Auto abgemeldet und direkt danach geblitzt !?

Hallo leute,

hab mein Fahrzeug abgemeldet und bin dann zu einer Garage (die meiner Schwester gehört) gefahren, um das Fzg. dort abzustellen, ausgerechnet auf dieser Fahrt, bin ich aber leider geblitzt worden (Ortschaft: ca. 70 statt erlaubte 50).

Frage: das Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung ist mir in dem Augenblick wurscht, aber kann mir jemand sagen was mir droht weil ich mit dem abgemeldeten Fzg. gefahren bin?

(Mein Wohnort ist in einer ganz anderen Richtung innerhalb der Stadt, ich kann mich also nicht darauf berufen, auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein..)

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mr.i30-1983


Neben dem Bussgeld für's zu schnelle Fahren, wirst du auch noch dafür die Kosten tragen müssen, ohne Versicherungsschutz gefahren zu sein. Es wird bei Kosten bleiben. Wieviel, kann ich dir leier nicht sagen...

Jetzt wirds aber abenteuerlich 😮

Abgesehen von der Geschwindigkeitsüberschreitung passiert garnichts.
Natürlich darf er mit abgemeldetem Auto auf direktem Wege in die Garage der Schwester
in gleicher Stadt fahren, um dieses dann unterzustellen - wäre ja noch schöner . . .

Gruß Matt

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Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Wird man mit entstempelten Schildern noch geblitzt kann das ganz schön teuer werden.

Joa, wenn man halt richtig Gas gibt...

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Evtl. gibt es sogar eine Anzeige wegen Fahrens mit einem nicht zugelassenen Auto.

Ganz sicher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Die Versicherung endet mit der Abmeldung des Autos.

Ganz sicher nicht. Bis wann die Versicherung gilt, wurde ja jetzt nun wirklich schon mehrfach geschrieben.

Hehe, offensichtlich ein Thema wo eine gewisse Uneinigkeit herrscht,
aber dafür sind Foren ja schließlich auch da, wenn alles eindeutig und zweifelsfrei wäre, dann bräuchte man sie nicht.. 😉
naja ich bin mal gespannt...

Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren und nach der Abmeldung eines Kfz

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber979


Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren und nach der Abmeldung eines Kfz

Die gesetzlichen Grundlagen sind zwar die falschen, aber das Ergebnis ist das gleiche, da die Bestimmungen nahezu wortgleich in der FZV enthalten sind. Die Regelung über die Fahrt nach der Außerbetriebsetzung findet man übrigens im § 10 Abs. 4 FZV

Edit: Ich habs noch mal weitergelesen. Die Ausführungen unter dem Punkt "Fahrten nach der Abmeldung" sind doch falsch. Das stimmt so nicht mehr. Die Erläuterungen zum vorläufigen Versicherungsschutz bei der Zulassung passen noch, wenn auch mit den falschen Rechtsgrundlagen.

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Somit dürfte das Thema ja wohl geklärt sein.

Und keine Versicherung wird meckern, wenn man das Fzg noch zur Garage bewegt.

Was anderes wäre es, wenn man einen Unfall hat.
Da könnte es passieren, das sich die Versicherungen erstmal versuchen quer zu stellen.
Dahin gehend könnte man sich vorher absichern, indem man sich ein Fax von der jeweiligen Versicherung schicken läßt, in dem steht, daß das Fzg noch bis Ende des Tages versichert ist und so keine Unannehmlichkeiten für den Versicherungsnehmer entstehen.

Ist aber net Thema dieses Threads, da ja hier kein Versicherungsschaden entstanden ist. 😉

War nur nochmal mal so am Rande bemerkt 😮

Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Normalerweise geht man mit den Schilder zur Zulassungsdstelle und meldet das Auto ab.
Man fährt nicht mit entstempelten Schildern durch die Gegend.
Wird man mit entstempelten Schildern noch geblitzt kann das ganz schön teuer werden.
Evtl. gibt es sogar eine Anzeige wegen Fahrens mit einem nicht zugelassenen Auto.
Die Versicherung endet mit der Abmeldung des Autos.
Im Falle eines Unfalls hat die Versicherung schnell festgestellt ob das Auto zum Zeitpunkt
noch angemeldet war oder nicht.
Dann wird sie nicht bezahlen.

Was ich schon immer mal wissen wollte, aber nie zu fragen wagte...😁

Also, lieber FabJo, Du hast von der Thematik keine Ahnung, Dein Beitrag ist nicht nur von keinerlei Sachkenntnis getrübt, sondern von vorne bis hinten kompletter Schwachsinn, und obwohl bereits kompetente Aussagen getätigt wurden, ist es Dir trotzdem nicht möglich dem Dieter Nuhr seinen Ratschlag zu befolgen.

Warum??? 😕😕😕

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Warum??? 😕😕😕

Es gibt genügend Menschen, die der Meinung sind, es

müsse

so oder so sein und genug Selbstbewusstsein entwickelt haben es dann als ein 'so ist es' in ein Forum zu posten.

Denn es kann nicht sein, was nichts ein darf 😉

Wenn man denen dann mit Gesetzestexten kommt, kommt ein "Verwirren sie mich nicht mit Tatsachen" als Kommentar zurück 😉

Das ist das tolle in Internetforen. Auch wenn die Sachlage noch so klar ist, gibt es immer mindestens zwei Meinungen 😁

Das sehe ich anders 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Normalerweise geht man mit den Schilder zur Zulassungsdstelle und meldet das Auto ab.
Man fährt nicht mit entstempelten Schildern durch die Gegend.
Wird man mit entstempelten Schildern noch geblitzt kann das ganz schön teuer werden.
Evtl. gibt es sogar eine Anzeige wegen Fahrens mit einem nicht zugelassenen Auto.
Die Versicherung endet mit der Abmeldung des Autos.
Im Falle eines Unfalls hat die Versicherung schnell festgestellt ob das Auto zum Zeitpunkt
noch angemeldet war oder nicht.
Dann wird sie nicht bezahlen.

samma...das du nix weisst is bekannt, aber das du ALLE vorher geschriebenen beiträge ignorierst und hier wieder so eine räuberpistole hinhudelst is ja echt n starkes stück.

die ABMELDUNG des fahrzeuges ist erst um 24.00uhr am tag der abmeldung gemacht. du zahlst für diesen tag noch steuer und versicherung. wen du dir mal den zettel den er bei der abmeldung immer gegeben hat, deinen steuerbescheid, versicherungspolice etc anschauen würdest dann wüstest du das auch kapieren (oder auch net). das is daselbe wie wen du mit einem angemeldetem auto (auf den vorbesitzer angemedet) zur zulassungsstelle fährst um es auf DICH ummelden zu lassen willst und du baust dabei einen unfall. selbst wen der unfall VOR der zulassung war ist der karren auf DICH zugelassen weil die zulassung/steuerpflicht und versicherung des vorhalters am tag der zulassung um 0.00uhr endet.

@topic
NIX wird kommen. aus den oben genannten gründen. AUSSER wie schon erwähnt wen du das kennzeichen sportlich elegant aufs amaturenbrett gelegt hast...DAS kann noch ein nachspiel haben. fahren ohne zulassung und versicherung is net weil du eben bis 24.00uhr noch versichert bist.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Du musst die Kiste nicht an deine Anschrift schaffen, sondern kannst es an jede x-beliege Stelle in deinem Zulassungsbezirk fahren.
Plus einem angrenzenden Zulassungsbezirk 😉

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Wegen der Abmeldung brauchst Du dir keine Gedanken zu machen den diese wird erst um 24 Uhr wirksam.
Woher hast du denn diesen Unsinn?? Außerbetriebsetzung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Außerbetriebsetzungsvermerk in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wird und die Kennzeichen entstempelt sind...

Versicherungsbeginn ist Tag der Zulassung und ein Tag egal welchen Datums beginnt nunmal um 00:00 Uhr ebenso wie bei der Abmeldung. Dieser Tag endet wie viele hier bestätigen um 24: 00 Uhr. Aus dem Grund ist es durchaus zulässig nach der abmeldung noch auf dem direkten Weg nach Hause oder zum Stellplatz zu fahren. Info sowohl vom Versicherungsmenschen wie auch von der Zulassungsstelle bekommen..und besträtigt worden... Ich hoffe der TE wird uns informieren wie es auesgegangen ist... ich lerne gerne dazu.. Jol.

da hatter recht!

das auto ist am tag der abmeldung noch bis 24 uhr versichert und angemeldet. somit endet die zulassung pünktlich um 24uhr des tages der abmeldung.

wers net glaubt -> steuerbescheid anschauen, versicherungs abg´s lesen oder wer noch hat: den ollen grünen zettel zur "befristeten auserbertiebssetzung" den es vor den eu papieren mal gab. da steht alles drauf.

wie willst du den sonst die steuer berechnen? 182 tage, 8 stunden, 45 minuten und 43 sekunden steuerpflichtig? 🙄 ach ja.....und im stempel is keine uhrzeit festgehalten...warum wohl?

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Versicherungsbeginn ist Tag der Zulassung und ein Tag egal welchen Datums beginnt nunmal um 00:00 Uhr ebenso wie bei der Abmeldung. Dieser Tag endet wie viele hier bestätigen um 24: 00 Uhr. Aus dem Grund ist es durchaus zulässig nach der abmeldung noch auf dem direkten Weg nach Hause oder zum Stellplatz zu fahren. Info sowohl vom Versicherungsmenschen wie auch von der Zulassungsstelle bekommen..und besträtigt worden... Ich hoffe der TE wird uns informieren wie es auesgegangen ist... ich lerne gerne dazu.. Jol.

Nochmal extra für dich und onkel-howdy, damit es auch die letzten beiden kapieren 🙄 Die Außerbetriebsetzung wird in dem Zeitpunkt wirksam, so wie ich es geschrieben habe. Das hat NICHTS mit der Gültigkeit der Versicherung zu tun. Diese endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, auch bereits geschrieben. Und mit der Steuerpflicht hat das auch NICHTS zu tun, da diese sich ebenfalls auf den Tag bezieht. Dennoch gilt das Fahrzeug in dem Moment als nicht mehr zugelassen, wenn der Außerbetriebsetzungsvermerk eingetragen ist und das Kennzeichen entstempelt ist. Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein...im Übrigen habe ich nie bestritten, dass damit Fahrten nach der Außerbetriebsetzung möglich seien, ich habe vielmehr sogar den Bereich noch ergänzt, in dem sie möglich sind. Manchmal soll genaues Lesen ja echt helfen...

moment...ich fasse zusammen...auto is an diesem einen tag wo man die plakette runterkratzt bekommt vom amt:
bis 24 uhr versichert
bis 24 uhr steuerpflichtig
bis 24 im zulassungsbezirk und einem angrenzenden noch legal fahrbar

ob man nun wieder mit der lupe an formulierungen rummacht is mal wieder typisch und hat nix mit der frage zu tun. denn die lautete:

geblitzt mit entstempelten kennzeichen am tag als man auf dem amt war. wie du das nun wieder im beamtendeutsch nennst sei dahingehstellt.

auf alle fälle ist die antwort klar:
NIX wird weiter passieren (und für die lupensucher wieder: nix ausser das bussgeld fürs zu schnell sein) da das auto bis 24 uhr noch legal bewegt werden darf.

so ich hab jetzt bewusst nicht angemeldet, ausser betrieb gesetzt etc benutzt damit es nix zu meckern gibt 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


...dem Dieter Nuhr seinen Ratschlag...

Bist Du zufällig die Reinkarnation von Jürgen von Manger?

Amen

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