Auto fährt in halboffene Autotür
Guten Abend,
vllt gibt es hier jemanden der einen ähnlichen Fall hatte und mir mit Erfahrungen weiterhelfen kann.
Ich parkte gestern ein auf einem Parkplatz der längs zur Straße ist. Beim aussteigen achtete ich auf den Verkehr und es war keiner. Somit stieg ich aus und schloss die Fahrertür sofort. Ich vergewisserte mich ob ein Auto kommt und sah keines und öffnete dann die hintere Tür auf der Fahrerseite halb und nahm eine Tasche raus. Ich stand dann an der Tür als plötzlich ein von hinten kommendes Fahrzeug meine Tür erwischte, diese gegen meine Schulter prallte. Der Verursacher wollte wohl erst weiterfahren als er sah sein Spiegel ist ab. Er kam gleich auf mich zu und öffnete meine hintere Autotür fast komplett und sagte ich hätte Schuld und solle die Finger von meinem Auto nehmen. Ich war so geschockt und rief die Polizei. Diese machten leider nichts. Ich machte Bilder und der Gegner auch. Es gab einen Zeugen, der auch gleich sagte ich war gut zu sehen (er war in seinem Auto zehn Meter von mir entfernt), ich parkte neben einer Laterne und hatte eine Jacke an in Pink. Naja lange Rede kurzer Sinn, die gegnerische Versicherung schickt einen Gutachter und sagte ich sei Schuld weil meine Tür geöffnet war und dies nicht gestattet ist.
Kurzform: Ich stand auf einem Parkplatz, es gab keinen Gegenverkehr, der Verursacher ist sehr dicht an mir vorbeigefahren hat also keinen Sicherheitsabstand eingehalten, ich war gut sichtbar (Augenzeuge), mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, da die Tür plus Schaniere verbogen sind. Die Tür lässt sich nicht mehr schließen und nur mit viel Kraft noch öffnen. Die Fahrertür lässt sich kaum noch schließen Bzw geht diese nur zu öffnen und schließen wenn die hintere Tür ganz offen ist. Die Zentralverriegelung reagiert nicht mehr bzw. lässt sich das Schloss auf der Fahrerseite nicht mehr schließen.
Ich hoffe das wars erstmal und ich habe keine Infos vergessen. Ach ja, von der Beifahrerseite konnte ich die Tasche nicht entnehmen weil dort ein großer Kindersitz installiert ist und ich nicht bis zur Fahrerseite übergreifen kann.
Danke und LG
Beste Antwort im Thema
Hm, also dass die Audi-Tür nicht an der Trefferstelle des Gegnerautos hängen geblieben ist spricht dafür dass diese wirklich nicht sehr weit geöffnet war. Die hätte sich da sonst rein gedrückt und wäre nach vorn geknickt worden.
Und da der AUDI weit rechts auf dem Parker stand zeigt dass der Gegner den AUDI tatsächlich äußerst nah passierte.
@J89H ,
ich möchte mich bei Dir für meine bisherigen Äußerungen entschuldigen, das war nämlich alles auf Dich gemünzt, zu Unrecht wie ich nun finde. Also Entschuldigung noch einmal.
Davon unabhängig wünsche ich Dir gute Besserung.
104 Antworten
So der Sachverständige war da und hat alles dokumentiert. Für ihn war klar, so wie das Auto da stand, der Schaden an der Tür und das Umfeld (Straße hell erleuchtet und gut einsehbar) dass die Hauptschuld beim Verursacher liegt und er hofft für mich , dass es gerecht verquotet wird. Mein Auto ist ein Totalschaden und ich werde wohl den Zeitwert abzgl. irgendwas bekommen. Beruhigt hat mich seine Aussage, dass die Tür definitiv nicht weit geöffnet gewesen sein kann und auch nicht gerade aufgemacht worden ist. Mittwoch bekomme ich das Gutachten. Der Fall ist nun auch von meiner Seite aus auch genau der Versicherung geschildert, Bilder, Skizze, Arztberichte alles beigefügt. Nun heißt es abwarten wie der Verursacher sich äußert zu dem Fall. Bisher habe ich noch nichts von meiner eigenen Versicherung gehört ob er den Schaden gemeldet hat.
Denk daran, dass du (bzw. der Versicherungsnehmer) den Schaden der eigenen Versicherung melden musst.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Februar 2018 um 15:12:50 Uhr:
Denk daran, dass du (bzw. der Versicherungsnehmer) den Schaden der eigenen Versicherung melden musst.
Ist passiert und die wollten sich melden sobald der Verursacher den Schaden meldet. Für unseren Schaden kommen sie ja nicht auf, weil ich nicht Verursacher war. (Sagten sie zumindest)
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Februar 2018 um 14:52:57 Uhr:
Für Reparaturdauer des bzw. Wiederbeschaffungszeit für das beschädigte Auto. Halt die Zeit, wo das Auto wegen dessen Beschädigung nicht genutzt werden kann.Gängige Rechtsprechung.
Die Frage war rhetorisch. Ich weiß wofür es einen NA gibt. Mir ist aber nach wie vor der Zusammenhang nicht klar. Die ursprüngliche Aussage war, dass es entweder Schmerzensgeld oder NA gibt. Dem kann ich mich nicht anschließen. Sollte ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, dann ändert sich an dem Anspruch auf NA nur insofern etwas wenn das Fahrzeug während dessen repariert wird. Lasse ich danach erst reparieren dann kann sich mein Anspruch auf NA nicht ändern. Ich bitte nochmals um eine Quelle die das Gegenteil meiner Meinung belegt.
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Zitat:
@J89H schrieb am 16. Februar 2018 um 14:59:43 Uhr:
So der Sachverständige war da und hat alles dokumentiert. Für ihn war klar, so wie das Auto da stand, der Schaden an der Tür und das Umfeld (Straße hell erleuchtet und gut einsehbar) dass die Hauptschuld beim Verursacher liegt und er hofft für mich , dass es gerecht verquotet wird. Mein Auto ist ein Totalschaden und ich werde wohl den Zeitwert abzgl. irgendwas bekommen. Beruhigt hat mich seine Aussage, dass die Tür definitiv nicht weit geöffnet gewesen sein kann und auch nicht gerade aufgemacht worden ist. Mittwoch bekomme ich das Gutachten. Der Fall ist nun auch von meiner Seite aus auch genau der Versicherung geschildert, Bilder, Skizze, Arztberichte alles beigefügt. Nun heißt es abwarten wie der Verursacher sich äußert zu dem Fall. Bisher habe ich noch nichts von meiner eigenen Versicherung gehört ob er den Schaden gemeldet hat.
Dann war unsere "Ferndiagnose" gar nicht so falsch :-)
Der Gutachter kann in Sachen Schuldfrage denken, was er will. Vollkommen für die Tonne. Ich frage mich nur, wie der Gutachter zu dem Schluss in Sachen Zeit der Türöffnung kommt. Das dürfte nur mit einem aufwendigen analytischen Gutachten festzustellen sein.
Ich denke auch, dass es auf eine Quotelung hinauslaufen wird: Der Eine sieht es als plötzlich auftetendes Ereignis, mit dem er nicht rechnen musste, der Andere sieht ausreichend Vorlaufzeit zu angemessener Reaktionsmöglichkeit.
Zitat:
@UliBN schrieb am 16. Februar 2018 um 15:45:50 Uhr:
Der Gutachter kann in Sachen Schuldfrage denken, was er will. Vollkommen für die Tonne. Ich frage mich nur, wie der Gutachter zu dem Schluss in Sachen Zeit der Türöffnung kommt. Das dürfte nur mit einem aufwendigen analytischen Gutachten festzustellen sein.Ich denke auch, dass es auf eine Quotelung hinauslaufen wird: Der Eine sieht es als plötzlich auftetendes Ereignis, mit dem er nicht rechnen musste, der Andere sieht ausreichend Vorlaufzeit zu angemessener Reaktionsmöglichkeit.
Da kommt es dann auf den Zeugen und seine Aussage an, der gesehen hat, dass die Tür schon einige Sekunden geöffnet war und nicht erst geöffnet wurde.
Zitat:
@UliBN schrieb am 16. Februar 2018 um 15:45:50 Uhr:
Der Gutachter kann in Sachen Schuldfrage denken, was er will. Vollkommen für die Tonne. Ich frage mich nur, wie der Gutachter zu dem Schluss in Sachen Zeit der Türöffnung kommt. Das dürfte nur mit einem aufwendigen analytischen Gutachten festzustellen sein.Ich denke auch, dass es auf eine Quotelung hinauslaufen wird: Der Eine sieht es als plötzlich auftetendes Ereignis, mit dem er nicht rechnen musste, der Andere sieht ausreichend Vorlaufzeit zu angemessener Reaktionsmöglichkeit.
Mit einem "aufwendigen analytischen Gutachten" kann man den zeitlichen Ablauf in dem Fall feststellen? Erklär mal bitte wie das aussehen soll? Ich bin gespannt :-)
Ganz einfach:
Schadensbild und Maße der Schäden lassen Berechnungen von Geschwindigkeit, Aufprallstärke, Aufprallwinkel etc. zu. Mit den Daten lässt sich auch der Zeitfaktor errechnen.
Du musst da nicht gespannt sein. Das kann alles ein Gutachter. Aber nicht mit einem normalen Gutachten.
Zitat:
@SGTUSV schrieb am 16. Februar 2018 um 15:40:53 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Februar 2018 um 14:52:57 Uhr:
Für Reparaturdauer des bzw. Wiederbeschaffungszeit für das beschädigte Auto. Halt die Zeit, wo das Auto wegen dessen Beschädigung nicht genutzt werden kann.Gängige Rechtsprechung.
Die Frage war rhetorisch. Ich weiß wofür es einen NA gibt. Mir ist aber nach wie vor der Zusammenhang nicht klar. Die ursprüngliche Aussage war, dass es entweder Schmerzensgeld oder NA gibt. Dem kann ich mich nicht anschließen. Sollte ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, dann ändert sich an dem Anspruch auf NA nur insofern etwas wenn das Fahrzeug während dessen repariert wird. Lasse ich danach erst reparieren dann kann sich mein Anspruch auf NA nicht ändern. Ich bitte nochmals um eine Quelle die das Gegenteil meiner Meinung belegt.
Diese ursprüngliche Aussage war ja auch falsch. Wenn der Patient während des Aufenthalts das Auto reparieren lässt, hat er keinen zu ersetzenden Nutzungsausfall. Lässt er erst nach dem Aufenthalt reparieren (z.B. weil er wegen des Aufenthaltes sich nicht vorher drum kümmern kann), dann steht im natürlich für die Reparaturzeit der Ersatz zu. Aber erst gerechnet ab dem Zeitpunkt, wo er wieder in der Lage gewesen wäre, das Auto zu benutzen.
Schätze mal, dass wir nur ein wenig an einander vorbeigeschrieben haben.
Zitat:
@UliBN schrieb am 16. Februar 2018 um 17:49:20 Uhr:
Ganz einfach:
Schadensbild und Maße der Schäden lassen Berechnungen von Geschwindigkeit, Aufprallstärke, Aufprallwinkel etc. zu. Mit den Daten lässt sich auch der Zeitfaktor errechnen.
Du musst da nicht gespannt sein. Das kann alles ein Gutachter. Aber nicht mit einem normalen Gutachten.
Das ist schlicht und ergreifend Unsinn. Kein Gutachter kann eine Aussage, in diesen Fall, darüber treffen, wie lange die Tür vor der Kollision schon geöffnet war. Genau das ist aber entscheidend um die Vermeidbarkeit zu betrachten. Die Tür kann 1 Sekunde vor Kollision geöffnet worden sein oder 1 Stunde. Das Schadenbild bleibt identisch. Wie ich vorher schon schrieb, ergibt sich lediglich dann ein anderes Schadenbild, wenn die Tür in dem Moment geöffnet wird, wenn der Kollisionpartner praktisch schon auf gleicher Höhe ist.
Falsch!
Der Gutachter kann feststellen, an welcher Stelle die Schäden beginnen. Damit ist zumindest die Aussage möglich, ob die Tür offen war oder erst geöffnet wurde. Wielange sie ggf. vorher schon offen war, ist natürlich nicht möglich. Auf diesem Weg ist zumindest eine Möglichkeit auszuschließen. Und das kann u.U. schon mal entscheidend sein. Damit kann ggf. das von Dir genannte VOR geklärt werden. Mehr wollte ich auch nicht sagen.
Aus eigener Erfahrung bin ich erstaunt, was sich alles aus einem derartigen Gutachten ergibt.
Zitat:
@UliBN schrieb am 17. Februar 2018 um 11:21:36 Uhr:
Falsch!
Der Gutachter kann feststellen, an welcher Stelle die Schäden beginnen. Damit ist zumindest die Aussage möglich, ob die Tür offen war oder erst geöffnet wurde. Wielange sie ggf. vorher schon offen war, ist natürlich nicht möglich. Auf diesem Weg ist zumindest eine Möglichkeit auszuschließen. Und das kann u.U. schon mal entscheidend sein. Damit kann ggf. das von Dir genannte VOR geklärt werden. Mehr wollte ich auch nicht sagen.
Aus eigener Erfahrung bin ich erstaunt, was sich alles aus einem derartigen Gutachten ergibt.
Was genau ist jetzt falsch? Du hast dir meinen Eintrag schon durchgelesen?
Zitat:
Das ist schlicht und ergreifend Unsinn.
Sorry, aber damit hast Du die Möglichkeit des Berechnens des Zeitfaktors insgesamt bestritten. Ich habe nichts dazu gesagt, dass der Gutachter die Zeit berechnen kann, wielange die Tür öffen war, wenn sie vorher geöffnet wurde. Durchlesen kann ich sehr wohl. Einfach eindeutiger schreiben. Zustimmung hast Du aber bekommen.
Ok.. Welche Zeit ist denn entscheidend? Die Zeitspanne zwischen Tür öffnen und Kollision. Diese Zeit ist das entscheidende Kriterium um eine Vermeidbarkeit der Kollision zu betrachten. Diese Zeit kann der beste Gutachter auf Erden, in diesem Fall, nicht bestimmen. Wie ich schon schrieb, ändert sich das Schadenbild nicht, egal wie lange die Tür schon vor Kollision geöffnet war.
Ich schrieb ebenfalls : die Schadencharakteristik ändert sich zwingend dann, wenn die Tür erst geöffnet wird wenn das Fahrzeug schon mit seiner Front die sich öffnende Tür passiert hat.
Im übrigen kann man weniger genau aufgrund verschiedener Parameter auf Geschwindigkeiten schließen als du offenbar denkst.