Auto gekauft mit falschen angaben
Guten Tag ,
Ich hoffe es kann mir hier vielleicht jemand helfen.
Ich habe mir am 04.10.2018 ein Mercedes C180 Coupé Baujahr 2001 gekauft. Nach einem Telefonat mit dem Händler (wo mir mehrmals gesagt und versichert wurde das alles am Fahrzeug in Ordnung ist und das Fahrzeug keine Mängel hat ,bin ich mit meiner Freundin dort hingefahren und habe es mir angesehen . Vorort hat der Händler mir nochmal versichert das das Fahrzeug keine Mängel hat und ich habe ihm mehrmals gesagt das ich Azubi bin und nicht viel Geld habe und er mir bitte sagen soll wenn das Fahrzeug Probleme hat. Naja dann habe ich 1250€ bezahlt und den Vertrag unterschrieben im Vertrag hat er so gut wie nichts eingetragen und zudem ein Kaufpreis von 1000€ eingetragen mit der Begründung ( bitte Bruder dann kann ich das besser von der Steuer absetzen ). Ich habe unwissend bzw. Keine Erfahrung und dem „ netten Händler vertraut „ und es gekauft am nächsten Tag habe ich das Auto angemeldet und es abgeholt auf dem nachhause weg (90km) habe ich gemerkt das irgendwas nicht stimmt mit dem Auto .
Als ich zuhause ankam hat das aufeinmal Öl Verlust und nicht mehr richtig geschaltet (Automatikgetriebe) zu dem fing das Auto an zu klacken . Als ich dann bei einer Werkstatt war würde Getriebeöl und Öl nachgefüllt (230€) und der Wagen hat wieder normal geschaltet für ein paar Stunden. So die nächste Werkstatt sagt Hydröstößel sind durch und der Wagen hat ein Motorschaden Öl im Wasser und umgekehrt .
Nach mehreren Anruf versuchen hat der Händler mich angeschrien und meinte was erwartest du von einem 1000€ Auto und er würde es nicht zurücknehmen zudem sagte er das ich mir das Auto angesehen hätte wie ein Profi nun sind knapp 4 Monate vorbei und ich weiß einfach nicht weiter ich musste mir jetzt Geldleihen für ein neues Auto und hatte das andere Auto 2monate angemeldet ohne es zu fahren .
Weiß vielleicht jemand ob ich damit zum Anwalt soll ? Und ob es überhaupt was bringt ? Ich will nicht nochmal viel Geld zahlen das ich nicht habe . Bei dem Mercedes liege ich mittlerweile bei ca.1800 € mit Reparaturen und es läuft immer noch nichts?
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Den Kaufvertrag habe ich mal hinzugefügt. Links ein Stempel vom Händler und rechts meine Daten
Beste Antwort im Thema
Nach 4 Monaten?Nach selber beauftragten Reparaturen?
Ohne Nachweis über die in 4 Monaten gefahrenen Kilometer?
Gewährleistung einfordern, wie einen Vorschaden nachweisen?
Wer sagt das es nicht wirklich Pech ist? Das Auto ist doch fast 100km scheinbar ordentlich gefahren?
Ich würde ihn mit den bekannten Mängel in Kleinanzeigen setzen oder in Zahlung geben.
So wie ich den Betroffenen deute, fehlen die Mittel für einen Kampf.
Alle haben wahrscheinlich schon einmal Lehrgeld bezahlt, mal mehr, mal weniger.
Aber 1200-1300 Euro für einen Mercedes? Ohne eigene Reparaturmöglichkeiten?
Dann besser einen alten Opel Agila ohne elektr. Fensterheber, ohne Klima und anderen Schnickschnack.
Was nicht drin ist kann nicht kaputtgehen.
PS: Habe den Händler bei Mobile gefunden, der verkauft fast ausschließlich Karren mit sehr hohen Kilometer und dafür etwas zu teuer, wenn auch die Preise erst mal erschwinglich wirken.
Der müsste theoretisch noch mehr unzufriedene Kunden haben.
Nützt alles nix, Beweisführung zu schwammig, Verkäufer hat einfach abgezockt.
Vielleicht einfach mal eine anonyme Anzeige beim Finanzamt machen und dort mal Andeutungen bezüglich der 1250 und 1000 Euro Quittung machen.
Vielleicht interessiert es einen und man ärgert den Verkäufer auf dem Weg etwas.
59 Antworten
Die folgenden Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich meine persönliche Einschätzung als Laie.
So wie es aussieht, ist der Kaufvertrag sein Papier nicht wert.
Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen, wenn er das KFZ an einen Verbraucher verkauft. Er kann die Gewährleistung in dem Fall lediglich auf 1 Jahr beschränken. Ein Ausschluss der Gewährleistung ist nur bei einem gewerblichen Käufer möglich, und das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Vertragsbestandteile wie: "gekauft wie gesehen", "gekauft wie besichtigt", "gekauft nach Probefahrt" oder auch direktere Formulierungen wie "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" dürften sich vor Gericht als unwirksam erweisen.
Als KFZ-Händler wird der Verkäufer das bestimmt wissen, geht hier aber wohl davon aus, dass aufgrund des Wertes das Restrisiko für ihn zu vernachlässigen ist, denn kaum jemand wird dafür einen langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang auf sich nehmen.
Zudem ist im Kaufvertrag keine km-Leistung angegeben, wenn ich das richtig sehe. Wie will man da im Nachhinein berechnen, welche Strecke seit Kauf mit dem Fahrzeug zurückgelegt wurde.
Ganz ehrlich, da hast Du Dich mal so richtig "übers Ohr hauen lassen". Verbuche das als dummen Fehler und bring den Wagen zum Schrottplatz. Alles andere kostet Dich am Ende aller Voraussicht nach nur noch mehr Geld, viel Zeit und ganz viel Nerven.
Wenn man nicht allzu sehr naiv ist, passiert einem sowas meist nur ein Mal im Leben.
Wenn Du genug Zeit, Nerven und Geld übrig hast, dann gehst Du zu einem Anwalt und lässt dich umfassend beraten. Hier stehen ja gleich mehrere Tatbestände auf der Tagesordnung: Unwirksame Klauseln im Kaufvertrag bzgl. Der Gewährleistung, anscheinend auch eine Steuerhinterziehung und womöglich wurden auch arglistig vorhandene Mängel am Wagen verschwiegen.
Viel Erfolg in der Sache.
Ich bin auch dafür, fahre zurück zum Händler, sage ihm entweder er nimmt das Auto
sofort zurück oder du bist in einer halben Stunde mit der Polizei zurück und machst eine Anzeige wegen Betrug und Steuerhinterziehung. Bei Nichterfolg, ab zur örtlichen Polizeiwache und Anzeige machen.
Du hast deine Freundinn doch als Zeugin, oder?? } Kaufvertrag mitnehmen {
Das hatte ich schon vor aber ich weiß nicht ob das Auto mich noch dahin bringt
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Du weißt nun alle Optionen.
Alles nochmal lesen und handeln.
Wie auch immer die Handlung aussehen wird.
Als Kölner würde mich der Name des Händlers interessieren, kannst Du mir gerne per PN senden.
Zitat:
@Soufian1653 schrieb am 16. Januar 2019 um 13:00:29 Uhr:
Das hatte ich schon vor aber ich weiß nicht ob das Auto mich noch dahin bringt
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Du kannst ja auch vorab dir die dort örtliche Polizeiwache raussuchen und mal anrufen
und den Fall schildern. Mal sehen was die dazu sagen.
Zitat:
@golfplus1 schrieb am 16. Januar 2019 um 13:34:30 Uhr:
Du weißt nun alle Optionen.
Beihilfe zum Steuerhinterziehen hast Du noch vergessen
Hallo
Ich habe das hier mal verfolgt.....und kann (ohne dem Ersteller hier irgend etwas unterstellen zu wollen) nur mit dem Kopf schütteln.
Wenn ich ein bestimmtes Fahrzeug kaufen möchte dann lese ich mich in Foren oder anderen Quellen erst einmal ein. Außerdem schaue ich auf verschiedenen Plattformen nach dem ungefähren Marktwert dieses Fahrzeuges.
Einen 180er Coupe für 1250€....und das bei einem Händler (der nach Ankauf ja auch was verdienen will)......hmmmm.....da würde ich definitiv die Finger von lassen. Da könnte man mir noch so viel erzählen/versprechen.....der kann nix sein.
Für einen "sauberen" W202 zahlt man schon mehr.
Klar....ohne viel Kohle auf der Tasche ist man eingeschränkt.....da würde ich aber auch nicht zwingend nach einem Stern suchen.
Nun ist das ja nun mal VOLL in die Hose gegangen.....und leider auch schon viel zusätzliche Kohle in die Möhre geflossen. Für das gesamte Geld hätte man eventuell ein Fahrzeug bei einem seriösen Händler bekommen welches dann nicht eine solche Baustelle gewesen wäre.
Ich hoffe das das alles hier auch von anderen "Neueinsteigern" gelesen wird und als abschreckendes Beispiel die Runde macht.
Dem Ersteller dieses Threads kann ich nur wünschen das er hieraus einiges gelernt hat und das nächste Fahrzeug besser ist. Mit dem jetzigen wird er bestimmt nicht mehr glücklich.
Auch wenn er jetzt versucht rechtliche Schritte einzuleiten.....viel zu spät! Bei den ersten Problemen hätte die Karre zurück auf den Hof zur Reklamation gemusst. Jetzt wurde da schon rumrepariert ohne dem Händler (auf Gewährleistung pochend) die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Wandlung zu geben. Die muss man dem Händler leider einräumen.
Auch das mit der "Steuerhinterziehung" sehe ich als fraglich an. Gibt es irgendwelche Belege (Quittung o.ä) über den vollen Betrag? So steht Aussage gegen Aussage....auch wenn die Freundin dabei war. Zwar könnte da ermittelt werden.....ob da aber was bei rum kommt ist fraglich. Der wird auch nur 1000€ in die Bücher und aufs Konto gepackt haben und sich vom Rest im Portemonnaie was gegönnt haben. Wer im Verkauf so abgewichst ist und Leute über den Leisten zieht wird keinesfalls solche Anfängerfehler zwecks Beweisführung machen.
Gruß der Ballu
Meld dich mal bitte zurück wies ausging. Würde es auch so angehen wie @Maik270CDI oben schrieb.
Nach 4 Monaten?Nach selber beauftragten Reparaturen?
Ohne Nachweis über die in 4 Monaten gefahrenen Kilometer?
Gewährleistung einfordern, wie einen Vorschaden nachweisen?
Wer sagt das es nicht wirklich Pech ist? Das Auto ist doch fast 100km scheinbar ordentlich gefahren?
Ich würde ihn mit den bekannten Mängel in Kleinanzeigen setzen oder in Zahlung geben.
So wie ich den Betroffenen deute, fehlen die Mittel für einen Kampf.
Alle haben wahrscheinlich schon einmal Lehrgeld bezahlt, mal mehr, mal weniger.
Aber 1200-1300 Euro für einen Mercedes? Ohne eigene Reparaturmöglichkeiten?
Dann besser einen alten Opel Agila ohne elektr. Fensterheber, ohne Klima und anderen Schnickschnack.
Was nicht drin ist kann nicht kaputtgehen.
PS: Habe den Händler bei Mobile gefunden, der verkauft fast ausschließlich Karren mit sehr hohen Kilometer und dafür etwas zu teuer, wenn auch die Preise erst mal erschwinglich wirken.
Der müsste theoretisch noch mehr unzufriedene Kunden haben.
Nützt alles nix, Beweisführung zu schwammig, Verkäufer hat einfach abgezockt.
Vielleicht einfach mal eine anonyme Anzeige beim Finanzamt machen und dort mal Andeutungen bezüglich der 1250 und 1000 Euro Quittung machen.
Vielleicht interessiert es einen und man ärgert den Verkäufer auf dem Weg etwas.
@golfplus1 zum Glück muss ja nach 4 Monaten der Verkäufer beweisen, dass es keine Mängel beim Kauf gab :-) Nicht der Käufer.
Ich hoffe, der Käufer findet einen Weg über seine oder der Rechtsschutzversicherung der Eltern oder wie auch immer, sich wehren zu können.
Richtig, ohne macht es keinen Sinn. Auch nicht mit, weil die "Strafen" hierfür in D sowieso lachhaft sind. Das Gericht fordert dann ein unabhängiges Gutachten an (Kostenpunkt > 2k €) welches feststellt, ob schon Mängel vorlagen oder nicht. Natürlich erst nach 1 Jahr, vorher findet eh keine Verhandlung statt. Da kann man nur hoffen, dass der Händler es einfach einsieht.