Auto ausgeliefert ohne Finanzierungsbestätigung
Hallo,
Ich habe vom Autohaus (Marken Autohaus mit der Herstellervank) ein Auto ausgeliefert bekommen und 2 Monate später heißt es man habe das Auto ohne finanzierungsbestätigung ausgeliefert und ich solle entweder eine Bank finden welche das Auto einfinanziert oder das Auto zurück geben aber dann müsse man für die Kosten der Abnutzung aufkommen.
Grund soll Überschreitung des Gesamtobligios sein da ich mehrere Fahrzeuge gewerblich finanziert habe - deswegen genehmigt die Bank das Auto nicht.
Wie schätzt ihr das ein?
47 Antworten
Zitat:
@Jo-s-500 schrieb am 19. März 2024 um 13:24:08 Uhr:
Tatsächlich ist die Geschichte hier vollständig erzählt.
Es wurden auch keine Raten abgebucht - wie denn - wenn die Finanzierung zu keinem Zeitpunkt genehmigt war?.
Es war also von Anfang an und bewusst auf Risiko gespielt a la „wird dann schon passen wenn ich den Wagen erst habe“. Die Finanzierung war zu Keinem Zeitpunkt genehmigt = das wurde auch vom Kunden hingenommen.
Und natürlich muss er seiner Zahlungspflicht nachkommen. Alternativ wenn die Ware nicht bezahlt werden kann - zurück geben.
Sehr peinliches Ding. Allerdings von beiden Seiten.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 21. März 2024 um 07:50:45 Uhr:
Oh, wieder allwissende Helden … Ihr wisst also
Es spielt keine Rolle, ob ein Auto erst bestellt wird oder es sich um ein Lagerfahrzeug handelt. Jedes Autohaus wird die Bestellung bzw. die Zulassung des Fahrzeugs erst dann vornehmen, wenn die Finanzierung geklärt ist.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 21. März 2024 um 07:54:35 Uhr:
Es war also von Anfang an und bewusst auf Risiko gespielt a la „wird dann schon passen wenn ich den Wagen erst habe“. Die Finanzierung war zu Keinem Zeitpunkt genehmigt = das wurde auch vom Kunden hingenommen.
Und natürlich muss er seiner Zahlungspflicht nachkommen. Alternativ wenn die Ware nicht bezahlt werden kann - zurück geben.
Sehr peinliches Ding. Allerdings von beiden Seiten.
Hier kannst Du also hellsehen? Der Kunde (TE) hat einige Fahrzeuge, die finanziert sind und daraus leitet er die Erfahrung ab, dass er das Auto erst dann bekommt, wenn die Finanzierung steht. Woraus leitest Du ab, dass er etwas einfach nur hingenommen hat, ohne davon überzeugt zu sein, bzw. überzeugt sein zu können?
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. März 2024 um 08:44:58 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 21. März 2024 um 07:50:45 Uhr:
Oh, wieder allwissende Helden … Ihr wisst alsoEs spielt keine Rolle, ob ein Auto erst bestellt wird oder es sich um ein Lagerfahrzeug handelt. Jedes Autohaus wird die Bestellung bzw. die Zulassung des Fahrzeugs erst dann vornehmen, wenn die Finanzierung geklärt ist.
Es ist dann aber ein Unterschied, wer bezahlen muss. Natürlich finanziert das AH das über Eigenmittel/Kreditlinie/Zahlungsziele. Oder glaubst Du, hinter jedem Vorführer, Aussteller, vom Hersteller aufgedrückten Kontingent steht schon gleich eine geklärte Endkundenfinanzierung? So naiv bist Du doch nicht oder? Der Händler muss sich um SEINE Finanzierungen kümmern, und will bei Verkauf das Geld sehen. Entweder per Überweisung oder der Kunde finanziert eben seinerseits. ich bin sogar fast der Ansicht das ist nur aus einem jetzt Grund aufgeflogen - das Zahlungsziel oder die Kreditline für dieses Fahrzeug ist ausgelaufen für den Händler. Und jetzt hat er gemerkt, dass er keine Kohle bekommen hat.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. März 2024 um 08:47:06 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 21. März 2024 um 07:54:35 Uhr:
Es war also von Anfang an und bewusst auf Risiko gespielt a la „wird dann schon passen wenn ich den Wagen erst habe“. Die Finanzierung war zu Keinem Zeitpunkt genehmigt = das wurde auch vom Kunden hingenommen.
Und natürlich muss er seiner Zahlungspflicht nachkommen. Alternativ wenn die Ware nicht bezahlt werden kann - zurück geben.
Sehr peinliches Ding. Allerdings von beiden Seiten.
Hier kannst Du also hellsehen? Der Kunde (TE) hat einige Fahrzeuge, die finanziert sind und daraus leitet er die Erfahrung ab, dass er das Auto erst dann bekommt, wenn die Finanzierung steht. Woraus leitest Du ab, dass er etwas einfach nur hingenommen hat, ohne davon überzeugt zu sein, bzw. überzeugt sein zu können?
Zumindest unterstelle ich das, ja. Weil ich mir nicht vorstellen kann, dass einem Unternehmer der selbst mit seinem Geld drin hängt das durch die Lappen geht mit der fehlenden Genehmigung. Er schreibt es ja selbst, dass die nie vorlag. Ich kann doch nur Geld ausgeben was ich sicher habe - und nicht was ich "vielleicht bekomme wenn alles so läuft wie geplant". Und bis Autobanken ein Geschäft ablehnen dauert auch etwas - der Käufer hier wandelt an der Grenze seiner Möglichkeiten oder ist schon drüber. Und auch das sollte man als Gewerbetreibender wissen.
Aber erstmal Fakt für mich ist: der TE hat ein Auto gekauft und ist verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen, dem Händler steht das Geld zu. Soweit können wir doch Einigkeit erzielen? Der TE hatte vor, das über eine Finanzierung zu erledigen - die eben geplatzt ist. Aber die Ware bezahlen, das muss er doch weiterhin? Dem Händler steht doch weiterhin der Kaufpreis zu? Und nach meiner laienhaften Ansicht haftet der TE auch voll für den Kaufpreis. Wer hat jetzt Schuld daran, dass die Finanzierung geplatzt ist? Wohl am ehesten noch der TE, der sich zu nah an die Grenze seiner Möglichkeiten begeben hat ohne Nachdenken und Prüfen.
Aber ich sage auch nochmal ganz klar - es hätte nicht passieren dürfen, dass der Händler den Wagen raus gibt. Der hat geschlampt. Aber Zahlungspflichtig für den Kaufpreis bleibt dennoch der Käufer. Ich denke auch nicht, dass die Audi-Bank verpflichtet ist den doch noch einzufinanzieren. Ich würde da auch eher mal den Ball flach halten, sonst kommt es am Ende noch zu weiteren Problemen mit der Bank, sei es mit den bestehenden Krediten oder vielleicht irgendwann mal anderen. Wäre jetzt der Händler verpflichtet, das zwischenzufinanzieren? Weiß ich ehrlich nicht, aber ich fände ihn schön blöd wenn seine Verträge das im Falle einer geplatzten Finanzierung her gäben.
Dem TE rate ich an - so er denn weiter Fahrzeuge dieser Marke fahren möchte - das unauffällig und gütlich zu regeln. Wenn es erst mal so weit kommt, dass der Wagen abgeholt wird wegen Nichtzahlung .... oder aus der Sache ein wichtiger Grund abgeleitet wird (nicht Zahlen des Kaufpreises, kann das so ein Grund sein?), der es unzumutbar macht das Geschäftsverhältnis aufrecht zu halten (= der Bank evtl Kündigungsgründe für die bestehenden Darlehen liefert) ...
Ähnliche Themen
Hier wird meines Erachtens übersehen, dass der Kauf eines Fahrzeuges und die Frage, wie der Kaufpreis aufgebracht wird (durch Finanzierung) zwei rechtlich unterschiedliche Themen sind. Da der TE kein Verbraucher ist, gelten auch die Regelungen zum verbundenen Geschäft nicht. Es kommt auf die genaue Formulierung der Verträge an, die wir alle nicht kennen. Es kann sein, dass der TE einen (unbedingten) Kaufvertrag abgeschlossen hat und einen Antrag auf die Finanzierung. Die Finanzierung wurde abgelehnt, der Kaufvertrag besteht. Es ist allein Sache des TE den Kaufpreis aufzubringen. Geld hat man zu haben, alter Juristenspruch 😉. Kann natürlich auch ganz anders sein. Solange wir die Verträge nicht kennen, ist das alles Kaffeesatzleserei..
Viele Worte, wenig Sinn. Vor allem geht das Meiste am Thema vorbei. Und wieder kommst du mit Vermutungen und Unterstellungen. Mir ist meine Zeit zu schade, mich mit deinen Ausführungen weiter zu beschäftigen.
Euer Streit geht am Thema vorbei, zumal wir hier eh nicht helfen können.
Prinzipiell ist mein Ansprechpartner für die Abwicklung das Autohaus. Das übernimmt den Papierkram und kümmert sich um die Rückmeldungen ALLER beteiligter Stellen egal, ob privat oder gewerblich.
Und wenn die Scheisse bauen, dann kanns der Kunde nicht ausbaden. Wie soll der denn eine Zusage überhaupt überprüfen können. Die Kommunikation mit der Bank geht über den Händler.
Wenn hier also etwas unterschrieben worden ist, was der HÄNDLER dem Kunden vorgelegt hat, dann wars das mit der Sorgfaltspflicht beim Kunden. Ebenso die Auslieferung und die Bezahlung der Anzahlung. Wo soll ich denn checken können, das irgendwas fehlt?!
Erklär mir das, CivicTourer…
Also ich habe im Sinn, dass mein mit Unterschrift unterbreitetes Angebot erst mal angenommen werden muss. Das hat die Bank offenbar nicht getan. Und nochmal - natürlich war der Händler mit seiner Handlungsweise mit Schuld an Verwirrung. Aber der Kunde nicht schuldlos. Bei JEDER Finanzierung habe ich bisher eine ausdrückliche Bestätigung erhalten. Und eine Meldung, dass ausgezahlt wurde.
Und was heißt "der Kunde soll ausbaden" - der soll einfach die erhaltene Ware bezahlen. Wie ist ja egal, er kann sich ja um einen alternativen Kredit bemühen. Ich sehe aber nicht zwangsläufig, dass der Händler verpflichtet wäre in die Finanzierung einzutreten. Oder den Kaufpreis zu stunden. Oder gar drauf zu verzichten.
Was erwartet ihr denn von dem Händler der die Finanzierung ja nur vermittelt? Der Wunschpartner der vermittelt werden sollte hat abgelehnt. Warum soll der Händler jetzt allein dafür verantwortlich sein, dem Kunden eine Finanzierung zu basteln? Der hat natürlich jetzt auch ein Problem, nämlich eine Lücke in seiner Kreditlinie. Und muss jetzt mit dem Kunden zu Potte kommen um den Kaufpreis zu bekommen. Der ihm ja wohl unstreitig zusteht, oder?
Das sehe ich auch unterschiedlich.
Beim Autokauf kommt interessanterweise der Kauf erst zustande, wenn das AH eine Auftragsbestätigung aushändigt. Auch das dauert oft Wochen oder länger. Es sind sich viele gar nicht bewusst, dass sie solange das Auto noch gar nicht 100% erworben haben.
Bei der Finanzierung sehe ich eine Anfrage des Kunden }> Angebot der Bank (nach Prüfung) }> Annahme durch den Kunden mit Unterschrift
Natürlich bekommt man von der Bank irgendwann mal Post mit den Modalitäten. Die Erfahrung zeigt aber, dass das oft erst nach KFZ-Übergabe passiert. Manchmal buchen die schon ab und man hat noch keinerlei Papiere.
Auch gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrungen (z.B. für Zusatzbausteine der Finanzierung) kommen häufig sehr spät, gar nicht oder werden mit der Unterschrift ausgehändigt (unzulässig).
Alles schon bei mir und anderen erlebt...
Also ich würde da wahrscheinlich folgender Maßen mit umgehen.
Mir wurde eine Finanzierung mit Anzahlung x und Rate x angeboten.
Und auch so wurde mir die Ware ausgehändigt.
Wenn ich mich woanders wegen einer Finanzierung umsehe wer kommt dann für Betrag X+ auf wenn die mehr kostet ?
Ist ja nicht mein Verschulden und das Auto möchte ich behalten.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 21. März 2024 um 09:19:26 Uhr:
Hier wird meines Erachtens übersehen, dass der Kauf eines Fahrzeuges und die Frage, wie der Kaufpreis aufgebracht wird (durch Finanzierung) zwei rechtlich unterschiedliche Themen sind. Da der TE kein Verbraucher ist, gelten auch die Regelungen zum verbundenen Geschäft nicht. Es kommt auf die genaue Formulierung der Verträge an, die wir alle nicht kennen. Es kann sein, dass der TE einen (unbedingten) Kaufvertrag abgeschlossen hat und einen Antrag auf die Finanzierung. Die Finanzierung wurde abgelehnt, der Kaufvertrag besteht. Es ist allein Sache des TE den Kaufpreis aufzubringen. Geld hat man zu haben, alter Juristenspruch 😉. Kann natürlich auch ganz anders sein. Solange wir die Verträge nicht kennen, ist das alles Kaffeesatzleserei..
Sehe ich ähnlich. Was viele hier einfach nicht sehen, dass wir hier nicht im privaten Bereich sind und es deshalb eben keine verbundenen Geschäfte sind. Das Autohaus hat hier ein Auto verkauft und versucht einen Kredit zu vermitteln, vollkommen unabhängig voneinander. Aber so eine Finanzierungsvermittlung steht natürlich immer unter Vorbehalt und ist hier nicht zustande gekommen.
Natürlich hat das Autohaus hier nicht aufgepasst, vor Übergabe, in dem Fall, dass die Finanzierung seitens der Bank geplatzt ist, auf Bezahlung des Fahrzeugs zu pochen. Aber nicht um den TE zu schützen, sondern sich selbst. Und der TE hat genauso geschlampert und nicht drauf geachtet.
Streng genommen gibt es nur eine Möglichkeit jetzt, der TE muss das bestellte und übernommene Fahrzeug bezahlen. Das Angebot des Autohauses das Fahrzeug gegen eine Nutzungsgebühr zurück zu nehmen, sehe ich als freiwilliges Angebot, welches das Autohaus echtes Geld kosten wird. Es ist allerdings natürlich nicht ohne Selbstnutz. Denn geht das Gewerbe des TE morgen Pleite, dann stehen ganz doof da. Darum wäre denen natürlich am liebsten, wenn der TE das Fahrzeug bezahlt (gerne auch mit einem Kredit von wem auch immer).
Wenn der TE jetzt eine angemessene Nutzungsgebühr zahlt, dann würde ich das an seiner Stelle durchaus annehmen, denn dann ist er praktisch schadlos aus der Sache raus gekommen, die er auch mit verursacht hat.
Zitat:
@Jim9973 schrieb am 21. März 2024 um 21:52:59 Uhr:
Zitat:
@Lattementa schrieb am 21. März 2024 um 09:19:26 Uhr:
Hier wird meines Erachtens übersehen, dass der Kauf eines Fahrzeuges und die Frage, wie der Kaufpreis aufgebracht wird (durch Finanzierung) zwei rechtlich unterschiedliche Themen sind. Da der TE kein Verbraucher ist, gelten auch die Regelungen zum verbundenen Geschäft nicht. Es kommt auf die genaue Formulierung der Verträge an, die wir alle nicht kennen. Es kann sein, dass der TE einen (unbedingten) Kaufvertrag abgeschlossen hat und einen Antrag auf die Finanzierung. Die Finanzierung wurde abgelehnt, der Kaufvertrag besteht. Es ist allein Sache des TE den Kaufpreis aufzubringen. Geld hat man zu haben, alter Juristenspruch 😉. Kann natürlich auch ganz anders sein. Solange wir die Verträge nicht kennen, ist das alles Kaffeesatzleserei..Sehe ich ähnlich. Was viele hier einfach nicht sehen, dass wir hier nicht im privaten Bereich sind und es deshalb eben keine verbundenen Geschäfte sind. Das Autohaus hat hier ein Auto verkauft und versucht einen Kredit zu vermitteln, vollkommen unabhängig voneinander. Aber so eine Finanzierungsvermittlung steht natürlich immer unter Vorbehalt und ist hier nicht zustande gekommen.
Natürlich hat das Autohaus hier nicht aufgepasst, vor Übergabe, in dem Fall, dass die Finanzierung seitens der Bank geplatzt ist, auf Bezahlung des Fahrzeugs zu pochen. Aber nicht um den TE zu schützen, sondern sich selbst. Und der TE hat genauso geschlampert und nicht drauf geachtet.
Streng genommen gibt es nur eine Möglichkeit jetzt, der TE muss das bestellte und übernommene Fahrzeug bezahlen. Das Angebot des Autohauses das Fahrzeug gegen eine Nutzungsgebühr zurück zu nehmen, sehe ich als freiwilliges Angebot, welches das Autohaus echtes Geld kosten wird. Es ist allerdings natürlich nicht ohne Selbstnutz. Denn geht das Gewerbe des TE morgen Pleite, dann stehen ganz doof da. Darum wäre denen natürlich am liebsten, wenn der TE das Fahrzeug bezahlt (gerne auch mit einem Kredit von wem auch immer).
Wenn der TE jetzt eine angemessene Nutzungsgebühr zahlt, dann würde ich das an seiner Stelle durchaus annehmen, denn dann ist er praktisch schadlos aus der Sache raus gekommen, die er auch mit verursacht hat.
Das siehst du glaube ich in einem Punkt falsch.
Die Finanzierung ist meiner Meinung nach keine Anfrage. Das AH erstellt die Anfrage an die Bank, diese erstellt ein Angebot bei positiver Prüfung und der Käufer nimmt das Angebot per Unterschrift an.
Wenn die Bank ablehnt, kommt es gar nicht zur Möglichkeit, dass der Käufer die Finanzierung unterschreiben kann.
Das einzige was passieren kann, ist dass die Bank noch einen Vorbehalt bei der Genehmigung hat (z. B. einen speziellen Nachweis, Bilanz, Steuerbescheid etc.).
ABER: Dann ist dem Käufer ja klar, dass er noch was beibringen muss und es herrscht Kommunikation zwischen Bank, Händler und Käufer. UND: Das AH wartet mit der Bestellung, bis die Finanzierung wasserdicht ist.
Zitat:
@blowfly schrieb am 21. März 2024 um 22:05:32 Uhr:
Die Finanzierung ist meiner Meinung nach keine Anfrage. Das AH erstellt die Anfrage an die Bank, diese erstellt ein Angebot bei positiver Prüfung und der Käufer nimmt das Angebot per Unterschrift an.
Naja, ob die Finanzierunganfrage zu einem Vertrag geworden ist, das hat uns der TE nicht so wirklich klar und eindeutig beantwortet.
Hat der TE einen voll durchgezogenen Finanzierungsvertrag, dann ist die Sache klar, die Bank muss zahlen. Nur kann ich mir das in diesem Fall nur schwer vorstellen, dass die Bank das so durchzieht und dann kommt wer bei der Bank im Prozess, der das wieder zurück schraubt? Und warum tritt der in Aktion? Wirkt auf mich nicht logisch.
Nein, der TE schreibt ja selbst von fehlender Finanzierungsbestätigung (warum fehlt die?). Ich gehe stark davon aus, dass eine Anfrage gab und die Prüfung dann aber negativ ausgefallen ist. Dieser Umstand ist aber irgendwie den anderen Beteiligten durchgegangen (TE und Autohaus). Und nun ist das in den Büchern des Autohauses aufgefallen.
Und ja, der TE spricht einmal vom "Darlehensvertrag", aber mein Gefühl sagt hier eher, er hat da da die Anfrage raus gezogen und war beim Wording an der Stelle nicht so genau. Einfach weil er auch davon ausgegangen ist, dass das ja funktioniert haben muss, weil er doch sonst kein Auto bekommen hätte???
P.S.: Wenn alle alles richtig gemacht hätten, dann wären wir nicht da, wo wir sind. Ich kann den Knackpunkt hier nur sehen, dass es eben kein verbundenes Geschäft war und das Autohaus es auch nicht so gehandhabt hat (was auch aus Sicht des Autohauses ein Fehler ist, aber Fehler sind definitiv passiert). Und der der das Fahrzeug übergeben hat, der hat mal so richtig geschlafen.
Zitat:
@Jo-s-500 schrieb am 20. März 2024 um 22:16:24 Uhr:
Zitat:
@netsrac67 schrieb am 20. März 2024 um 22:07:17 Uhr:
Warum? Nicht das Autohaus, sondern der Kreditnehmer hätte die Bestätigung der Finanzierung abwarten müssen.Als Verbraucher gehe ich davon aus wenn das Auto ausgeliefert wird das der Prozess welcher gar nicht in meiner Hand und Verantwortung liegt Ordnungsgemäß von Verantwortungträger also das Autohaus. Geschweige denn was gegenteiliges höre.
Nimm es mir nicht übel, aber ist das nicht Wunschdenken deinerseits? Du hast absolut gar nichts in der Hand. Keine Finanzierungsbestätigung, nix. Wie sollte das Fahrzeug denn finanziert werden? Die Bank hat einen Rückzieher gemacht. Sicherlich hätte das Autohaus die Auslieferung verweigern müssen, aber jetzt ist es halt zu spät. Und wenn du das Geschäft rückabwickeln willst, ist ja irgendwo die Nutzung des Fahrzeugs zu bezahlen. Sonst wärst du ja einige Monate (?) "kostenlos" durch die Gegend gefahren. Dann stellst du dem Autohaus ein gebrauchtes Auto mit Wertminderung und potenziellen Abnutzungsspuren auf dem Hof und erwartest, dass man dir soweit entgegen kommt, dass du mit "Plus-Minus-Null" aus der Nummer rauskommst.
Irgendwo stimmt hier das Rechtsverständnis meiner Meinung nach gar nicht.
Soweit waren wir aber auch schon auf Seite eins. Ich will dir hier echt nicht zu nahe treten. Ich halte es immer noch für die beste Lösung wenn du mit dem Autohaus persönlich sprichst. Du bist ja scheinbar ein guter Kunde von denen. Wäre doch schade wenn sie dich für immer verlieren würden. Du kannst ja durchaus signalisieren, dass du bereit bist die Kuh vom Eis zu schaffen. Kompromisse einzugehen ist in der Geschäftswelt normal.
Du bist Gewerbetreibender. Darum bist du schonmal weniger geschützt als der unselbstständig beschäftigte Verbraucher.
Hierbei kann dir keiner aus dem Forum helfen. Das ist so individuell, das grenzt mal wieder an "Rechtsberatung", und die kann hier keiner leisten.
Also entweder gütlich mit dem Autohaus einigen und sich viel ärger ersparen. Oder eben mit einem Anwalt an das Thema rangehen.
Hier weiter zu diskutieren bringt überhaupt nichts. Das ist nur Zeitverschwendung von allen Beteiligten.