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Auskunftspflicht für Fahrzeughalter?

BMW 3er E90

Hallo,
meine Frage ist an sich nicht BMW-spezifisch, deswegen verzeiht mir ein wenig off-topic, aber ich bräuchte recht schnell eine Antwort. 🙂

Gibt es für Fahrzeughalter in Deutschland eine Auskunftspflicht bei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft? Muss man, wenn man selbst nicht gefahren ist, mitteilen, wer gefahren ist?

Konkreter Fall: vor einiger Zeit sind meine Freundin und ich Freitag Nachmittag im dichten Pendlerverkehr auf der Autobahn gefahren. Alle drei Spuren zwischen 60 und 120 km/h, ganz vereinzelt mal ein paar Sekunden bis 160 km/h möglich. Freitag Nachmittag eben.

Irgendwann kam jemand von hinten, fuhr bis auf 1 Meter auf, gab Lichthupe und linken Blinker. Das volle Programm eben mit hin- und herschweifen in der Spur, etc. Nach ein paar km ist er bei der nächsten 50 Meter Lücke auf der mittleren Spur rechts vorbei und konnte sich gerade noch zwischen meiner Motorhaube und dem nächsten in der mittleren Spur wieder reinquetschen.

Über die nächsten 30 km und ca. eine halbe Stunde ging es dann bei den nächsten beiden Autos vor mir weiter, bis wir dann an unserer Ausfahrt runter gefahren sind. Weil es echt rücksichtslos und gefährlich war haben wir irgendwann zwischen drin noch die Autobahnpolizei angerufen.

Wir waren dann bei der Polizei und haben Anzeige erstattet wegen Nötigung und neben unserer beiden Aussagen noch die Kennzeichen der beiden Autos vor uns gemeldet, die ebenfalls genötigt wurden. Von der Polizei weiß ich, dass die Leute befragt wurden und den Vorfall bestätigt haben.

Nach Monaten mussten wir noch zur Lichtbildvorlage, aber wie soll man jemand erkennen, den man nur von links hinten sieht, wenn man sich noch auf den Verkehr konzentriert?

Das Ende vom Lied war, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, weil sich der Halter entweder nicht geäußert hat, oder bestritten hat, dort gefahren zu sein. Dass sein Auto dort war, kann er wegen 3-4 Zeugen nicht bestreiten, aber dass er nun aus der Sache rauskommt, weil er sich dumm stellt und angeblich nicht wissen will, wer gefahren ist, finde ich merkwürdig.

Ich dachte, man ist als Halter verpflichtet, Auskunft zu geben, an wen man sein Auto verliehen hat? Das heißt als Konsequenz, dass man sich bei solchen Sachen am besten dumm stellt, oder?

Beste Antwort im Thema

Also wenn ich bzw. mich 😁 jeder anzeigen würde dann bräuchte ich als Vielfahrer nen eigenen Staatsanwalt.

Dir ist rein garnichts passiert! Das ist wieder mal nur ein verletztes Ego weil er schneller war als du, hättest auch einfach mal eben Platz machen können - und den Spinner - fahren lassen. Aber nein da muss man als Oberlehrer ja mal einschreiten und die STVO ganz genau nehmen. Fährst du immer gemäß aller Regeln? Noch nie ne Lichthupe gegeben weil du grad im rollen warst und jmd nach nem LKW nicht wieder rechts rüber geht? Nie zu schnell? Was dein verletztes Ego den Steuerzahler wieder gekostet hat...

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die Auskunftspflicht gilt meines wissen nur für verwandte des 1. grades... dumm stellen bei so einer anschuldig ist auch nicht so das wahre... denke mal der darf jetzt ein fahrtenbuch führen, wenn du und 3 oder 4 zeugen dies ebenfalls so bestätigt haben... allerdings ist das fahrenbuch personenbezogen und fahrzeugbezogen, wenn er sich also eh ein neues auto zulegen wollte und dies auf seine frau zuläßt dann ist es für ihn der günstige fall....

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779


die Auskunftspflicht gilt meines wissen nur für verwandte des 1. grades...

IMHO komplett falsch. Für Verwandte 1. Grades (Eltern, Geschwister, Kinder) hat man eben ein Zeugnisverweigerungsrecht und muss nichts sagen, beruft man sich eben auf dieses.

Dann kommt es eben zur Gegenüberstellung mit Lichtibldern, welche (wie im Beispiel genannt) sehr schwer ist. Sind ja ggf. steinalte Ausweisfotos oder dergleichen.

Fahrtenbuch kann sein, muss aber nicht. Die Entscheidung kommt nicht zwangsläufig und wenn ja kann man gegen vorgehen.

Schade! Aber Staatsanwaltschaft hat wahrscheilich wegen geringem öffenbtlichen Interesse den Fall zu den Akten gelegt, der Fahrer muss sich nicht selber belasten, verweigert also die Aussage und damit hat sich die Sache. Ihr hättet also mit absoluter Sicherheit den Fahrer erkennen müssen, schade, jammerschade, daß solche Typen hier in D so davonkommen! Übrigens: notorisches Linksfahren ist auch kein Kavaliersdelikt, ihr habt also gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Da der Rüpel euch rechts überholen konnte zeigt, daß ihr konstant auf der linken Spur gefahren seid, ihr hättet auch auf die rechte wechseln können. Der hätte euch auch anzeigen können.

Ich dachte mir schon, dass das Rechtsfahrgebot irgendwann kommt, ist bei MT leider immer so. Wikipedia sagt:

"§42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d lautet:

„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“

Ich kenne das Rechtsfahrgebot, aber leider (oder zum Glück) liegst du hier falsch, das "hin und wieder" ist hier entscheidend und war in dieser Situation auf jeden Fall gegeben.

Ich bin ich links mit ca. 110 km/h in einer gleich schnellen Kolonne gefahren, in der mittleren Spur war ebenfalls eine Kolonne mit ca. 100 km/h unterwegs. Der Fahrer rechts von mir und ich haben jeweils den Sicherheitsabstand eingehalten (also immerhin 50-60 Meter) und wenn man dann versetzt fährt (also ich etwas vor dem rechts hinter mir, aber immer noch hinter dem Auto rechts vor mir), ist die Lücke groß genug, dass jemand sehr aggressives sich durchquetschen kann.

Ich halte mich an das Rechtsfahrgebot, aber in diesem Fall kommt es nicht zur Anwendung, da die Autobahn voll war. Ich finde es etwas gewagt, direkt von "notorischem" Linksfahren zu sprechen, fahr doch mal Freitag Nachmittag um 16:00 auf die A9 von München nach Nürnberg und sag mir dann, ob bei jeder 50 Meter großen Lücke rechts reinstichst und die Leute zum Bremsen nötigst.

mal ne frage....

stört es dich eigentlich, dass deine mühe/einsatz (aufregung, ab-polizei rufen, anzeige schreiben lassen, zeit verlieren, über monate spekulieren und gespannt sein was aus dem fall wird, im nachhinein ärgern, bei motor-talk posten und wer weiss wie es weitergeht.......) im verhältnis zu dem was bei rumgekommen ist, in keinem gesunden verhältnis steht?

ich nehme stark an, dass man die bei der ab-polizei sogar sagte, die anzeige würde eh eingestellt werden und dass es besser wäre, wenn man sich ne nacht abregt und im schlimmsten fall dann immer noch die gelegenheit hat wiederzukommen und anzeige zu erstatten......

dein sicherheitsempfinden und das konsequente einhalten von sicherheitsabständen in allen ehren.......aber:

vielleicht bist du mit dieser einstellung auf der rechten spur besser aufgehoben...gibt studien, die besagen, dass das einhalten des sicherheitsabstands auf der linken spur von den hinterherfahrenden eher als provokativ und somit weniger toleriert wird (ich habs nicht erfunden) als ein entsprechendes verhalten auf der rechten spur. der grund ist einfach:

"geht mir rechts einer auf die nerven, überhole ich ihn...tut er es auf der linken spur, schrumpfen meine alternativen"

Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV


Schade! Aber Staatsanwaltschaft hat wahrscheilich wegen geringem öffenbtlichen Interesse den Fall zu den Akten gelegt, ...

Da bleibt noch die Möglichkeit einer Privatklage. Du kannst vorher mit einem Anwalt die Aussicht auf Erfolg klären.

kartoffel911

Zitat:

Original geschrieben von kartoffel911



Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV


Schade! Aber Staatsanwaltschaft hat wahrscheilich wegen geringem öffenbtlichen Interesse den Fall zu den Akten gelegt, ...
Da bleibt noch die Möglichkeit einer Privatklage. Du kannst vorher mit einem Anwalt die Aussicht auf Erfolg klären.

kartoffel911

dein nick in gottes ohr....... 😁

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps


Ich halte mich an das Rechtsfahrgebot, aber in diesem Fall kommt es nicht zur Anwendung, da die Autobahn voll war. Ich finde es etwas gewagt, direkt von "notorischem" Linksfahren zu sprechen, fahr doch mal Freitag Nachmittag um 16:00 auf die A9 von München nach Nürnberg und sag mir dann, ob bei jeder 50 Meter großen Lücke rechts reinstichst und die Leute zum Bremsen nötigst.

Wer wo reinsticht überlasse das gefälligst jedem selber! "Herr Richter, ich fahre immer links, weil am Freitag Nachmittag um 16:00 auf der A9 ist es immer voll und da fahre ich prinzipiell links". Mann oh Mann!

Für dich sollte das 11. Gebot gelten!

Das ist das elfte Gebot: "du sollst nicht auf der linken Spur daherschleichen und ärgern deinen Nächsten, sondern deine lahme Karre gefälligst rechts fahren, auf dass es dir und allen Anderen wohl ergehe auf der Autobahn!"

Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV


Schade! Aber Staatsanwaltschaft hat wahrscheilich wegen geringem öffenbtlichen Interesse den Fall zu den Akten gelegt, der Fahrer muss sich nicht selber belasten, verweigert also die Aussage und damit hat sich die Sache. Ihr hättet also mit absoluter Sicherheit den Fahrer erkennen müssen, schade, jammerschade, daß solche Typen hier in D so davonkommen! Übrigens: notorisches Linksfahren ist auch kein Kavaliersdelikt, ihr habt also gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Da der Rüpel euch rechts überholen konnte zeigt, daß ihr konstant auf der linken Spur gefahren seid, ihr hättet auch auf die rechte wechseln können. Der hätte euch auch anzeigen können.

bzgl. verstoss gegen das rechtfahrverbot - na, so ist es nun nicht!

erstmal hat der te erwähnt, dass es im dichten pendlerverkehr war und da gibts schonmal kolonne auf allen spuren und zum weiteren berechtigt auf der dab alleine 'das in sichtweite sein eines fahrzeuges auf der gleichen spur' das benützen des nächsten fahrstreifens.
so leicht ist das mit dem verstoss gegen das rechtsfahrgebot nicht - und in der kolonne schon garnicht

Zitat:

Original geschrieben von grand cru


zum weiteren berechtigt auf der dab alleine 'das in sichtweite sein eines fahrzeuges auf der gleichen spur' das benützen des nächsten fahrstreifens.

Dafür hätte ich gerne doch mal eine Quelle/ einen Beleg oder dergleichen.

Bevor ich losziehe und so etwas anzeige würde mir folgender Gedanke durch den Kopf gehen: "Warum konnte der mich (unfallfrei) rechts überholen, wenn doch kein Platz zum rechts fahren da war."

Zum unfallfrei rechts ueberholt zu werden braucht man etwas mehr als 3 Fahrzeuglaengen, also etwa 15m. Um sauber rechts einzuscheren braucht man bei 100 km/h 105m...

Zitat:

Original geschrieben von grand cru


bzgl. verstoss gegen das rechtfahrverbot - na, so ist es nun nicht!

erstmal hat der te erwähnt, dass es im dichten pendlerverkehr war und da gibts schonmal kolonne auf allen spuren und zum weiteren berechtigt auf der dab alleine 'das in sichtweite sein eines fahrzeuges auf der gleichen spur' das benützen des nächsten fahrstreifens.
so leicht ist das mit dem verstoss gegen das rechtsfahrgebot nicht - und in der kolonne schon garnicht

NEIN! Oben wurde der entsprechende Gesetzestext bereits zitiert.

Dafür brauchts: 3 Fahrstreifen für eine Richtung und dann darf auch nur der mittlere Fahrstreifen durchgehend befahren werden, wenn ab und an auf der rechten Spur ein langsameres Fahrzeug fährt. Ansonsten ist nur überholen zulässig - also ausscheren, vorbeifahren, wieder einscheren - und das nicht grad schon 500m hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug.

Und ansonsten kommt mal wieder runter. Solche Situationen wie vom TE beschrieben gibt es tagtäglich auf deutschen Autobahnen. Da fährt eine ganze Kolonne auf der linken von drei Spuren, weil vorne irgendein Depp meint, mit 130 oder was ganz links fahren zu müssen. Ziehe ich jetzt aus der Kolonne auf die mittlere Spur, ist die linke Spur sofort dicht und man kommt so schnell nicht mehr drauf. Jetzt tut doch nicht alle so, als würdet ihr in so einer Situation alle auf die mittlere Spur rüberfahren - also bitte.

Zum Thema: Wie schon geschrieben - der Fahrer braucht keine Angaben machen und wenn die Polizei nicht nachweisen kann, wer gefahren ist, ist er fein raus. Könnte allerdings ein Fahrtenbuch angeordnet werden. Und ich finde es nur gut, dass jemand solche kranken Fahrer mal anzeigt. Ich bin ehrlich gesagt meistens zu faul dafür, richtig wäre es allerdings.

Zitat:

Original geschrieben von kartoffel911



Zitat:

Original geschrieben von Achim-IV


Schade! Aber Staatsanwaltschaft hat wahrscheilich wegen geringem öffenbtlichen Interesse den Fall zu den Akten gelegt, ...
Da bleibt noch die Möglichkeit einer Privatklage. Du kannst vorher mit einem Anwalt die Aussicht auf Erfolg klären.

kartoffel911

Nicht wirklich, Nötigung ist ein Offizialdelikt. Damit steht der Privatklageweg nicht offen.

Grüße, south

Zitat:

Original geschrieben von grizzler



Zitat:

Original geschrieben von grand cru


zum weiteren berechtigt auf der dab alleine 'das in sichtweite sein eines fahrzeuges auf der gleichen spur' das benützen des nächsten fahrstreifens.
Dafür hätte ich gerne doch mal eine Quelle/ einen Beleg oder dergleichen.

Bevor ich losziehe und so etwas anzeige würde mir folgender Gedanke durch den Kopf gehen: "Warum konnte der mich (unfallfrei) rechts überholen, wenn doch kein Platz zum rechts fahren da war."

es ist de facto so...

§7 Abs.1 StvO lässt hier interpretationsspielraum aufgrund unklarer definition (sinngemäß: "...wenn die verkehrsdichte es rechtfertigt..."😉

zu berücksichtigen ist natürlich, dass man andere nicht behindern darf - sprich zu langsam fahren

habe dbzgl. selbst erfolgreich berufen (über ra) - und nein, ich bin kein überholspurschleicher

und nochmal - es war doch im pendlerverkehr - nutzt ihr da jede 70m lücke um wieder nach rechts zu wechseln? - nein, sicher nicht!

ich kann mir den idioten schon vorstellen, den der te da beschreibt - wenngleich mir eine anzeige auch zu mühsam wäre

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