Auto hat massive Mängel trotz Angabe im Kaufvertrag "keine Beschädigungen"
Hallo zusammen,
ich hatte kurz nach dem Erwerb des Autos vergangenen März von Privatverkäufern hier schon einen Thread gestartet:
https://www.motor-talk.de/.../...-ein-paar-tagen-gekauft-t6585649.html
3 Tage nachdem ich das Auto gekauft habe, leuchtete die Motorkontrollleuchte. Kurz darauf ging ich zu VW und ließ es auslesen, dabei wurden mehrere Fehler gefunden, das steht alles in dem Thread.
Nun da der TÜV naht und die Sachen ja sich nicht von selbst beheben, ging ich in eine Werkstatt zur Inspektion. Zwischenzeitlich hatte ich ja die Vermutung, dass es ein Marderschaden ist und wollte das Auto schon verkaufen weil ich die Schnauze voll hatte und habe es inseriert. Das Auto brachte ich in die Werkstatt, und rief zudem bei meiner Versicherung an um mich zu erkundigen wegen Marderschaden, es wäre sogar versichert. Auf die gute Nachricht folgte sodann aber die schlechte, und zwar dass es gar kein Marderschaden ist.
Es kam heraus, dass das Auto massive und vor allem TÜV-relevante Mängel hat.
- Die "rostigen Türschwellen" sind nicht nur rostig sondern bis auf den Unterboden durchgerostet. Es war so gesehen nur noch eine ganz dünne Schicht Metall drauf, dahinter ist auf beiden Seiten ein riesen Loch, es geht bis unten zum Unterboden durch, was man mittels Hebebühne sehen kann, was ich aber nicht als Laie sehen konnte. (TÜV relevant)
- Es wurde ein Kabelbaum im Motor provisorisch und unsachgemäß instandgesetzt. Die Werkstatt sagte mir, dass so etwas nicht einmal gesetzlich erlaubt ist.
- Der Motorkühler ist undicht
- Beim Scheibenwischer ist die Intervallfunktion defekt (bemerkte ich beim ersten Regen, für ein gebrauchtes Auto ok)
- Der elektrische Fensterheber macht unnormale Geräusche. (kann man damit leben)
- Der Auspuffkrümmer hat einen Schaden
Diese ganzen gravierenden Mängel (außer Scheibenwischer und Fensterheber) schließen eine erfolgreiche HU/AU aus.
Fakten zum Kaufvertrag
Natürlich wie fast immer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Es steht jedoch auch drin:
"Zusicherungen des Verkäufers: Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen: KEINE"
Auch mündlich wurde mir mehrmals versichert, dass das Auto technisch absolut einwandfrei in Ordnung ist. Sonst hätte ich es ja wohl nicht gekauft.
In der Anzeige stand damals (Screenshot habe ich) "bis auf ein paar Roststellen super in Schuss".
Da das Auto weit weg war, habe ich explizit gefragt ob technisch alles ok ist weil ich eine weite Anfahrt habe und sichergehen muss, nicht umsonst d ahin zu fahren. Es wurde alles bestätigt!
So viel dazu.
Das mit dem Rost darüber ließe sich vielleicht streiten. Er wurde nicht verschwiegen, aber das Ausmaß wurde verschwiegen. Ich hätte da argwöhnisch sein müssen, ist vermutlich mein Fehler und Lehrgeld.
Die technischen Mängel jedoch lassen sich nicht von der Hand weisen.
Natürlich habe ich es bei den Verkäufern sofort beanstandet. Der Dialog ging eine Weile hin und her, die Kurzfassung ist jedoch, dass sie die Schäden von sich weisen, behaupten durchgängig, bei Ihnen waren diese Mängel noch nicht (3 Tage später bei mir aber auf einmal alle, ja klar) und sie kommen für gar nichts auf. Sie haben mir gleich ihr Kärtchen von der Rechtsschutzversicherung geschickt, ich habe gesagt, eine Rechtsschutzversicherung behebt auch kein Unrecht.
Ich wollte den Fall gütlich lösen und habe auch gesagt, dass ich kompromissbereit bin. Sie lehnen alles ab und weisen es von sich.
(Beispiel, wenn mir das Auto jemand für 1000 € abkauft in dem Zustand und ich habe 500 € Verlust, dass man sich das teilt, was eigentlich auch schon für mich unfair wäre, weil ich nichts dafür kann. Ich hätte das aber getan, um Ruhe zu haben.)
Meine eigene Anwältin und 2 andere Anwälte sagten mir, ich sei auf jeden Fall im Recht, das Auto entspreche nicht der zugesicherten Beschaffenheit, keine Schäden zu haben.
Kaufpreis waren 1500 Euro.
Ich möchte einen Rechtsstreit vermeiden. Möchte aber auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Sie bleiben konstant bei ihrer Aussage, dass die Mängel bei ihnen noch nicht waren (was ja spätestens bei der provisorischen Lüsterklemme usw. schon mal eindeutig gelogen ist). Wenn ein Rechtsstreit unumgänglich ist, wie ist hier dann die Rechtslage, dass ich wenigstens wirklich gewinne?
Bitte was kann ich hier tun???
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte mit Ratschlägen, Sichtweisen, Erfahrungen, Tipps...
Danke, Marie
Beste Antwort im Thema
Dein Problem ist, du hast keine Ahnung, unterstellst aber Verkäufer Fachkenntnisse und arglistige Täuschung. Nennst Sie sogar Mindermenschen und redest etwas von Karma etc. Weiß gar nicht was übler ist.
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Dein Problem ist, du hast keine Ahnung, unterstellst aber Verkäufer Fachkenntnisse und arglistige Täuschung. Nennst Sie sogar Mindermenschen und redest etwas von Karma etc. Weiß gar nicht was übler ist.
Habe es doch schon erklärt, es wurde provisorisch was gemacht, das hat meine Werkstatt gesehen. Also wie denn, wenn davon keiner was gewusst hat?
Dann haben sie heute ja noch gelogen, von wegen sie ließen es von der Werkstatt prüfen und da war es mangelfrei. Spätestens hierbei erfolgte die Lüge, denn die Werkstatt hätte spätestens die provisorische Reparatur gesehen.
Also auf unwissend brauchen diese Betrüger jedenfalls nicht tun.
Es kommt auf die Werkstatt an 😉 es gibt genug Werkstätten, wo die Leute die da arbeiten selbst keine Ahnung haben. Selbst bei Audi in der Vertragswerkstatt gibt es Pflaumen, da wird Dir ganz anders^^
Vielleicht war die Flickerei schon vom Vorvorbesitzer und die Vorbesitzer als Laien haben (so wie Du auch) nichts gemerkt, weil Auto läuft einwandfrei. Und wenn die Werkstatt schlampig arbeitet und kurz nur Licht an und aus macht und sagt: "alles Top!" und sich die Laien auf die Aussagen verlassen haben und sie wirklich aus privaten Gründen im guten Wissen das alles gut ist das Auto verkauft haben, kann man denen einen Vorwurf machen, dass sie Betrüger und Gauner sind? Weißt Du zu 100% das sie Dich arglistig betrogen haben? Wir kennen ja nur Deine Version der Geschichte.
Wie ich schon sagte, alles Spekulatius 😉
Zitat:
@Marie1985 schrieb am 23. Mai 2019 um 20:30:52 Uhr:
Ich selbst habe ja auch schon 2 Autos privat verkauft. Da habe ich Mängel angegeben, bzw. ... ich käme nicht auf die Idee, als rechtschaffener Bürger, gravierende Mängel zu verschweigen.
Du kannst aber davon ausgehen, dass die Hälfte oder zwei Drittel der echten "Mängelexemplare" nicht vom nächsten Nutzer gekauft werden, sondern von Händlern - die sich über den günstigen Einkaufspreis freuen - zwecks angeblich mängelfreiem Weiterverkauf 😉
(nachdem in 98 % der Fälle nur das allernötigste gerichtet/kaschiert wurde, zzgl. optischer "Aufbereitung"😉
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Zitat:
@Marie1985 schrieb am 23. Mai 2019 um 22:09:00 Uhr:
Habe es doch schon erklärt, es wurde provisorisch was gemacht, das hat meine Werkstatt gesehen. Also wie denn, wenn davon keiner was gewusst hat?Dann haben sie heute ja noch gelogen, von wegen sie ließen es von der Werkstatt prüfen und da war es mangelfrei. Spätestens hierbei erfolgte die Lüge, denn die Werkstatt hätte spätestens die provisorische Reparatur gesehen.
Also auf unwissend brauchen diese Betrüger jedenfalls nicht tun.
Provisorisch können auch Werkstätte reparieren. Oder es war der Freund der "ganz viel Ahnung" hat. Vom Rost wusstest du. Du hättest auch den Wagen auch vor dem Kauf checken lassen können.
Meide bitte alle Gebrauchtwagen. Für 1500€ ein Fahrzeug kaufen und Neuwagen erwarten, das geht einfach nicht. Und dann noch ohne einen einzigen Beweis die Leute als Betrüger bezeichnen... you get what you pay for. An der Situation bist nur du schuld und niemand sonst. Aber lieber schimpft man auf andere. 🙂
Moin,
Ich denke auch nicht, dass du im Realfall wirklich gute Chancen hast. Es klingt für dich vielleicht ganz nett, was deine Rechtsvertretung aus dem Kaufvertrag bastelt - vielleicht funktioniert das auch bei dem ein oder anderen, weil er sich dadurch einschüchtern lässt - aber wirklich haltbar und durchsetzbar? Da habe ich arge Zweifel.
Zuerst einmal - für den nicht sachkundigen Privatverkäufer ist eine Beschädigung etwas, das von außen dem Auti zugefügt wurde z.B. ein Unfall, ein Stein usw. - nicht Rost, der von Innen kommt und offenbar nur an einigrn wenigen Stellen sichtbar ist und auf den du ja auch hingewiesen wurdest. Es ist nicht automatisch die Schuld des Verkäufers, wenn du ihm jede Aussage kritiklos glaubst.
Einige der von dir genannten Mängel können bei Kenntnis durch den Verkäufer eine Informationspflicht dir gegenüber geberieren - allerdings ist nicht zweifelsfrei klar, dass der Verkäufer davon wusste, womit es bestenfalls in den Bereich der Gewährleistung rutscht, die aber ausgeschlossen wurde.
Und mit Gerechtigkeit hat das wenig zu tun - du fühlst dich über den Tisch gezogen - die Frage ist aber - ist das wirklich der Fall. Es ist genauso denkbar, dass die Verkäufer grade denken, das du sie über den Tisch ziehen willst, mächtig übertreibst, weil du Geld haben willst. Und dein hier an den Tag gelegtes Verhalten zeigt schon, dass du dich arg ungerecht verhälst, du ziehst den Umstand der Unwissenheit gar nicht in Betracht. Abgesehen vielleicht von der Intervallfunktion sind das alles Mängel, die ein Laie nicht ohne weiteres oder Vergleichsobjekt bemerken muss. Hinweis - DU hast diese ja ebenfalls erst nach einem Werkstattbesuch bemerkt - wieso sollte der Verkäufer mehr wissen müssen als du? Nur weil WILLST, dass die was.wussten - heißt das gar nichts. Um einen reparierten Kabelbaum zu sehen muss man erstmal REINGUCKEN (wenn es so einfach wäre, wieso hast du es dann nicht gesehen, du hast doch reingeguckt???) Und auch wissen, wie es richtig zu sein hat. Der Fusch kann doch schon vor Jahren gemacht worden sein!
Mein Fazit - du hast selbst einige Fehler beim Kauf genacht, ärgerst dich, dass das Auto doch kein guter Kauf war und die Schuld soll der Verkäufer haben, der aber nicht zwingend MEHR Ahnung hat als du? Sorry - passt nicht, wirkt auf mich ein bisschen wie - ich wälze die Verantwortung für meine Entscheidungen auf andere ab, ich bin an nix Schuld.
Mein Rat - tief durchatmen, abschätzen was die Instandsetzung kosten wird, überlegen ob das sinnvoll ist, dann machen oder Verkaufen, akzeptieren, dass man beim nächsten Auto vielleicht direkt professionelle Hilfe in Anspruch nimmt und arg grenzwertige Beschuldigungen sein lassen. Das was du hier vom Stapel lässt ist im Gegensatz zu deinen Vermutungen nämlich deutlich näher an "juristisch relevant" als das was du vermutest das dir angetan wurde - soviel zu "ich habe noch nie jemandem Unrecht getan." - doch hast du ... Grade hier!
LG Kester
Zitat:
@Marie1985 schrieb am 23. Mai 2019 um 20:28:56 Uhr:
Zitat:
@fantafahrer schrieb am 23. Mai 2019 um 20:25:01 Uhr:
...
Eines kann man sicher sein! Jeder bekommt früher oder später das, was er verdient. Verlass dich drauf...🙂 Danke, das ist wirklich das, worauf ich mich verlasse.
Wobei im Umkehrschluss ich mich frage, wofür jetzt für mich das die Strafe ist. Denn ich habe noch nie jemanden verarscht, finanziell, rechtlich, egal in welcher Hinsicht.
Das ist ja auch keine Strafe, das ist eine Lehre des Lebens. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist viiiel besser.
Darum vermittle ich nie ein Fahrzeug innerhalb meines Freundeskreis weiter. Man schlägt sich immer auf irgendeine Seite und hintergeht somit den anderen, grad was den Kaufpreis angeht.
Vor einem Gebrauchtwagenkauf musst du in der Lage sein, herauszufinden, wer nach dem Kauf der "Gelackmeierte" ist. Nach meinen Erfahrungen kann man dem privaten Verkäufer oft mehr glauben, als dem Händler, der seine Verkaufszahlen bringen muss. Klar, Ausnahmen gibt es immer wieder!
In dieser Preisklasse brauchst gar nicht zum Händler wollen, der müsste Garantie geben, will und kann das aber nicht und somit landet die Kiste unter Händlerhänden im Export.
Das Fahrzeug hat ja auch nichts gravierendes außer Rost, der erwähnt wurde. Rost kann man schlecht einschätzen und irgendwann frisst er sich schnell durch. Für das Geld sollte man auch nichts anderes erwarten.
Irgendwann wurde ein Kabel schlecht geflickt. Der Kühler ist undicht ( Materialkosten 30€).
Eine gerichtliche Auseinandersetzung geht zu 99,9% schief, das ist sicher.
Ich vermute stark, das man den Verkäufer nahegelegt hatte, den Polo wieder zu verkaufen, deshalb die kurze Nutzungsdauer. Allerdings muss der auch schon blind gekauft haben, denn durchgerostete Schweller kommen nicht von heut auf morgen. Es ist und bleibt Lehrgeld...
Zitat:
@samsungv200 schrieb am 24. Mai 2019 um 16:28:26 Uhr:
Ich vermute stark, das man den Verkäufer nahegelegt hatte, den Polo wieder zu verkaufen, deshalb die kurze Nutzungsdauer.
denkbar wäre auch:
aufgrund des geflickten Kabelbaums ...
Kriechströme
--> genervt, dass immer nach 10 Tagen Standzeit die Batterie leer war
oder nässeempfindliche Elektronik
(aus in Unkenntnis der Bastelei des Vorvorbesitzers nicht klärbarer Ursache)
oder Hinweis der Werkstatt, dass ZR dringend gewechselt werden müsste ... und die Bremsen "gemacht" werden müssten (incl. korrodierter Leitungen) ... und die Stoßdämpfer ... und ... ...
sprich:
Erkenntnis, dass es nicht mehr lohnt, weit über 1.000 Euro nur in die überfälligen Verschleißteile/Wartungsarbeiten zu stecken
Zitat:
@Marie1985 schrieb am 23. Mai 2019 um 19:04:01 Uhr:
Jein, die Selbstbeteiligung ist zu hoch, das wäre nicht wirtschaftlich, wenn es zu einer Niederlage vor Gericht käme.Das ist für Fälle vorbehalten in denen es um mehr Geld geht als "nur" ein paar Hundert Euro Streitwert. Möchte mal wissen wie es bei deren RS ist.
Mehr als 100 Euro Selbstbeteiligung dürfte man wohl nicht haben. Oder was für eine bescheuerte Rechtschutzversicherung hat man dann denn?
Die meisten Rechtschutzversicherungen würden bei dieser Sachlage den Fall garnicht annehmen, da man weiß, das man nur verlieren kann...
Privat-Kauf von Privat-Leuten ist immer ein Kauf OHNE Gewährleistung.
Verschwiegene Unfallschäden, die NICHT im Vertrag auftauchen, können den Vertrag nichtig machen.
Technische Mängel müssen nicht angegeben werden...auch wenn sie bekannt sind.
"Gekauft wie Besichtigt"...und fertig .
Wenn ICH mein Auto privat verkaufe, muß ich einen Vertrag aufsetzen, der hieb und stichfest ist!!!
Denn bei meinem beruflichen Hintergrund hätte ICH vor Gericht ziemlich schlechte Karten.
..................................
Rostschäden...sind sichtbar und wenn der Kauf-Interessent sich nicht bückt und genau hinschaut, sorry, aber so doof kann auch kein Laie sein.
Technische Mängel...wie schon im anderen Thread lang und breit behandelt...sind 3 Tage lang NICHT aufgetaucht.Zumal die Heimreise ja angeblich ziemlich weit war. Darum gehe ich von nicht bekannten Fehlern aus.
Eine Reparatur an einem Kabelstrang ist nicht assergewöhnlich. Gerade in Bereichen, wo der Kabelstrang zwischen Karosserie und Motor beweglich ist, kommt es häufiger zu Kabelbrüchen.
Da war also ein Schaden, der behoben wurde. Warum soll man dies besonders hervorheben?
Über die Qualität der Ausführung könnte man vielleicht diskutieren, wenn es ein Foto davon gäbe.
Die Aussage der Werkstatt, daß dies so nicht statthaft wäre, reicht mir dafür nicht!!!
Von Betrug kann wirklich keine Rede sein...
...
Ich kann JEDEM nur empfehlen, niemals allein zu einer Besichtigung zu gehen. Denn 4 Augen sehen mehr, wie zwei. Ausserdem ist ein neutraler, aussenstehender Bekannter immer etwas kritischer, wie der Kauf-Interessent.
Von Vorteil wäre natürlich jemand, der die Auto-Branche kennt, ist aber nicht zwingend nötig.
Gilt auch für Käufen bei Händlern!!!
Zitat:
@Linear Cycle schrieb am 24. Mai 2019 um 18:42:32 Uhr:
Privat-Kauf von Privat-Leuten ist immer ein Kauf OHNE Gewährleistung.
Verschwiegene Unfallschäden, die NICHT im Vertrag auftauchen, können den Vertrag nichtig machen.
Technische Mängel müssen nicht angegeben werden...auch wenn sie bekannt sind.
"Gekauft wie Besichtigt"...und fertig .
Da ist nun leider ziemlich viel rechtlicher Blödsinn enthalten. Dabei ist doch in Laufe dieses Threads die Rechtslage schon korrekt wiedergegeben worden. Also bitte nicht die Leute mit solchen Beiträgen verwirren
Wie schon viele vor mir geschrieben haben, Kompression prüfen kostet nicht viel und sagt mir jedenfalls, ob die Ventile nicht schon durchgebrannt sind - ich habe 3 Polo mit dem 1,2 Liter BMD Motor und alle 3 haben schon die Ventilschäden hinter sich - deshalb beim Freundlichen die Reparaturhistorie abfragen - wurde der Zylinderkopf noch nicht gemacht, ist der bzw. dessen Auslassventile sicher durchgebrannt - das kostet dann für "Nichtschrauber" sicher gut 2000,- Teuronen und zahlt sich für so ein Auto nicht mehr aus - was bringt´s, wenn ich den einen oder anderen Sensor auf Verdacht tausche und dabei sind die Ventile durchgebrannt.
Beim freundlichen die Reparatur-Historie abfragen deshalb, weil ich dann weiß, ob der Zylinderkopf schon gemacht wurde - denn danach hält der Motor lange.
Mein Polo 1 = Bj.2005 - Ventilschaden bei ca. 90 000 Km (habe das Auto neu beim Freundlichen gekauft)
Mein Polo 2 = Bj. 2006 - Ventilschaden bei 54 000 Km - gebraucht gekauft mit 128 000 Km, hat jetzt 192 000Km
Mein Polo 3 = Bj. 2006 - Ventilschaden bei 87 000 Km - gebraucht gekauft mit 68 000 Km, da waren die Ventile noch in Ordnung und nach 18 000 Km waren sie durchgebrannt.