Auto abgemeldet und direkt danach geblitzt !?

Hallo leute,

hab mein Fahrzeug abgemeldet und bin dann zu einer Garage (die meiner Schwester gehört) gefahren, um das Fzg. dort abzustellen, ausgerechnet auf dieser Fahrt, bin ich aber leider geblitzt worden (Ortschaft: ca. 70 statt erlaubte 50).

Frage: das Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung ist mir in dem Augenblick wurscht, aber kann mir jemand sagen was mir droht weil ich mit dem abgemeldeten Fzg. gefahren bin?

(Mein Wohnort ist in einer ganz anderen Richtung innerhalb der Stadt, ich kann mich also nicht darauf berufen, auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein..)

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mr.i30-1983


Neben dem Bussgeld für's zu schnelle Fahren, wirst du auch noch dafür die Kosten tragen müssen, ohne Versicherungsschutz gefahren zu sein. Es wird bei Kosten bleiben. Wieviel, kann ich dir leier nicht sagen...

Jetzt wirds aber abenteuerlich 😮

Abgesehen von der Geschwindigkeitsüberschreitung passiert garnichts.
Natürlich darf er mit abgemeldetem Auto auf direktem Wege in die Garage der Schwester
in gleicher Stadt fahren, um dieses dann unterzustellen - wäre ja noch schöner . . .

Gruß Matt

40 weitere Antworten
40 Antworten

Hallo zusammen,

so um den Kreis hier nun zu schließen:
hab Post bekommen,
ich war mit Abzug genau 21 km/h zu schnell (grrrrrr 😠 )
Konsequenz: mein 1. Punkt in Flensburg und 80 EUR Bußgeld + 25 EUR Gebühren)...

Keine Rede von wegen Fzg. war entstempelt oder sonst was,
ist in der Hinsicht also nochmal gut gegangen, obwohl es auch so teuer genug ist für einmal kurz auf's Gas gehen um eine leidige Linksabbieger-Ampel noch bei Grün zu kriegen. 🙄

Grüße,
DJ

Was ist bitte eine leidige Linksabbiegerampel? Manche wären froh, die hätten eine😉 Und wie gehen wir denn ansonsten "aufs Gas"? Und in der Zukunft? 

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Was ist bitte eine leidige Linksabbiegerampel? Manche wären froh, die hätten eine😉 Und wie gehen wir denn ansonsten "aufs Gas"? Und in der Zukunft? 

Das ist eine Ampel die nur alle Ewigkeit Grün wird und dann immer nur 5 sek. weil eine Straßenbahn kreuzt... 🙂

@donjoe1980

Meine Fragen an dich wurden nur zu einem Drittel beantwortet! Wo bleibt der Rest?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@donjoe1980

Meine Fragen an dich wurden nur zu einem Drittel beantwortet! Wo bleibt der Rest?

Ich hab die anderen beiden Fragen nicht verstanden.. 😁

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@donjoe1980

Meine Fragen an dich wurden nur zu einem Drittel beantwortet! Wo bleibt der Rest?

Ich hab die anderen beiden Fragen nicht verstanden.. 😁

Normalerweise geh ich immer nur solange auf's Gas bis die vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit (hier im konkreten Fall waren's 50) erreicht ist und in Zukunft werde ich auf dem speziellen Stück bis zur Blitzstelle garkeine 70 mehr erreichen können, da ich seit dem 87 PS weniger unter der Haube hab 🙂 😁

Das war einfach ne kuriose Sache, ich fahr diese Stelle seit 2 Jahren jeden Tag mit dem gleichen Auto und ausgerechnet an dem Tag wo das Fzg. zwecks Verkauf bereits abgemeldet ist, werd ich geblitzt..ich bin davor in 4 Jahren un 70 tkm mit dem Wagen nicht ein einziges Mal vorher geblitzt worden, naja so spielt das Leben 😎

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980


Hallo leute,

hab mein Fahrzeug abgemeldet und bin dann zu einer Garage (die meiner Schwester gehört) gefahren, um das Fzg. dort abzustellen, ausgerechnet auf dieser Fahrt, bin ich aber leider geblitzt worden (Ortschaft: ca. 70 statt erlaubte 50).

Frage: das Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung ist mir in dem Augenblick wurscht, aber kann mir jemand sagen was mir droht weil ich mit dem abgemeldeten Fzg. gefahren bin?

(Mein Wohnort ist in einer ganz anderen Richtung innerhalb der Stadt, ich kann mich also nicht darauf berufen, auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein..)

Danke vorab.

Nichts außer dem Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung.

Die Eingangsfrage ist zwar schon ausreichend beantwortet worden, trotzdem möchte ich noch meine Erfahrung hinzufügen. Vor 1,5 Jahren habe ich meinen damaligen Wagen abgemeldet, weil der Neue beim Händler stand. Nun musste ja der "alte" Wagen noch irgendwie zum Händler kommen.
Ok, ich hätte den Wagen vom Händler abmelden lassen können, was u.U. viel Geld gekostet hätte, was ich mir sparen wollte.
Kurz: Auto abgemeldet, entstempelte Schilder wieder montiert und (WICHTIG) auf dem direkten Weg zum Abstellort, hier der Händler! KEINE Umwege fahren, nicht mal um kurz noch Pippi zu machen!
Also spielt es keine Rolle WO der Abstellort ist. So kann ich theoretisch vom äussersten Süden bis in den äussersten Norden fahren, oder umgekehrt, von Ost nach West.

WO der Abstellort also ist, spielt keine Rolle. Er MUSS nur bis 24 Uhr des gleichen Tages (Abmeldetag) erreicht sein.
Passiert unterwegs ein Unfall, ist der Wagen noch versichert. Wird man geblitzt ... ist das bereits geklärt, dann gibt's Strafe! Nur wie es im Falle einer Panne ausschaut, die verhindert den Wagen am Tag der Abmeldung noch ans Ziel zu bringen, weiß ich nicht. Aber, das war ja auch nicht Thema!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Also spielt es keine Rolle WO der Abstellort ist. So kann ich theoretisch vom äussersten Süden bis in den äussersten Norden fahren, oder umgekehrt, von Ost nach West.

WO der Abstellort also ist, spielt keine Rolle. Er MUSS nur bis 24 Uhr des gleichen Tages (Abmeldetag) erreicht sein.

Das ist falsch. Die Fahrt nach Abmeldung ist nur zulässig im Abmeldebezirk plus einem angrenzenden Zulassungsbezirk. In München abmelden und bis nach Hamburg fahren ist nicht drin...

Es war keine Aussage die ich erfunden habe, sondern die Dame bei der Abmeldung hat es mir so gesagt ... und ist auch logisch! Warum soll ich bis nur bis max. Nachbarbezirk fahren dürfen? Wichtig ist die Aussage UNVERZÜGLICH und auf DIREKTEM WEG und OHNE Pause! Benötigst du länger als bis 24 Uhr muss du dir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.
Inzwischen ist mir das auch egal, weil die Sache für mich erledigt ist und ansonsten jeder halten kann, wie er/sie (fehl)informiert ist 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Es war keine Aussage die ich erfunden habe, sondern die Dame bei der Abmeldung hat es mir so gesagt ... und ist auch logisch! Warum soll ich bis nur bis max. Nachbarbezirk fahren dürfen?

Weil es gesetzlich so geregelt ist vielleicht?? Siehe § 10 Abs. 4 FZV. Soviel also zum Thema Logik...

Deine Antwort
Ähnliche Themen