Auto an Privatmann nach Frankreich verkaufen.
Hallo zusammen,
Vielleicht kennt jemand einen solchen Fall.
Ich bin gerade dabei meinen Audi A3 Limousine zu verkaufen. Für ca. 31.500 Euro.
Jetzt hat sich ein Interessent aus Frankreich gemeldet. Er hat gemeint, dass er nicht Bar bezahlen kann, weil es für ihn verboten wäre mit soviel Bargeld rumzulaufen.
Hättet ihr Ideen wie man das ganze sicher für beide Seiten gestalten könnte?
Danke schon mal.
Beste Antwort im Thema
Wer so dumm ist (sorry, aber dass ist nicht nur dumm sondern völlig Hirnverbrannt), der hat auch kein Mitleid verdient. Wie kann man bei einer Summe von 50t€ sich auf irgendwelche Fotos oder Kopien verlassen? Bei solchen Summen wickelt man doch nichts mit Handschlag oder WhatsApp ab. Selbst schuld.
22 Antworten
Hallo,
Ich erlaube mir, über das Topic zu schreiben weil ich Franzose bin und hat jetzt schon den zweite Autos in Deutschland gekauft : im Jahr 2015 eine A3 8V und kürzlich letztes Monat meine neue S3 8V von einer Privatverkaufer.
Verkäufer wollten schon immer bar bezahlt werden, das ist kein Thema jedoch muss der Käufer normaleweise über Zoll des Geld melden.
Ich frage immer nach alle Dokumenten (Fahrzeugbrief-schein, COC, TUV, usw.) vor ich das Auto sehe um sicherzustellen, dass alles i.O. ist, und auch um das Autos zu versichern für das Ruckkehr.
Ich bin immer mit dem Auto und den Nummernschildern des Verkäufers nach Hause zurückgefahrt und habe die Abmeldung dann selbst gemacht in Karlsruhe oder Kehl (ich wohne kurz nach die Grenze). Ich habe Sie müssen tatsächlich dem Käufer vertrauen weil es nicht ohne Risiko ist. Andernfalls verkaufen Sie das Auto bereits Abgemeldet und der Käufer erhält sich Exportkennzeichen, dann ist alles in Ordnung.
Also das Gesetz (Zoll) sieht auf Geld bezogen folgendes vor.
Alles ab 10.000€ ***PRO PERSON*** ist Meldungspflichtig.
Da gibt es immer noch ein Häkchen, Vater+Mutter+Kind dürfen keine 30.000 insgesamt transportiert wenn das Kind nicht ein gewisses Alter hat, der Staat denkt dann wohl irgendwas (frag mich nicht was) aber ist ja auch nicht normal das ein "kleines kind" 10.000€ bei sich trägt...
Würde er mit 3 weiteren, Volljährigen Personen kommen dürften sie bis zu 40.000€ mit über die Grenze nehmen ohne es Melden zu müssen. Ob und wem das Geld gehört und ob man seinem Kollegen plötzlich 10.000€ x3 schenkt kann der Staat nicht verbieten.
Ich persönlich rate dir aber davon ab.
Die Nationalität tut hierbei nichts zur Sache.
Was ich dir bzw. Ihm empfehlen könnte wäre Folgendes:
In Deutschland ein "Sparkonto" öffnen - Einzahlen
In Deutschland kündigen - Auszahlen
Ist zwar nicht die ideale Lösung und der ein oder andere wird auch ankommen und sagen "jaa versuchte Geldwäsche"... aber mal erlich, wie soll man es sonst machen?
Wenn wir jetzt einfach mal alle Möglichkeiten abwägen und einfach mal vom schlimmsten aus gehen, das es Kriminelle Machenschaften sind muss jetzt niemand sagen, dem bin ich mir bewusst...
Stell dir folgende Situationen vor.
Sturmmaske, Baseballschläger, Geldautomat
Zuerst werden die Kameras abgeschlagen, (Sachbeschädigung)
Danach wird die Überweisung getätigt...
Er bekommt nun die Papiere...
Geht am gleichen Tag zu den Behörden und sagt sein Geldbeutel wurde geklaut.
Die Bank wird das Konto sperren und alle Zahlungen bis 24 oder mittlerweile sogar 48 Stunden sperren.
Du hast kein Geld + Kein Auto mehr...
Das sowas kriminell ist weiß ich, du weißt aber nicht wie niemand anderes auch wozu andere Menschen in Wirklichkeit fähig sind... ist traurig aber wahr... die einzigste komplett legal Aktion wäre das er mit 3 Volljährigen Personen rüber kommt und jeder bis zu 10.000€ mitbringt.
Sind nur Beispiele, muss nicht so sein aber halte dir alle Möglichkeiten offen, ist ein kleiner Denkanstoß ^^ frag ansonsten deine Bankfilliale oder ruf beim Zoll an, vielleicht ist jemand nettes dabei und lässt euch euren Tausch-Handel an der Grenze machen^^ dann hast du noch verbeamtete Zeugen, aus der Nummer wieder raus zu kommen würde kein "Betrüger" jemals schaffen 🙂
Du bringst einiges durcheinander.
"Transportieren" darf innerhalb der EU jeder so viel Bargeld, wie er möchte, sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend. Vorausgesetzt natürlich, das Geld wurde legal erworben. Beim Grenzübertritt mit größeren Bargeldbeträgen bestehen nur um Melde- und Anzeigepflichten, aber keine Transportverbote.
Bei der Einreise aus EU-Staaten müssen je Person Beträge von 10.000,00 € oder mehr auf Befragen des Zolls oder der Bundespolizei mündlich angezeigt werden. Siehe hier, quasi aus erster Hand: https://www.zoll.de/.../anzeigepflicht-eu-mitgliedstaaten_node.html
D. h., man muss nichts von sich melden, sondern nur im Falle einer Kontrolle auf Fragen des Zolls nach Bargeld wahrheitsgemäß angeben, wenn man 10.000,00 € oder mehr dabei hat. Da es aber keine routinemäßigen Zollkontrollen im Binnenmarkt mehr gibt, ist dieser Fall ganz selten. In der Praxis läuft das dann so ab, dass der Zoll die Personalien aufnimmt und dem Finanzamt eine Mitteilung macht. Wenn nichts gegen einen vorliegt, darf man anschließend weiterreisen und zwar selbstverständlich mit dem Geld.
Eine Anmeldepflicht besteht bei der Einreise aus Drittländern, also nicht-EU-Ländern. Auch dazu die Information vom Zoll: https://www.zoll.de/.../anmelde-anzeigepflicht-drittlaender_node.html
In diesem Fall muss man von sich aus und ungefragt bei der Einreise dem Zoll schriftlich melden, dass man Beträge von 10.000,00 € oder mehr mit sich führt. Das gilt z. B. für die Schweiz, nicht aber für den Grenzübertritt von Frankreich nach Deutschland oder umgekehrt. Und auch bei der Einreise aus Drittländern gilt, wenn das Geld ordnungsgemäß angemeldet wurde, darf man so viel einführen, wie man möchte.
Zollvorschriften hindern also jedenfalls niemand daran, einen größeren Bargeldbetrag von Frankreich nach Deustchland zu bringen, um damit ein Auto zu kaufen.
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Zitat:
@rsepsilon schrieb am 13. Juli 2019 um 00:32:17 Uhr:
Du bringst einiges durcheinander."Transportieren" darf innerhalb der EU jeder so viel Bargeld, wie er möchte, sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend. Vorausgesetzt natürlich, das Geld wurde legal erworben. Beim Grenzübertritt mit größeren Bargeldbeträgen bestehen nur um Melde- und Anzeigepflichten, aber keine Transportverbote.
Das wäre natürlich die ausführliche und korrekte Erklärung 🙂
Hab gedacht ist am Zoll genau so wie am Flughafen Zoll, habe wohl etwas zu viel Zollkontrolle geguckt... :lach:
Läuft alles aber auf das gleiche Thema hinaus.
Die Person will dich sehr warscheinlich bescheißen...
Egal ob es legal oder kriminell ist, er versucht sich weiterhin zu drücken...
Würde dir an der Stelle ehr mal den Weg zum Rechtsanwalt raten das der dich mal für den Fall der Fälle eines Betruges aufklärt, hoffe hast Rechtschutz.
Finde es aber vernünftig dass du dich damit jetzt befasst als andere die am Ende rum heulen weil man leer da steht 🙂
Das eine ist die Anmeldung, das andere die Zulässigkeit mit Bargeld zu bezahlen. Da gilt andere Länder, andere Sitten.
Beides wohl GWG Schutzvorschriften.
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 13. Juli 2019 um 14:48:21 Uhr:
Das eine ist die Anmeldung, das andere die Zulässigkeit mit Bargeld zu bezahlen. Da gilt andere Länder, andere Sitten.
Beides wohl GWG Schutzvorschriften.
Also darf man in Frankreich nicht sein Konto bei Bank 1 kündigen, Geld mitnehmen und zu Bank 2 bringen? Hört sich so an als ob man allgemein mit Zuviel Wert in Frankreich nicht unterwegs sein darf... es gibt immer Möglichkeiten... wenn man Kleidung/Schmuck im Wert von 50.000€+ trägt sagt der Zoll doch auch nichts... man darf einem irgendwie nichts abnehmen was man am Körper trägt oder wie war das?
Wer will findet wege, wer nicht will findet Gründe...
*Nachtrag*
Das man sich strafbar macht mit soviel Geld unterwegs zu sein halte ich für ein Gerücht. In Deutschland habe ich auch schon für Firmen gearbeitet wo der Chef das Eltern aus kennt und vertrauen vorhanden war... dort wurde ich mit Firmen einnahmen von über 15.000€+ zufuß zur Bank geschickt... demnach dürfte in Frankreich ja nur noch mit Karte bezahlt werden, also irgendwas stimmt da nicht! (Meine persönliche Meinung)
Tja, mann muss schon sehr genau am Wortlaut bleiben, dann ergibt sich auch der Sinn.
https://www.evz.de/.../
Es geht einerseits nicht um das Mitführen, sondern um die Barzahlung.
Ich kenne mich im französischen Recht auch nicht aus, und habe auch nur den vome TE geposteten Artikel der Europäischen Verbraucherzentrale herangezogen. Demnach scheint es das deutsche Privileg, alles mit Bargeld bezahlen zu dürfen, in anderen Ländern so nicht zwingend gegeben zu sein.
Fraglich ist auch wie das Gesetz hier genau formuliert. Bezieht sich auf ein Hoheitsgebiet dürfte es irrelevant, da Barzahlung ja in Deutschland erfolgt. Das macht aber von dem Gesichtspunkt Geldwäsche keine Sinn. Insofern vermute ich das es eher auf die Nationalität abzielt. Sprich ganz praktisch:
In Frankreich darf man Beträge über 1.000€ als Franzose nur bargeldlos bezahlen;
also EU-Bürger darf man in Frankreich Beträge ab 10.000 nur bargeldlos bezahlen.
Unter Privatleuten gilt diese Grenze wiederum nicht; eine Ausstellung einer Quittung ab 1.500 ist jedoch zwingend.
Ob das für einen Franzosen auch gilt, wenn er in Deutschland etwas kauft, natürlich unter Geltung des französischen Rechts, bleibt fraglich. Es wurde aber anders keinen Sinn machen, da es sich Geldwäsche vorschriften handelt.
Auch ist unklar, ob der Käufer hier Händler ist. Für den gelte des französische Privileg ja nicht.
Also alles im allen; ziemlich undurchsichtig die Rechtslage.
Der Verkäufer hat hier natürlich garnichts zu befürchten. Er wird aber bei Einzahlung des Kaufpreises bei der Bank ebenfalls eine Deklaration ausfüllen müssen.
Andererseits geht es um das grenzüberschreitenden Mitführen. Da gelten einschlägigen Zollvorschriften, die mehrfach genannt wurden, aber mit obigen nichts zu tun haben.
Unter dem STrich riecht es nach Betrug, so dass Abstand zu nehmen ist, so dass die ganze Fragestellung, eh eher akademisch ist; zumal er als Verkäufer immer sauber aus der Nummer rauskäme und die Probleme des Käufers ihn ja nichts angingen.