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Auto hat massive Mängel trotz Angabe im Kaufvertrag "keine Beschädigungen"

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 16:25

Hallo zusammen,

ich hatte kurz nach dem Erwerb des Autos vergangenen März von Privatverkäufern hier schon einen Thread gestartet:

https://www.motor-talk.de/.../...-ein-paar-tagen-gekauft-t6585649.html

3 Tage nachdem ich das Auto gekauft habe, leuchtete die Motorkontrollleuchte. Kurz darauf ging ich zu VW und ließ es auslesen, dabei wurden mehrere Fehler gefunden, das steht alles in dem Thread.

Nun da der TÜV naht und die Sachen ja sich nicht von selbst beheben, ging ich in eine Werkstatt zur Inspektion. Zwischenzeitlich hatte ich ja die Vermutung, dass es ein Marderschaden ist und wollte das Auto schon verkaufen weil ich die Schnauze voll hatte und habe es inseriert. Das Auto brachte ich in die Werkstatt, und rief zudem bei meiner Versicherung an um mich zu erkundigen wegen Marderschaden, es wäre sogar versichert. Auf die gute Nachricht folgte sodann aber die schlechte, und zwar dass es gar kein Marderschaden ist.

Es kam heraus, dass das Auto massive und vor allem TÜV-relevante Mängel hat.

- Die "rostigen Türschwellen" sind nicht nur rostig sondern bis auf den Unterboden durchgerostet. Es war so gesehen nur noch eine ganz dünne Schicht Metall drauf, dahinter ist auf beiden Seiten ein riesen Loch, es geht bis unten zum Unterboden durch, was man mittels Hebebühne sehen kann, was ich aber nicht als Laie sehen konnte. (TÜV relevant)

- Es wurde ein Kabelbaum im Motor provisorisch und unsachgemäß instandgesetzt. Die Werkstatt sagte mir, dass so etwas nicht einmal gesetzlich erlaubt ist.

- Der Motorkühler ist undicht

- Beim Scheibenwischer ist die Intervallfunktion defekt (bemerkte ich beim ersten Regen, für ein gebrauchtes Auto ok)

- Der elektrische Fensterheber macht unnormale Geräusche. (kann man damit leben)

- Der Auspuffkrümmer hat einen Schaden

Diese ganzen gravierenden Mängel (außer Scheibenwischer und Fensterheber) schließen eine erfolgreiche HU/AU aus.

Fakten zum Kaufvertrag

Natürlich wie fast immer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Es steht jedoch auch drin:

"Zusicherungen des Verkäufers: Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen: KEINE"

Auch mündlich wurde mir mehrmals versichert, dass das Auto technisch absolut einwandfrei in Ordnung ist. Sonst hätte ich es ja wohl nicht gekauft.

In der Anzeige stand damals (Screenshot habe ich) "bis auf ein paar Roststellen super in Schuss".

Da das Auto weit weg war, habe ich explizit gefragt ob technisch alles ok ist weil ich eine weite Anfahrt habe und sichergehen muss, nicht umsonst d ahin zu fahren. Es wurde alles bestätigt!

So viel dazu.

Das mit dem Rost darüber ließe sich vielleicht streiten. Er wurde nicht verschwiegen, aber das Ausmaß wurde verschwiegen. Ich hätte da argwöhnisch sein müssen, ist vermutlich mein Fehler und Lehrgeld.

Die technischen Mängel jedoch lassen sich nicht von der Hand weisen.

Natürlich habe ich es bei den Verkäufern sofort beanstandet. Der Dialog ging eine Weile hin und her, die Kurzfassung ist jedoch, dass sie die Schäden von sich weisen, behaupten durchgängig, bei Ihnen waren diese Mängel noch nicht (3 Tage später bei mir aber auf einmal alle, ja klar) und sie kommen für gar nichts auf. Sie haben mir gleich ihr Kärtchen von der Rechtsschutzversicherung geschickt, ich habe gesagt, eine Rechtsschutzversicherung behebt auch kein Unrecht.

Ich wollte den Fall gütlich lösen und habe auch gesagt, dass ich kompromissbereit bin. Sie lehnen alles ab und weisen es von sich.

(Beispiel, wenn mir das Auto jemand für 1000 € abkauft in dem Zustand und ich habe 500 € Verlust, dass man sich das teilt, was eigentlich auch schon für mich unfair wäre, weil ich nichts dafür kann. Ich hätte das aber getan, um Ruhe zu haben.)

Meine eigene Anwältin und 2 andere Anwälte sagten mir, ich sei auf jeden Fall im Recht, das Auto entspreche nicht der zugesicherten Beschaffenheit, keine Schäden zu haben.

Kaufpreis waren 1500 Euro.

Ich möchte einen Rechtsstreit vermeiden. Möchte aber auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Sie bleiben konstant bei ihrer Aussage, dass die Mängel bei ihnen noch nicht waren (was ja spätestens bei der provisorischen Lüsterklemme usw. schon mal eindeutig gelogen ist). Wenn ein Rechtsstreit unumgänglich ist, wie ist hier dann die Rechtslage, dass ich wenigstens wirklich gewinne?

Bitte was kann ich hier tun???

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte mit Ratschlägen, Sichtweisen, Erfahrungen, Tipps...

Danke, Marie

Beste Antwort im Thema
am 23. Mai 2019 um 20:04

Dein Problem ist, du hast keine Ahnung, unterstellst aber Verkäufer Fachkenntnisse und arglistige Täuschung. Nennst Sie sogar Mindermenschen und redest etwas von Karma etc. Weiß gar nicht was übler ist.

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Hier geht es im wesentlichen nicht um Gewährleistung, sondern um Vertragserfüllung.

Der Verkäufer hat im schriftlichen Kaufvertrag gewisse Eigenschaften zugesichert. Damit hat er zu erkennen gegeben, dass er für die Richtigkeit der Aussage einstehen will.

Wenn diese Eigenschaften nicht vorliegen, hat der Käufer einen Erfüllungsanspruch d.h. er kann den Zustand verlangen, der vereinbart wurde.

Ist dieser Zustand nicht mehr herstellbar, dann hat der Käufer die Wahl zwischen Kaufpreisminderung und Rückabwicklung.

Mein Vorschlag: Verkäufer anschreiben und auffordern, innerhalb einer gewissen Frist den zugesicherten Zustand herstellen, hilfsweise einen Vorschlag für Preisnachlass machen oder Rückabwicklung zustimmen. Letzte Entscheidung trifft immer der Käufer, da der Verkäufer sich nicht an die Vereinbarungen gehalten hat.

Passiert nichts, Anwalt einschalten.

Vertragserfüllung hat nichts mit Gewährleistung zu tun!

O.

Na dann viel Spaß bei der Beweisführung und durchsetzen der Ansprüche bei dem Fahrzeugalter.

Moin,

Das was da steht - ist im Sinne des nicht fachkundigen Verkäufers aber mit ziemlicher Sicherheit erfüllt. Entsprechend schwer wird es da was einzuklagen.

Weil eben Mangel ungleich Beschädigung usw. Wäre die Formulierung "Mängelfrei" gewesen - dann hätte ich gesagt feuer frei - wer so blöd ist ... Hat es nicht anders verdient.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. Mai 2019 um 13:10:47 Uhr:

Moin,

Das was da steht - ist im Sinne des nicht fachkundigen Verkäufers aber mit ziemlicher Sicherheit erfüllt. Entsprechend schwer wird es da was einzuklagen.

Weil eben Mangel ungleich Beschädigung usw. Wäre die Formulierung "Mängelfrei" gewesen - dann hätte ich gesagt feuer frei - wer so blöd ist ... Hat es nicht anders verdient.

LG Kester

Einwand nicht von der Hand zu weisen, aber:

Beschädigung hat zwei Bedeutungen:

a. Beschädigen durch äußere Einwirkung (=Sachbeschädigung)

b. Vorhandensein eines Schadens, Mangels (=nicht unerhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit der Sache).

Da es hier um die Zustandsbeschreibung eines Fahrzeuges geht, ist wohl Bedeutung b. maßgeblich, was sich auch aus der Schilderung der Te ergibt.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 25. Mai 2019 um 19:57:38 Uhr:

Beschädigung hat zwei Bedeutungen:

a. Beschädigen durch äußere Einwirkung (=Sachbeschädigung)

b. Vorhandensein eines Schadens, Mangels (=nicht unerhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit der Sache).

Da es hier um die Zustandsbeschreibung eines Fahrzeuges geht, ist wohl Bedeutung b. maßgeblich, ...

kannst Du dann die Definition im

Glossar von mobile

erklären:

Zitat:

Beschädigtes Fahrzeug: Bei mobile.de ist hiermit ein Fahrzeug mit unrepariertem, erheblichem Schaden, z. B. durch Verkehrsunfälle, Brand, Hagel und Wasser gemeint.

Nicht gemeint sind hier Bagatellschäden oder normaler Verschleiß/Abnutzung.

oder redest Du Dir die Welt einfach widewidewitt wie sie Dir gefällt?

 

@camper0711 schrieb am 25. Mai 2019 um 20:11:08 Uhr:

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 25. Mai 2019 um 19:57:38 Uhr:

Beschädigung hat zwei Bedeutungen:

a. Beschädigen durch äußere Einwirkung (=Sachbeschädigung)

b. Vorhandensein eines Schadens, Mangels (=nicht unerhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit der Sache).

Da es hier um die Zustandsbeschreibung eines Fahrzeuges geht, ist wohl Bedeutung b. maßgeblich, ...

oder redest Du Dir die Welt einfach widewidewitt wie sie Dir gefällt?

Ich glaube nicht, dass der Verkäufer sich bei der Wahl seiner Worte an die Wortdefinitionen von mobile orientiert.

O.

Moin,

Der Verkäufer wird sich da am allgemeinen Verständnis orientieren und nicht an Profivokabular. Und das wird im Allgemeinen auch berücksichtigt. Dazu kommt - das die meisten der Mängel durchaus alterstypisch sind und/oder nicht leicht erkennbar sind. Selbst die Käuferin hat diese Mängel nicht erkannt.

Wenn wir von einem Profi als Verkäufer ausgehen würden, wäre die Sache auch wieder anders.

Nur weil man etwas basteln kann, heißt das nicht, dass man damit auch Erfolg hat. Ich weiß, manchmal neigt man dazu wortklauberei zu betreiben, aber die Chancen etwas zu erreichen werden dadurch nicht besser. Ausnahme wäre, man würde jetzt im Auto einen Kostenvorschlag finden, auf dem die Kosten für die Karosseriesanierung draufstehen - dann wäre Wissen beim Verkäufer und wir wären bei einer Täuschung. Aber sonst ... Sehe ich da wenig Chancen.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 26. Mai 2019 um 08:32:08 Uhr:

Moin,

Nur weil man etwas basteln kann, heißt das nicht, dass man damit auch Erfolg hat. Ich weiß, manchmal neigt man dazu wortklauberei zu betreiben, aber die Chancen etwas zu erreichen werden dadurch nicht besser. Ausnahme wäre, man würde jetzt im Auto einen Kostenvorschlag finden, auf dem die Kosten für die Karosseriesanierung draufstehen - dann wäre Wissen beim Verkäufer und wir wären bei einer Täuschung. Aber sonst ... Sehe ich da wenig Chancen.

LG Kester

Aus diesem Grund zunächst ohne Anwalt handeln und schauen, wie reagiert wird.

Nicht selten, dass die Verkäufer sich in ihrer eigenen Argumentation verstricken.

Wer nichts macht, hat schon verloren!

O.

 

Wer immer und aus Prinzip versucht, "was zu machen", kann damit aber auch ganz schön viel Lebenszeit verlieren...

Allgemein sehe ich es so, wie wohl die meisten hier: Ohne Nachweis der arglistigen Täuschung durch Verschweigen ist es "Laie gegen Laie" und wird schwierig.

Der Gedanke, dass Laie A mehr gewusst haben muss, entsteht wohl mehr aus Ärger über den Kauf.

Das Wort Beschädigung hätte ich persönlich nie in einen anderen Sinn-Zusammenhang gebracht, als von aussen einwirkende erhebliche Beeinträchtigungen (Unfall, Hagel, Hochwasser, Feuer...).

Und nur nebenbei: Selbst beim Händler kann es bei Fahrzeugen dieser Alters- und Preisklasse mit der Umsetzung aus der Gewährleistung kompliziert werden (-> allgemeiner Verschleiss eines Fahrzeugs, nicht zu verwechseln mit den landläufig so bezeichneten Verschleißteilen).

Ganz allgemein zum Thema "Altwagen".

Ich habe hier wirklich oft den Eindruck:

Je kleiner der Geldbeutel, desto riesiger und damit unerfüllbarer sind die Erwartungshaltungen.

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