Aus TÜV am selben Tag wurden 2 Monate Teileverzögerung
Die ersten Golf 8 aus 2019 und 2020 sind oder waren TÜV fällig. Wie sieht es denn da aus ?
Gibt ja genug ASSIS die Probleme machen können und es gibt dann keine Plakette.
https://www.motor-talk.de/.../assistenzsysteme-und-tuev-t6877510.html
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Golf 8 TÜV HU' überführt.]
48 Antworten
Zitat:
@krlmn schrieb am 4. September 2023 um 11:53:51 Uhr:
Nur müsste mir doch trotzdem ein Ersatzwagen zustehen.
Auf welcher Grundlage?
Das kommt drauf an wenn er TÜV bestellt hat und sie machen Frickeleien dran - auch wenn das Aktionen sind die teilweise verpflichtend sind - steht ihm das schon zu. Erst recht, wenn die Aktionen verpflichtend sind.
Was steht denn auf dem Auftragsschreiben nur TÜV oder auch die Serviceaktionen?
Der Grund der Verzögerung ist ja weil die das Steuergerät zerschossen haben lässt zumindestens darauf vermuten
Zitat:
Auf welcher Grundlage?
Laienhaft:
- weil ich ein fahrtüchtiges Auto abgegeben habe
- weil nach Art der Leistung (TÜV + Softwareupdates) eine solche Verzögerung nicht zu erwarten war
- weil mir der Schaden einer Ersatzwagen-Miete entstanden ist (bzw. auch weiterhin noch entsteht)
Für mich ist es eigentlich ein Fall von: "Schadenersatz neben der Leistung", den entweder VW oder das Autohaus letztlich zu vertreten haben sollten. Aber wer genau, das macht es kompliziert.
Mein Problem: a) keine Rechtschutzversicherung, b) zwei Anwälte mit denen ich gesprochen habe würden mich vertreten, haben ja aber wenig Anreiz zu gewinnen c) ich kann Erfolgsaussichten schlecht einschätzen, weil wenn VW zwar Lieferprobleme hat, aber sich am Ende ggf. auf "höhere Gewalt / Lieferenpässe / ..." berufen kann / mit stärkerer Rechtsvertretung antreten kann die die Thematik kennen / können.
Zitat:
Was steht denn auf dem Auftragsschreiben nur TÜV oder auch die Serviceaktionen?
auch die Serviceaktionen. Ob sie jetzt "verpflichtend" waren, weiß ich tatsächlich nicht, mir wurde nur gesagt "das machen wir gleich mit" und ich hätte nicht gedacht da ggf. widersprechen zu sollen
Ähnliche Themen
Das ist wieder so eine typische Scheißsituation, wo die genau wissen, der wird schon nichts rechtlich in die Wege leiten. Der Leihwagen steht dir zu. Die haben beim Software Update das Steuergerät zerschossen. Das ist nun nicht lieferbar.
Du kannst höchstens hinfahren und mit denen noch mal reden. Aber Service scheint da wohl eh wenig zu herrschen.
Zitat:
@Pat-Web schrieb am 4. September 2023 um 12:51:24 Uhr:
Der Leihwagen steht dir zu. Die haben beim Software Update das Steuergerät zerschossen. Das ist nun nicht lieferbar.
Halte ich für fraglich da keine Garantie oder Mobilitätsgarantie vorliegt.
Außerdem müsste zunächst geklärt werden, wer für die Kosten des ganzen aufkommt:
Autohaus weil sie das Update verbockt haben und damit das Steuergerät zerschossen haben
oder
VW weil das Ersatzteil so lange im Verzug ist
Ich würde eventuell mal bei der Kundenbetreuung von VW nachfragen ob was auf Kulanzbasis wegen der Lieferzeit möglich ist.
Zitat:
Ich würde eventuell mal bei der Kundenbetreuung von VW nachfragen ob was auf Kulanzbasis wegen der Lieferzeit möglich ist.
Genau das hab ich vor einer Woche gemacht und noch keine Rückmeldung dazu. Am Telefon meinten sie: Eine Kulanzprüfung dauert so rund 2 Wochen.
Zitat:
Das ist wieder so eine typische Scheißsituation, wo die genau wissen, der wird schon nichts rechtlich in die Wege leiten.
Genau das denke ich leider auch. Und wahrscheinlich wetten sie gar nicht so falsch. Aber irgendwie kann das doch nicht sein.
Ich habe das gleiche Problem, zumindest mit dem Steuergerät. Service und Software waren vereinbart zum Termin. Der Wagen steht mittlerweile seit Juli in der Werkstatt mit Wartezeit auf das Steuergerät also mittlerweile 2 Monate - Lieferdatum unbekannt bzw. selbst mit Datum wird der Termin immer wieder überschritten bzw. kein Steuergerät geliefert.
Deswegen fahre ich immer selbst zum TÜV/Dekra. Denn die machen keine Softwareupdates 🙂. Und billiger ist es meistens auch.
Dass das Auto nicht fahrbereit ist, liegt am defekten Steuergerät, das im Rahmen des Servicetermins festgestellt wurde.
Du meinst welches Sie beim Flashen zerschossen haben.
Ich hätte auf einen Leihwagen bestanden. Ist ja nicht sein Fehler wenn das SG beim Flashen den Geist aufgibt.
Schon sehr ärgerlich das ganze! Hatte das Auto keine Garantieverlängerung oder hab ich das irgendwie überlesen? Was ich ein absolutes Unding finde, ist das dass Autohaus keinen Leihwagen zur Verfügung stellt! Wäre das letzte mal dort da nicht Kundennah.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber meiner Auffassung nach ist das weder ein Fall für die Werksarantie noch die Mobilitätsgarantie.
Das Fahrzeug wurde zur Ausführung von Maßnahme xy abgeben und ist dabei beschädigt worden. Fehler klar auf Seiten des ausführenden Betriebs (wie die sich mit dem Hersteller streiten kann dem Geschädigten egal sein) und entsprechend hat er Gewährleistungsanspruch. Fahrzeug nicht fahrbereit: Dann muss Ersatzmobilität gestellt werden.
Wie immer rächt sich: Paar Euros im Jahr sparen für einen Rechtsbeistand, viele Fälle sind nach dem ersten netten Schreiben schon Schnee von gestern. Gilt genau so bei Mietrecht, im Job, Blitzer, etc.