Auto abgeschleppt von Polizei wegen Fehlender Eintragungen.

BMW 7er/i7 F01

Hallo zusammen,

Ich habe mir vor 2 Monaten einen BMW 750i zu geschafft und habe vor dem Kauf natürlich ein Gebrauchtwagencheck bei der ADAC durchgeführt.
Da war auch alles TOP laut dem TÜV Prüfer, er hatte mir mündlich auch mitgeteilt das alles eingetragen wäre.

Jetzt wurde ich vor genau 2 Wochen angehalten von der Polizei zur Routine Kontrolle, dabei haben die noch die Eintragungen gecheckt und da hieß es von der Polizei, das mein Auspuff verändert wurde d.h das mein Entschalldämpfer wohl leer sei und meine Koppelstange vom H&R Fahrwerk nicht eingetragen sei ( *nebenbei mein Wagen ist tiefgelegt ).

Der Wagen wurde abgeschleppt und sie werden ein Gutachten durchführen, wurde mir so mit geteilt.

Auf was für Kosten muss ich mich jetzt da einstellen ?
Und kann ich es irgendwie auf den ADAC Prüfer schieben oder den TÜV Prüfer ? ( Der Wagen hat seit einen halben Jahr TÜV )

70 Antworten

Dürfte dann ein Benziner gewesen sein.
Beim Diesel, gerade mit Aufladung, ist nicht viel Geräusch rauszubekommen.

Ja, das liegt am Grundkonzept des Motors.

Übrigens scheint die Abgasanlage in Ordnung zu sein, die ist nämlich nicht aufgezählt unter den Mängeln. Und das Wort Koppelstange kommt da auch nicht vor. Ich frage mich immer wieder, wie kann man bei so vielen Mängeln gezielt sich die Dinge rauspicken, die nicht relevant sind?

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 07. Juni 2022 um 12:15:10 Uhr:


Ich frage mich immer wieder, wie kann man bei so vielen Mängeln gezielt sich die Dinge rauspicken, die nicht relevant sind?

Frage ich mich auch.

Was soll das ganze eigentlich?
Das Fahrzeug ist unvorschriftsmäßig. Wie, warum usw. Kann keiner hier klären.

Also, Mängel Beheben, Nachbegutachtung
Und fertig.

Ich denke nur, was sollen denn hier fremde Menschen da im Forum klären, bekommt man das nicht selber auf die Beine?

@DerSterni
Mir ist mal beim Iveco das Wellrohr vorm Topf abgefallen, der hat richtig Krach gemacht. Und auch einen Leopard habe ich nicht gerade leise in Erinnerung.
Das liegt aber am Hubraum, beim PKW hast du recht.

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Frage an die Fachleute hier.
Ist hier die BE aufgrund der Menge an Mängel erloschen oder ist eventuell nur ein Punkt der Liste der diesen Umstand ausgelöst hatte und alle anderen wären nicht so gravierend relevant.

Allein schon die codierten Scheinwerfer führen zum Erlöschen der BE.

Zum Erlöschen der BE gibt es üblicherweise recht unterschiedliche Meinungen.

Gerade bei umcodierten Scheinwerfern würde ich eher kein Erlöschen der BE annehmen, mangels Gefährdung (wenn nicht gerade Dauer-Fernlicht codiert wäre, aber ich vermute doch eher US-Standlicht?).

Ich sehe da eher die Änderungen am Fahrwerk. Wenn da Auflagen der Genehmigung nicht eingehalten sind erlischt die BE ja auch ohne Gefährdung...

Allerdings wird das doch in der Praxis eh keine Rolle spielen?

Kann man gut in der StVZO, Paragraf 19 (2) nachlesen. Hier 3 Punkte, die zum Erlöschen der BE führen:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

und wo steht, wann eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist?

Im übrigen findet sich in Absatz 3 Satz zwei ein vierter Punkt, bei dem die BE erlischt...

US-Marker fallen schon unter Punkt 2, da eine Verwechslungsgefahr mit dem normalen Blinklicht angenommen wird.
So zumindest in der Vergangenheit eine häufige Begründung.

Genau das ist aber seit Jahren für Motorräder erlaubt...

Dann kauf dir halt so ein Motorrad bei dems zugelassen ist. Ganz einfach.

''Mimimi, die dürfen aber ich nicht'' hat noch keinem weitergeholfen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 9. Juni 2022 um 20:51:44 Uhr:


Genau das ist aber seit Jahren für Motorräder erlaubt...

Nicht nur beim Motorrad. zB. der neue BMW M4 hat das auch.
Nur halt nicht nachträglich durch umcodieren. Auch nicht beim Motorrad.

Nein, die BMWs haben kein gelbes Standlicht (in der EU bzw ECE Version).

Bei manchen kann man die vorderen Sritenmarkierungsleuchten halt auch von vorne recht gut sehen. Sieht im Grunde genauso aus, ist aber rechtlich was völlig anderes. Oder man schaltet dem Abblendlicht zusätzliche Gelbanteile hinzu, die bei der Messung im stärkeren weißen Anteil untergehen. Bei Standlicht oder Tagfahrlicht leuchten die entsprechenden Flächen dann natürlich weiß. Das ist schon eine arge Vergewaltigung der Vorschriften, aber offensichtlich legal.

Beides stützt allerdings auch wieder meine Meinung, dass von (unzulässigem) gelben Standlicht eben keine Gefährdung im Sinne des 19{2} ausgeht, weil es eben auch legale Lösungen gibt die praktisch identisch aussehen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. Juni 2022 um 10:58:39 Uhr:


Nein, die BMWs haben kein gelbes Standlicht (in der EU bzw ECE Version).

M4 war schon ein Fortbildungsthema bei uns. Da leuchtet tatsächlich ein gelber Streifen und der ist nicht die Seitenmarkierungsleuchte. Die haben da in den ECE-Regelungen einen Satz gefunden - wörtlich krieg ich es nicht mehr hin - wenn eine Dekolampe so geringe Leuchtstärke hat dass sie das normale Lichtbild nicht beeinflusst darf sie genehmigungsfrei leuchten. Aber nichts mit nachträglich verändert oder irgendwas von Ali angebaut sondern so im geprüften Scheinwerfer.

Um sowas in der Art geht es da, hatte ich live noch nicht zur HU:
https://virtualdesignmagazine.de/.../

Warten wir mal ab ob es dazu noch was vom Verkehrsminister gibt, soll wohl eine Anfrage dort zu dem Thema geben.

Zulässigkeit nachträglicher Bastelarbeiten und Umprogrammierungen ist ein anderes Thema. Das gelbe Standlicht bei VW oder BMW immer gerne genommen, immer gerne eine Diskussion bei der HU und immer ohne Plakette vom Hof.

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