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Kauf eines Autos was noch beim Verkäufer im Leasing ist

Themenstarteram 19. August 2012 um 0:16

Hi möchte mir einen jungen gebrauchten kaufen ein jahr alt. Kosten sind ca 14.000€

Der was es verkauft hat ein Leasing laufen den Vertrag möchte ich nicht übernehme sondern in bar bezahlen.

Er meinte er fragt nach der Konto Nummer der Auto Bank und die schicken mir dann die Papiere zu. Ist das so ne übliche Vorgehensweise?

Auf was muss ich achten um hier Safe zu sein Geld geben und derweil nix in der Hand zu haben bereitet mir Kopfweh.

Tipps zum sauberen abwickeln wären schön.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Nein, das ist absolut nicht ok.

Du musst vorher von der Leasingbank die Zusage haben, dass Du gegen die Zahlung des bestimmten Betrages das Eigentum an dem Auto erlangst. Ansonsten hast Du zwar das Auto und den Schlüssel, das Geld ist aber weg und Du hast die Ungewissheit, dass Du den "Brief", heute Zulassungsbescheinigung Teil I bekommst.

Auch wenn man mich wieder als Schwarzmaler beschimpft. Vielleicht hat der "Verkäufer" noch Schulden bei der Leasingbank. Dann könnten die auf die Idee kommen, die Überweisung damit zu verrechnen.

Der "Verkäufer" kann Dir alles in den Vertrag reinschreiben. Wenn das nicht im Sinne der Bank ist, werden die sich nicht daran halten.

Du musst also klären, was die Bank will. Wenn Du ein Schreiben der Bank in der Hand hast, dass die Bank gegen eine bestimmte Summe das Auto verlaufen will, dann kannst Du das machen.

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Falls der Wagen finanziert wurde, so ist dies so, wie Ihr das vorhabt, möglich. Ist der Wagen geleaset, sehe ich aber keine Möglichkeit, da man einen Leasingvertrag nicht so ohne weiteres einfach 'auflösen' kann.

Themenstarteram 19. August 2012 um 1:00

Hi er meinte es ist möglich da er selbst mal Mitarbeiter in dem Autohaus war. Jetzt jedoch nicht mehr. Muss er wohl mit der Bank klären und die sagen wie man vorgeht oder? Jedenfalls will ich dann Eigentümer sein und gegenüber keiner Partei zahlungs Verpflichtungen haben da ich das Geld zur Verfügung hätte.

Wurde dir doch gerade schon gesagt.

Bei einer Finanzierung kann man es eventuell vorzeitig auslösen.

Beim Leasing ist ja nicht wirklich der Kauf vorgesehen.

Vorsicht Falle. Lass Dir doch mal die Kontonummer geben. Es wird nicht die Kontonummer der Bank sein...

Der "Verkäufer" kann Dir das Auto gar nicht verkaufen, weil er nicht der Eigentümer ist.

am 19. August 2012 um 7:08

Einzige Möglichkeit sich den Namen der Leasingbank und die Vertragsnummer  geben zu lassen und direkt schriftlich die Leasingbank wegen des Vorfalls anschreiben ob Sie es eine Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsauflösung vom Vorbesitzer gibt mit der Option eines Eigentumserwerbs deinerseits.

Lass die hier nicht einreden, dass es nicht möglich ist, auch geleaste Fahrzeuge kann man aus dem Leasingvertrag herauskaufen. Ich habe das mit geleasten Fahrzeug genau so gemacht.

Bei mir hatten wir einmal das ganze folgendermaßen geregelt: Die Leasingbank (VW) hat den Brief zum Händler geschickt, ich habe das Fahrzeug vom Händler gekauft (er hatte es vorher von der Leasingbank gekauft) und der Käufer hatte im Vorfeld einen Kaufvertrag mit mir abgeschlossen. Das Geld, Fahrzeugbrief und Papiere wurden dann direkt im das Autohaus ausgetauscht.

Das andere mal lief es genau so ab wie von dir beschrieben, Geld direkt an die Bank und die hat den Brief an den Käufer geschickt.

FAZIT: Man kann auch Fahrzeuge, die noch in einem aktuellen Leasingbertrag sind kaufen und verkaufen.

Kaufvertrag1
Kaufvertrag2

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Falls der Wagen finanziert wurde, so ist dies so, wie Ihr das vorhabt, möglich. Ist der Wagen geleaset, sehe ich aber keine Möglichkeit, da man einen Leasingvertrag nicht so ohne weiteres einfach 'auflösen' kann.

Das stimmt so nicht. Man kann jeden Wagen aus einem Leasingvertrag herauskaufen. Man muss der Bank lediglich den Restbuchwert der Darlehensforderung (manchmal zzgl. einer Gebühr) zahlen. Dies ist bei einem Leasingvertrag meist aber ungünstig, da die Leasingrate zugunsten eines hohen Restwertes niedrig gerechnet wurde.

Ich weiss es deswegen so genau, da ich bei der BMW Bank nach Ablösung eines aktuellen Leasingvertrages gefragt habe. Die Anfrage läuft über einen Händler, der den Wagen von der Leasinggesellschaft kauft und dann an den Endkunden weiterveräussert.

Also kein Problem.

Warum bigLBA keine Möglichkeit sieht, kann man ohne Quelle nicht nachvollziehen. Wobei Halbwissen nicht ünbedingt als Quelle angesehen werden kann ;-).

Zitat:

Original geschrieben von mk28

Warum bigLBA keine Möglichkeit sieht, kann man ohne Quelle nicht nachvollziehen. Wobei Halbwissen nicht ünbedingt als Quelle angesehen werden kann ;-).

Ich schrieb 'nicht so ohne weiteres' aus dem Grund, weil in den Leasingverträgen die ich kenne, eine vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht vorgesehen ist und Leasingnehmer oft schon dann genug Probleme haben, wenn sie ihren geleasten Wagen nach Ablauf des Vertrages aufkaufen möchten.

Das es prinzipiell immer möglich ist ein Leasing zu beenden und den Wagen zu kaufen (oder hier von einer dritten Person kaufen zu lassen) ist mir leider neu. Aber ich lerne immer gerne dazu ;)

Das es im Einzelfall möglich ist, ist sicherlich auch immer eine Frage des Geldes.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von mk28

Warum bigLBA keine Möglichkeit sieht, kann man ohne Quelle nicht nachvollziehen. Wobei Halbwissen nicht ünbedingt als Quelle angesehen werden kann ;-).

Ich schrieb 'nicht so ohne weiteres' aus dem Grund, weil in den Leasingverträgen die ich kenne, eine vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht vorgesehen ist und Leasingnehmer oft schon dann genug Probleme haben, wenn sie ihren geleasten Wagen nach Ablauf des Vertrages aufkaufen möchten.

Das es prinzipiell immer möglich ist ein Leasing zu beenden und den Wagen zu kaufen (oder hier von einer dritten Person kaufen zu lassen) ist mir leider neu. Aber ich lerne immer gerne dazu ;)

Das es im Einzelfall möglich ist, ist sicherlich auch immer eine Frage des Geldes.

Stimmt genau. Es ist immer von der Höhe der Ablösezahlung abhängig. Meist macht es wirtschaftlich keinen Sinn den Wagen vorzeitig abzulösen auch wenn es möglich ist.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Lass die hier nicht einreden, dass es nicht möglich ist, auch geleaste Fahrzeuge kann man aus dem Leasingvertrag herauskaufen. Ich habe das mit geleasten Fahrzeug genau so gemacht.

Bei mir hatten wir einmal das ganze folgendermaßen geregelt: Die Leasingbank (VW) hat den Brief zum Händler geschickt, ich habe das Fahrzeug vom Händler gekauft (er hatte es vorher von der Leasingbank gekauft) und der Käufer hatte im Vorfeld einen Kaufvertrag mit mir abgeschlossen. Das Geld, Fahrzeugbrief und Papiere wurden dann direkt im das Autohaus ausgetauscht.

Das andere mal lief es genau so ab wie von dir beschrieben, Geld direkt an die Bank und die hat den Brief an den Käufer geschickt.

FAZIT: Man kann auch Fahrzeuge, die noch in einem aktuellen Leasingbertrag sind kaufen und verkaufen.

Aber es funktioniert eben nicht einfach mal so, dass der Käufer die Summe an die Leasingbank überweist. Da gehört eine Menge mehr dazu. Ein Weg ist der, den Du aufgezeigt hast.

Themenstarteram 19. August 2012 um 18:34

Ich nochmal ja dann muss ich mich da eben noch Informieren vielleicht gibt hier ja der Öamtc hilfe bei der Rechtsberatung.

Weil auch wenn die Kontonummer usw wirklich der Autobank zuzuordnen ist und ich diesen Betrag überweise, und die mir dann die Papiere zusenden so habe ich in dem fall ja imme rnoch kein Auto samt Schlüssel vor meiner Haustüre stehen.

Mit dem Verkäufer hatte ich ja geredet und der war bei mir hat mir auch sicher gut 2 Stunden das ganze Auto erklärt probefahrt etc..

Wie gesagt er hattte als Verkäufer bei dem Autohaus gearbeitet, jetzt jedoch nicht mehr.

Irgendwie scheint mir gehört da Vertrauen dazu, aber das kann man ja nicht einfach unbedingt jemanden fremden schenken mhm

Frag doch mal, warum er jetzt nicht mehr beim Autohaus arbeitet.;)

Noch mal: Wenn er Leasingnehmer ist, ist er nicht Eigentümer und kann Dir das Auto nicht verkaufen.

Themenstarteram 19. August 2012 um 18:41

Verstehe was du meinst, ja warum er nicht mehr da Arbeitet keine Ahnung, er fängt laut seiner Aussage nächsten Monat bei einer anderen Firma an, keine Autobranche und da wird ihm ein Firmenauto gestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Lass die hier nicht einreden, dass es nicht möglich ist, auch geleaste Fahrzeuge kann man aus dem Leasingvertrag herauskaufen. Ich habe das mit geleasten Fahrzeug genau so gemacht.

Bei mir hatten wir einmal das ganze folgendermaßen geregelt: Die Leasingbank (VW) hat den Brief zum Händler geschickt, ich habe das Fahrzeug vom Händler gekauft (er hatte es vorher von der Leasingbank gekauft) und der Käufer hatte im Vorfeld einen Kaufvertrag mit mir abgeschlossen. Das Geld, Fahrzeugbrief und Papiere wurden dann direkt im das Autohaus ausgetauscht.

Das andere mal lief es genau so ab wie von dir beschrieben, Geld direkt an die Bank und die hat den Brief an den Käufer geschickt.

FAZIT: Man kann auch Fahrzeuge, die noch in einem aktuellen Leasingbertrag sind kaufen und verkaufen.

Aber es funktioniert eben nicht einfach mal so, dass der Käufer die Summe an die Leasingbank überweist. Da gehört eine Menge mehr dazu. Ein Weg ist der, den Du aufgezeigt hast.

Dass man nicht einfach eine Summe X an die Leasingbank überweisen kann, sondern vorher abklärt, welche Modalitäten einzuhalten sind und wieviel die Bank bekommt ist ja wohl selbstredend. Oder müssen wir jetzt den Leuten hier auch noch erklären, dass man sich nach dem Gang zur Toilette die Hände wäscht?

 

In allerhöchstem Maße bedenklich ist allerdings, dass der "Verkäufer" jetzt nicht mehr dort arbeitet, wo er vorher gearbeitet hat. Da würde ich mir dann mindestens ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorlegen lassen. :rolleyes:

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