSt. geschrieben, auch können wir keine Vorsteuer bei unseren "Einkäufen" (Büroeinrichtung, PC, Kfz) in Abzug bringen... 😉 Geht wohl aber hier etwas zu weit! 😁

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Ganz klar! Es geht sogar soweit, daß du in einem Gewerbe tätig sein musst, welches Vorsteuer abziehen kann... Ich bin bei nem Bauträger, hier werden nur Rechnungen ohne MwSt. geschrieben, auch können wir keine Vorsteuer bei unseren "Einkäufen" (Büroeinrichtung, PC, Kfz) in Abzug bringen... 😉 Geht wohl aber hier etwas zu weit! 😁

Gruß
Jan

Da sieht man mal wieder, wie kompliziert das ganze Steuerrecht ist 😉 Bin den Steuerrecht-Vorlesungen auch immer eingeschlafen oder habe Skat gespielt.

Gruß, Gerrit

Zitat:

Original geschrieben von Tirreg


...
Gruß, Gerrit

Hey, endlich les ich mal deinen richtigen Namen... Hab bei Tirreg immer gegrübelt, wo das herkommen könnte...

Steuer ist ein richtig fieses Thema, da gibts sicherlich niemanden, der sich in jedem Gebiet einigermaßen gut (ohne nachlesen) auskennt... Nichtmal der Finanzminister oder der beste Steuerberater geschweige denn der Finanzbeamte, der sowas überprüfen soll.....

Gruß
Jan

PS: Bei uns spielt man Schafkopf 🙂

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