Auslieferungsstopp?
Guten Morgen,
heute Nachmittag sollte mein neuer X1 übergeben werden. Der Händler rief grade an, dass heute Nacht ein Auslieferstopp von BMW verhängt wurde für Minis und diverse Modelle. Angeblich wegen Bremsproblemen.Kann das jemand bestätigen?Und m
DR
155 Antworten
Hallo Esna, Danke für die Information und Glückwunsch zu Deinem neuen Auto.
Frage: Hat man Dich zunächst aufgefordert, zu unterschreiben - dann aber nach Weigerung (?) nicht auf die Unterschrift bestanden (z.B. weil Du besonders gute/r Kundin/Kunde bist)?
Oder musstest Du nicht unterschreiben, weil BMW das Bremsenproblem mittlerweile gelöst hat bzw. Dein Auto davon nicht betroffen ist?
Zitat:
Ihr habt echt alle keine Ahnung. Das Schreiben haben eindeutig spitzfindige Juristen aufgesetzt.
1. Wenn ein Unfall durch das (plötzliche) Ausfallen der Bremsassistenz verursacht wurde, kann der Kunde nicht mehr sagen, er hätte es nicht gewusst/das Risiko nicht gekannt = entspr. Haftungsbefreiung.
2. Das Schreiben enthält die Pflicht des Eigentümers/der Person, dem der Wagen übergeben wurde (bspw. Leasingnehmer), ALLE weiteren Fahrer in Kenntnis zu setzen (=wenn dies nicht erfolgt, haften diesen weiteren Fahrern ggü nur der Eigentümer/Fahrzeuginhaber, nicht jedoch BMW).
Denkt mal bitte mit: seit wann muss man rein lediglich informative Schreiben auch noch unterzeichnen ?!
Genauso spitzfindige Juristen würden das Schreiben im Ernstfall wieder zerlegen.
1. Eine Haftungsübernahme müsste eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Der juristische Laie kann nicht vorsätzlich über den wahren Hintergrund getäuscht werden. Es stünde also sowas wie "Hiermit bestätige ich ... und übernehme jegliche Haftung die aus den Folgen des Versagens der Bremse entsteht und stelle die BMW AG in vollem Umfang frei." Das exakte Ausmaß, die Eintrittswahrscheinlichkeit und äußere Einflussgrößen der "Bremsschwäche" ist sowieso nicht beschrieben. Was soll hier also genau übernommen werden? Im Grunde ist auch bereits weltweit bekannt, dass es diesen Fehler gibt. Sobald der erste Personenschaden auftritt, wird vom KBA ein Rückruf mit Tausch der Teile angeordnet. Warum das bis jetzt nicht passiert ist, können vermutlich nur die Lobbyisten beantworten.
2. Der entscheidende Teil im Schreiben weist meines Erachtens nur darauf hin, dass im Extremfall stärker auf die Bremse getreten werden muss, als erwartet. Das würde ich vermutlich sowieso tun, wenn der Wagen nicht wie erwartet langsamer wird. Es gilt also die Personen abzuholen, die ggf. erschrecken und den Fuß vom Pedal nehmen.
3. Die Unterschrift wird bestimmt auch deshalb eingeholt, damit jeder neue Besitzer das Ding liest und nicht der Verkäufer aus Angst, den wohlhabenden treuen Kunden zu verschrecken, das Schreiben "vergisst" vorzulegen.
Seit Freitag scheint das Schreiben, den Rückmeldungen hier im Forum nach, auch nicht mehr vorgelegt zu werden. Ich frage am Montag meinen Händler, ob es dazu Neuigkeiten gibt.
Wenn BMW das Bremsenproblem gelöst hat und auch das Schreiben nicht mehr vorlegt, ist alles gut.
Nichts würde mich mehr freuen.
Wenn nicht: ganz so einfach ist das mit dem Schreiben nicht.
BMW wird sich das nicht ohne Grund unterschreiben lassen. Und wenn es zu einem Problem kommt, fragt sich wohl kaum, wer den "spitzfindigeren" oder schlicht besseren Anwalt hat: BMW mit eigener Rechtsabteilung und auch den nötigen finanziellen Mitteln oder König Kunde, der erstmal einen auch nur halbwegs guten Anwalt finden muss. Im Ernstfall würde das doch ein juristischer Kampf David gegen Goliath werden.
Und mal etwas zugespitzt: Was sagt denn meine Haftpflichtversicherung, wenn es zu einem teuren Unfall wegen Bremsversagens kommt? Ein "spitzfindiger" Versicherungsjurist könnte da durchaus auf die Idee kommen, dass es grob fahrlässig ist, in Kenntnis (unterschrieben) eines Mangels an der Bremse mit so einem Auto zu fahren. Mag abwegig sein, aber auch hier ist wohl klar, wer den Fachanwalt hat. Das Argument, ich habe gar nicht gewusst, was ich da unterschreibe, dürfte auf die meisten von uns zutreffen, ist aber vor Gericht nicht das stärkste ("wer schreibt bleibt"😉.
Und ich möchte auch auf keinen Fall die Person sein, die verunglückt und als "erster Personenschaden" registriert wird. Was mich an der Sache ärgert ist: BMW muss ein mangelfreies Produkt liefern. Bei der Bremse hört der Spaß auf; es wird hier m.E. viel zu wenig gewichtet, dass es sich bei der Bremse um eines der sicherheitsrelevantesten Teile handelt. Wenn der Bremskraftverstärker versagt, ist das nicht mehr mit etwas festerem Zutreten getan.
Es kann immer zu Problemen kommen. Dann müssen die aber effektiv gelöst werden. Wieso soll ich stattdessen was unterschreiben? Hoffen wir, dass BMW das Problem endlich löst und es keines Schreibens mehr bedarf.
@Pubu
…Was sagt denn meine
Haftpflichtversicherung,… genau aus diesem Grund das Schreiben der Versicherung zur Kenntnisnahme vorlegen.
@All. Das ganze Interpretieren ohne anwaltliche Kenntnis ist einfach sinnlos und ohne jede Substanz.
Anwalt einschalten, Schreiben fachlich bewerten lassen und danach handeln ist seriös und impliziert Sicherheit, wenn damit im Nachgang BMW involviert wird.
Wirklich schlimm das interpretieren der Ahnungslosigkeit.
Beste Grüße
DerL
Leute, BMW kann nicht per Unterschrift Gesetze aushebeln.
BMW unterliegt dennoch einer Produkthaftung und muss für Unfälle gerade stehen. Daran ändert das Schreiben nichts.
Ihr müsst nix unterschreiben, aber dieses Halbwissen und „die Juristen!!!“ Gerede hilft doch keinem weiter.
Das Schreiben wurde hier zigfach diskutiert. Die
Bremskraft bleibt weiterhin über der gesetzlichen Anforderung und das Auto somit grundsätzlich sicher. Wem das nicht reicht, kann sicherlich die Übernahme verweigern.
Zitat:
@Pubu schrieb am 24. August 2024 um 17:30:02 Uhr:
Hallo Esna, Danke für die Information und Glückwunsch zu Deinem neuen Auto.
Frage: Hat man Dich zunächst aufgefordert, zu unterschreiben - dann aber nach Weigerung (?) nicht auf die Unterschrift bestanden (z.B. weil Du besonders gute/r Kundin/Kunde bist)?
Oder musstest Du nicht unterschreiben, weil BMW das Bremsenproblem mittlerweile gelöst hat bzw. Dein Auto davon nicht betroffen ist?
Genau, ein übergreifender Auslieferungsstop wir ausgehebelt, weil Du ein "guter Kunde bist".
Hört Du Dir eigentlich selbst zu? Du verdrehst hier alles und ignorierst die Fakten. Die Fakten sind doch ganz klar:
Fakt 1: Es gab den Stop --> Diagnosesoftware + Schreiben mit Unterschrift = Auslieferung
Fakt 2: Es konnten die Fahrzeuge eingegrenzt werden, die betroffen sind = Auslieferung
Fakt 3: Das Schreiben hebelt kein Gesetz aus bezüglich den "gesetzlich geforderten Standards" für Kraftfahrzeuge
Fakt 4: Kunden die nicht unterschreiben = kein Auto (liegt grad intern bei der Rechtsabteilung, ob sogar Rücktritt vom Kaufvertrag möglich oder einfach warten)
Ihr weigert Euch wirklich, weil Ihr dran glauben wollt (#Verschwörung), dass es mehr ist, als die reine Informationspflicht von BMW gegenüber dem Kunden ist.
Das Schreiben schließt sogar ab mit:
"Ich habe die Informationen über das gekaufte/übernommene Fahrzeug zur Kenntnis genommen."
Ist auch total logisch: Das KBA ist involviert und BMW setzt mit ihren Rechtsverdrehern ein Schreiben auf, das BMW aus der Verantwortung der Haftungspflicht nimmt und das KBA ist damit glücklich - sehr plausibel (nicht).
Zitat:
@Pubu schrieb am 24. August 2024 um 17:30:02 Uhr:
Frage: Hat man Dich zunächst aufgefordert, zu unterschreiben - dann aber nach Weigerung (?) nicht auf die Unterschrift bestanden (z.B. weil Du besonders gute/r Kundin/Kunde bist)?
Oder musstest Du nicht unterschreiben, weil BMW das Bremsenproblem mittlerweile gelöst hat bzw. Dein Auto davon nicht betroffen ist?
Es lag mMn nur an der Eingrenzung seitens BMW.
Hat nichts mit Status o.ä. zu tun.
Ob die Eingrenzung Chargen/Wochenabhängig oder auch modellabhhängig ist, weiss ich auch nicht.
'Mängelfrei' hat der Händler geschrieben, falls Worte in Emails interessieren..
Esna, Danke für die Info.
Wenn das so auch bei meiner Neuwagenauslieferung laufen sollte, bin ich zufrieden.
Und an Der_Don:
Hast Du BMW Insiderwissen? Es würde wirklich sehr helfen, wenn es hier mehr sachkundige Informationen gäbe.
So ist Dein Fakt 2 für mich neu; das ist bislang m.E. nicht so klar kommuniziert worden - bislang teilten fast alle mit: Auto ausgeliefert, aber (nur) gegen Unterschrift. Entschuldigung, wenn ich da etwas überlesen haben sollte.
Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, frage ich vorsichtshalber noch mal nach:
Verstehe ich es richtig, dass BMW mittlerweile die Fahrzeuge, die möglicherweise ein Bremsenproblem haben, identifizieren kann?
Müssen die Kunden, die ein Auto ohne Bremsenprobleme erhalten, das Schreiben nicht mehr unterzeichnen (so scheint es ja bei Esna gewesen zu sein)?
Eine Bestätigung würde mir wirklich sehr helfen.
Hier gibt es nun auch eine Zusammenfassung.
Quote: "Kunden, die aktuell auf die Auslieferung ihres Fahrzeugs warten, werden von ihren Händlern kontaktiert und mit einem Schreiben dazu aufgefordert, ihre Kenntnis über den Sachverhalt zu bestätigen. BMW betont, dass mit dieser Information kein Haftungsausschluss einhergeht."
Zitat:
@BMWdriver__ schrieb am 27. August 2024 um 22:17:10 Uhr:
Hier gibt es nun auch eine Zusammenfassung.Quote: "Kunden, die aktuell auf die Auslieferung ihres Fahrzeugs warten, werden von ihren Händlern kontaktiert und mit einem Schreiben dazu aufgefordert, ihre Kenntnis über den Sachverhalt zu bestätigen. BMW betont, dass mit dieser Information kein Haftungsausschluss einhergeht."
Ich sag mal, da lag ich wohl nicht so falsch ;-)
@Pubu: Fakt 2 schließe ich aus den Berichten hier im Forum an mehreren Stellen, da sehr unwahrscheinlich ist, das alle Berichte zu Abholung ohne Schreiben von Trollen kamen.
Die anderen Fakten resultieren aus einem klarem Menschenverstand beim Lesen des Schreibens und der Kommunikation mit der Niederlassung.
Und abschließend noch: Vielleicht hätte BMW das ganze früher und besser an die Kunden kommunizieren können, aber wir kennen nicht alle Details, daher sollte man immer vorsichtig sein bei einer „Verurteilung“. Vor allem wenn es anscheinend so war, dass der Zuliefere schon nachgebessert hat und dann doch wieder Fahrzeuge betroffen waren aus der nächsten Charge.
Sieht man aber die Liste der Fahrzeuge und die Zahlen der Auslieferungen an, dann scheint es für mich auch der Wahrheit zu entsprechen, das nur ein sehr geringer Prozentsatz betroffen ist.
Ich hole diesen Beitrag nochmal hoch, zum einen aufgrund der BMW Pressemeldung vom 10.09.2024 (BMW passt Jahresprognose an; Auslöser sind u.a. Auslieferungssperren und Rückrufe im Zusammenhang mit dem IBS) und zum anderen weil bei mir bald der Auslieferungstermin ansteht.
Dazu meine Fragen:
Mussten Neuwagenkäufer, die in den letzten Wochen ihr Auto ausgeliefert bekommen haben, noch das Schreiben (Warnung vor evtl. Störungen durch Diagnose Software) unterzeichnen?
Ist bekannt, ob BMW mittlerweile die mangelhaften Bremssysteme (ca. 3 % der Fälle) vor Einbau erkennen kann und diese "aussiebt" (mithin nur noch fehlerfreie Teile eingebaut werden und der Spuk damit vorbei ist)?
Oder ist man immer noch auf der Suche nach einer Lösung der Bremsenproblematik?
Zitat:
@Pubu schrieb am 8. Oktober 2024 um 21:06:20 Uhr:
Ich hole diesen Beitrag nochmal hoch, zum einen aufgrund der BMW Pressemeldung vom 10.09.2024 (BMW passt Jahresprognose an; Auslöser sind u.a. Auslieferungssperren und Rückrufe im Zusammenhang mit dem IBS) und zum anderen weil bei mir bald der Auslieferungstermin ansteht.Dazu meine Fragen:
Mussten Neuwagenkäufer, die in den letzten Wochen ihr Auto ausgeliefert bekommen haben, noch das Schreiben (Warnung vor evtl. Störungen durch Diagnose Software) unterzeichnen?Ist bekannt, ob BMW mittlerweile die mangelhaften Bremssysteme (ca. 3 % der Fälle) vor Einbau erkennen kann und diese "aussiebt" (mithin nur noch fehlerfreie Teile eingebaut werden und der Spuk damit vorbei ist)?
Oder ist man immer noch auf der Suche nach einer Lösung der Bremsenproblematik?
Die Situation ist ziemlich sicher unverändert. Mir ist hier im Forum noch kein Bericht begegnet, der das widerlegt.