Auflage im Felgen ABE ... M+S ?
Hallo
Ich habe Stunden im Inertnet nachgelesen - kann aber keine Lösung finden - ich bitte euch mir zu helfen.
Ich fahre einen Golf 7 Facelift 2.0 TDI immoment mit Allwetterreifen die beim Kauf montiert waren.Auf der suche nach einem Komplettsatz Sommerreifen für nächstes jahr hab ich mir eine 17 Zoll Felge von MSW ausgesucht und möchte diese mit 225/45/17 Reifen fahren.
Der Felgenshop bestätigt mir das Felgen und Reifen für meinen Golf geeignet sind - allerdings ist kein grüner Haken bei der Felge.Klickt man weiter steht M+S unter Auflage Reifen - klickt man weiter zum eigentlichen ABE und sucht seinen Auto steht dort die Reifengrösse 225/45/17 Zwei mal ,davon einmal mit Auflage M+S und einmal ohne Auflage
Was zählt den nun?
Anbei ein Screenshot der ABE - hab meine Fin gelb markiert
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Derartige Auflagen haben heute keine rechtliche Verbindlichkeit mehr.
Alle Größen die als Sommerreifen zulässig sind, dürfen auch als Winterreifen montiert werden und umgekehrt.
138 Antworten
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. April 2021 um 20:07:29 Uhr:
Die Aufhebung der Fabrikats- und Profilbindung includiert selbstverständlich auch bei Auflagen in Verbindung mit Sonderrädern.
Wenn Prüfer Anbauabnahmen verweigern, sollten die Betroffenen sich erklären lassen, auf welcher Grundlage diese Entscheidung basiert.
Wie die Aussage des technischen Dienstes lautet, der die Rädergutachten erstellt, hatte ich ja ausführlich erläutert.
Und letztlich unterzeichnet dieser dafür, daß "alles in Ordnung" ist, wenn alle Auflagen eingehalten sind.
Und der Prüfer von TÜV/Dekra/usw. stützt sich bei einer Anbauabnahme nach 19(3) auf das Gutachten des Technischen Dienstes und hat zu checken, ob alle Randbedingungen und Auflagen erfüllt sind. Er prüft praktisch nur den Verwendungsbereich laut Gutachten und den ordnungsgemäßen Einbau/Anbau.
Wenn er die Auflage "nur M+S Reifen" außer Kraft setzen will, muß er eine Einzelabnahme nach §19(2) / §21 durchführen und zeichnet dann selbst (!) dafür, daß "alles in Ordnung" ist.
Ob das ganze technisch begründet ist, steht nicht zur Diskussion; im Gutachten könnte also auch die Auflage stehen "nur zulässig mit roten Ventilkäppchen"......
Jetzt bin ich wieder dran und werde durch den BRV prüfen lassen, ob diese Vorgehensweise rechtlich einwandfrei ist.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. April 2021 um 21:13:43 Uhr:
Jetzt bin ich wieder dran und werde durch den BRV prüfen lassen, ob diese Vorgehensweise rechtlich einwandfrei ist.
Klar, gerne!
Jetzt ich wieder: das leidige Thema liegt seit heute der obersten Bundesbehörde, dem Bundesministerium für Verkehr... vor, um eine finale Klärung zu erzielen.
Es dürfen Wetten darauf abgeschlossen werden, wie das wohl ausgeht. ;-)
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Da ein Golf TDI selbst als GTD "nur" 135KW hat ist es ja eh nicht relevant, sondern wäre nur für die Golf GTI relevant.
Da gäbe es dann folgende Möglichkeiten:
1) Statt Sommerreifen einfach gute, sommerlastige Ganzjahresreifen fahren
2) Einzelabnahme versuchen
3) Nicht legal aber möglich: Die ABE photoshoppen - da bei 17" auf enem Golf VII wahrscheinlich eh niemand die ABE sehen will und falls doch es immerhin glaubwürdig aussehen würde, würde es niemand merken.
Was hast Du geraucht?
Urkundenfälschung ist natürlich besser... Schade, dass nicht alle ABE Siegel haben und teils zu Hause ausgedruckt werden. Aber genau deshalb wird vielleicht wieder zurückgerudert und es wieder für alle umständlicher.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 15. April 2021 um 17:33:22 Uhr:
Jetzt ich wieder: das leidige Thema liegt seit heute der obersten Bundesbehörde, dem Bundesministerium für Verkehr... vor, um eine finale Klärung zu erzielen.Es dürfen Wetten darauf abgeschlossen werden, wie das wohl ausgeht. ;-)
Das Bundesmysterium wird darauf verweisen, dass die Länder zuständig sind 😁
Wahrscheinlich ist weder Bund noch Länder "zuständig", sondern der aaS des technischen Dienstes gibt diese oder jene Reifengröße eben nur als M+S frei, fertig. Der Prüfingenieur kann sich bei einer Anbauabnahme auf das Gutachten stützen wenn diese Auflage eingehalten ist, ansonsten ist halt eine Einzelabnahme fällig.
Bin auf ein sehr interessantes Gutachten für meinen Hyundai gestoßen. Felgen: Autec Wizard in 8x18. Gutachten siehe Bild.
Demnach dürfte ich mit meinem Fahrzeug auf diesen Felgen gar keine Sommerreifen fahren!! Dann kann nur damit zusammenhängen, dass mein Performance original mit 19" ausgeliefert wird. Dann dürfte ich diese 18" nur als Winterräder fahren. Der i30N mit 184kW, der mit 18" ausgeliefert wird, darf alle Reifengrößen fahren im Sommer.
Zitat:
@FloOdw schrieb am 21. April 2021 um 09:24:09 Uhr:
Bin auf ein sehr interessantes Gutachten für meinen Hyundai gestoßen. Felgen: Autec Wizard in 8x18. Gutachten siehe Bild.
Demnach dürfte ich mit meinem Fahrzeug auf diesen Felgen gar keine Sommerreifen fahren!! Dann kann nur damit zusammenhängen, dass mein Performance original mit 19" ausgeliefert wird. Dann dürfte ich diese 18" nur als Winterräder fahren. Der i30N mit 184kW, der mit 18" ausgeliefert wird, darf alle Reifengrößen fahren im Sommer.
Genau diese Fragestellung ist das Thema dieses ganzen Threads.
Zitat:
@nogel schrieb am 21. April 2021 um 11:00:23 Uhr:
Genau diese Fragestellung ist das Thema dieses ganzen Threads.
Scherzkeks😉 Das ist mir wohl bewusst. Ich habe die M+S "Pflicht" bis jetzt immer nur bei einzelnen Reifengrößen gesehen. In meinem Beispiel gäbe es für mich
gar keineMöglichkeit diese Felgen mit Sommerreifen zu fahren.
Hallo,
ich habe mal einen Auszug auss dem Umrüstkatalog von Opel, der sich nicht ausschließlich auf die OEM Felgen bezieht.
Hier sieht man m.M.n. den Knackpunkt:
Der Ersteller der Typgenehmigung muss die Fabrikatsbindung aufheben (lassen). Sonst sind einmal genehmigte Bindungen weiterhin gültig!
Im Auzug 2 sieht man hierzu eine gutachterliche Stellungnahme zur Aufhebung der Sommerreifenbindung, was bei M+S ja auch so sein müsste.
Auszug 2
Zitat:
@FloOdw schrieb am 21. April 2021 um 11:30:33 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 21. April 2021 um 11:00:23 Uhr:
Genau diese Fragestellung ist das Thema dieses ganzen Threads.
Scherzkeks😉 Das ist mir wohl bewusst. Ich habe die M+S "Pflicht" bis jetzt immer nur bei einzelnen Reifengrößen gesehen. In meinem Beispiel gäbe es für mich gar keine Möglichkeit diese Felgen mit Sommerreifen zu fahren.
Das ist ja auch genau mein Problem beim A238 Cabrio - jetzt auf J8 19 Zoll Felgen mit M+S ab Werk
und keine Freigabe für Sommerreifen auf diesen Felgen .