Ausbremsen und Bedrohen

Hallo, ich möchte einen Sachverhalt schildern der mich sehr verunsichert hat.

Zugetragen hat sich das Ereignis vor 2 Tagen auf einer Staatsstraße.
Diese Straße hat eine Spur in jede Richtung, ist Kurvig und zumeist mit Durchgezogener Linie bestückt.
Auf der Straße ist es zumeist sehr unübersichtlich und ich bin mit 80 bei erlaubten 100 gefahren.
Ich fahre diese Strecke täglich und zumeist wartet eh früher oder später ein LKW hinter eine Kurve oder einem Hügel, dem man mit 60 hinterher fährt.
Hinter mir gab es einen Drängler der so dicht auffuhr, dass nicht nur das Nummernschild sondern auch die lichter nicht mehr im Rückspiegel zu sehen waren. Außerdem fuhr er teilweise so versetzt auf der Mittellinie, dass man meinen konnte, er setzt auf dem gefährlichen teil zu einem riskanten Überholmanöver an.

Endlich kam eine Stelle, an der er auf einer langen übersichtlichen geraden überholen konnte. Dies tat er auch und ich dachte der Spuk sei vorbei. Aber nein, er scherte direkt vor mir ohne Sicherheitsabstand ein und bremste mich von 80 auf 20 bis 30 herunter. Ich konnte bei diesem unvermittelten Bremsmanöver gerade noch rechtzeitig reagieren. Dann begann er ein Beschleunigungs- und Abbremsspiel welches ich als Machtgehabe gute 20 Sekunden hinnahm. Irgendwann rutsche mit dann ein Stinkefinger heraus. (blöd)
Der Vordermann blieb komplett stehen und zwang mich ebenfalls zum anhalten.
Ich hätte zu diesem Zeitpunkt nicht vorbei fahren können, da Gegenverkehr an uns vorbei fuhr und hinter uns auch ein paar Autos warteten. Ich wusste dass er aussteigen will und die Situation bedrohlich werden könnte.
Als der Gegenverkehr vorbei wahr wollte ich mich dieser Situation entziehen und an ihm vorbei fahren. Da stand er aber schon auf der Straße und ich auf der Gegenfahrbahn. Ob ich noch hätte rückwärts fahren können weiß ich nicht. Aber ich Stand auf einer Staatsstraße und wusste weder vor noch zurück und direkt vor mir Stand jemand, der mich bedrohlich anschaute.
Ich wollte nur noch aus dieser Situation raus und habe sehr langsam und vorsichtig versucht nach vorne zu fahren, in der Hoffnung, dass er spätestens dann weg geht und ruhe gibt. Aber er stemmte sich mit den Händen auf meine Motorhaube und ging sich gegen mein Auto stemmend 2 Schritte rückwärts, bevor er
mit der Faust auf meine Motorhaube schlug, sich an der Motorhauben kannte nach oben zog um dann mit zwei Faustschlägen meine Windschutzscheibe zu zertrümmern. Ich war dermaßen geschockt von dem was da gerade passiert, dass ich zwar nicht Beschleunigt habe, aber auch nicht sofort reagiert und gebremst habe. In der ganzen Zeit in der das passiert ist, habe ich etwa eine halbe Autolänge geschafft. (trotzdem aber blöd Nr. 2 glaube ich)
Nachdem er meine Scheibe eingeschlagen hat, ist er von meinem Auto runter. Ich bin zügig rechts ran gefahren und habe die Polizei angerufen, nachdem ich ein Foto von ihm gemacht habe, da er an mir vorbei fuhr und weg war.
Ich wartete ca 15 Minuten an Ort und Stelle auf die Polizei, als er dann wieder zurück fuhr, sich vor mein Auto stellte und sich bei mir entschuldigte.

Jetzt die Frage, wer hat hier was zu befürchten? Ich bin immer noch fix und fertig wegen dem Ganzen.

Beste Antwort im Thema

Ich finde immer interessant, dass es einigen Leuten erst nicht schnell genug gehen kann, diese dann aber immer noch die Zeit haben ihre vorherigen "Hindernisse" auszubremsen und ihnen die Autos zu zertrümmern.

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Das ganze ist auf jeden Fall eine recht unterhaltsame Geschichte.
Bin auf jeden Fall gespannt, wie es ausgeht und hoffe, daß der TE uns weiterhin auf dem Laufenden hält 😁

Meine Erfahrung ist auch, dass sich die meisten Leute mehr kurz bessern, wenn man denen entgegengenommen ist. Der Lerneffekt bleibt dabei auf der Strecke.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 3. Juni 2019 um 20:02:12 Uhr:


@AS60 War aber günstiger.

Sagt wer? Als Geschädigter weißt du natürlich wie viel Schmerzensgeld du bekommst. Was der ander als Strafe aufgebrummt kam, erfährst du aber nicht.

Gruß Metalhead

Das Verfahren wurde eingestellt, da die Richterin der Meinung war, dass es sich nur um ein blaues Auge gehandelt hat, ohne Zeugen anzuhören. Die Anwälte haben sich dann außergerichtlich auf die 700,-€ geeinigt.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 3. Juni 2019 um 21:12:03 Uhr:


Das Verfahren wurde eingestellt, da die Richterin der Meinung war, dass es sich nur um ein blaues Auge gehandelt hat, ohne Zeugen anzuhören.

😕😰🙁 WTF, da hätte ich vermutlich Rechtsbeschwerde eingelegt.

Gruß Metalhead

Hehe 😁

Zitat:

@Blackhawk50000 schrieb am 3. Juni 2019 um 16:43:46 Uhr:


und ja ich weiß... sau dummes verhalten von mir.

Um das hier mal zusammenzufassen:

zuerst Nötigung durch unnötig langsames Fahren
danach das Auto als Waffe gebraucht - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und vorsätzliche Körperverletzung
und am Schluss ein astreiner Versicherungsbetrug

Das alles hier detailliert und zwefelsfrei von dir offen gelegt.

Bei drei vorsätzlich begangenen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkher hätte ich an deiner charakterlichen Nichteignung keine Zweifel mehr.

Wäre ich Richter würdest du auch nicht mit Bewährung davonkommen.

(Falls die Story denn stimmt, was man sich garnicht vorstellen mag.)

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 3. Juni 2019 um 22:07:10 Uhr:


zuerst Nötigung durch unnötig langsames Fahren
danach das Auto als Waffe gebraucht - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und vorsätzliche Körperverletzung
und am Schluss ein astreiner Versicherungsbetrug

20 km/h unter zugelassener Höchstgeschwindigkeit ist kein unnötig langsames Fahren, sondern absolut zulässig. Vor allem auf unübersichtlich Straßen. Wenn es dir zu langsam ist, dann überhol doch.

Und Panik bekommen, weil ein Verrückter versucht, dein Auto zu zerpflücken, dürfte max. ne Verwarnung geben. Der Typ hätte auch ne Waffe ziehen können, so wie der drauf war und was dann?

Das, was danach kam, ist aber nicht nachvollziehbar.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 3. Juni 2019 um 22:07:10 Uhr:


zuerst Nötigung durch unnötig langsames Fahren
danach das Auto als Waffe gebraucht - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und vorsätzliche Körperverletzung

So könnte man es sehen wenn man die äußeren Umstände völlig außer acht lässt. Aber auch nur dann. Und die Richter sind ja zum Glück besonnener als so mancher Forist.

PS: 20 km/h unter TL ist sicher keine Nötigung.

Zitat:

@DaRon_83 schrieb am 3. Juni 2019 um 22:17:08 Uhr:


Wenn es dir zu langsam ist, dann überhol doch.

Das ist exakt die Einstellung, die zu solchen Situationen führt. Leicht vermeidbar, wenn man den Honk hinter sich einfach vorbei lässt.

Und was im Rahmen von Notwehr zulässig ist wüde ich an deiner Stelle nochmal nachlesen. Den Gegner auf die Haube zu nehmen ganz sicher nicht.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 3. Juni 2019 um 22:37:49 Uhr:


Das ist exakt die Einstellung, die zu solchen Situationen führt. Leicht vermeidbar, wenn man den Honk hinter sich einfach vorbei lässt.

Und was im Rahmen von Notwehr zulässig ist wüde ich an deiner Stelle nochmal nachlesen. Den Gegner auf die Haube zu nehmen ganz sicher nicht.

Vorbeilassen wie? In dem man sich in Luft auflöst?

Und Notwehr ist in solchen Situationen weit dehnbar. Vor allem, wenn der Geschädigte vom Täter blockiert wird und dieser versucht, an jenem vorbeizufahren und der Täter eh schon halb auf der Haube hängt.

Zitat:

@DaRon_83 schrieb am 3. Juni 2019 um 22:45:38 Uhr:



Vorbeilassen wie? In dem man sich in Luft auflöst?

Zum Beispiel.

Alternativ kann man auch kurz abheben und den anderen drunter durchlassen, wenn einem sonst nix einfällt.

-> Kindergartendiskussion.

Und Täter waren hier beide, nur dass es der Gegner des TE scheinbar verstanden hat.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 3. Juni 2019 um 22:58:07 Uhr:


Zum Beispiel.

Alternativ kann man auch kurz abheben und den anderen drunter durchlassen, wenn einem sonst nix einfällt.

-> Kindergartendiskussion.

Du scheinst auch einer von der Sorte zu sein, die beste Ungeduld beweisen und sich genötigt fühlen, wenn der Vordermann nicht mindestens 10km/h zu schnell fährt.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 3. Juni 2019 um 22:58:07 Uhr:



Und Täter waren hier beide, nur dass es der Gegner des TE scheinbar verstanden hat.

Nein, der TE hat es ebenfalls verstanden ...

Zitat:

@Blackhawk50000 schrieb am 29. Mai 2019 um 08:30:32 Uhr:


Neueste Erkenntnisse von gestern:

die Polizisten wurde von einer oberen Eben dazu angehalten Anzeige zu erstatten.
Gehen ihn wegen schwerer Nötigung und gegen mich wegen versuchter gefährlicher/schwerer Körperverletzung.

Von daher kann ich das Verhalten des TE schon verstehen.
Vor Gericht hat er nur Streß und im Worst Case kommt er auch nicht straffrei aus der Sache raus.

Nur das mit der Versicherung hätte ich nicht gemacht ...

Und persöhnliche Angriffe führen zur Ansage der Moderation: Lass das. Aua.

Moorteufelchen
MT-Moderator

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