Auto ausgeliefert ohne Finanzierungsbestätigung
Hallo,
Ich habe vom Autohaus (Marken Autohaus mit der Herstellervank) ein Auto ausgeliefert bekommen und 2 Monate später heißt es man habe das Auto ohne finanzierungsbestätigung ausgeliefert und ich solle entweder eine Bank finden welche das Auto einfinanziert oder das Auto zurück geben aber dann müsse man für die Kosten der Abnutzung aufkommen.
Grund soll Überschreitung des Gesamtobligios sein da ich mehrere Fahrzeuge gewerblich finanziert habe - deswegen genehmigt die Bank das Auto nicht.
Wie schätzt ihr das ein?
47 Antworten
Zitat:
@Deloman schrieb am 20. März 2024 um 11:21:15 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. März 2024 um 11:11:12 Uhr:
Die Frage geht aber auch anders herum: warum gibt der Händler ein Fahrzeug raus, ohne die Kohle gesehen zu haben? Der hat jetzt eben das Problem mit seiner eigenen Kreditlinie, deshalb ist das aufgeflogen.Weil es Autohäuser mit mehreren Mitarbeitern gibt?
Es soll sogar Autohäuser mit mehreren Standorten geben, da kann das schon mal vorkommen.
Nein, tatsächlich darf das nicht vorkommen. Und auch mehrere MA sind da keine Erklärung. Es wurde einfach geschlampt. Oder - "man kennt sich halt", deshalb wurde der Wagen raus gegeben. Es war ja immer alles iO mit dem Kunden, das wird jetzt auch so sein ... (fällt aber auch unter Schlamperei)
Letztendlich ist es müßig darüber zu diskutieren was da schief gelaufen ist. Wir werden es eh nicht rauskriegen. Irgendeiner oder gar mehrere haben nicht aufgepasst und sich wahrscheinlich nicht richtig abgestimmt. Ich unterstelle dem Kunden zwar, dass er in guter Absicht gehandelt hat und dachte es wäre alles in Ordnung, aber er scheint ja auch recht krediterfahren zu sein und hätte vielleicht auch drauf kommen können. Naja, nun... das Kind ist in den Brunnen gefallen, und jetzt muss man den Sachverhalt eben wieder glattziehen. Am besten im persönlichen Gespräch.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. März 2024 um 11:04:22 Uhr:
Zitat:
@blowfly schrieb am 19. März 2024 um 22:34:14 Uhr:
Auf welcher Rechtsbasis will man denn das Auto zurückholen? Der TE hat sich nichts zu Schulden kommen lassen...Er hat die Ware nicht bezahlt?
Seltsame Betrachtungsweise...
Natürlich hat er die Ware laut Finanzierungsplan bezahlt. Anzahlung geleistet und die Bank muss die Raten einziehen. Wenn sie das nicht macht, ist das nicht sein Fehler.
Und wo ist die Bestätigung der Bank, dass diese den Kredit vergeben hat?
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Die Bank hat keinen Fehler gemacht. Sie hat sich entschlossen, die Finanzierung nicht durchzuführen. Warum sollte sie dann Raten einziehen?
Edit: hat sich überschnitten. Da haben zwei den gleichen Gedanken.
Die Schuldfrage ist meiner Meinung nach Eindeutig; das Autohaus hätte die Bestätigung für die Finanzierung abwarten müssen um überhaupt die weiteren Schritte durchführen zu können.
Hinzu kommt die Frage der Rückabwicklung, diese wird ja nicht vom Kunden angestrebt sondern das Autohaus muss das Auto zurück holen, aber hier hat man jetzt einen Gebrauchtwagen mit Abnutzung. Ob man überhaupt eine Abnutzung und Wertverlust in Rechnung stellen kann?
Gesetz dem Fall ich erleide aufgrund der sehr verfrühten Abgabe des Fahrzeug ebenso finanzielle Verluste; wer kommt hierfür auf?
Warum? Nicht das Autohaus, sondern der Kreditnehmer hätte die Bestätigung der Finanzierung abwarten müssen.
Zitat:
@netsrac67 schrieb am 20. März 2024 um 22:07:17 Uhr:
Warum? Nicht das Autohaus, sondern der Kreditnehmer hätte die Bestätigung der Finanzierung abwarten müssen.
Als Verbraucher gehe ich davon aus wenn das Auto ausgeliefert wird das der Prozess welcher gar nicht in meiner Hand und Verantwortung liegt Ordnungsgemäß von Verantwortungträger also das Autohaus. Geschweige denn was gegenteiliges höre.
Und das soll heißen, dass Du nichts bezahlen musst? Ich würde meinen, die Verantwortung für eine Zahlung Sorge zu tragen liegt beim Kunden. Der im Übrigen kein Verbraucher ist, sondern Geschäftskunde (so wie ich das verstanden habe). Hat der Händler sauber gearbeitet? Sicher auch nicht. Was kommt jetzt raus? Beide Seiten haben ein finanzielles Problem.
Zitat:
@Jo-s-500 schrieb am 19. März 2024 um 13:24:08 Uhr:
Ich habe die Anzahlung gem. Darlehensvertrag getätigt, diese wurde dem Kaufpreis abgezogen und der restliche Kaufpreis wird angemahnt.
Ich lese da „Darlehnsvertrag“. Oder war das nur ein Antrag?
Also ich kenne das nur so, dass Finanzierungs/Leasinganträge mit den besprochenen Konditionen nur dann dem Kunden ausgedruckt und zur Unterschrift vorgelegt werden, wenn sie vorher den Genehmigungsprozess durchlaufen haben.
Gerade gegenüber Gewerbekunden ist das wichtig, da diese als Kaufleute ja auch kein Widerrufsrecht haben.
Wenn dann nach Einreichung bei der Bank kein sofortiges Veto (warum auch immer) kommt, dann muss ich doch als Kunde davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Vor allem wenn dann auch noch das Fahrzeug gegen Anzahlung übergeben wird.
Ich sehe nach den ganzen konkludenten Handlungen des Autohauses nicht wirklich eine Schuld beim TE.
Hier sagen einige, er will nicht bezahlen? Wieso? Er hat die Anzahlung geleistet und ihm Darlehensvertrag steht, wann wieviel bei ihm abgebucht werden soll. Die Durchführung der Buchungen geht ja nicht vom TE aus.
Ich denke, die Bank hat - wie auch immer das AH das hinbekommen hat - von dem Darlehensantrag bis vor kurzem nichts gewusst. Aber dem TE da die Schuld geben?
Wenn sich das alles so zugetragen hat, dann gibt es zwei Möglichkeiten.
1.) Wenn ich als TE das Auto wieder loswerden will, Einigung mit dem AH. Ansonsten Anwalt einschalten.
2.) Wenn ich das AH als TE behalten will, würde ich gleich zum Anwalt gehen. Denn eine Einigung wird da schwierig, außer das AH übernimmt das Kreditrisiko oder findet eine Bank für den TE.
Zitat:
@blowfly schrieb am 21. März 2024 um 05:47:42 Uhr:
oder findet eine Bank für den TE.
Das AH muss eine Bank finden, die dem TE Geld leiht?
Ich denke mal, das es die Sache des Käufers und nicht des Verkäufers ist, Geld für die Bezahlung ranzuschaffen.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier einige nicht wissen, wie das bei einer Autobestellung abläuft...
Kein Autohaus bestellt ein Fahrzeug beim Hersteller, wenn nicht VORHER der Bezahlweg (Barkauf/Leasing/Finanzierung) sichergestellt ist.
Also ist es Aufgabe des AH, dieses mit dem Kunden zu klären und zu vereinbaren. Der TE hat einem vom AH vorgelegten Darlehensvertrag für das KFZ zugestimmt. Jetzt hält die andere Seite den Vertrag nicht ein und er soll nun das Geld oder eine Bank beschaffen?
Interessante Sichtweise...
Zitat:
@blowfly schrieb am 21. März 2024 um 07:09:51 Uhr:
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier einige nicht wissen, wie das bei einer Autobestellung abläuft...Kein Autohaus bestellt ein Fahrzeug beim Hersteller, wenn nicht VORHER der Bezahlweg (Barkauf/Leasing/Finanzierung) sichergestellt ist.
Also ist es Aufgabe des AH, dieses mit dem Kunden zu klären und zu vereinbaren. Der TE hat einem vom AH vorgelegten Darlehensvertrag für das KFZ zugestimmt. Jetzt hält die andere Seite den Vertrag nicht ein und er soll nun das Geld oder eine Bank beschaffen?
Interessante Sichtweise...
Endlich mal jemand, der weiß, wie die normale Vorgehensweise ist. Aus genau diesem Grund habe ich noch immer meine Zweifel, ob es wirklich so gewesen sein kann, wie der TE hier berichtet hat.
Oh, wieder allwissende Helden … Ihr wisst also
- dass der Wagen individuell bestellt wurde?
- oder ob es ein Lagerwagen war? (die gibts tatsächlich - ganz ohne Kundenbestellung)
- oder ob der Wagen überhaupt neu ist?
Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass von Seiten des AH hier vorschnell und ohne jede Kontrolle gehandelt wurde. Aber das hat auch der Kunde nicht besser gemacht.