Aus TÜV am selben Tag wurden 2 Monate Teileverzögerung

VW Golf 8 (CD)

Die ersten Golf 8 aus 2019 und 2020 sind oder waren TÜV fällig. Wie sieht es denn da aus ?

Gibt ja genug ASSIS die Probleme machen können und es gibt dann keine Plakette.

https://www.motor-talk.de/.../assistenzsysteme-und-tuev-t6877510.html

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Golf 8 TÜV HU' überführt.]

48 Antworten

Jetzt vergisst du aber dass viele Rechtsschutzversicherungen erst auch wirklich eine Rechtssache bezahlen und nicht nur Briefe vom Anwalt

Eine Erstberatung (und damit Grundlage der sich zu berufenden Paragraphen) ist eigentlich bei jeder RSV dabei. Alles weitere ist natürlich individuell, mir hat zum Glück immer das recht ausführliche kostenfreie Ersttelefonat gereicht.

Zitat:

Das Fahrzeug wurde zur Ausführung von Maßnahme xy abgeben und ist dabei beschädigt worden. Fehler klar auf Seiten des ausführenden Betriebs (wie die sich mit dem Hersteller streiten kann dem Geschädigten egal sein) und entsprechend hat er Gewährleistungsanspruch. Fahrzeug nicht fahrbereit: Dann muss Ersatzmobilität gestellt werden.

Hmm. Das dachte ich halt eigentlich auch. Nur wie kann ich das jetzt durchsetzen? Wie kann ich mir sicher sein, dass das Teil bei der Ausführung der Maßnahme beschädigt wurde?

Ein erstes Anwaltsschreiben würde ich wahrscheinlich auch selbst bezahlen, aber dann will ich mir sicher sein, dass das rechtlich so klar argumentiert ist, dass das Autohaus auch einlenkt.

Das kann (und darf) dir hier niemand beantworten, Rechtsberatung muss zwangsläufig von einem Juristen passieren.

Oder du formulierst es selbst, eine Garantie auf Einlenken des Autohaues gibt es so oder so nicht.

Du hast ja sicher die Kommunikation mit dem Autohaus, aus dem alles hervor geht, schriftlich? Aus Fehlern lernt man...

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Die Kommunikation war natürlich zum Großteil telefonisch. Ich sehe auch nicht wie das realistisch schriftlich hätte passieren können. Hätte ich auf vollständige Email-Kommunikation bestanden hätte ich wahrscheinlich einfach viel zu wenig bis gar keine Informationen bekommen.

Zitat:

eine Garantie auf Einlenken des Autohaues gibt es so oder so nicht.

Das ist klar. Aber ich gehe davon aus, dass wenn die Rechtslage "klar genug" wäre, dass die im Autohaus das auch einsehen und einlenken würden. Wo finde ich Anwälte die das gut auseinanderpuzzeln können? Immerhin habe ich über ADAC eine kostenlose Erstberatung bei "ADAC Anwälten". Sind nicht-ADAC Anwälte zu bevorzugen? Sollten die eher auf Verkehrsrecht spezialisiert sein oder auf Leasingverträge oder worauf kann man da achten?

Das klingt vielleicht doof, kleinlich oder wie auch immer, aber ich schicke mittlerweile bei "kritischen" Telefonaten immer ne Mail mit der Gesprächszusammenfassung bzw. primär den Vereinbarungen hinterher, just in case. Wie bereits gesagt: Man lernt aus seinen Fehlern (oder der Dreistigkeit anderer)

Probiere es doch erstmal über den ADAC, wenn eh mehrkostenfrei. Normalerweise sollte für eine Erstberatung jeder Jurist in der Lage sein, das einzuschätzen. Falls es konkreter wird, sucht man sich den entsprechenden Fachanwalt.

Zitat:

@krlmn schrieb am 8. September 2023 um 12:26:41 Uhr:



Zitat:

Das Fahrzeug wurde zur Ausführung von Maßnahme xy abgeben und ist dabei beschädigt worden. Fehler klar auf Seiten des ausführenden Betriebs (wie die sich mit dem Hersteller streiten kann dem Geschädigten egal sein) und entsprechend hat er Gewährleistungsanspruch. Fahrzeug nicht fahrbereit: Dann muss Ersatzmobilität gestellt werden.

Hmm. Das dachte ich halt eigentlich auch. Nur wie kann ich das jetzt durchsetzen? Wie kann ich mir sicher sein, dass das Teil bei der Ausführung der Maßnahme beschädigt wurde?

Ein erstes Anwaltsschreiben würde ich wahrscheinlich auch selbst bezahlen, aber dann will ich mir sicher sein, dass das rechtlich so klar argumentiert ist, dass das Autohaus auch einlenkt.

Ich würde auch noch mal mit dem Autohaus reden. Du kannst ja sagen du würdest sonst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen eventuell müsste dann sogar ein Gutachten gemacht werden wer für den Schaden zuständig ist ob man sich nicht einig wird.
Am Besten gibst du das dann auch noch direkt vor Ort schriftlich ab mit einer Fristsetzung die knapp ist, mit der Begründung der Dringlichkeit.

Die meisten Anwälte sind bei solchen Umständen sowieso immer wenig motiviert ist meine Erfahrung.

Hast du den Auftrag für das Update bzw die Mehrarbeit unterschrieben?

Ich habe den Auftrag für das Update + TÜV direkt an Tag 1 unterschrieben. Unter dem Einverständnis natürlich, dass es am selben Tag fertig wird (wird deutlich zumindest schriftlich durch den Ersatzwagen den sie mir für den selben Tag bis 17 Uhr gegeben haben).

Evtl. könnte ein weiteres Problem sein, dass, weil eben die 2 Jahre Gewährleistung nicht greift VW im Zweifel das Steuergerät gar nicht zahlen will? Und evtl. die Rückrufaktion auch nicht? Ich bin gespannt. Für diese Rückrufaktion stehen rund 500€ für diese Updates auf dem Auftrag, den ich unterschrieben habe. Als ich an Tag 1 nachgefragt hatte warum da diese Preise stünden meinte der Mitarbeiter im Autohaus, dass das ja von VW übernommen wird und "sie zahlen nur den TÜV" (das habe ich aber natürlich wieder nicht schriftlich). Dann habe ich unterschrieben.

Obwohl ich eigentlich echt skeptisch und rational in dieses Autohaus gegangen bin, dachte ich, ich kann grundsätzlich auf solche Aussagen vertrauen und muss sie mir nicht extra schriftlich geben lassen.

Dass diese 2 Jahres-Frist für die letzte Inspektion knapp überschritten war ist dem Autohaus-Mitarbeiter erst 2 Tage später aufgefallen, als er den Ersatzwagen-Antrag von VW abgelehnt bekommen hat und das Steuergerät schon bestellt hatte. Ich habe keinerlei Auftrag für die Bestellung / den Einbau des neuen Steuergeräts unterschrieben und weiß auch nicht wieviel es ggf. kosten wird. So oder so muss ich das Auto aber reparieren lassen.

Ich schätze mir bleibt einfach keine Wahl und das ist schon ziemlich bitter.

Äh, was ist genau defekt?

Klingt nach einem Problem dass ich öfter mit Kunden hatte (bin Prüfer 😉). Bei Golf, Octavia und Co. passiert es gelegentlich dass bei der 1. HU und dem Fehlerspeicherauslesen bei der HU auffällt dass ein Steuergerät das für den E-Call nötig ist einen Fehler hat und neu muss. Damit wird die HU nicht bestanden - unabhängig von Updates oder wo die HU durchgeführt wird. Die Teile haben wohl arge Lieferprobleme wie mir Kunden berichten.

Kann es sein dass die "nur" deshalb das Auto nicht rausgeben weil es dank HU-Bericht mit erheblichen Mängeln nicht verkehrssicher ist und eigentlich problemlos ohne E-Call fahrfähig wäre? Hast du irgendeine Beschreibung was genau defekt ist oder ob das Auto noch fahrfähig ist?

Letztlich ist es dein Auto, wenn es fahrfähig ist dürfen die es ja nicht einbehalten.

Anders sieht es aus wenn die beim Softwareupdate dein Auto zerschossen haben. Dann hat die Werkstatt den Schaden verursacht und dir würde letztlich wie beim Unfall/Haftpflichtschaden Ersatzwagen, Recht auf freie Werkstattwahl etc.. zustehen.

Wenn es um Kostenrisiko geht: Schiedsstelle der KFZ-Innung anrufen. Ansonsten schrifltich mit Fristsetzung Erklärung verlangen was genau Sache ist und dann entscheiden wie es weitergeht. Rechtsanwalt, Auto abholen und in andere Werkstatt bringen, ggf. Gutachter, ...

Hmm, danke für die Idee. Ob es jetzt ersteres oder zweiteres ist müsste ich als nächstes versuchen herauszufinden. Ich schätze fast, es ist wirklich ersteres, also dass es um den defekten E-Call geht. Das hatten sie im Autohaus zuletzt auch kurz angemerkt – übrigens wieder ziemlich intransparent, erst hieß es es sei einfach das "Steuergerät für Digitalsysteme". Bei VW wurde das Teil 5WA.035.284.A bestellt, das scheint mir "für Onlinedienste und E-Call" zu sein. Deckt sich schon mit ersterem. Zweiteres, also dass die Werkstatt es ggf. zerschossen hat werde ich realistisch nicht nachweisen können, oder doch?

Also ja, ich schätze das Auto ist "mit erheblichen Mängeln nicht verkehrssicher aber eigentlich problemlos fahrfähig". Nur würde es mir ja auch nichts helfen das Auto herausgeben zu lassen und ohne TÜV zu fahren, oder?

Wenn das grundsätzlich ein Szenario ist mit dem man rechnen muss, also dass man bei einer HU zu erwarten hat in diese Lieferzeiten-Problematik "reinzulaufen" und dann sein Auto für Monate zu verlieren, ist dann meine eigentliche Fehlentscheidung gewesen überhaupt einen Golf 8 zu nehmen? Generell einen "modernen" VW zu nehmen? Hätte ich das vorher besser prüfen / herausfinden können?

Hast du täglich bei der VW-Kundenbetreuung in Wolfsburg angerufen, den Fall geschildert und um Status des Tickets gebeten?

Auch würde ich an deine Stelle mit den Geschäftsführer vom Autohaus reden und erklären:
"Das du eigentlich NUR TÜV wolltest und zu der Aktion 91CU überredet wurdest, die in deinen Augen nicht nötig war, weil alles funktioniert hat. Warum solltest du jetzt also dafür bezahlen?"

Ich würde es gar nicht einsehen auch nur 1ct dafür zu bezahlen, wenn das AH was kaputt gemacht hat.

Der Beweis von deiner Seite ist:
- Hattest du vorher bei JEDEM Start eine Fehlermeldung dass das E-Call System ausgefallen ist? Nicht oder?!
- War die LED im Dachhimmel rot (Fehlerhaft) oder grün (OK)? grün oder?!
- Der Fehler E-Call wird auch erst seit dem Datum der Aktion 91CU im Fehlerspeicher liegen und nicht schon vorher

Also müsste es doch eigentlich genug Beweise die für dich sprechen geben.
Echt traurige Story... :/

@Moers75 : "Letztlich ist es dein Auto, wenn es fahrfähig ist dürfen die es ja nicht einbehalten. "

Das Auto ist doch mein Eigentum, ich habe es bezahlt. Auch wenn es nicht fahrfähig wäre,darf es doch nicht einfach einbehalten werden.
Ist da irgendwas an mir vorbeigegangen?

Zitat:

Hast du täglich bei der VW-Kundenbetreuung in Wolfsburg angerufen, den Fall geschildert und um Status des Tickets gebeten?

Erst gestern wieder, ja, die sagen es ist in Bearbeitung und sie fügen Notizen hinzu, dass dringend um Antwort gebeten wird, sowohl für einen genaueren Liefertermin (der 28.09. ist ja nur "voraussichtlich" !! ) als auch für die Kulanzprüfung zur Übernahme eines Ersatzwagens bis dahin.

Zitat:

mit den Geschäftsführer vom Autohaus reden

Ja, mal schauen ob der überhaupt greifbar ist, ich schätze das haben schon einige der Kunden in der Vergangenheit versucht.

Zitat:

Das Auto ist doch mein Eigentum, ich habe es bezahlt. Auch wenn es nicht fahrfähig wäre,darf es doch nicht einfach einbehalten werden.

Ja das stimmt an sich schon, habe ich mir auch anwaltlich erklären lassen: Theoretisch dürfte ich es jederzeit wieder mitnehmen, zusammen mit dem defekten Steuergerät und wenn es nicht fahrtauglich müsste ich es abschleppen und wo anders hinbringen, nur fragt sich eben: ist es wirtschaftlich sinnvoll eine Abschleppaktion zu zahlen und was passiert dann sinnvollerweise als nächstes? Also für mich eher keine Option.

Heute erneute Antwort von VW, exakt das selbe Entschuldigungs-Template, nur diesmal mit weiterer Terminverschiebung:

Zitat:

Wir können Ihnen einen voraussichtlichen Liefertermin für das Steuergerät Onlinedienste in der Kalenderwoche 42 mitteilen.

Also ab dem 16.10. ?? Das. Kann. Doch. Nicht. Sein!!!

Heißt dann gäbe es einen voraussichtlichen Termin für Mitte November oder wie??

Das kann doch nicht sein. Was kann ich nur tun?!

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