Zitat:
@UliBN schrieb am 16. Februar 2018 um 15:45:50 Uhr:
Der Gutachter kann in Sachen Schuldfrage denken, was er will. Vollkommen für die Tonne. Ich frage mich nur, wie der Gutachter zu dem Schluss in Sachen Zeit der Türöffnung kommt. Das dürfte nur mit einem aufwendigen analytischen Gutachten festzustellen sein.
Ich denke auch, dass es auf eine Quotelung hinauslaufen wird: Der Eine sieht es als plötzlich auftetendes Ereignis, mit dem er nicht rechnen musste, der Andere sieht ausreichend Vorlaufzeit zu angemessener Reaktionsmöglichkeit.
Da kommt es dann auf den Zeugen und seine Aussage an, der gesehen hat, dass die Tür schon einige Sekunden geöffnet war und nicht erst geöffnet wurde.