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Auto geparkt, dann kamen die Strassenreiniger. Auto abgeschleppt.

Themenstarteram 11. Januar 2019 um 20:09

Hallo,

 

Ich habe eben von einer Aktion erfahren die eine Freundin von mir sehr betroffen macht. :(

 

Sie parkt ihr Fahrzeug immer korrekt am öffentlichen Straßenrand. Sie wohnt in sehr dicht besiedeltem Gebiet in Stuttgart. Also muss sie manchmal auch etwas Fußweg in Kauf nehmen um vom Auto nach Hause zu gehen.

Zur eigentlichen Story:

 

Sie stellt ihr Auto in ihrer Straße ab. Manchmal steht das Auto vier oder fünf Tage, zur Arbeit fährt sie in Stuttgart mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Sie fuhr dann mit dem Auto zum Einkaufen.

Gleich hat sie die Schilder bemerkt, die ein Parkverbot anzeigen weil die Straße gereinigt werden sollte (Laub usw.)

Somit hat sie ihr Fahrzeug, nach der Fahrt, weiter entfernt auf dieser Straße geparkt, wo noch keine Hinweise auf ein Parkverbot zu sehen waren.

 

Ein paar Tage später wird sie per Messenger, von einem befreundeten Nachbar, angeschrieben dass ihr Auto gerade abgeschleppt wird.

 

Augenscheinlich wurden die Schilder innerhalb von ein paar Tagen versetzt, um einen weiteren Strassenabschnitt zu reinigen.

 

Da sie ihr Fahrzeug immer mehrere Tage unbeaufsichtigt parkt, hat sie nicht gesehen dass nun dieser Abschnitt der Straße zur Reinigung für parkende Fahrzeuge gesperrt wurde.

 

Jetzt wurde das Fahrzeug umgesetzt und sie muss mit etwa 300€ rechnen die sie bezahlen soll.

 

Ich habe im Netz nichts entsprechendes gefunden.

Ist das rechtens?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 12. Januar 2019 um 12:34:17 Uhr:

Was für ein praxisferner Unsinn soll das mit dem regelmäßig nach seinem Auto schauen Mist denn bitte sein? Wenn ich drei Wochen in den Urlaub fliege (oder halt auch zwei) steht mein Auto trotzdem ganz normal vor der Haustür.

.und wenn in der Zwischenzeit dofr ein HalteVerbot aufgestellt wird,schleppt man den Wagen halt ab. Ganz normal, gängige Praxis.

Gruß M

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Januar 2019 um 18:34:50 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. Jan. 2019 um 18:18:59 Uhr:

ich bin ein mensch mit normalen sachverstand und bin sehr hilfreich. was ich gerade von dir halte, schreibe ich nicht.

peso

Es interessiert mich auch nicht.

Grüße vom Ostelch

da sind wir uns mal ausnahmsweise einig. deine meinung interessiert mich auch nicht.

peso

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 17:51

Ich habe das Privileg der TE, aber nicht die Betroffene zu sein.

 

Bisher habe ich keinerlei „Prügel“ erfahren.

 

Ich verstehe dich, wenn du von der Verhältnismässigkeit schreibst.

 

Ich sehe diese 300€ ebenso als überzogen an. Drum herum kehren wäre einfacher gewesen.

 

Rechtlich ist die Sache ja wohl klar. Die durften das Fahrzeug umsetzen.

 

Ob es Sinn macht? Denke ich nicht. Das könnte einfacher gehen. Aber auch das wurde diskutiert.

 

Wer hat nen Schlüssel zum Fahrzeug?

Meine Herren, eigentlich könnte ich mindestens zwei der Letzten Seiten in den Müll verschieben.
Reisst euch doch mal alle etwas zusammen.
So hört das jedenfalls sofort auf.
Moorteufelchen

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 15. Januar 2019 um 18:51:39 Uhr:

Ich habe das Privileg der TE, aber nicht die Betroffene zu sein.

Bisher habe ich keinerlei „Prügel“ erfahren.

Ich verstehe dich, wenn du von der Verhältnismässigkeit schreibst.

Ich sehe diese 300€ ebenso als überzogen an. Drum herum kehren wäre einfacher gewesen.

Rechtlich ist die Sache ja wohl klar. Die durften das Fahrzeug umsetzen.

Ob es Sinn macht? Denke ich nicht. Das könnte einfacher gehen. Aber auch das wurde diskutiert.

Wer hat nen Schlüssel zum Fahrzeug?

Das klingt isoliert betrachtet unangemessen. Aber wie viele Autos dürfen denn stehenbleiben? Um eins darf herumgekehrt werden, um zwei, vielleicht auch drei? Wo ist die Grenze? Warum darf der eine einfach stehen bleiben, während sich die anderen brav einen anderen Parkplatz suchen.? Wahrscheinlich sind das auch so "Sanktionsbefürworter" oder wie man Menschen, die sich nach der StVO richten, sonst noch so nennt. In anderen Ländern ist es heute noch üblich, wechselseitig für bestimmte Zeiten Parkverbote anzuordnen, um an diesen Tagen die Straße zu reinigen. Wäre bei uns ja wohl undenkbar. Irgendein Schlaumeier würde sich trotzdem hinstellen. Ist ja so praktisch und ein Auto stört ja nicht. Ist ja sein Auto.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 15. Januar 2019 um 19:00:50 Uhr:

Meine Herren, eigentlich könnte ich mindestens zwei der Letzten Seiten in den Müll verschieben.
Reisst euch doch mal alle etwas zusammen.
So hört das jedenfalls sofort auf.
Moorteufelchen

einverstanden. dient nicht als diskussionsgrundlage.

peso

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 18:30

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Januar 2019 um 19:06:17 Uhr:

Die Aber wie viele Autos dürfen denn stehenbleiben? Um eins darf herumgekehrt werden, um zwei, vielleicht auch drei? Wo ist die Grenze? Warum darf der eine einfach stehen bleiben, während sich die anderen brav einen anderen Parkplatz suchen.?

Ja, und genau deshalb verstehe ich die Aktion. Und ich denke auch die Richter.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 15. Januar 2019 um 19:30:14 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Januar 2019 um 19:06:17 Uhr:

Die Aber wie viele Autos dürfen denn stehenbleiben? Um eins darf herumgekehrt werden, um zwei, vielleicht auch drei? Wo ist die Grenze? Warum darf der eine einfach stehen bleiben, während sich die anderen brav einen anderen Parkplatz suchen.?

Ja, und genau deshalb verstehe ich die Aktion. Und ich denke auch die Richter.

und dann sind wir wieder am anfang des kreises. wieviele autos standen da und wieviele wurden abgeschleppt. für mich ist das abschleppen eines fahrzeuges für eine einfache strassenreinigung nicht verhältnismässig.

peso

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 15. Januar 2019 um 19:30:14 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Januar 2019 um 19:06:17 Uhr:

Die Aber wie viele Autos dürfen denn stehenbleiben? Um eins darf herumgekehrt werden, um zwei, vielleicht auch drei? Wo ist die Grenze? Warum darf der eine einfach stehen bleiben, während sich die anderen brav einen anderen Parkplatz suchen.?

Ja, und genau deshalb verstehe ich die Aktion. Und ich denke auch die Richter.

Es ist natürlich für den Betroffenen ärgerlich. Allerdings sollte man sich nur über sich selbst ärgern. Eben eine Geschichte aus der Rubrik "dumm gelaufen".

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tcsmoers [url=https://www.motor-talk.de/.../...r-auto-abgeschleppt-t6528949.html?...]schrieb am 15. Januar 2019 um 19:59:05 Uhr[/url

und dann sind wir wieder am anfang des kreises. wieviele autos standen da und wieviele wurden abgeschleppt. für mich ist das abschleppen eines fahrzeuges für eine einfache strassenreinigung nicht verhältnismässig.

peso

 

Bei der Überprüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Verwaltungsrecht ist die Anbringung eines Knöllchens jedoch im vorliegenden Fall als Maßnahme nicht geeignet. Der gewünschte Erfolg, hier die Freihaltung der Verkehrsflächen zur Reinigung dieser Flächen, wird mit einem Knöllchen nicht erzielt. Bleiben mehrere Fahrzeuge dort stehen kann unter Umständen nicht gereinigt werden. Da helfen keine Knöllchen. Insbesondere wenn der Fahrzeugführer tagelang nicht zurückkehrt.

Das Abschleppen oder Versetzen eines Fahrzeuges ist sowohl geeignet (Flächen werden frei), erforderlich (kein milderes, gleich geeignetes Mittel) und auch angemessen (führt zu keinem Nachteil, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht).

Die Aufstellung der Beschilderung, 72 Stunden vor Beginn der Wirksamkeit, wird sicherlich auch protokolliert sein. Es wird dabei das Datum sowie die Uhrzeit der Aufstellung als auch jedes im künftigen Haltverbot stehende Fahrzeug erfasst. Genauere Protokolle enthalten dann die Ventilstände sowie Fotos der Fahrzeuge.

Diese 72 Stunden sind, wie bereits hier angegeben, ausreichend als Vorankündigung. Ein Fahrzeugeigentümer hat regelmäßig daher nachzuschauen ob das Fahrzeug weiter noch "rechtmäßig" parken kann.

Einmal Danke für diese fundierte Zusammenfassung!:)

 

Quote:

Bei der Überprüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Verwaltungsrecht ist die Anbringung eines Knöllchens jedoch im vorliegenden Fall als Maßnahme nicht geeignet. Der gewünschte Erfolg, hier die Freihaltung der Verkehrsflächen zur Reinigung dieser Flächen, wird mit einem Knöllchen nicht erzielt. Bleiben mehrere Fahrzeuge dort stehen kann unter Umständen nicht gereinigt werden. Da helfen keine Knöllchen. Insbesondere wenn der Fahrzeugführer tagelang nicht zurückkehrt.

Das Abschleppen oder Versetzen eines Fahrzeuges ist sowohl geeignet (Flächen werden frei), erforderlich (kein milderes, gleich geeignetes Mittel) und auch angemessen (führt zu keinem Nachteil, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht).

Die Aufstellung der Beschilderung, 72 Stunden vor Beginn der Wirksamkeit, wird sicherlich auch protokolliert sein. Es wird dabei das Datum sowie die Uhrzeit der Aufstellung als auch jedes im künftigen Haltverbot stehende Fahrzeug erfasst. Genauere Protokolle enthalten dann die Ventilstände sowie Fotos der Fahrzeuge.

Diese 72 Stunden sind, wie bereits hier angegeben, ausreichend als Vorankündigung. Ein Fahrzeugeigentümer hat regelmäßig daher nachzuschauen ob das Fahrzeug weiter noch "rechtmäßig" parken kann.

Kommentar

==================================================================

Schön erklärt, aber bezogen auf das Abschleppen könnte es trotzdem schwierig werden. Wenn man Deiner Aussage kompromisslos folgt, ist das Abschleppen jedes falsch geparkten Fahrzeuges verhältnismäßig. Nur durch Abschleppen wird der "widerrechtlich" genutzte Parkplatz für andere VT frei. Durch eine Knolle am falsch geparkten Fahrzeug wird ja der gewünschte Rotationszweck nicht erreicht. Ich kann mich daran erinnern, dass vor Jahren einmal in Oberhausen eine ganze Strasse freigeschleppt wurde. Bei zumindest einem VT wurde dieses Abschleppen als unverhältnismäßig betrachtet. MeinerMeinung nach muss man den den Einzelfall betrachten. Bei Strassenbaumaßnahmen z.B. den wirtschaftlichen Schaden des Bauunternehmers gegenüber den Kosten für das Abschleppen. Bei einer einfachen Straßenreinigung könnte das ganz anders sein. Ob dieses eine Stück gekehrt wird, dürfte an sich unbedeutend sein.

Wobei ich heute im Radio eine tolle Aussage gehört habe. Man warte auf ein rechtspolitisches Urteil.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. Januar 2019 um 18:04:41 Uhr:

(...)

Schön erklärt, aber bezogen auf das Abschleppen könnte es trotzdem schwierig werden. Wenn man Deiner Aussage kompromisslos folgt, ist das Abschleppen jedes falsch geparkten Fahrzeuges verhältnismäßig. Nur durch Abschleppen wird der "widerrechtlich" genutzte Parkplatz für andere VT frei. Durch eine Knolle am falsch geparkten Fahrzeug wird ja der gewünschte Rotationszweck nicht erreicht. Ich kann mich daran erinnern, dass vor Jahren einmal in Oberhausen eine ganze Strasse freigeschleppt wurde. Bei zumindest einem VT wurde dieses Abschleppen als unverhältnismäßig betrachtet. MeinerMeinung nach muss man den den Einzelfall betrachten. Bei Strassenbaumaßnahmen z.B. den wirtschaftlichen Schaden des Bauunternehmers gegenüber den Kosten für das Abschleppen. Bei einer einfachen Straßenreinigung könnte das ganz anders sein. Ob dieses eine Stück gekehrt wird, dürfte an sich unbedeutend sein.

Wobei ich heute im Radio eine tolle Aussage gehört habe. Man warte auf ein rechtspolitisches Urteil.

peso

Es ging in dem Beispiel aber nicht um den "Rotationszweck", sondern um die Straßenreinigung an der Stelle, wo das Auto stand. Wie man das machen soll, ohne vorher das Auto zu entfernen, weiß ich nicht. Wie viele Stücke müssten denn nicht gekehrt werden können, damit man deiner Meinung nach abschleppen darf? Eins? Zwei? Drei? Je mehr sich ordnungsgemäß verhalten, umso besser stehen die Chancen für die "Fraktion Bequemlichkeit"? Gerechtigkeit geht alle an. Sie ist nicht nur gegenüber dem Einzelnen von Bedeutung.

Grüße vom Ostelch

Da stimme ich Dir zu. Deswegen sage ich ja Einzelfallprüfung. Ich kann aber nicht aus der Tatsache, dass sich 99% richtig verhalten haben, gegenüber dem Einen alle Geschütze auffahren. Wir müssen uns vor Pauschalierungen schützen ;-)

peso

Im vorliegenden Einzelfall, hätte das betreffende Fahrzeug abschleppen lassen. Warum ich nach Prüfung der geeigneten Maßnahme und der Verhältnismäßigkeit zu diesem Ergebnis gekommen wäre, hat Dr.Zulassung hinreichend erklärt.

Gruß M

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. Januar 2019 um 18:32:32 Uhr:

Da stimme ich Dir zu. Deswegen sage ich ja Einzelfallprüfung. Ich kann aber nicht aus der Tatsache, dass sich 99% richtig verhalten haben, gegenüber dem Einen alle Geschütze auffahren. Wir müssen uns vor Pauschalierungen schützen ;-)

peso

Das ist keine Pauschalierung, sondern ein Gebot der Gleichbehandlung. Entweder werden alle abgeschleppt oder keiner. Steht nur einer da, wird nur einer abgeschleppt. Stehen 20 da, werden 20 abgeschleppt. ;)

Grüße vom Ostelch

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