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Auto fährt in halboffene Autotür

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 20:02

Guten Abend,

vllt gibt es hier jemanden der einen ähnlichen Fall hatte und mir mit Erfahrungen weiterhelfen kann.

Ich parkte gestern ein auf einem Parkplatz der längs zur Straße ist. Beim aussteigen achtete ich auf den Verkehr und es war keiner. Somit stieg ich aus und schloss die Fahrertür sofort. Ich vergewisserte mich ob ein Auto kommt und sah keines und öffnete dann die hintere Tür auf der Fahrerseite halb und nahm eine Tasche raus. Ich stand dann an der Tür als plötzlich ein von hinten kommendes Fahrzeug meine Tür erwischte, diese gegen meine Schulter prallte. Der Verursacher wollte wohl erst weiterfahren als er sah sein Spiegel ist ab. Er kam gleich auf mich zu und öffnete meine hintere Autotür fast komplett und sagte ich hätte Schuld und solle die Finger von meinem Auto nehmen. Ich war so geschockt und rief die Polizei. Diese machten leider nichts. Ich machte Bilder und der Gegner auch. Es gab einen Zeugen, der auch gleich sagte ich war gut zu sehen (er war in seinem Auto zehn Meter von mir entfernt), ich parkte neben einer Laterne und hatte eine Jacke an in Pink. Naja lange Rede kurzer Sinn, die gegnerische Versicherung schickt einen Gutachter und sagte ich sei Schuld weil meine Tür geöffnet war und dies nicht gestattet ist.

Kurzform: Ich stand auf einem Parkplatz, es gab keinen Gegenverkehr, der Verursacher ist sehr dicht an mir vorbeigefahren hat also keinen Sicherheitsabstand eingehalten, ich war gut sichtbar (Augenzeuge), mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, da die Tür plus Schaniere verbogen sind. Die Tür lässt sich nicht mehr schließen und nur mit viel Kraft noch öffnen. Die Fahrertür lässt sich kaum noch schließen Bzw geht diese nur zu öffnen und schließen wenn die hintere Tür ganz offen ist. Die Zentralverriegelung reagiert nicht mehr bzw. lässt sich das Schloss auf der Fahrerseite nicht mehr schließen.

Ich hoffe das wars erstmal und ich habe keine Infos vergessen. Ach ja, von der Beifahrerseite konnte ich die Tasche nicht entnehmen weil dort ein großer Kindersitz installiert ist und ich nicht bis zur Fahrerseite übergreifen kann.

Danke und LG

Beste Antwort im Thema
am 15. Februar 2018 um 21:38

Hm, also dass die Audi-Tür nicht an der Trefferstelle des Gegnerautos hängen geblieben ist spricht dafür dass diese wirklich nicht sehr weit geöffnet war. Die hätte sich da sonst rein gedrückt und wäre nach vorn geknickt worden.

Und da der AUDI weit rechts auf dem Parker stand zeigt dass der Gegner den AUDI tatsächlich äußerst nah passierte.

@J89H ,

ich möchte mich bei Dir für meine bisherigen Äußerungen entschuldigen, das war nämlich alles auf Dich gemünzt, zu Unrecht wie ich nun finde. Also Entschuldigung noch einmal.

Davon unabhängig wünsche ich Dir gute Besserung.

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Sorry, ich denke dazu nicht sondern verlasse mich auf die Fachkompetenz der Gutachter.

Deinen Angaben zur Zeit der Öffnung der Tür VOR dem Ereignis habe ich vollkommen zugestimmt. Worum geht es also noch?

Mal ein anderer Ansatz:

Wieviel Abstand hat der Vorbeifahrer eigentlich zu der Person neben einem Auto zu lassen?

Ich meine Fahradfahrer haben irgendwo um einen Meter platz gelassen zu bekommen.

Da gibt es sicher auch für Personen neben ihrem Auto Richtwerte.

Wenn einer eine offene Fondtür erwischt war der Abstand meines Erachtens definitiv zu knapp und hat nichts mit dem notwendigen Sicherheitsabstand zu tun.

Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 17. Februar 2018 um 15:36:39 Uhr:

Mal ein anderer Ansatz:

Wieviel Abstand hat der Vorbeifahrer eigentlich zu der Person neben einem Auto zu lassen?

Ich meine Fahradfahrer haben irgendwo um einen Meter platz gelassen zu bekommen.

Da gibt es sicher auch für Personen neben ihrem Auto Richtwerte.

Wenn einer eine offene Fondtür erwischt war der Abstand meines Erachtens definitiv zu knapp und hat nichts mit dem notwendigen Sicherheitsabstand zu tun.

Moorteufelchen

Es gibt keinerlei Gesetzgebung hinsichtlich eines Abstandes zum ruhenden Verkehr.

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Februar 2018 um 15:56:35 Uhr:

 

Es gibt keinerlei Gesetzgebung hinsichtlich eines Abstandes zum ruhenden Verkehr.

Hmm, weis einer was Gerichte da so als Richtwert ansetzen?

Gerade zu Personen und nicht nur zu Hindernissen am Strassenrand.

Moorteufelchen

Ich hatte einen ähnlichen Fall im Oktober. Mir hat ein parkendes Fahrzeug am Strassenrand die Tür in mein vorbeifahrendes Fahrzeug geöffnet. An meinem Fahrzeug entstand ein Gesamtschaden von rund 18.000 Euro.

Der Verursacher hat eine riesen Schreierei veranstaltet. Ich habe dann die Polizei gerufen, da ich mich sorgte, dass er handgreiflich wird. Ein furchtbarer Choleriker / Hysteriker. Die Polizei hat ihn dann direkt verwarnt und als Verursacher geführt. Dann wurder er ruhiger :D

Gegenüber der Polizei und meiner Vericherung hat er angeführt, ich sei viel zu dicht und zu schnell an ihm vorbeigefahren. Ohne Erfolg.

Ende vom Lied: Seine Versicherung hat zu 100% meinen Schaden bezahlt und meine Versicherung hat die Regulierung ihm gegenüber abgelehnt. Hier wird einfach vom ruhenden Verkehr eine besondere Sorgfalt gefordert. Gutachter waren auf beiden Seiten nur zur Schätzung der Schadenshöhe im Spiel. Ein unfallanalytisches Gutachten wurde von von keiner Seite gefordert. Ich denke das war eine Kostenfrage.

Du kannst Dich schon mal mit dem Quotenvorrecht befassen, dann kann die Sache noch einigermassen billig für Dich ausgehen. Noch besser Du lässt das einen Anwalt mit Schwerpunkt auf Verkehrsrecht machen.

Solche Unfälle sind immer ärgerlich für beide Seiten. Viel Glück!

Mein Fazit: Wer in solchen Dingen den besseren Anwalt hat, der gewinnt den Vorfall.

Hier gibts noch ein paar Beispiele:

https://verkehrslexikon.de/Module/TuerOeffner.php

:eek::o ...das passiert doch sogar dem Nuschel- Schauspieler Til Schweiger in der Fernsehwerbung immer :D

https://www.youtube.com/watch?v=GsXVnuU0Wn4

und die VHV bezahlt`s wohl :D:D:D

Mein Gegner war sogar bei der VHV.... Da hat die Werbung mal gestimmt. ;)

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 17. Februar 2018 um 16:34:48 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Februar 2018 um 15:56:35 Uhr:

 

Es gibt keinerlei Gesetzgebung hinsichtlich eines Abstandes zum ruhenden Verkehr.

Hmm, weis einer was Gerichte da so als Richtwert ansetzen?

Gerade zu Personen und nicht nur zu Hindernissen am Strassenrand.

Moorteufelchen

Schau dir auf der ersten Seite die beiden Links an. Im BGH-Fall waren 0,95 m vom LKW nicht ausreichend, im OLG-Fall waren 0,70 m eindeutig zu wenig.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2018 um 17:48:11 Uhr:

:eek::o ...das passiert doch sogar dem Nuschel- Schauspieler Til Schweiger in der Fernsehwerbung immer :D

https://www.youtube.com/watch?v=GsXVnuU0Wn4

und die VHV bezahlt`s wohl :D:D:D

Nicht nur das, die bezahlen ihn sogar, solchen Scheiß vorzumachen.

Der muss tierisch viel Kohle haben der Schweiger - neulich haben sie ihm an einem Abend 5 x die Tür abgefahren...:D

Aber dafür ist sein Schadenfreiheitsrabatt in Kasko und Haftpflicht dick im Minusbereich.

Man sieht schon, dass der das öfter macht. Ich würde mich jedenfalls richtig erschrecken, wenn mir jemand die Tür abfährt und meine Tochter auf dem Beifahrersitz auch. Und die schafft sogar noch lockere Sprüche.

Zitat:

@tomold schrieb am 17. Februar 2018 um 18:09:51 Uhr:

Der muss tierisch viel Kohle haben der Schweiger - neulich haben sie ihm an einem Abend 5 x die Tür abgefahren...:D

...und immer wieder die gleiche Tür. ..:D :D :D

Wird wohl jedes Mal ein anderer Volvo sein. Hat vielleicht ein Abo oder eine Flatrate.

Muss so sein - der Schweiger ist ja reich - der Händler wird das Volvo Modell mehrfach auf Lager haben...

Ist so etwa wie in: Täglich grüßt das Murmeltier...:D

Zitat:

@tomold schrieb am 17. Februar 2018 um 20:33:52 Uhr:

Muss so sein - der Schweiger ist ja reich - der Händler wird das Volvo Modell mehrfach auf Lager haben...

Ist so etwa wie in: Täglich grüßt das Murmeltier...:D

Der Schweiger fährt in der Werbung aber einen Range Rover und keinen Volvo.

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