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Auto geparkt, dann kamen die Strassenreiniger. Auto abgeschleppt.

Themenstarteram 11. Januar 2019 um 20:09

Hallo,

 

Ich habe eben von einer Aktion erfahren die eine Freundin von mir sehr betroffen macht. :(

 

Sie parkt ihr Fahrzeug immer korrekt am öffentlichen Straßenrand. Sie wohnt in sehr dicht besiedeltem Gebiet in Stuttgart. Also muss sie manchmal auch etwas Fußweg in Kauf nehmen um vom Auto nach Hause zu gehen.

Zur eigentlichen Story:

 

Sie stellt ihr Auto in ihrer Straße ab. Manchmal steht das Auto vier oder fünf Tage, zur Arbeit fährt sie in Stuttgart mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Sie fuhr dann mit dem Auto zum Einkaufen.

Gleich hat sie die Schilder bemerkt, die ein Parkverbot anzeigen weil die Straße gereinigt werden sollte (Laub usw.)

Somit hat sie ihr Fahrzeug, nach der Fahrt, weiter entfernt auf dieser Straße geparkt, wo noch keine Hinweise auf ein Parkverbot zu sehen waren.

 

Ein paar Tage später wird sie per Messenger, von einem befreundeten Nachbar, angeschrieben dass ihr Auto gerade abgeschleppt wird.

 

Augenscheinlich wurden die Schilder innerhalb von ein paar Tagen versetzt, um einen weiteren Strassenabschnitt zu reinigen.

 

Da sie ihr Fahrzeug immer mehrere Tage unbeaufsichtigt parkt, hat sie nicht gesehen dass nun dieser Abschnitt der Straße zur Reinigung für parkende Fahrzeuge gesperrt wurde.

 

Jetzt wurde das Fahrzeug umgesetzt und sie muss mit etwa 300€ rechnen die sie bezahlen soll.

 

Ich habe im Netz nichts entsprechendes gefunden.

Ist das rechtens?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 12. Januar 2019 um 12:34:17 Uhr:

Was für ein praxisferner Unsinn soll das mit dem regelmäßig nach seinem Auto schauen Mist denn bitte sein? Wenn ich drei Wochen in den Urlaub fliege (oder halt auch zwei) steht mein Auto trotzdem ganz normal vor der Haustür.

.und wenn in der Zwischenzeit dofr ein HalteVerbot aufgestellt wird,schleppt man den Wagen halt ab. Ganz normal, gängige Praxis.

Gruß M

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Lasst euch doch nicht veräppeln...

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. Januar 2019 um 10:18:39 Uhr:

 

Wenn schon an einem Teilstück die Schilder stehen, kann man davon ausgehen, dass auch der Rest der Straße folgen wird.

Wenn vorab nicht richtig, bzw. falsch Ausgeschildert ist, dann geht man davon aus, daß es sich nur um den einen Straßenabschnitt von, sagen wir mal, 100 Meter handelt.

@Geisslein

Du zweifelst also an der Verhältnismäßigkeit des Abschleppens?

Dagegen anzugehen ist ja Dein gutes Recht.

Ob Stuttgart umparkt oder auf ein SicherstellungsGelände das Fzg abstellt,ist mir nicht bekannt. Bei letzterem wirst erstmal bezahlen müssen,sonst bleibt das Auto auf dem Hof.

Deine Aussage,jeder Falschparker solle ermittelt und dann persönlich aufgesucht werden, ist doch Unfug. Funktioniert in einer kleinen Gemeinde evtl und wird bei uns hier am MarktTag auch gelegentlich so gehandhabt. Aber wer sagt, dass der Halter immer derjenige ist,der das Fzg dort falsch abgestellt hat. Und in einer Großstadt ist so was doch effektiv nicht durchzuführen,wenn da 20 Fzg im Wege stehen.

Und das Geld fürs Abschleppen bekommt ja nicht die Stadt. Die kassiert nur die Gebühr für's falsche Parken.

Also entweder richtig parken oder halt bezahlen.

Gruß M

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 12. Januar 2019 um 10:21:11 Uhr:

 

Ehrlich gesagt:Typisch Geislein :rolleyes: ! :D :D

Soll die Stadt etwa besser vorsorglich ganze Strassenzüge sperren die innerhalb der nächsten Woche zur Reinigung anstehen??

Es müssen keine Straßenzüge vorsorglich gesperrt werden.

Es hätte gereicht wenn man den Straßenzug im Voraus in Halteverbotsabschnitte eingeteilt hätte mit einem Zusatzschild von wann bis wann der jeweilige Abschnitt nicht beparkt werden darf.

Und nun kann man spekulieren ob es dann zu diesem Fall gekommen wäre.

Am Bauhof wird auf Wochen und Monate im Voraus geplant wie und wo die Strassenreinigung durchgeführt wird. Es wäre also nicht zuviel verlangt gewesen, das gleich in Gänze auszuschildern. Daraus wird man juristisch kein Versäumnis konstruieren können, aber ein Telefonat mit der zuständigen Stelle wäre mir das wert. Es ist nicht die Aufgabe von Bürgern, Vermutungen anzustellen. Selbst wenn die Betroffene öfter nach dem Fahrzeug gesehen hätte, sie hätte keinerlei Beweise für eine fehlerhafte Handhabung der Ausschilderung.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 11. Januar 2019 um 21:15:08 Uhr:

aber man ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen nach seinem Fahrzeug zu schauen, wenn es längerfristig geparkt ist.

Wie soll das Deiner Meinung nach gehen, wenn man z.B. als Ortsfremder das Fahrzeug in einem Wohngebiet abstellt und der Kumpel holt mich dort ab um gemeinsam für zwei Wochen in den Urlaub zu fahren.

In dem Fall kann Ich weder "regelmäßig" (also alle zwei Tage z.B.) nach meinem Fahrzeug schauen, noch weiß Ich, daß in 2 bis 3 Tagen die Gemeinde dort ein Halteverbot ausschildert.

Wenn man das richtig betrachtet ist das als Pech für die Gemeinde zu beurteilen... entweder die Saubermänner putzen um mein Fahrzeug herum, oder die Gemeinde schleppt das Fahrzeug ab, aber hat es mir nicht in Rechnung zu stellen.

Was für ein praxisferner Unsinn soll das mit dem regelmäßig nach seinem Auto schauen Mist denn bitte sein? Wenn ich drei Wochen in den Urlaub fliege (oder halt auch zwei) steht mein Auto trotzdem ganz normal vor der Haustür.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 12. Januar 2019 um 12:34:17 Uhr:

Was für ein praxisferner Unsinn soll das mit dem regelmäßig nach seinem Auto schauen Mist denn bitte sein? Wenn ich drei Wochen in den Urlaub fliege (oder halt auch zwei) steht mein Auto trotzdem ganz normal vor der Haustür.

.und wenn in der Zwischenzeit dofr ein HalteVerbot aufgestellt wird,schleppt man den Wagen halt ab. Ganz normal, gängige Praxis.

Gruß M

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 12. Januar 2019 um 12:34:17 Uhr:

Was für ein praxisferner Unsinn soll das mit dem regelmäßig nach seinem Auto schauen Mist denn bitte sein? Wenn ich drei Wochen in den Urlaub fliege (oder halt auch zwei) steht mein Auto trotzdem ganz normal vor der Haustür.

Dann kannst aber mal eine böse Überraschung erleben. Es ist dir tatsächlich zuzumuten , dass du einer Vertrauensperson den Schlüssel übergibst, welche dann ihrerseits ab und an nachschaut, ob nicht ein Halte-/Parkverbot eingerichtet wurde. Man beauftragt ja auch häufig Nachbarn, welche dann den Briefkasten leeren oder die Grünpflanzen giessen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 12. Januar 2019 um 11:34:03 Uhr:

Am Bauhof wird auf Wochen und Monate im Voraus geplant wie und wo die Strassenreinigung durchgeführt wird. Es wäre also nicht zuviel verlangt gewesen, das gleich in Gänze auszuschildern. Daraus wird man juristisch kein Versäumnis konstruieren können, aber ein Telefonat mit der zuständigen Stelle wäre mir das wert. Es ist nicht die Aufgabe von Bürgern, Vermutungen anzustellen. Selbst wenn die Betroffene öfter nach dem Fahrzeug gesehen hätte, sie hätte keinerlei Beweise für eine fehlerhafte Handhabung der Ausschilderung.

1x Verbotsschild ~ 25 €

1x Zusatzschild (bspw. Straßenreinigung am Donnerstag) ~ 20 €

2x Fußplatte K1 ~ 40 €

1x Rohrpfosten ~ 20 €

1x Befestigungsmaterial ~ 5 €

Pro Aufstellung sind das schon über 100 € Kosten. Wenn man entsprechend länger ausschildert, braucht man natürlich einiges an Material zusätzlich.

Zudem kommt man dann schon mit dem Zusatzschild nicht mehr hin. Ein Zusatzschild "am Donnerstag" geht nicht, wenn es länger wie eine Woche angekündigt werden soll. Dann braucht es korrekte Schilder, also statt einem Zusatzschild bspw. 4 (für "Am 2. Donnerstag des Monats Straßenreinigung"). Oder man fertigt jedesmal welche mit dem Datum an, ergo noch höhere Kosten. Oder es gibt solche selbstgedruckten, einlaminierten festgeklebtem Papier. Formal wäre damit das Zusatzschild aber ungültig und das Verbotsschild würde dauerhaft gelten!

Und wenn man die Schilder längert aufstellt, geht von ihnen auch länger Gefahr aus. Den Wetterbericht kennt man einige Tage halbwegs im Vorraus, stellt man das Schild jedoch 3 Wochen im Vorraus auf, dann kann auch schonmal ein Sturm dazwischen kommen. Und entsprechend kontrollieren müsste man die Schilder auch noch vor der Straßenreinigung. Nicht das irgendwo ein Schild umgefallen oder geklaut wurde (und sei es nur von ein paar besoffenen Jugendlichen, die das Ding woanders aufgestellt haben). Nicht das plötzlich statt nur einem Auto eine ganze Straße noch voll steht, weil das Schild fehlte.

Und die Bürger werden argumentieren, das dieser Aufwand total unnötig sei und man das Geld besser für Straßenreparaturen, den Kindergarten oder andere sinnvolle Dinge ausgibt. Wie man es auch macht, es ist sowieso falsch.

Zudem plant der kommunale Bauhof nicht Monate im Vorraus. Eine solche Straßenreinigung wird nicht so weit geplant. Schneeschmelze war sehr zeitig, es ist kein Winter mehr zu erwarten. Oder im Herbst fällt das Laub früh oder spät. Sowas wird nach Bedarf geplant und nach den verfügbaren Arbeitskräften. Eine Straßenreinigung kann man auch mal ne Woche verschieben, weil andere Aufgaben viel dringender sind.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Januar 2019 um 10:30:03 Uhr:

 

Wenn vorab nicht richtig, bzw. falsch Ausgeschildert ist, dann geht man davon aus, daß es sich nur um den einen Straßenabschnitt von, sagen wir mal, 100 Meter handelt.

Hier wissen wir aber gar nicht, wie die Absperrung ausgesehen hat. Und warum sollte die Stadtreinigung von einer Straße nur ein Teilstück reinigen ?

Wie gesagt, der Klageweg steht dir offen, beschwere dich aber hinterher nicht, dass du verloren hast.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Januar 2019 um 12:33:23 Uhr:

...

Wie soll das Deiner Meinung nach gehen, wenn man z.B. als Ortsfremder das Fahrzeug in einem Wohngebiet abstellt und der Kumpel holt mich dort ab um gemeinsam für zwei Wochen in den Urlaub zu fahren.

In dem Fall kann Ich weder "regelmäßig" (also alle zwei Tage z.B.) nach meinem Fahrzeug schauen, noch weiß Ich, daß in 2 bis 3 Tagen die Gemeinde dort ein Halteverbot ausschildert.

Wenn man das richtig betrachtet ist das als Pech für die Gemeinde zu beurteilen... entweder die Saubermänner putzen um mein Fahrzeug herum, oder die Gemeinde schleppt das Fahrzeug ab, aber hat es mir nicht in Rechnung zu stellen.

Eigentum verpflichtet.

Gerade auch dann, wenn man öffenliche Flächen mit seinem Eigentum in Anspruch nimmt.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 12. Januar 2019 um 11:34:03 Uhr:

Am Bauhof wird auf Wochen und Monate im Voraus geplant wie und wo die Strassenreinigung durchgeführt wird. Es wäre also nicht zuviel verlangt gewesen, das gleich in Gänze auszuschildern. Daraus wird man juristisch kein Versäumnis konstruieren können, aber ein Telefonat mit der zuständigen Stelle wäre mir das wert. Es ist nicht die Aufgabe von Bürgern, Vermutungen anzustellen. Selbst wenn die Betroffene öfter nach dem Fahrzeug gesehen hätte, sie hätte keinerlei Beweise für eine fehlerhafte Handhabung der Ausschilderung.

Mir scheint, dass manchen der Schilderwald noch nicht ausreicht. Sollen Schilder für einen Reinigungs-, Baustellen- od. Baumschnitt-Termin schon Monate vorher am Strassenrand stehen?

Nein, der mündige Bürger muss keine Vermutungen anstellen. Der kann es sich problemlos in der bekannten "damit konnte doch niemand rechnen", "woher soll ich das denn wissen" od. "das gabs doch früher nicht"-Lebenswirklichkeit bequem machen.

Die Schilderaufsteller sind mittlerweile recht gut auf "fehlerhafte Handhabung-Vorwürfe" vorbereitet und machen Handyfotos und benennen Zeugen zur Dokumentation.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Januar 2019 um 10:03:38 Uhr:

...

Auch geht die Stadt Stuttgart hier den einfachen, bürokratischen, Weg und lässt das Fahrzeug abschleppen, obwohl für die Mitarbeiter der Straßenreinigung sicher einen Tag vorher das Auto noch aufgefallen sein müsste und über das Kennzeichen man den Halter rechtzeitig informieren hätte können.

...

Ja die Mitarbeiter der Stuttgarter Straßenreinigung haben sich schon öfter über mangelnde Auslastung beklagt. Im Rahmen der täglichen versorglichen Kontrolle, ob auch alle Parker Kenntnis der temporären Beschildung erhalten haben, wäre es auch nicht zu viel verlangt, das KFZ einer kurzen Sichtkontrolle zu unterziehen und den Besitzer auf ev. demnächst fällige TÜV- od. Reifenwechseltermine hinzuweisen.

:o

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Januar 2019 um 12:33:23 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 11. Januar 2019 um 21:15:08 Uhr:

aber man ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen nach seinem Fahrzeug zu schauen, wenn es längerfristig geparkt ist.

Wie soll das Deiner Meinung nach gehen, wenn man z.B. als Ortsfremder das Fahrzeug in einem Wohngebiet abstellt und der Kumpel holt mich dort ab um gemeinsam für zwei Wochen in den Urlaub zu fahren.

In dem Fall kann Ich weder "regelmäßig" (also alle zwei Tage z.B.) nach meinem Fahrzeug schauen, noch weiß Ich, daß in 2 bis 3 Tagen die Gemeinde dort ein Halteverbot ausschildert.

Wenn man das richtig betrachtet ist das als Pech für die Gemeinde zu beurteilen... entweder die Saubermänner putzen um mein Fahrzeug herum, oder die Gemeinde schleppt das Fahrzeug ab, aber hat es mir nicht in Rechnung zu stellen.

Wie heißt es so schön, Eigentum verpflichtet.

 

Das ist dein Problem wenn du in den Urlaub fährst und 2 Wochen keiner drauf guckt. Dann muss du jemanden beauftragen der nach deinem Auto guckt. Oder du stellst ihn auf einen Kostenpflichtigen Parkplatz ab der für Dauerparken benutz werden kann. Erst dann ist es nicht dein Problem.

 

So ist es in Deutschland geregelt.

 

Und in anderen Ländern wird dann dein Fahrzeug mit der Kehrmaschiene zur Seite geschoben. Also sei froh.

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