Auto aus Griechenland

Hallo habe ein Auto von ein Freund gekauft, habe erst später erfahren das dass Auto in Griechenland er über Finanzierung gekauft hat!
Auto Besitz deutschen Brief jetzt und ist auch hier angemeldet auf mich
Wollte fragen ob Griechenland noch kommen kann da der Kollege das Auto nicht mehr abzahlt aber noch Schulden offen sind, nicht das ich als drittperson das Auto abgenommen bekomme
Mfg Incognito

Beste Antwort im Thema

...kenne auch einen Fall, wo ein Importfahrzeug aus Griechenland sich nachträglich als in Griechenland unterschlagen herausstellte...

Das Fahrzeug wurde über Amtshilfe wieder nach GR verbracht - das bezahlte Geld ist natürlich weg... 😉

Scheint eine gängige Masche zu sein...

Ist der Anspruch berechtigt, wäre die Zahlung der Restsumme eventuell eine Option, da steht man nicht ganz nackt da.

60 weitere Antworten
60 Antworten

Zitat:

@Goify schrieb am 18. August 2015 um 09:33:22 Uhr:


Angenommen, ich lease ein Fahrzeug auf meinen Namen und habe den Schein vorliegen, der Brief liegt beim Leasinggeber. Ich gehe zur Zulassungsstelle und behaupte, den Brief verloren zu haben. Wie findet das Amt heraus, dass der Wagen nur geleast ist, damit ich ihn mit Brief nicht verkaufen kann?

In diesem Fall lässt sich die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung von Dir geben. Da eine falsche eidesstattliche Versicherung mit Freiheitstrafe geahndet wird, bedarf es doch erheblicher krimineller Energie, um eine solche falsche Erklärung abzugeben.

Mit anderen Worten: Die Konsequenzen wären weitaus härter als wenn ein Leasingnehmer seine Leasingraten nicht mehr bezahlen würde ...

Gruß
Der Chaosmanager

Das leuchtet ein. Ist also nur ne Möglichkeit, wenn man eh das Land dauerhaft verlassen möchte um sich auf einer einsamen Insel zu verstecken.

Zitat:

@Igi2016 schrieb am 16. August 2015 um 11:49:01 Uhr:


Nein tun sie nicht 😉

Ich denke mal, daß es noch nicht allen Lesern aufgefallen ist, daß du diese Antwort ironisch meinst...😉

Genau hier liegt nämlich der Knackpunkt, der die ganze Story unglaubwürdig erscheinen läßt.

Es behält sich nicht jede Bank den Fahrzeugbrief ein.

Ähnliche Themen

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 18. August 2015 um 20:34:26 Uhr:


Es behält sich nicht jede Bank den Fahrzeugbrief ein.

Darum ging es hier auch gar nicht. Vielleicht liest Du einfach mal das Eröffnungsposting.

Gruß
Der Chaosmanager

Das war nur ne Zwischenfrage von mir am Rande zu OT, die geklärt wurde.

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 18. August 2015 um 20:34:26 Uhr:


Es behält sich nicht jede Bank den Fahrzeugbrief ein.

Dann besteht aber in der Regel auch keine Sicherungsübereignung.

Dann kannst du eh mit dem Auto tun und lassen, was du möchtest...völlig egal, ob noch vom ursprünglich für das Auto aufgenommenen Darlehen etwas übrig ist.

So etwas ist aber allenfalls dann der Fall, wenn der Kreditnehmer andere Sicherheiten stellen kann.

Oder bei einem Konsumkredit, der für das Auto genutzt wird. Da ist es dem Kreditgeber egal, worum es sich handelt.

Falsch.
Ich arbeite selber bei einer Bank.

Wir machen Autokredite (tatsächlich mit einer besseren Kondition als für Konsumentenkredite) ohne SÜ des Fahrzeugs.
Die Kosten für die Sicherheitenverwaltung sind viel höher als das bischen, was wir abschreiben müssen, wenn doch mal was schief geht. Da lehnen wir Wackelkandidaten lieber gleich komplett ab...das macht sonst nur Ärger.
Oberste Prämisse ist die Kapitaldienstfähigkeit, nicht die Hinterlegung von Sicherheiten.

Auch woanders wird das so praktiziert...es ist einfach wirtschaftlicher.

Abgesehen davon, das ich ausser von Feta Käse momentan von Allem die Finger lassen würde, was aus Griechenland kommt, was soll Dir das bringen. Nimm als Vergleich einen Ford C-Max. Sicherlich bekommst Du den in Griechenland günstiger, aber was bringt Dir das? Dazu kommen Steuern, Überführung, Sprit, Ummeldung usw. Nee, da kaufe ich mir lieber einen Gebrauchten hier, da weiß ich was ich habe

Zitat:

@dieMichel schrieb am 4. September 2015 um 17:21:44 Uhr:


Abgesehen davon, das ich ausser von Feta Käse momentan von Allem die Finger lassen würde, was aus Griechenland kommt, was soll Dir das bringen. Nimm als Vergleich einen Ford C-Max. Sicherlich bekommst Du den in Griechenland günstiger, aber was bringt Dir das? Dazu kommen Steuern, Überführung, Sprit, Ummeldung usw. Nee, da kaufe ich mir lieber einen Gebrauchten hier, da weiß ich was ich habe

Mädchen, vielleicht hättest Du zunächst mal den ersten Post lesen sollen, bevor Du so etwas schreibst, was mit dem Thema nichts, aber auch gar nichts zu tun hat ...

Der TE hat den Gebrauchten mit deutschen Papieren in Deutschland gekauft und nicht in Griechenland. Nach 8 Monaten hat er erfahren, dass sein Kollege, von dem er das Auto gekauft hat, noch einen unbezahlten Autokredit in Griechenland laufen hat ... und dazu hatte er eine Frage gestellt.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Goify schrieb am 18. August 2015 um 09:33:22 Uhr:


Angenommen, ich lease ein Fahrzeug auf meinen Namen und habe den Schein vorliegen, der Brief liegt beim Leasinggeber. Ich gehe zur Zulassungsstelle und behaupte, den Brief verloren zu haben. Wie findet das Amt heraus, dass der Wagen nur geleast ist, damit ich ihn mit Brief nicht verkaufen kann?

Auch wenn es etwas spät kommt. Habe 5 Jahre bei der Zulassungsstelle gearbeitet bis 2011. Sollte sich nicht grundlegen alles seit dem geändert haben ist der Sachstand folgender:

Wird ein Brief als verloren gemeldet, dann wird nicht sofort ein neuer ausgestellt. Der Brief wird aufgeboten und u. a. im amtlichen Verkehrsblatt ausgeschrieben. Auch Leasinggeber können Aufgebote einsehen und sich so innerhalb der Frist des Aufgebotes bei der Behörde melden und Ihren Eigentumsanspruch geltend machen.

Melde ich den Verlust nicht bei der Zulassungsstelle bei der das Fahrzeug angemeldet ist, wird die zuständige Behörde unterrichtet und prüft den Zulassungsvorgang. Daraus kann man nachvollziehen ob bei der Zulassung für den Erhalt des Briefes vom Halter unterschrieben wurde oder ob die Zulassung durch das Autohaus erfolgte.

Bei Leasingfahrzeugen, welche durch den Halter zugelassen werden, wird keine Unterschrift für die Rausgabe des Briefes geleistet sondern vermerkt "zurück an Bank". Lässt ein Händler zu, kann bei diesem angefragt werden, ob eine Aushändigung des Briefes erfolgte bei der Übergabe erfolgte.

Wird dann festgestellt, dass der Halter den Brief nicht erhalten hat, wird dies umgehend gemeldet und verfolgt.

Also einfach losgehen und neu beantragen mal eben so geht eigentlich nicht.

Die Story des TE hat einfach zu viele Ungereimtheiten. Da er darauf hingewiesen wurde und diese nicht aus der Welt geschafft hat, gehe ich mittlerweile davon aus, daß es sich hierbei um ein Fake handelt.

Dr.Zulassung, danke für deine Antwort zu meiner, zugegeben, etwas naiven Frage. Mir war schon klar, dass es nicht einfach einen neuen Brief gibt, nur habe ich mich eben gefragt, wie das Prozedere ist, Missbrauch zu verhindern. Nochmal ein Danke dafür.

Deine Antwort
Ähnliche Themen