Auto gekauft mit falschen angaben

Mercedes

Guten Tag ,

Ich hoffe es kann mir hier vielleicht jemand helfen.

Ich habe mir am 04.10.2018 ein Mercedes C180 Coupé Baujahr 2001 gekauft. Nach einem Telefonat mit dem Händler (wo mir mehrmals gesagt und versichert wurde das alles am Fahrzeug in Ordnung ist und das Fahrzeug keine Mängel hat ,bin ich mit meiner Freundin dort hingefahren und habe es mir angesehen . Vorort hat der Händler mir nochmal versichert das das Fahrzeug keine Mängel hat und ich habe ihm mehrmals gesagt das ich Azubi bin und nicht viel Geld habe und er mir bitte sagen soll wenn das Fahrzeug Probleme hat. Naja dann habe ich 1250€ bezahlt und den Vertrag unterschrieben im Vertrag hat er so gut wie nichts eingetragen und zudem ein Kaufpreis von 1000€ eingetragen mit der Begründung ( bitte Bruder dann kann ich das besser von der Steuer absetzen ). Ich habe unwissend bzw. Keine Erfahrung und dem „ netten Händler vertraut „ und es gekauft am nächsten Tag habe ich das Auto angemeldet und es abgeholt auf dem nachhause weg (90km) habe ich gemerkt das irgendwas nicht stimmt mit dem Auto .
Als ich zuhause ankam hat das aufeinmal Öl Verlust und nicht mehr richtig geschaltet (Automatikgetriebe) zu dem fing das Auto an zu klacken . Als ich dann bei einer Werkstatt war würde Getriebeöl und Öl nachgefüllt (230€) und der Wagen hat wieder normal geschaltet für ein paar Stunden. So die nächste Werkstatt sagt Hydröstößel sind durch und der Wagen hat ein Motorschaden Öl im Wasser und umgekehrt .

Nach mehreren Anruf versuchen hat der Händler mich angeschrien und meinte was erwartest du von einem 1000€ Auto und er würde es nicht zurücknehmen zudem sagte er das ich mir das Auto angesehen hätte wie ein Profi nun sind knapp 4 Monate vorbei und ich weiß einfach nicht weiter ich musste mir jetzt Geldleihen für ein neues Auto und hatte das andere Auto 2monate angemeldet ohne es zu fahren .

Weiß vielleicht jemand ob ich damit zum Anwalt soll ? Und ob es überhaupt was bringt ? Ich will nicht nochmal viel Geld zahlen das ich nicht habe . Bei dem Mercedes liege ich mittlerweile bei ca.1800 € mit Reparaturen und es läuft immer noch nichts?

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

Den Kaufvertrag habe ich mal hinzugefügt. Links ein Stempel vom Händler und rechts meine Daten

Beste Antwort im Thema

Nach 4 Monaten?Nach selber beauftragten Reparaturen?
Ohne Nachweis über die in 4 Monaten gefahrenen Kilometer?
Gewährleistung einfordern, wie einen Vorschaden nachweisen?

Wer sagt das es nicht wirklich Pech ist? Das Auto ist doch fast 100km scheinbar ordentlich gefahren?

Ich würde ihn mit den bekannten Mängel in Kleinanzeigen setzen oder in Zahlung geben.
So wie ich den Betroffenen deute, fehlen die Mittel für einen Kampf.
Alle haben wahrscheinlich schon einmal Lehrgeld bezahlt, mal mehr, mal weniger.
Aber 1200-1300 Euro für einen Mercedes? Ohne eigene Reparaturmöglichkeiten?
Dann besser einen alten Opel Agila ohne elektr. Fensterheber, ohne Klima und anderen Schnickschnack.
Was nicht drin ist kann nicht kaputtgehen.

PS: Habe den Händler bei Mobile gefunden, der verkauft fast ausschließlich Karren mit sehr hohen Kilometer und dafür etwas zu teuer, wenn auch die Preise erst mal erschwinglich wirken.
Der müsste theoretisch noch mehr unzufriedene Kunden haben.

Nützt alles nix, Beweisführung zu schwammig, Verkäufer hat einfach abgezockt.

Vielleicht einfach mal eine anonyme Anzeige beim Finanzamt machen und dort mal Andeutungen bezüglich der 1250 und 1000 Euro Quittung machen.
Vielleicht interessiert es einen und man ärgert den Verkäufer auf dem Weg etwas.

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Das war ein Händler?
Steht oben wirklich eine Firma als Verkäufer?
Nach 4 Monaten und mit dem Kaufvertrag schwierig.
Aber sowas kann man besser mit Verlust und Schmerz abstoßen als noch gutes Geld in einen Streit zu stecken, der lange lange dauern kann und keine Garantie auf Erfolg hat.

Nur meine persönliche Meinung

Wenn oben eine Firma steht, sehe ich den Vertrag aber als problematisch an, der dient eher für einen Verkauf unter Gewerbetreibende (Firmen) oder unter Privatleuten.

Maximal Kosten für einen Brief vom Anwalt investieren, vielleicht bewirkt er was.
Sonst würde ich den Kampf nicht aufnehmen.

Zitat:

@Soufian1653 schrieb am 14. Januar 2019 um 23:26:00 Uhr:


Guten Tag ,

Ich hoffe es kann mir hier vielleicht jemand helfen.

Ich habe mir am 04.10.2018 ein Mercedes C180 Coupé Baujahr 2001 gekauft. Nach einem Telefonat mit dem Händler (wo mir mehrmals gesagt und versichert wurde das alles am Fahrzeug in Ordnung ist und das Fahrzeug keine Mängel hat ,bin ich mit meiner Freundin dort hingefahren und habe es mir angesehen . Vorort hat der Händler mir nochmal versichert das das Fahrzeug keine Mängel hat und ich habe ihm mehrmals gesagt das ich Azubi bin und nicht viel Geld habe und er mir bitte sagen soll wenn das Fahrzeug Probleme hat. Naja dann habe ich 1250€ bezahlt und den Vertrag unterschrieben im Vertrag hat er so gut wie nichts eingetragen und zudem ein Kaufpreis von 1000€ eingetragen mit der Begründung ( bitte Bruder dann kann ich das besser von der Steuer absetzen ). Ich habe unwissend bzw. Keine Erfahrung und dem „ netten Händler vertraut „ und es gekauft am nächsten Tag habe ich das Auto angemeldet und es abgeholt auf dem nachhause weg (90km) habe ich gemerkt das irgendwas nicht stimmt mit dem Auto .
Als ich zuhause ankam hat das aufeinmal Öl Verlust und nicht mehr richtig geschaltet (Automatikgetriebe) zu dem fing das Auto an zu klacken . Als ich dann bei einer Werkstatt war würde Getriebeöl und Öl nachgefüllt (230€) und der Wagen hat wieder normal geschaltet für ein paar Stunden. So die nächste Werkstatt sagt Hydröstößel sind durch und der Wagen hat ein Motorschaden Öl im Wasser und umgekehrt .

Nach mehreren Anruf versuchen hat der Händler mich angeschrien und meinte was erwartest du von einem 1000€ Auto und er würde es nicht zurücknehmen zudem sagte er das ich mir das Auto angesehen hätte wie ein Profi nun sind knapp 4 Monate vorbei und ich weiß einfach nicht weiter ich musste mir jetzt Geldleihen für ein neues Auto und hatte das andere Auto 2monate angemeldet ohne es zu fahren .

Weiß vielleicht jemand ob ich damit zum Anwalt soll ? Und ob es überhaupt was bringt ? Ich will nicht nochmal viel Geld zahlen das ich nicht habe . Bei dem Mercedes liege ich mittlerweile bei ca.1800 € mit Reparaturen und es läuft immer noch nichts?

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

Den Kaufvertrag habe ich mal hinzugefügt. Links ein Stempel vom Händler und rechts meine Daten

Sorry aber du wurdest voll über den Tisch gezogen. Keine Garantie, Keine Rücknahme. Du hast es selbst unterschrieben. Tut mir leid für dich, aber die Schlacht wirst du vor Gericht verlieren. Der Kaufvertrag sieht sehr unseriös aus! Selbst Schuld wenn du den unterschreibst... Der kann ja nicht einmal Daimler Benz richtig ausschreiben.

Ein Händler kann gegenüber einem Privatmann die Gewährleistung auch per Vertrag nicht verweigern, so meine Info.

Daher wenn im Vertrag ein Händler und der Käufer als Privatperson steht, ist das der einzig mögliche Ansatz.

Zitat:

@golfplus1 schrieb am 15. Januar 2019 um 22:18:33 Uhr:


Ein Händler kann gegenüber einem Privatmann die Gewährleistung auch per Vertrag nicht verweigern, so meine Info.

Daher wenn im Vertrag ein Händler und der Käufer als Privatperson steht, ist das der einzig mögliche Ansatz.

Doch kann er, indem er in den Kaufvertrag schreibt KEINE GARANTIE, Gekauft wie gesehen usw. Eine weiter Händlermasche ist: Wird im Kundenauftrag verkauft! Dadurch entfällt auch jeder Anspruch auf Garantie.

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Ich würde dir am Besten raten zum Anwalt zu gehen. Wenn du bei ADAC Mitglied bist, ist die Erstberatung bei der ADAC Rechtsberatung kostenlos.(einfach online danach suchen)
Dann weißt du zumindest, ob du was anfechten kannst oder nicht.

Zitat:

@JanW203 schrieb am 15. Januar 2019 um 22:19:58 Uhr:



Zitat:

@golfplus1 schrieb am 15. Januar 2019 um 22:18:33 Uhr:


Ein Händler kann gegenüber einem Privatmann die Gewährleistung auch per Vertrag nicht verweigern, so meine Info.

Daher wenn im Vertrag ein Händler und der Käufer als Privatperson steht, ist das der einzig mögliche Ansatz.

Doch kann er, indem er in den Kaufvertrag schreibt KEINE GARANTIE, Gekauft wie gesehen usw. Eine weiter Händlermasche ist: Wird im Kundenauftrag verkauft! Dadurch entfällt auch jeder Anspruch auf Garantie.

Dann laß Dir mal sagen, das wäre nicht der erste Händler der damit vor Gericht einen vor den Latz bekommen hat.
Vorteil Kunde hier, Zeugin.
Sie kann bezeugen das der Kunde das Auto von einem Händler gekauft hat, der Kaufbetrag eigentlich 12xx war und der Händler auf mehrfache Nachfrage nach Mängeln diese verneint hat.
---
Das man einem Händler allerdings auf die Nase binden muss das man nicht viel Geld hat ist allerdings an Naivität kaum zu überbieten, ein quasi Freibrief für solche Machenschaften!
Damit ist sicher der Händler so gut wie sicher ein potenzielles Opfer zu haben der nicht viel Gegenwehr leisten wird!!!

Ein Händler kann die Haftung für Mängel, die vor Kauf schon am Auto bestanden und verschwiegen wurden, meines Wissens nach nicht ausschließen, abgesehen von Verschleissteilen. Im Fall müsste aber nachgewiesen werden, dass die Mängel schon vor Kauf bestanden. In dem Fall hilft wahrscheinlich nur ein Anwalt, ein Forum ist der total falsche Ort dafür. Solche Leute wie der Verkäufer kriegen hoffentlich, was sie verdienen. Zudem alleine das mit dem falschen Preis im Kaufvertrag Steuerhinterziehung ist wofür er ne ordentliche Strafe kassieren kann, macht er bestimmt nicht das 1. Mal. Bei so einem Vertrag gehen dir hoffentlich in Zukunft die Alarmglocken an.

Zur Not einfach schlachten, kriegst bestimmt sogar mehr Geld raus.

Ja abgesehen davon das man für 1250€ nur noch bedürftige alte Karren bekommt, sollte man solche gemauschelten Verträge nicht unterschreiben.
Ich hasse solche Autohändler, das sind die größten Zigeuner und die tun so als wären sie die ärmsten! So einer braucht Post vom Anwalt

Zitat:

@Nicsen1711 schrieb am 16. Januar 2019 um 07:24:16 Uhr:


Ja abgesehen davon das man für 1250€ nur noch bedürftige alte Karren bekommt, sollte man solche gemauschelten Verträge nicht unterschreiben.
Ich hasse solche Autohändler, das sind die größten Zigeuner und die tun so als wären sie die ärmsten! So einer braucht Post vom Anwalt

Naja ich habe für einen Kollegen einen 202 mit frischer HU, neuer ZKD und ohne Mängel für 900€ gekauft. Super Auto, nichts dran. Allerdings von Privat gekauft.

Zitat:

@JanW203 schrieb am 16. Januar 2019 um 07:27:57 Uhr:



Zitat:

@Nicsen1711 schrieb am 16. Januar 2019 um 07:24:16 Uhr:


Ja abgesehen davon das man für 1250€ nur noch bedürftige alte Karren bekommt, sollte man solche gemauschelten Verträge nicht unterschreiben.
Ich hasse solche Autohändler, das sind die größten Zigeuner und die tun so als wären sie die ärmsten! So einer braucht Post vom Anwalt

Naja ich habe für einen Kollegen einen 202 mit frischer HU, neuer ZKD und ohne Mängel für 900€ gekauft. Super Auto, nichts dran. Allerdings von Privat gekauft.

Wer braucht heutzutage noch einen 202 Uraltsaurier, ausser die Schrottpresse.

Man wurde nicht über den Tisch gezogen, man hat sich ganz naiv und gemütlich über den Tisch ziehen LASSEN.

Mach eine polizeiliche Anzeige wegen arglistiger Täuschung.. und beim nächsten Kauf.. nimm einen Sachkundigen mit.
Ahnungslosigkeit kostet immer.. überall.

Zitat:

@Fly97 schrieb am 16. Januar 2019 um 08:27:01 Uhr:



Zitat:

@JanW203 schrieb am 16. Januar 2019 um 07:27:57 Uhr:


Naja ich habe für einen Kollegen einen 202 mit frischer HU, neuer ZKD und ohne Mängel für 900€ gekauft. Super Auto, nichts dran. Allerdings von Privat gekauft.


Wer braucht heutzutage noch einen 202 Uraltsaurier, ausser die Schrottpresse.

Keiner. Fährt aber ja wohl besser als das Coupe GRINS

Zitat:

@JanW203 schrieb am 15. Januar 2019 um 22:19:58 Uhr:



Zitat:

@golfplus1 schrieb am 15. Januar 2019 um 22:18:33 Uhr:


Ein Händler kann gegenüber einem Privatmann die Gewährleistung auch per Vertrag nicht verweigern, so meine Info.

Daher wenn im Vertrag ein Händler und der Käufer als Privatperson steht, ist das der einzig mögliche Ansatz.

Doch kann er, indem er in den Kaufvertrag schreibt KEINE GARANTIE, Gekauft wie gesehen usw. Eine weiter Händlermasche ist: Wird im Kundenauftrag verkauft! Dadurch entfällt auch jeder Anspruch auf Garantie.

Garantie != Gewährleistung! Eine Gewährleistung darf ein Händler NICHT ausschließen, nur dann (wie du richtig geschrieben hast) bei "Wird im Kundenauftrag verkauft", da entfällt aber auch kein Anspruch auf Garantie, sondern auf Gewährleistung. Muss aber so auch explizit erwähnt werden.

Bitte diese zwei Dinge niemals verwechseln, es sind zwei vollständig andere Rechtssituationen.

Bei 4 Monaten befindest du dich innerhalb der Beweislastumkehr (bei der Gewährleistung), d.h. er muss dir beweisen können, dass die Mängel beim Kauf nicht bestanden haben. Egal wie, du solltest hoffen dass du eine Rechtschutzversicherung hast (oder deine Eltern haben eine und du bist mitversichert). Falls du das nicht hast, begrab das Geld und verkauf das Auto an Bastler.... Kostet zu viel Zeit und Geld

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