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Auflastung und Erhöhung der Anhängelast Vito Tourer

Mercedes Vito W447
Themenstarteram 10. Januar 2021 um 17:58

Hallo!

Es steht in den nächsten Monaten ein Wechsel der Firmenwagen an. Momentan fahre ich einen Ford Transit Custom. Die neuen Autos sollen Vitos werden. In meinem Fall ein Vito Tourer Edition 124 CDI mit Hinterradantrieb. Das zGG des Fahrzeugs beträgt ja bekannterweise maximal 3200 Kg ab Werk. Die maximale Anhängelast 2500 Kg. Eine Erhöhung der Anhängelast auf 3200 Kg ist recht problemlos möglich. Auch eine Auflastung des Fahrzeugs samt verstärkter Federn auf 3500 Kg ist im Angebot. Meine Frage ist nun, welches technische Kriterium verhindert eine Erhöhung der Anhängelast auf 3500 Kg in Verbindung mit einer Auflastung des Fahrzeugs auf 3500 Kg. Bei einer Anhängerkupplung mit entsprechendem D-Wert müsste dies doch eigentlich möglich sein? Beim T6 und auch beim Transit Custom z.B. ist dies möglich.

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28 Antworten

Zitat:

@DFlisek schrieb am 10. Januar 2021 um 18:58:48 Uhr:

Hallo!

Es steht in den nächsten Monaten ein Wechsel der Firmenwagen an. Momentan fahre ich einen Ford Transit Custom. Die neuen Autos sollen Vitos werden. In meinem Fall ein Vito Tourer Edition 124 CDI mit Hinterradantrieb. Das zGG des Fahrzeugs beträgt ja bekannterweise maximal 3200 Kg ab Werk. Die maximale Anhängelast 2500 Kg. Eine Erhöhung der Anhängelast auf 3200 Kg ist recht problemlos möglich. Auch eine Auflastung des Fahrzeugs samt verstärkter Federn auf 3500 Kg ist im Angebot. Meine Frage ist nun, welches technische Kriterium verhindert eine Erhöhung der Anhängelast auf 3500 Kg in Verbindung mit einer Auflastung des Fahrzeugs auf 3500 Kg. Bei einer Anhängerkupplung mit entsprechendem D-Wert müsste dies doch eigentlich möglich sein? Beim T6 und auch beim Transit Custom z.B. ist dies möglich.

Ich habe diese Anhängelasterhöhung zwar noch nicht bei einem Vito machen lassen, aber seinerzeit bei einem Opel Zafira Tourer. Hintergrund der Geschichte ist: Diese höhere Anhängelast bekommst Du nur bis zu einer Steigung von 8% eingetragen, sie darf allerhöchstens das zGG des Zugfahrzeuges betragen und das auch nur dann, wenn der D-Wert (Vereinfacht gesagt, die Festigkeit der Kupplung) der Anhängerkupplung einen bestimmten Wert erreicht. Hierzu gibt es Rechentools im Internetz, hier zum Beispiel ein Link von der Firma, bei der ich das seinerzeit habe machen lassen.

Warum eine Erhöhung auf 3,5 Tonnen Anhängelast bei 8% nun scheitern könnte:

- es gibt keine Anhängerkupplung mit dem dafür notwendigen D-Wert (einfach mal Deine Daten in diesen Rechner eingeben und dann mit dem Angebot an Kupplungen, meist sind die nicht abnehmbaren Kupplungen belastbarer)

- die Kupplungen, die für solche Nachrüstungen angeboten werden haben immer ein TÜV-Gutachten dabei: Bei mir war das so: Das Ding wurde eingebaut, ein Mensch vom TÜV kam und hat nur kontrolliert, ob genau DIE Kupplung verbaut wurde, für die es das Gutachten schon gab, hat dann diese Änderungsmitteilung ausgefüllt, die man später bei der Zulassungsstelle braucht und 3 Minuten später war TÜV schon wieder weg. Selbst wenn es nun Kupplungen mit dem passenden D Wert geben sollte: Das betreffende TÜV Gutachten müsstest Du im Fall der Fälle als Einzelabnahme selbst machen. Ob du so ohne weiteres die dafür notwendigen Gutachten des AHK-Herstellers und von Mercedes bekommst (Stichwort Befestigungspunkte am Fzg, Drehmomente an Antriebsachse beim Losfahren mit 8% Steigung bzw. Bremsendimensionierung bei 8% Gefälle), halte ich für eher fraglich.

Das von dir gesuchte technische Kriterium ist eigentlich ein rechtliches Kriterium.

Die von dir gewünschten Änderungen kann einzig und allein der Fahrzeughersteller verantworten, daher ist für die vom TÜV/DEKRA durchzuführende Begutachtung eine Bescheinigung des Hersteller notwendig. Natürlich gibt Mercedes sowas nicht heraus, sonst müssten Sie haften.

Die Erhöhung der Anhängelast gibt es so nicht! Der von dir gefundene Anbieter verkauft Gutachten die rechnerisch Belegen das die vom Hersteller freigegebene Anhängelast auch nach der Erhöhung bis zu einer fest definierten Steigung zu keiner negativen Veränderung führt. Es wird also nicht die Anhängelast erhöht (Feld O.1/O.2 der Zulassung) sondern lediglich per Zusatz (in Feld 22) erlaubt die eingetragene Anhängelast zu überschreiten solange man keinerlei Steigungen über 8% Fährt. An der ein oder anderen Autobahn und vielen weiteren Straßen muss man dann also (theoretisch) umkehren... Diese Stellungnahme des Sachverständigen in Verbindung mit dem Verkauf durch die gefundene Firma bezieht sich natürlich ausschließlich auf ein Serienfahrzeug was das Fahrwerk betrifft, schließlich kann der Kollege am Schreibtisch nicht wissen was für Auswirkungen sich auf x-beliebige Änderungen ergeben. Hinzu kommt eine kostspielige Begutachtung des Fahrzeug bei TÜV/DEKRA, nicht immer freiwillig. Und im Anschluss der Weg zur Zulassungsbehörde um die Papiere ändern zu lassen. Eine Einschränkung der Werksgarantie kann sich ebenfalls ergeben!

Die von die beschriebene Erhöhung des zulässigen Gesamtgewicht, ist keine Auflastung, es ist eine technische Änderung. Dazu werden andere Federn eingebaut, für diese gibt es ein richtiges Teilegutachten nach §19 Abs. 3 StVZO. Alles notwendige wurde bereits geprüft und der Prüfer vor Ort muss nur den korrekten Einbau bescheinigen! Selbstverständlich legt sich der Ersteller des Teilegutachten nicht auf alle x-beliebigen Umbauten fest, sondern prüft nur den vorliegenden Fall. Der Umbau ist daher auch hier nur für Serienfahrzeuge zulässig!

Die Kombination beider Sachverhalte ist nicht unmöglich, ein Sachverständiger kann per Einzelabnahme nach §21 die Zulässigkeit begutachten. Ich Glaube nicht das du dafür jemanden findest der freiwillig persönlich haftet für eine doppelte Überschreitung des laut Hersteller zulässigen. Der Sachverständige haftet vollumfänglich persönlich.

Die tiefen der EU-Richtlinien sind so kompliziert und verstrickt, da blickt der normale Bürger schon lange nichtmehr durch. Es hat zahlreiche verschiedene Gründe warum die Werksbeschränkungen sind wie sie sind! Irgendwelche WischiWaschi-Methoden helfen auf dem Papier, nicht aber auf der Straße.

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 20:09

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Anhängelast würde ja, nach der Auflastung auf 3500 Kg, das zGG nicht übersteigen, weshalb genau die Frage aufkam, woran es denn scheitert. Die Firmen, die die Anhängelasterhöhung und die Auflastung anbieten, gaben mir nur die Info, dass es nicht möglich sei.

"Selbst wenn es nun Kupplungen mit dem passenden D Wert geben sollte: Das betreffende TÜV Gutachten müsstest Du im Fall der Fälle als Einzelabnahme selbst machen. Ob du so ohne weiteres die dafür notwendigen Gutachten des AHK-Herstellers und von Mercedes bekommst (Stichwort Befestigungspunkte am Fzg, Drehmomente an Antriebsachse beim Losfahren mit 8% Steigung bzw. Bremsendimensionierung bei 8% Gefälle), halte ich für eher fraglich."

Es scheint wohl wirklich nur daran zu liegen, dass niemand eine Anhängerkupplung mit entsprechendem D-Wert produziert. Äußerst schade, wie ich finde. Für den Transit Custom und den T5/6 wird es ja auch angeboten, dementsprechend würde ich behaupten, dass es auch beim Vito einen Markt dafür geben würde.

 

 

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 20:28

Zitat:

@Altoelvermieter schrieb am 10. Januar 2021 um 21:03:22 Uhr:

Das von dir gesuchte technische Kriterium ist eigentlich ein rechtliches Kriterium.

Die von dir gewünschten Änderungen kann einzig und allein der Fahrzeughersteller verantworten, daher ist für die vom TÜV/DEKRA durchzuführende Begutachtung eine Bescheinigung des Hersteller notwendig. Natürlich gibt Mercedes sowas nicht heraus, sonst müssten Sie haften.

Die Erhöhung der Anhängelast gibt es so nicht! Der von dir gefundene Anbieter verkauft Gutachten die rechnerisch Belegen das die vom Hersteller freigegebene Anhängelast auch nach der Erhöhung bis zu einer fest definierten Steigung zu keiner negativen Veränderung führt. Es wird also nicht die Anhängelast erhöht (Feld O.1/O.2 der Zulassung) sondern lediglich per Zusatz (in Feld 22) erlaubt die eingetragene Anhängelast zu überschreiten solange man keinerlei Steigungen über 8% Fährt. An der ein oder anderen Autobahn und vielen weiteren Straßen muss man dann also (theoretisch) umkehren... Diese Stellungnahme des Sachverständigen in Verbindung mit dem Verkauf durch die gefundene Firma bezieht sich natürlich ausschließlich auf ein Serienfahrzeug was das Fahrwerk betrifft, schließlich kann der Kollege am Schreibtisch nicht wissen was für Auswirkungen sich auf x-beliebige Änderungen ergeben. Hinzu kommt eine kostspielige Begutachtung des Fahrzeug bei TÜV/DEKRA, nicht immer freiwillig. Und im Anschluss der Weg zur Zulassungsbehörde um die Papiere ändern zu lassen. Eine Einschränkung der Werksgarantie kann sich ebenfalls ergeben!

Die von die beschriebene Erhöhung des zulässigen Gesamtgewicht, ist keine Auflastung, es ist eine technische Änderung. Dazu werden andere Federn eingebaut, für diese gibt es ein richtiges Teilegutachten nach §19 Abs. 3 StVZO. Alles notwendige wurde bereits geprüft und der Prüfer vor Ort muss nur den korrekten Einbau bescheinigen! Selbstverständlich legt sich der Ersteller des Teilegutachten nicht auf alle x-beliebigen Umbauten fest, sondern prüft nur den vorliegenden Fall. Der Umbau ist daher auch hier nur für Serienfahrzeuge zulässig!

Die Kombination beider Sachverhalte ist nicht unmöglich, ein Sachverständiger kann per Einzelabnahme nach §21 die Zulässigkeit begutachten. Ich Glaube nicht das du dafür jemanden findest der freiwillig persönlich haftet für eine doppelte Überschreitung des laut Hersteller zulässigen. Der Sachverständige haftet vollumfänglich persönlich.

Die tiefen der EU-Richtlinien sind so kompliziert und verstrickt, da blickt der normale Bürger schon lange nichtmehr durch. Es hat zahlreiche verschiedene Gründe warum die Werksbeschränkungen sind wie sie sind! Irgendwelche WischiWaschi-Methoden helfen auf dem Papier, nicht aber auf der Straße.

Vielen Dank!

Es scheint Sachverständige/Prüfer zu geben, die das so abnehmen. Beim T5/6 und auch beim Transit Custom ist es, auch in der Kombination, möglich. Vielleicht liegt es wirklich nur an der fehlenden Anhängerkupplung mit einem D-Wert > 17,17 kN?

Es gibt die Böcke der Anhängerkupplungen mit bis zu 25,8 kN von namhaften Herstellern wie z.B. Westfalia separat zu kaufen. Sogar mit ABE. wäre das eine Möglichkeit?

Dass man eine Zulassung von Mercedes nicht bekommt, war mir eigentlich klar. Aber die wird es von Ford und der VAG auch nicht gegeben haben, um die Anhängelast von 3500 Kg umzusetzen....

Zitat:

Es gibt die Böcke der Anhängerkupplungen mit bis zu 25,8 kN von namhaften Herstellern wie z.B. Westfalia separat zu kaufen. Sogar mit ABE. wäre das eine Möglichkeit?

das wird Dir nur ein Sachverständiger sagen können. Grundsätzlich ist es so, dass die Firmen, die solche "Anhängelasterhöhungen" anbieten natürlich ihre Kupplungen auch nicht selbst bauen. In meinem Fall war es eine von Thule, original von Opel kommt ein Teil von Westfalia. Der Witz ist: der TÜV hat so eine Kupplung irgendwann schon mal begutachtet das heißt, er muss nach Einbau nur noch prüfen, ob es die "richtige" Kupplung ist und das wars. Im Rahmen einer Einzelabnahme ist natürlich so gut wie alles möglich. Problem bei den Anhängergeschichten bei einer Einzelabnahme ist: Es ist schon mal vorgeschrieben, dass das Gespann mit dem Maximalgewicht eine definierte Anzahl von "Losfahren hintereinander" bewältigen kann, ohne zu überhitzen. Auch ist ein Bremsentest auf dem Prüfgefälle vorgeschrieben. Alles prinzipiell machbar. Ob man das bezahlen kann, ist eine andere Frage.

zu Guter Letzt muss ich dem "Altölvermieter" hier noch recht geben: Diese "Anhängelasterhöhungen" sind in Wirklichkeit keine Erhöhungen der Anhängelast, sondern basieren auf dem Rechenmodell, dass das Gespann bei 8% Steigung / Gefälle deutlich weniger belastet wird, als bei 12% mit der die "echte" Anhängelast geprüft wird. Deshalb müssen diese "Anhängelasterhöhungs"-Anbieter keine Gutachten bzgl. Bremsen, Anfahren etc beibringen. Man rechnet lediglich von der Normprüflast auf die möglichen Belastungen bei 8% Steigung um.

Und jetzt kommt Dein Problem: Du erhöhst ja schon das zGG Deines Zugfahrzeuges um ca. 10% , Deine Anhängelast gleichzeitig um 40% und irgenwann wird eben technisch gesehen "Schicht im Schacht" sein.

und einen weiteren Stolperstein habe ich noch gefunden: Bei mir wurde damals im Zafira noch ein maximal zulässiges Gespanngewicht eingetragen: Ich durfte zwar theoretisch das zGG des Zugfahrezeuges ziehen (2450kg bei 8% Steigung), das Gespanngewicht war aber glaub ich bei 4800 kg eingetragen. Das heißt: ich durfte entweder das Auto, oder den Anhänger nicht voll beladen. Bei mir kein Problem, da ich nur einen 2to Wohnwagen ziehen musste (problemlos bei 16tkm mit dem Hänger).

Ich will nur darauf hinweisen: Selbst WENN Du den 3500kg Anhänger bei 8% Steigung ziehen darfst, aber dafür ständig mit leerem Vito davor: ist das in der Kosten- Nutzenrechnung noch lohnenswert, vor allem, wenn alles im Rahmen einer Einzelabnahme teuer zu löhnen ist? Mein Umbau damals beim Zafira hat alles in Allem knappe 1000 Euro gekostet. Nur so als Einordnung.

Frag doch mal ob du auch das Zulässige Zug gesamt Gewicht dann mit 7000 Kg bekommst bei mir haben sie die abgelehnt Orginal 5700 blöd den die Kiste hat eine Nutzlast von 420 Kg. bei Anhängerbetrieb nur noch 320 Kg und das bei einem 7 Sitzer

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 21:26

Zitat:

@FloWies schrieb am 10. Januar 2021 um 21:53:16 Uhr:

Zitat:

Es gibt die Böcke der Anhängerkupplungen mit bis zu 25,8 kN von namhaften Herstellern wie z.B. Westfalia separat zu kaufen. Sogar mit ABE. wäre das eine Möglichkeit?

das wird Dir nur ein Sachverständiger sagen können. Grundsätzlich ist es so, dass die Firmen, die solche "Anhängelasterhöhungen" anbieten natürlich ihre Kupplungen auch nicht selbst bauen. In meinem Fall war es eine von Thule, original von Opel kommt ein Teil von Westfalia. Der Witz ist: der TÜV hat so eine Kupplung irgendwann schon mal begutachtet das heißt, er muss nach Einbau nur noch prüfen, ob es die "richtige" Kupplung ist und das wars. Im Rahmen einer Einzelabnahme ist natürlich so gut wie alles möglich. Problem bei den Anhängergeschichten bei einer Einzelabnahme ist: Es ist schon mal vorgeschrieben, dass das Gespann mit dem Maximalgewicht eine definierte Anzahl von "Losfahren hintereinander" bewältigen kann, ohne zu überhitzen. Auch ist ein Bremsentest auf dem Prüfgefälle vorgeschrieben. Alles prinzipiell machbar. Ob man das bezahlen kann, ist eine andere Frage.

zu Guter Letzt muss ich dem "Altölvermieter" hier noch recht geben: Diese "Anhängelasterhöhungen" sind in Wirklichkeit keine Erhöhungen der Anhängelast, sondern basieren auf dem Rechenmodell, dass das Gespann bei 8% Steigung / Gefälle deutlich weniger belastet wird, als bei 12% mit der die "echte" Anhängelast geprüft wird. Deshalb müssen diese "Anhängelasterhöhungs"-Anbieter keine Gutachten bzgl. Bremsen, Anfahren etc beibringen. Man rechnet lediglich von der Normprüflast auf die möglichen Belastungen bei 8% Steigung um.

Und jetzt kommt Dein Problem: Du erhöhst ja schon das zGG Deines Zugfahrzeuges um ca. 10% , Deine Anhängelast gleichzeitig um 40% und irgenwann wird eben technisch gesehen "Schicht im Schacht" sein.

und einen weiteren Stolperstein habe ich noch gefunden: Bei mir wurde damals im Zafira noch ein maximal zulässiges Gespanngewicht eingetragen: Ich durfte zwar theoretisch das zGG des Zugfahrezeuges ziehen (2450kg bei 8% Steigung), das Gespanngewicht war aber glaub ich bei 4800 kg eingetragen. Das heißt: ich durfte entweder das Auto, oder den Anhänger nicht voll beladen. Bei mir kein Problem, da ich nur einen 2to Wohnwagen ziehen musste (problemlos bei 16tkm mit dem Hänger).

Ich will nur darauf hinweisen: Selbst WENN Du den 3500kg Anhänger bei 8% Steigung ziehen darfst, aber dafür ständig mit leerem Vito davor: ist das in der Kosten- Nutzenrechnung noch lohnenswert, vor allem, wenn alles im Rahmen einer Einzelabnahme teuer zu löhnen ist? Mein Umbau damals beim Zafira hat alles in Allem knappe 1000 Euro gekostet. Nur so als Einordnung.

Ein unfassbarer Aufwand für die letzten 300 Kg. Evtl. riskiere ich lieber die Strafe. Explizit geht es wirklich nur darum 2-3 mal im Jahr ein Boot zu ziehen. 3200 Kg sind ohne großen Aufwand möglich....

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 21:31

Zitat:

@FBAJUNJOR schrieb am 10. Januar 2021 um 22:12:33 Uhr:

Frag doch mal ob du auch das Zulässige Zug gesamt Gewicht dann mit 7000 Kg bekommst bei mir haben sie die abgelehnt Orginal 5700 blöd den die Kiste hat eine Nutzlast von 420 Kg. bei Anhängerbetrieb nur noch 320 Kg und das bei einem 7 Sitzer

Ich brauche nicht zwangsläufig die vollen 7000 Kg. Die 3500 Kg würde ich auch nicht regelmäßig ziehen. Alles nur für den privaten Bereich ;-)

Zitat:

@DFlisek schrieb am 10. Januar 2021 um 22:31:10 Uhr:

Zitat:

@FBAJUNJOR schrieb am 10. Januar 2021 um 22:12:33 Uhr:

Frag doch mal ob du auch das Zulässige Zug gesamt Gewicht dann mit 7000 Kg bekommst bei mir haben sie die abgelehnt Orginal 5700 blöd den die Kiste hat eine Nutzlast von 420 Kg. bei Anhängerbetrieb nur noch 320 Kg und das bei einem 7 Sitzer

Ich brauche nicht zwangsläufig die vollen 7000 Kg. Die 3500 Kg würde ich auch nicht regelmäßig ziehen. Alles nur für den privaten Bereich ;-)

übrigens noch eine kleine Anmerkung: handelt es sich bei deinem Bootstrailer um einen Anhänger mit zGG 3,5to, oder mit dem tatsächlichen Gewicht von 3,5 Tonnen? Nur so mal als Frage, denn bei der Anhängelast (nicht der benötigte Führerschein!!) zählt:

- das Tatsächliche Gewicht

- von diesem tatsächlichen Gewicht wird dann noch (wegen Lastübertrag) die Stützlast des Anhängers / Fahrzeuges (der höhere Wert ist entscheidend) abgezogen.

Ich würde zu aller erst mal den Trailer wiegen, wenn der inkl. Boot nämlich tatsächlich 3,3 to wiegt, dann hast Du eh kein Problem (bei 100kg Stützlast). Um "Auslandssicher" zu sein (weil nicht alle diese Regelungen mit den tatsächlichen Gewichten kennen dürften, v.a. in Ländern wie Kroatien) könntest Du noch für wenige Euronen den Trailer auf das notwendige zGG ablasten.

Themenstarteram 11. Januar 2021 um 7:54

Das tatsächliche Gewicht pendelt sich wahrscheinlich zwischen 3400 und 3500 Kg ein. Wenn ich die Stützlast abziehe könnte sich die Überladung innerhalb der 5 % bewegen, die dann Straffrei sind? Ich sag ja, evtl. riskiere ich es einfach. Selbst wenn eine Auflastung samt Anhängelasterhöhung möglich wäre, würde es sich preislich sicher im Bereich von 4000 Euro bewegen. So ungefähr sind die Preise beim T6. Das steht dann eigentlich in keinem Verhältnis zu ner 800€ Anhängerkupplung, mit der ich dann 3200 Kg bewegen darf...

Rechne mal wenn du den Vito mit 3200 Kg bestellst hast du ein zul Zug Ges Gew von 5800 Kg minus die 3500Kg Darf dein Vito noch 2300 Kg wiegen meine V Klasse hat ein Lehrgewicht von 2680 Kg obwohl im Schein 2230Kg Stehen

Themenstarteram 11. Januar 2021 um 9:28

Zitat:

@FBAJUNJOR schrieb am 11. Januar 2021 um 10:02:57 Uhr:

Rechne mal wenn du den Vito mit 3200 Kg bestellst hast du ein zul Zug Ges Gew von 5800 Kg minus die 3500Kg Darf dein Vito noch 2300 Kg wiegen meine V Klasse hat ein Lehrgewicht von 2680 Kg obwohl im Schein 2230Kg Stehen

Als Zuggesamtgewicht werden 6200 Kg eingetragen

https://www.mad-vertrieb.de/.../...iano-typ-w447-baujahr-102014-1.html

Ich suche schon lange nach einer Möglichkeit meinen Vito Mixto zgG 3050 kg auf zulasten. Finde nirgends irgend etwas richtiges. Wo hast du die info@sps-Lomberg.de her mit der Auflistung auf 3500kg. Kannst du mir Infos geben ? Danke.

Welchen D Wert hat denn nun die abnehmbare AHK am V?

Ich möchte meine AHL auch auf 3200 erhöhen bei 8%.

Die 2500 sind für mein Boot zu wenig

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