Auto geparkt, dann kamen die Strassenreiniger. Auto abgeschleppt.
Hallo,
Ich habe eben von einer Aktion erfahren die eine Freundin von mir sehr betroffen macht. 🙁
Sie parkt ihr Fahrzeug immer korrekt am öffentlichen Straßenrand. Sie wohnt in sehr dicht besiedeltem Gebiet in Stuttgart. Also muss sie manchmal auch etwas Fußweg in Kauf nehmen um vom Auto nach Hause zu gehen.
Zur eigentlichen Story:
Sie stellt ihr Auto in ihrer Straße ab. Manchmal steht das Auto vier oder fünf Tage, zur Arbeit fährt sie in Stuttgart mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Sie fuhr dann mit dem Auto zum Einkaufen.
Gleich hat sie die Schilder bemerkt, die ein Parkverbot anzeigen weil die Straße gereinigt werden sollte (Laub usw.)
Somit hat sie ihr Fahrzeug, nach der Fahrt, weiter entfernt auf dieser Straße geparkt, wo noch keine Hinweise auf ein Parkverbot zu sehen waren.
Ein paar Tage später wird sie per Messenger, von einem befreundeten Nachbar, angeschrieben dass ihr Auto gerade abgeschleppt wird.
Augenscheinlich wurden die Schilder innerhalb von ein paar Tagen versetzt, um einen weiteren Strassenabschnitt zu reinigen.
Da sie ihr Fahrzeug immer mehrere Tage unbeaufsichtigt parkt, hat sie nicht gesehen dass nun dieser Abschnitt der Straße zur Reinigung für parkende Fahrzeuge gesperrt wurde.
Jetzt wurde das Fahrzeug umgesetzt und sie muss mit etwa 300€ rechnen die sie bezahlen soll.
Ich habe im Netz nichts entsprechendes gefunden.
Ist das rechtens?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 12. Januar 2019 um 12:34:17 Uhr:
Was für ein praxisferner Unsinn soll das mit dem regelmäßig nach seinem Auto schauen Mist denn bitte sein? Wenn ich drei Wochen in den Urlaub fliege (oder halt auch zwei) steht mein Auto trotzdem ganz normal vor der Haustür.
.und wenn in der Zwischenzeit dofr ein HalteVerbot aufgestellt wird,schleppt man den Wagen halt ab. Ganz normal, gängige Praxis.
Gruß M
119 Antworten
Wenn der Halter des Kfz, wegen des Abschleppens schon ermittelt ist,
hätte man auch kurz versuchen können an der Adresse den Halter anzutreffen.
Dürfe meist nicht weit weg sein vom Parkplatz.
Entstehen nur unnötig Kosten und Ärger für den Bürger.
Wenn er im Urlaub ist oder nicht gleich gefunden wird ist das umsetzen ja okay.
Manchmal hilft es auch seine Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe zu platzieren, um solche Kosten zu vermeiden.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 12. Januar 2019 um 14:23:16 Uhr:
Manchmal hilft es auch seine Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe zu platzieren, um solche Kosten zu vermeiden.
Auch, wenn ich weit weg im Urlaub bin ? 🙂
@LegoweltZitat:
@Legowelt schrieb am 12. Januar 2019 um 14:18:52 Uhr:
Wenn der Halter des Kfz, wegen des Abschleppens schon ermittelt ist,
...
Wofür werden Halterdaten vorm oder beim Abschlepp-Vorgang (aufladen) gebraucht?
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...einfachste Lösung für das Problem wäre analog zu §12 Absatz 3b StVO eine allgemeine Beschränkung für das Parken sämtlicher Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen einzuführen und zwar keine 14 sondern maximal 1 oder 2 Tage.
Dachte die werden vom Ordnungsamt ermittelt.
Macht das das Abschleppunternehmen wenn der Wagen auf ihrem Hof ist ?
Mein Auto wurde bisher nur in die Werkstatt geschleppt,
zuhause abgeholt, ist gleichzeitig für den ADAC der Abschlepper :-)
Zitat:
@gast356 schrieb am 12. Januar 2019 um 14:54:24 Uhr:
...einfachste Lösung für das Problem wäre analog zu §12 Absatz 3b StVO eine allgemeine Beschränkung für das Parken sämtlicher Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen einzuführen und zwar keine 14 sondern maximal 1 oder 2 Tage.
Kommt natürlich dem Umweltschutzgedanken sehr zugute, wenn nicht benötigte Fahrzeuge ständig umgeparkt werden müssen. So ein Vorschlag kann nur ernsthaft von jemand kommen, der ein eigenes Grundstück mit Parkmöglichkeit besitzt oder sein Fahrzeug nahezu jeden Tag nutzt.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 11. Januar 2019 um 21:09:38 Uhr:
...
Zur eigentlichen Story:..........Sie fuhr dann mit dem Auto zum Einkaufen.
Gleich hat sie die Schilder bemerkt, die ein Parkverbot anzeigen weil die Straße gereinigt werden sollte (Laub usw.)
Somit hat sie ihr Fahrzeug, nach der Fahrt, weiter entfernt auf dieser Straße geparkt, wo noch keine Hinweise auf ein Parkverbot zu sehen waren.Ein paar Tage später wird sie per Messenger, von einem befreundeten Nachbar, angeschrieben dass ihr Auto gerade abgeschleppt wird.
.......
Jetzt darf ich doch sicher einmal schmunzeln 😛?
War das ein Mehrtageeinkauf im Vollkaufrausch oder weshalb stand das Auto dort mehrere Tage?
Als sie nach dem Einkauf wieder in der Straße parken wollte, hat sie die Schilder gesehen. Die könnten auch schon bei der Abfahrt zum Einkauf dort gestanden haben.
Also hat sie, als sie vom Einkauf zurück kam, das Fahrzeug an einer anderen Stelle abgestellt. Wo keine Schilder auf ein Parkverbot hinwiesen.
Und dann stand das Auto mehrere Tage. Sie braucht es nicht täglich.
Zitat:
@Knergy schrieb am 12. Januar 2019 um 15:02:28 Uhr:
Zitat:
@gast356 schrieb am 12. Januar 2019 um 14:54:24 Uhr:
...einfachste Lösung für das Problem wäre analog zu §12 Absatz 3b StVO eine allgemeine Beschränkung für das Parken sämtlicher Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen einzuführen und zwar keine 14 sondern maximal 1 oder 2 Tage.Kommt natürlich dem Umweltschutzgedanken sehr zugute, wenn nicht benötigte Fahrzeuge ständig umgeparkt werden müssen. So ein Vorschlag kann nur ernsthaft von jemand kommen, der ein eigenes Grundstück mit Parkmöglichkeit besitzt oder sein Fahrzeug nahezu jeden Tag nutzt.
Ich denke dass war eher als "provokante" Reaktion auf Aussagen von Geisslein gedacht.
Letztendlich aber: Eigentum verpflichtet eben auch. Erst recht wenn es im öffentlichen Raum ist. Ist jedem zuzumuten regelmäßig nach seinem Auto zu kucken. Wenn man in Urlaub fährt und hat keine zuverlässigen Freunde/Bekanntecdenen dies übertragen werden kann muss ich mein Auto dann eben dort parken wo mircsowas nicht passiert. Gibt genug Parkhäuser o.ä. und die paar EUR sind dann auch drin
Zitat:
@Knergy schrieb am 12. Januar 2019 um 12:50:02 Uhr:
1x Verbotsschild ~ 25 €
1x Zusatzschild (bspw. Straßenreinigung am Donnerstag) ~ 20 €
2x Fußplatte K1 ~ 40 €
1x Rohrpfosten ~ 20 €
1x Befestigungsmaterial ~ 5 €
Man könnte meinen, die mobile Beschilderung muss für jeden Einsatz neu angeschafft werden. Wenn es nicht um Reinigung sondern um Bauen geht, stehen die Schilder monatelang in der Gegend.
Turnusmäßige Reinigung könnte vorab beschildert werden. Bei kurzfristigem Einsatz z. B. wegen Gefährdung wären auch 48 oder 72 h zu kurz.
Es hat sogar jemanden getroffen, der für einen längeren Krankenhausaufenthalt vom Land in die Stadt fuhr und sein Auto in der Nähe des Krankenhauses rechtmäßig parkte. Als er aus der Klinik entlassen wurde, waren Schilder da und sein Auto weg. Der Prozess ging durch alle Instanzen. Es sei auch in so einem Fall zumutbar, andere damit zu beauftragen, nach dem Wagen zu sehen und ihn gegebenenfalls wegzufahren, so das Gericht.
Für meinen Geschmack ein herbes Urteil, weil jemand korrekt geparkt hat, der sich für einige Zeit nachweisbar aus medizinischen Gründen nicht selbst um den Wagen kümmern konnte. In diesem Härtefäll hatte der Halter doch praktisch kaum eine Chance, seinen Pflichten nachzukommen.
Mir ist mal passiert, dass ich abends zum Parkplatz am Straßenrand kam und das Auto weg war. Da lag aber Sand auf dem gepflasterten Gehweg und es lagen Reste von rotem Flatterband herum. Plötzlich notwendige Erdarbeiten. Mein Auto sei umgesetzt worden und stehe ein paar Straßen weiter, ergab ein Anruf bei der Polizei. Gekostet hat es nichts, weil die Arbeiten dringend und ohne Ankündigung waren. Mit Kulanz und Verständnis hätte man den Fall des Krankenhaus-Patienten auch so regeln können.
Kulanz, Verständnis, Bürgernähe. Qualitäten, die im öffentlichen Dienst schonmal abhanden kommen können. Insbesondere Umsetzen statt Abschleppen, im Zweifel auch die kostengünstigere Variante.
Der Halter des Fahrzeugs muss gegenwärtig nach den Entscheiden regelmässig nachsehen, ob es ein angekündigtes Parkverbot geben wird, dass sein Fahrzeug betrifft. Falls er verhindert ist, muss er jemanden damit beauftragen. Soweit so klar. Das würde ich auch so sehen, dann gibt es auch kein Problem. Man soll/muss ja auch regelmässig nachschauen, obvon dem eigenen geparkten Fahrzeug keine Gefahr ausgeht.
Meine Idee hierzu (wie ich mir eine bessere Vorgehensweise vorstellen könnte):
Ist diese Vorgehensweise des Abschleppens/Umsetzens im Fall von angekündigten Sperrungen in der heutigen Zeit mit fast durchgehender Erreichbarkeit die einzig Mögliche? Den Halter könnte man ermitteln (für deutlich weniger als die Abschleppkosten) und vorab z.B. per Email/Telefon/Brief benachrichtigen, sobald die Schilder aufgestellt werden (also 2-3 Tage vorab). Die Aufgabe könnte man z.B. durch einfaches Abgehen mit einer Kamera zur Kennzeichenerkennung beim Aufstellen der Schilder grossteils automatisieren, wenn man es denn wollte. Wenn der Halter dann trotz Benachrichtigung sein Fahrzeug nicht umparkiert (oder es nicht will/kann/beauftragt), darf er die Kosten der nachfolgenden notwendigen Aktion tragen. Wer sein Fahrzeug dort parkiert, während die Schilder schon stehen, wäre selbst verantwortlich, da er die Anordnung ja wahrnehmen kann. Wäre dies nicht ein besserer, bürgerfreundlicher Weg? Was wäre notwendig, um dies Umzusetzen?
Gruss Neo
Zitat:
@Nomen_est_Omen schrieb am 12. Januar 2019 um 22:18:38 Uhr:
...
Was wäre notwendig, um dies Umzusetzen?
Geld der Steuerzahler um mehr Personal einzustellen.