Aufschlag Hygiene und Desinfektion
Hallo zusammen,
Mein Freundlicher hat mir 10€ als Aufschlag Hygiene und Desinfektion zusätzlich in Rechnung gestellt - kennt ihr das?
Eigentlich kein Ding, aber schon komisch und mit keiner Silbe erwähnt
viele Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@weizengelb schrieb am 11. Juni 2020 um 16:12:55 Uhr:
Ich finde es okay, wenn der Händler dafür einen Aufpreis berechnet und den als Position auf der Rechnung deklariert. Schließlich hat der Kunde eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung erhalten.Der Freundliche könnte auch, wie immer, einfach den Verrechnungssatz je AW erhöhen. Dann müsste ich - der jetzt zu Coronazeiten keine Werkstatt aufsucht - später das wohl oder übel mittragen.
Nicht so gut, finde ich.
LG
Weizengelb
Wie sieht´s mit dem Datenschutzbeauftragten des Freundlichen aus, kann er den zukünftig auch zusätzlich und ohne Ankündigung berechnen? Immerhin ist Datenschutz eine gesetzliche Anforderung, deren betriebliche Umsetzung ich als betroffener Kunde gern in Anspruch nehme und auf die ich keinesfalls verzichten wollte.
Obiges gilt dann bitte im Umkehrschluss auch für mich als Kunden:
Wenn ich den Laden betrete und die gesetzlich vorgeschrieben Maske trage, die ja ausschließlich dem Fremdschutz dient, kann ich dann 10 Euro von der Rechnung abziehen? Hände vorher gewaschen macht nochmal nen Fünfer?
Die Aussage, eine Berechnung von Hygienemaßnahmen OHNE Rechtsgrundlage durch den Händler sei zulässig, ist juristisch übrigens nicht haltbar. Für Ärzte beispielsweise wurde eine entsprechende Vereinbarung mit den Privatkassen analog zur GOÄ geschaffen. Im freien Handel wäre dafür eine vorherige Vereinbarung notwendig, also eine explizite Nennung im Angebot. Oder gibt es eine Landesverordnung bzw. Allgemeinverfügung dazu, die ich grad übersehe?
62 Antworten
Moin,
könntet ihr Eure juristisch sicher interessanten Fachdiskussionen bitte woanders weiterführen? Zumal das überhaupt nichts mehr mit dem Ausgangspost des threads zu tun hat. Danke!
Gruß Andreas
Zitat:
@weizengelb schrieb am 15. Juni 2020 um 09:44:28 Uhr:
Zitat:
@Luzertof schrieb am 15. Juni 2020 um 05:31:59 Uhr:
Warum findet der § 307 BGB keine Anwendung bei Betrieben des Kfz-Gewerbes?
Welche Intention hattest du beim Verfassen deines Beitrages?ich scheine ihn nicht zu verstehen.
Zunächst: Ich finde, dass MT nicht das Forum ist, um juristische Vorlesungen zu halten.
Soweit: § 307 BGB stellt eine Rechtsnorm dar, um u. a. darauf hinzuweisen, ob die in den AGBs vereinbarten Regelungen zu nicht hinnehmbaren Benachteiligungen von Vertragspartnern führen oder mit geltendem Recht nicht vereinbar sind.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen. dass die verwendeten Standard- AGBs von Autohäusern und Werkstätten dies nicht tun.
Deshalb kann man hier nicht mit § 307 BGB kommen, um Dispositionen des Händlers, wie die Abrechung von erbrachten Leistungen, rechtlich oder moralisch anzuzweifeln.
LG
weizengelb
Nun, da du es warst, der am 12.6. um 12:50 Uhr AGB ins Spiel gebracht hat, ist es wohl doch der richtige Ort.
Für eine Vorlesung nach meinem Geschmack fehlt dann aber doch noch etwas. Erstens weisen Rechtsnormen grundsätzlich nicht auf etwas hin - das würde sie ja optional machen. Zweitens geht es um die §§ 307ff. BGB, und damit natürlich auch und insbesondere um den § 308 BGB und § 309 BGB. Drittens kannst du überhaupt nicht wissen, ob das die verwendeten Standard-AGB tun oder nicht, da du unmöglich alle AGB kennen kannst. Und auch dann wäre so eine Behauptung dreist,würde sie doch implizieren, dass gerade auch im PKW-Bereich immer weit im juristisch grünen Bereich gearbeitet würde. Dem ist natürlich nicht so.
Im Ergebnis haben wir hier also die ganz normale AGB-Prüfung und kann deshalb sehr wohl mit den §§ 307ff. BGB (oder auch §§ 305ff. BGB) "kommen". Muss ein durchschnittlich versierter Verbraucher - ob nun via AGB oder nicht - damit rechnen, dass die hier diskutierten Kosten erhoben werden?
Auch maßt du dir bitte nicht an anderen sagen zu wollen, ob und was sie wie moralisch anzweifeln können oder dürfen.
Zuletzt überlässt du die rechtliche Bewertung von Sachverhalten bitte den zuständigen Gerichten.
Im Ergebnis: Ich hätte die 10€ vermutlich noch in der Tasche.
Ich bin mal gespannt, was die gegnerische Versicherung bei mir zu den 83,19 € für die Desinfektion wegen Covid-19 sagt und ob Sie bezahlt.
War bei mir ein Heckschaden und trotzdem wurde die Klimaanlage desinfiziert.
Zitat:
Drittens kannst du überhaupt nicht wissen, ob das die verwendeten Standard-AGB tun oder nicht, da du unmöglich alle AGB kennen kannst.
Im Ergebnis: Ich hätte die 10€ vermutlich noch in der Tasche.
Die Standard AGBs für Reparatur- und Wartungsaufträge an Kfz gelten für die ca. 38.000 angeschlossenen Mitgliedsbetriebe des Kfz-Gewerbes in Deutschland. Deshalb heißen die übrigens so.
Herausgeber der AGBs: ZDK, Zentralverband des Kfz-Gewerbes, Bonn.
Such' Sie Dir raus und gleiche Sie mit Deinen Paragraphen ab - und freue Dich ggf. über Deine zurückbehaltenen 10 Euro in der Tasche.
Falls Du doch Post vom Inkassobüro bekommst, kannst Du Dich bei der Schiedsstelle der örtlichen Kfz-Innung über die dreiste Abzocke beschweren.
LG
Weizengelb
Weizengelb, woher nimmst Du die sichere Erkenntnis, dass die AGB für das Kfz Gewerbe 100prozentig gesetzeskonform sind?? Nur, weil sie von 38.000 Betrieben angewendet werden (ist das so?)? Oder weil sie vom Zentralverband erarbeitet wurden??
Zitat:
@weizengelb schrieb am 15. Juni 2020 um 17:33:19 Uhr:
Zitat:
Drittens kannst du überhaupt nicht wissen, ob das die verwendeten Standard-AGB tun oder nicht, da du unmöglich alle AGB kennen kannst.
Im Ergebnis: Ich hätte die 10€ vermutlich noch in der Tasche.
Die Standard AGBs für Reparatur- und Wartungsaufträge an Kfz gelten für die ca. 38.000 angeschlossenen Mitgliedsbetriebe des Kfz-Gewerbes in Deutschland. Deshalb heißen die übrigens so.
Herausgeber der AGBs: ZDK, Zentralverband des Kfz-Gewerbes, Bonn.
Such' Sie Dir raus und gleiche Sie mit Deinen Paragraphen ab - und freue Dich ggf. über Deine zurückbehaltenen 10 Euro in der Tasche.
Falls Du doch Post vom Inkassobüro bekommst, kannst Du Dich bei der Schiedsstelle der örtlichen Kfz-Innung über die dreiste Abzocke beschweren.
LG
Weizengelb
Das klingt ja plötzlich deutlich zurückhaltender.
2019 gab es noch ~36.600 KFZ-Betriebe in Deutschland ( https://de.statista.com/.../ ).
Die Standard-AGB sind leider hinter einer Paywall: https://www.kfzgewerbe.de/.../agb.html
Frei verfügbar finde ich verschiedene Stände, vermutlich legen viele Betriebe nicht Wert darauf, stets die aktuelle Version der AGB zu verwenden, obwohl diese vermutlich die Wirksamkeit erhöht.
Dazu käme die Frage, ob die AGB überhaupt wirksam einbezogen wurden. Ist aber auch egal, denn die Standard AGB geben zum Thema nichts her, was insoweit logisch ist.
Es geht mir hier gar nicht darum dich bloß zustellen oder juristisch zu belehren. Dem TE und Dritten ist aber nicht geholfen, wenn ihnen nahegelegt wird, die Sache wäre nicht diskutabel.
Zitat:
@Luzertof schrieb am 15. Juni 2020 um 18:47:10 Uhr:
Es geht mir hier gar nicht darum dich bloß zustellen oder juristisch zu belehren.
Ich gehe davon aus, dass Du nicht überhaupt nicht weiß, wie die AGBs über eine Unterschrift auf dem Auftrag, zum Bestandteil eines Werkvertrages werden. Und ja, AGBs können Vertragspartner ausdrücklich schlechter stellen, als nach dem Gesetz vorgesehen. Das ist auch erlaubt. Z. B., wenn man als Auftragsnehmer Zahlungsmethoden oder Schadenersatzansprüche einschränkt.
Mache Dich bitte zunächst kundig - dann sprechen wir weiter, sonst macht es wenig Sinn, über die rechtliche Zulässigkeit von der Weiterberechnung von Pandemieaufwendungen zu diskutieren.
LG
Weizengelb
Zitat:
@weizengelb schrieb am 15. Juni 2020 um 18:58:35 Uhr:
Zitat:
@Luzertof schrieb am 15. Juni 2020 um 18:47:10 Uhr:
Es geht mir hier gar nicht darum dich bloß zustellen oder juristisch zu belehren.
Ich gehe davon aus, dass Du nicht überhaupt nicht weiß, wie die AGBs über eine Unterschrift auf dem Auftrag, zum Bestandteil eines Werkvertrages werden. Und ja, AGBs können Vertragspartner ausdrücklich schlechter stellen, als nach dem Gesetz vorgesehen. Das ist auch erlaubt. Z. B., wenn man als Auftragsnehmer Zahlungsmethoden oder Schadenersatzansprüche einschränkt.
Mache Dich bitte zunächst kundig - dann sprechen wir weiter, sonst macht es wenig Sinn, über die rechtliche Zulässigkeit von der Weiterberechnung von Pandemieaufwendungen zu diskutieren.
LG
Weizengelb
AGB werden also dadurch wirksam einbezogen, dass man einen Auftrag unterschreibt, der einen Textbaustein o. ä. beinhaltet, dass die AGB einbezogen sind?
Von dispositivem Recht habe ich bereits ab und an etwas gehört. Insbesondere Schadensersatz lässt sich aber nur in sehr engem Rahmen abbedingen, z. B. nicht bei Vorsatz, nicht im Bereich Produkthaftung, streitig in der Begrenzung auf Kardinalspflichten und übliche absehbare Höhe.
Das mit dem Kundigmachen werde ich beherzigen. Welche juristische Ausbildung hast du denn?
Zitat:
@Luzertof schrieb am 15. Juni 2020 um 19:08:44 Uhr:
Zitat:
@weizengelb schrieb am 15. Juni 2020 um 18:58:35 Uhr:
AGB werden also dadurch wirksam einbezogen, dass man einen Auftrag unterschreibt, der einen Textbaustein o. ä. beinhaltet, dass die AGB einbezogen sind
Ja, so ist es.
LG
Weizengelb
Zitat:
@weizengelb schrieb am 15. Juni 2020 um 19:15:25 Uhr:
Ja, so ist es.
LG
Weizengelb
Ahja.
Welche juristische Ausbildung hast du denn?
Wir vergeben die Aufträge unter Bezugnahme unserer Einkaufs- und Lieferbedingungen und widersprechen den AGB‘S der Vertragspartei!
Zack gesetzliche Grundlage zählt.
Aber die 10 Euro ist rein auf langfristige Zusammenarbeit ein no go.
Meine Unterschrift für die Werkstatt immer unter Vorbehalt.
Zitat:
@Pille12457 schrieb am 15. Juni 2020 um 19:28:30 Uhr:
Wir vergeben die Aufträge unter Bezugnahme unserer Einkaufs- und Lieferbedingungen und widersprechen den AGB‘S der Vertragspartei!
Zack gesetzliche Grundlage zählt.
Aber die 10 Euro ist rein auf langfristige Zusammenarbeit ein no go.
Meine Unterschrift für die Werkstatt immer unter Vorbehalt.
Hier ist Vorsicht geboten, da nur regelmäßig die Bestandteile auf die gesetzliche Norm zurückfallen, welche sich widersprechen. Die eigenen AEB sollten also entsprechend umfangreich sein, um fruchtbare Ergebnisse zu liefern. 🙂
So, Fortsetzung folgt:
Mein Wagen musste wegen eines Unfalls - keine große Sache - in die Werkstatt.
Dabei hat die Werkstatt über 70€ für Desinfiktion etc berechnet.
Zum Glück muss es die Versicherung bezahlen, aber ich finde es einfach nur heftig.
Jmd ähnliche Erfahrungen gesammelt? Wie machen das Eure Freundliche?