Auspuff zu laut - Mängelkarte

BMW 3er E36

Hallo zusammen,
wurde gestern von der Polizei angehalten ,mein Auspuff wäre zu laut was soll ich machen,will mir keinen neuen kaufen nur weil ein Polizist ihn als zu laut empfindet.
Es handelt sich um eine Original BMW Auspuffanlage die nie "Durchgestochen"wurde oder sonstwie verändert wurde, wie der Polizist behauptet.Sie ist nur halt schön mit ihren Jahren leergebrannt und dadurch auch lauter.
Kann ich mich gegen den Bußgeldbescheid wehren ? und was wird der TÜV machen ?

Beste Antwort im Thema

Ich kenne das nur vom Motorrad. Da sollte einer eine Strafe zahlen weil sein Motorrad mit original Auspuff zu laut war. Er ging vor Gericht und gewann den auch. Die Begründung des Richters war, das wenn am ESD nichts verändert wurde und keine Undichtheit oder ähnliches sichtbar ist, der Fahrer das nicht unbedingt merken muss und somit auch nicht bestraft werden kann. Laienhaft ausgedrückt. Ich habs nicht mehr wörtlich im Kopf. Ich schau mal ob ich das Urteil und das AZ noch irgendwo liegen hab.

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Du selbst,wer sonst....denn du bist der Fahrzeugführer/-halter und für den technisch einwandfreien Zustand deines Vehikels zuständig.

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Du selbst,wer sonst....denn du bist der Fahrzeugführer/-halter und für den technisch einwandfreien Zustand deines Vehikels zuständig.

Greetz

Cap

Ja schön und gut... die Zuständigkeit für den Zustand wäre geklärt... aber wenn das Fahrzeug doch im technisch einwandfreien Zustand ist, warum sollte der Halter/Fahrer dann die Rechnung vom TÜV bezahlen müssen (Stichwort: Verursacherprinzip)?

Grüße

nun das gleibe problem hatte mein kollege auch nur war es mit einer honda monkey^^

er hat einfach steinwolle genommenund mit nem stab in den auspuff gestopft.. zum tüv gefahren abnehemn lassen und nach und nach fliegt das zeug wieder raus...

ich würde das warscheinlich auch machen..^^

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Du selbst,wer sonst....denn du bist der Fahrzeugführer/-halter und für den technisch einwandfreien Zustand deines Vehikels zuständig.

Greetz

Cap

Das ich für mein Fahrzeug verantworlich bin ist klar!

Ein Beispiel wäre zum Beispiel mein Sportasupuff am Motorrad. Dieser ist mit 99dB an der äußersten Grenze des Erlaubten.
Wenn nun jede Woche ein anderer Polizist auf die Idee kommt mir zu unterstellen, dass das Teil zu laut ist, wird das aber auf Dauer sehr teuer.

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manche "grüne" müssen langweile haben... wenn das die zu lösenden probleme in deutschland sind, dann herzlichen glückwunsch 😉

mein m50 klingt mit originalanlage auch kernig... aber `ne originalanlage gegen eine originalanlage tauschen ohne techn. notwendigkeit (z.b. undichtigkeiten) ist doch unfug...

wer die kosten trägt, bei einem ungerechtfertigten zwang zur tüv-vorführung würde ich auch mal gern wissen... und wie soll man als fahrzeugführer merken, dass ein mangel (wenn sonst alles i.o. ist) am auto vorliegt? Wer von euch hat ein db-messgerät bei sich rumliegen? Es soll ja wirklich leute geben, die ein auto nicht nur nach verbrauch und platz kaufen, sondern nach motorklang und -charakteristik.. kennt jemand solche typen?

Einen löchrigen Auspuff sollte man vom normalen Fahrgeräusch unterscheiden können,das ist dann doch schon sehr laut,hatte ich auch schonmal.

Und das die Grünen in der Umgebung des TE Langeweile hatten,habe ich in seinem anderen Thread schon angemerkt,wurde dafür aber,weil mir nicht bekannt war,das er schon 4 Wochen so rumfuhr (macht für mich keinen großen Unterschied),in der Luft zerrissen.... 🙄
Aber das is n anderes Thema....

@bmw318ti & waschtel82
Ich hab die Regeln ned gemacht,beschwert euch bei den Grünen,bzw.beim Gesetzgeber darüber.
Es ist nunmal so und ja,waschtel,dann würde das teuer werden.
Bliebe dir aber immer noch die Möglichkeit der Beschwerde,da dein Motorrad nach der fünfzehnten Mängelkarte/Kontrolle in ein oder zwei Monaten doch langsam mal bekannt sein dürfte....

Greetz

Cap

Also ich glaube nicht, dass man bei einem ungerechtfertigtem TÜV-Besuch die Kosten nicht zurückerstattet bekommt !!
Warum soll man für die Unfähigkeit eines Polizisten bezahlen ? (ich denke sowas kommt sowieso nicht vor - ich wurde mit meinem Auto noch nie ungerechtfertigt zum TÜV geschickt...)

Ohne Beweise glaube ich dir das nicht. Wenn man vor Gericht geht, hätte das keinen Bestand !

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Einen löchrigen Auspuff sollte man vom normalen Fahrgeräusch unterscheiden können,das ist dann doch schon sehr laut,hatte ich auch schonmal.

Und das die Grünen in der Umgebung des TE Langeweile hatten,habe ich in seinem anderen Thread schon angemerkt,wurde dafür aber,weil mir nicht bekannt war,das er schon 4 Wochen so rumfuhr (macht für mich keinen großen Unterschied),in der Luft zerrissen.... 🙄
Aber das is n anderes Thema....

@bmw318ti & waschtel82
Ich hab die Regeln ned gemacht,beschwert euch bei den Grünen,bzw.beim Gesetzgeber darüber.
Es ist nunmal so und ja,waschtel,dann würde das teuer werden.
Bliebe dir aber immer noch die Möglichkeit der Beschwerde,da dein Motorrad nach der fünfzehnten Mängelkarte/Kontrolle in ein oder zwei Monaten doch langsam mal bekannt sein dürfte....

Greetz

Cap

also ich denke, dass Du einen Anspruch hast, das Geld vom Land ersetzt zu bekommen.
Zu den Fähigkeiten des Polizisten: Sei froh, dass wir in Deutschland leben und er Dir nicht einfach ne Geldstrafe aufbrummen kann, weil er der Meinung ist, das sei zu laut. Sondern dass Dir die Möglichkeit gegeben wird, zu einem Gutachter zu fahren und das zu prüfen.

Ich habe auch eigentlich noch nie gehört, dass jemand ne Mängelkarte wegen nem zu lauten Auspuff bekommen hat. Deshalb denke ich, dass da schon irgendwas nicht so ganz mit stimmen muss. Und da sich der 'Blaue' das auch gedacht hat, schickt er Dich zum Tüv. Weil: Muss ja alles schön legal sein =)

Geräuschmesser sind soweit ich weiß nicht in der Standardausrüstung eines Streifenwagens (wär ja noch schöner...). Das mag bei gezielten Motorradkontrollen eingesetzt werden. Aber nicht im täglichen Streifendienst.

Also fahr da hin, lass Dir alles bescheinigen und frag dann am besten mal jemanden, der sich mit Zivilrecht gut auskennt, wie Du an die Kohle kommst (und ob sich es überhaupt lohnt, wegen den 20 Euro so einen Aufwand zu betreiben)

Zitat:

Original geschrieben von Steinbert


Also ich glaube nicht, dass man bei einem ungerechtfertigtem TÜV-Besuch die Kosten nicht zurückerstattet bekommt !!
Warum soll man für die Unfähigkeit eines Polizisten bezahlen ? (ich denke sowas kommt sowieso nicht vor - ich wurde mit meinem Auto noch nie ungerechtfertigt zum TÜV geschickt...)

Ohne Beweise glaube ich dir das nicht. Wenn man vor Gericht geht, hätte das keinen Bestand !

Grüße

Sollte ich dir was beweisen? 😕

Das hätte ich vorher wissen sollen,dann hätte ich nen Umweg über die örtliche Polizeidienststelle genommen und gefragt....aber vll. kriegst du das ja auch hin. 🙂

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von RubberBone


Geräuschmesser sind soweit ich weiß nicht in der Standardausrüstung eines Streifenwagens (wär ja noch schöner...). Das mag bei gezielten Motorradkontrollen eingesetzt werden. Aber nicht im täglichen Streifendienst.

Ich hab es schon erlebt, dass die Herren bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" das Gerät gezückt haben.

Wie die allerdings auf einen vernünftigen Wert kommen wollen, wenn die Messung am Rand einer dichtbefahrenen Straße durchgeführt wird, ist mir bis heute noch schleierhaft.

vielleicht haben sie ja nur schlau getan und den Alcotester in den Wind gehalten 😁

Edit: Allgemeine Verkehrskontrolle kann doch trotzdem ne Massenkontrolle, sprich ne eingerichtete Kontrollstelle sein?

Zitat:

Original geschrieben von Steinbert


Warum soll man für die Unfähigkeit eines Polizisten bezahlen?

genau aus diesem grund, eben weil der polizist

"unfähig"

ist (unfähig insofern das er kein ausgebildeter kfz sachverständiger ist), wird man ja zum tüv geschickt......

die kosten kann man sich durchaus zurückerstatten lassen, allerdings kostet das wiederrum mehr als die eigentlichen tüv-gebühren.....

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Sollte ich dir was beweisen? 😕
Das hätte ich vorher wissen sollen,dann hätte ich nen Umweg über die örtliche Polizeidienststelle genommen und gefragt....aber vll. kriegst du das ja auch hin. 🙂

Na du stellst eine Behauptung auf - ich glaube sie nicht und frage nach einer Quelle.

Wenn ich alles glauben würde was hier geschrieben steht dann.... 😁

Wenn du was in ein Forum schreibst, dann wirst du es doch wohl auch beweisen können....

Grüße

§23 StVo

Absatz 1 Auszug:

"Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind...."

Hin und wieder mal durch die StVo blättern bringt einen zu erstaunlichen Gesetzeslagen. 😉

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


§23 StVo

Absatz 1 Auszug:

"Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind...."

Hin und wieder mal durch die StVo blättern bringt einen zu erstaunlichen Gesetzeslagen. 😉

Greetz

Cap

Was hat das bitte damit zu tun wenn dich ein Polizist sinnloserweise zum TÜV schickt ???

Willst du mich veralbern, oder schreibst du mit Absicht etwas was nicht zum Thema passt ? Ich wollte einen Beweis dafür dass ich einen unrechtmässigen TÜV-Besuch bezahlen muss.

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