Ausbremsen und Bedrohen
Hallo, ich möchte einen Sachverhalt schildern der mich sehr verunsichert hat.
Zugetragen hat sich das Ereignis vor 2 Tagen auf einer Staatsstraße.
Diese Straße hat eine Spur in jede Richtung, ist Kurvig und zumeist mit Durchgezogener Linie bestückt.
Auf der Straße ist es zumeist sehr unübersichtlich und ich bin mit 80 bei erlaubten 100 gefahren.
Ich fahre diese Strecke täglich und zumeist wartet eh früher oder später ein LKW hinter eine Kurve oder einem Hügel, dem man mit 60 hinterher fährt.
Hinter mir gab es einen Drängler der so dicht auffuhr, dass nicht nur das Nummernschild sondern auch die lichter nicht mehr im Rückspiegel zu sehen waren. Außerdem fuhr er teilweise so versetzt auf der Mittellinie, dass man meinen konnte, er setzt auf dem gefährlichen teil zu einem riskanten Überholmanöver an.
Endlich kam eine Stelle, an der er auf einer langen übersichtlichen geraden überholen konnte. Dies tat er auch und ich dachte der Spuk sei vorbei. Aber nein, er scherte direkt vor mir ohne Sicherheitsabstand ein und bremste mich von 80 auf 20 bis 30 herunter. Ich konnte bei diesem unvermittelten Bremsmanöver gerade noch rechtzeitig reagieren. Dann begann er ein Beschleunigungs- und Abbremsspiel welches ich als Machtgehabe gute 20 Sekunden hinnahm. Irgendwann rutsche mit dann ein Stinkefinger heraus. (blöd)
Der Vordermann blieb komplett stehen und zwang mich ebenfalls zum anhalten.
Ich hätte zu diesem Zeitpunkt nicht vorbei fahren können, da Gegenverkehr an uns vorbei fuhr und hinter uns auch ein paar Autos warteten. Ich wusste dass er aussteigen will und die Situation bedrohlich werden könnte.
Als der Gegenverkehr vorbei wahr wollte ich mich dieser Situation entziehen und an ihm vorbei fahren. Da stand er aber schon auf der Straße und ich auf der Gegenfahrbahn. Ob ich noch hätte rückwärts fahren können weiß ich nicht. Aber ich Stand auf einer Staatsstraße und wusste weder vor noch zurück und direkt vor mir Stand jemand, der mich bedrohlich anschaute.
Ich wollte nur noch aus dieser Situation raus und habe sehr langsam und vorsichtig versucht nach vorne zu fahren, in der Hoffnung, dass er spätestens dann weg geht und ruhe gibt. Aber er stemmte sich mit den Händen auf meine Motorhaube und ging sich gegen mein Auto stemmend 2 Schritte rückwärts, bevor er
mit der Faust auf meine Motorhaube schlug, sich an der Motorhauben kannte nach oben zog um dann mit zwei Faustschlägen meine Windschutzscheibe zu zertrümmern. Ich war dermaßen geschockt von dem was da gerade passiert, dass ich zwar nicht Beschleunigt habe, aber auch nicht sofort reagiert und gebremst habe. In der ganzen Zeit in der das passiert ist, habe ich etwa eine halbe Autolänge geschafft. (trotzdem aber blöd Nr. 2 glaube ich)
Nachdem er meine Scheibe eingeschlagen hat, ist er von meinem Auto runter. Ich bin zügig rechts ran gefahren und habe die Polizei angerufen, nachdem ich ein Foto von ihm gemacht habe, da er an mir vorbei fuhr und weg war.
Ich wartete ca 15 Minuten an Ort und Stelle auf die Polizei, als er dann wieder zurück fuhr, sich vor mein Auto stellte und sich bei mir entschuldigte.
Jetzt die Frage, wer hat hier was zu befürchten? Ich bin immer noch fix und fertig wegen dem Ganzen.
Beste Antwort im Thema
Ich finde immer interessant, dass es einigen Leuten erst nicht schnell genug gehen kann, diese dann aber immer noch die Zeit haben ihre vorherigen "Hindernisse" auszubremsen und ihnen die Autos zu zertrümmern.
275 Antworten
Das Ganze hat sich am 26. Mai zugetragen und heute kommt bereits die Benachrichtigung über die Einstellung? Postalisch zugegangen? Zum Montag? Da müsste das ja am Freitag bereits rausgegangen sein, außerdem war Donnerstag Feiertag...
Zudem stellt kein Richter das Verfahren ein, sondern wenn dann die Staatsanwaltschaft, und bei so einer Geschichte eigentlich nur gegen Auflage oÄ.
Ich will ja hier niemandem zu Nahe treten, aber das kommt mir doch alles etwas seltsam vor.
@n.star Dabei ging es um ein früheres Verfahren aus 2001 welches mich betroffen hat.
Über die Frage ob es Notwehr war entscheidet Staatsanwaltschaft bzw. der Richter.
Aber mit einem verbeulten Auto, verheulter Freundin als Zeuge und einem einschlägig vorbelastetem "Gegner" würde ich das ganz relaxt meinem Anwalt überlassen, falls das Verfahren nicht eh eingestellt wird.
Die TL Schilder beinhalten keine Verpflichtung das angezeigte Tempo möglichst genau einzuhalten. Wenn es jemanden so sehr reizt das ein anderer das TL unterschreitet dass er gewalttätig wird hat der Gesetzgeber ja Möglichkeiten geschaffen die Eignung zum Führen einer Kraftfahrzeugs nachträglich prüfen zu lassen.
Frage an die Versicherungsprofis:
Die WSS wurde wohl über die TK abgerechnet, kann die sich die Kohle nicht vom Randalierer wiederholen? Ist der Versicherungsnehmer verpflichtet den Verursacher der Versicherung zu melden?
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Zitat:
@onzlaught schrieb am 4. Juni 2019 um 09:40:23 Uhr:
Über die Frage ob es Notwehr war entscheidet Staatsanwaltschaft bzw. der Richter.Aber mit einem verbeulten Auto, verheulter Freundin als Zeuge und einem einschlägig vorbelastetem "Gegner" würde ich das ganz relaxt meinem Anwalt überlassen, falls das Verfahren nicht eh eingestellt wird.
Kann man machen, dann wartet der TE aber sehr lange auf sein Geld, wenn er überhaupt etwas bekommt.
Zitat:
@Blackhawk50000 schrieb am 28. Mai 2019 um 16:10:17 Uhr:
Sorry aber: "TL" ?Was mir jetzt halt mega sorgen macht ist, ob man mir das nicht als versuchte gefährliche Körperverletzung ankreiden wird. Weil ich eben langsam auf ihn zu gerollt bin und ich ein/zwei meter auf der Haube mitgenommen habe.
Das macht mir arg sorgen.
Dabei wollte ich nur endlich aus der Situation raus.
Sollte es auch!
Je nach richterlicher Neigung kann dir das (ich meine auch zu Recht) den Verlust deines Führerscheins und den Gang zum Verkehrspsychologen bescheren.
Einen Fußgänger - egal wie der sich verhält - mit seinem Auto als "Waffe" zum zur Seite weichen zu zwingen, da dürfte die richterliche Phantasie begrenzt sein.
Die Reparaturkosten die der Gegner verursacht hat nachdem Du ihn vorsätzlich angefahren und auf deiner Haube mitgenommen hast werden für euch beide das allerkleinste Problem an der Geschichte sein.
Zitat:
@Matsches schrieb am 4. Juni 2019 um 10:07:42 Uhr:
...
Sollte es auch!
Je nach richterlicher Neigung kann dir das (ich meine auch zu Recht) den Verlust deines Führerscheins und den Gang zum Verkehrspsychologen bescheren.
Einen Fußgänger - egal wie der sich verhält - mit seinem Auto als "Waffe" zum zur Seite weichen zu zwingen, da dürfte die richterliche Phantasie begrenzt sein.
Die Reparaturkosten die der Gegner verursacht hat nachdem Du ihn vorsätzlich angefahren und auf deiner Haube mitgenommen hast werden für euch beide das allerkleinste Problem an der Geschichte sein.
Bei der späteren Strafzumessung wird aber sicherlich (und das ebenso zu Recht) berücksichtigt werden, dass der andere Knallkopp vorher den Wagen zu Brei schlagen wollte ...
Von einigen ist sehr viel "hätte , könnte , wollte " dabei .
Keiner von uns kann sagen wie er reagiert hätte , wenn er die gleiche Situation wie der TE erlebt .
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 4. Juni 2019 um 10:46:30 Uhr:
Von einigen ist sehr viel "hätte , könnte , wollte " dabei .
Keiner von uns kann sagen wie er reagiert hätte , wenn er die gleiche Situation wie der TE erlebt .
Einen Punkt würde ich aber keinesfalls machen: Die Vers. betrügen.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 4. Juni 2019 um 09:40:23 Uhr:
Über die Frage ob es Notwehr war entscheidet Staatsanwaltschaft bzw. der Richter.Aber mit einem verbeulten Auto, verheulter Freundin als Zeuge und einem einschlägig vorbelastetem "Gegner" würde ich das ganz relaxt meinem Anwalt überlassen, falls das Verfahren nicht eh eingestellt wird.
Die TL Schilder beinhalten keine Verpflichtung das angezeigte Tempo möglichst genau einzuhalten. Wenn es jemanden so sehr reizt das ein anderer das TL unterschreitet dass er gewalttätig wird hat der Gesetzgeber ja Möglichkeiten geschaffen die Eignung zum Führen einer Kraftfahrzeugs nachträglich prüfen zu lassen.
Frage an die Versicherungsprofis:
Die WSS wurde wohl über die TK abgerechnet, kann die sich die Kohle nicht vom Randalierer wiederholen? Ist der Versicherungsnehmer verpflichtet den Verursacher der Versicherung zu melden?
In den AKB´s steht zu den Obliegenheitsverpflichtungen sinngemäß drin, dass der Schaden wahrheitsgemäß zu melden ist.
Wie schon einmal geschrieben, war es dumm, den eigenen Vertrag mit einem Schaden zu belasten, den ein anderer hätte tragen müssen 🙂
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 4. Juni 2019 um 10:46:30 Uhr:
Von einigen ist sehr viel "hätte , könnte , wollte " dabei .
Keiner von uns kann sagen wie er reagiert hätte , wenn er die gleiche Situation wie der TE erlebt .
Nach der Schilderung
Zitat:
@Blackhawk50000 schrieb am 28. Mai 2019 um 15:47:26 Uhr:
Ich wollte nur noch aus dieser Situation raus und habe sehr langsam und vorsichtig versucht nach vorne zu fahren, in der Hoffnung, dass er spätestens dann weg geht und ruhe gibt. Aber er stemmte sich mit den Händen auf meine Motorhaube und ging sich gegen mein Auto stemmend 2 Schritte rückwärts, bevor er mit der Faust auf meine Motorhaube schlug, sich an der Motorhaubenkante nach oben zog um dann mit zwei Faustschlägen meine Windschutzscheibe zu zertrümmern.
kann ich dir sehr genau sagen, was ich in dieser Situation gemacht hätte:
Ich hätte in diesem Moment vor panischer Angst das Gaspedal durchgedrückt. Da laufe ich lieber ein paar Jahre zu Fuß anstatt ein paar Jahre im Krankenhaus zu liegen. Also sorry, abe wenn da noch ein Richter meint, mir deshalb den FS nehmen zu müssen, würde ich auch ohne RS bis nach Karlsruhe gehen. Von "gegen Person M anfahren" kann bis zu dieser Situation keine Rede sein.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 4. Juni 2019 um 13:44:39 Uhr:
Da steht uU mehr auf dem Spiel als der Führerschein. Evtl gehst Du zu Fuß Runden im Knast.
Du bist im Zweifel also lieber im Grab als im Knast? Nach DER Schilderung? Und du glaubst, du würdest in dem Moment noch irgendwie klar Denken? Hat der TE ja auch nicht mehr.
Also von was reden wir jetzt? Von ein paar Jahren im Krankenhaus oder der Ewigkeit im Grab? Ich bin nicht sicher, ob das Überfahren mit Vollgas mit der Waffe PKW als verhältnismäßige Selbstverteidigung gelten kann. Im Übrigen habe ich keinerlei Aussage darüber getroffen, wie ich reagieren würde wenn ich in der geschilderten Situation wäre - ich weiß es schlicht nicht. Aber als Führer eines KFZ sollte man die Gewalt über die Bedienung desselben haben - und „vor panischer Angst das Gaspedal durchgedrückt“ hört sich nicht unbedingt danach an. Aber ich wiederhole: ich weiß es nicht wie ich in dieser Situation reagieren würde, unterstelle aber ich würde nicht kopflos Gas geben und auch nicht langsam auf jemanden zu fahren. Dann lieber die Flucht nach hinten. Und stauen sich da die Autos und sind mir im Weg - dann gibts da auch Zeugen und Hilfe, welche das Geschehen beeinflussen. Und noch etwas sei erwähnt: nicht jedes aggressiv auftretende Grossmaul ist gleich ein Totschläger.
Es sind schon Autos gegen Polizisten eingesetzt worden und der Richter sah den Wagen nicht als Waffe.