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SAT 11 Felgen Gutachten

Audi
Themenstarteram 10. August 2021 um 6:36

Moin Leute,

Hab heute nette Felgen in meiner Nähe gefunden. Sind die SAT 11 8Jx19 mit einer ET von 35 und einer Mittenzentrierung von 66,6mm.

Hab ein Gutachten für die Mittenzentrierung von 57mm gefunden und weiß nicht ob das beim Eintragen Probleme machen wird.

Am liebsten wäre mir wenn mir wer das richtige Gutachten zukommen lassen kann.

Danke im vorraus.

Gruß, Thomas

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20 Antworten

Auf der Felge steht eine KBA Nummer,einfach Googlen

Themenstarteram 10. August 2021 um 15:51

Nein nicht alle Felgen die ein Gutachten besitzen müssen auch eine KBA Nummer haben. Und so ist es auch in dem Fall

Zitat:

@VerwirrterFuchsVF schrieb am 10. August 2021 um 17:51:18 Uhr:

Nein nicht alle Felgen die ein Gutachten besitzen müssen auch eine KBA Nummer haben. Und so ist es auch in dem Fall

Das halte ich für ein Gerücht.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 10. Aug. 2021 um 18:23:26 Uhr:

Das halte ich füt ein Gerücht.

Ich habe gerade geguckt.

ATS Classic

Aludesign Dezent S8018

Aludesign in 16" für Calibra A

RH Tecnic

Irmscher Twinspoke

OZ Futura

OZ Canyon II

 

und bestimmt noch weitere, die ich per (Vegleichs-) Gutachten habe eintragen lassen, haben keine KBA-Nummer, zumindest konnte ich in meinen abgelegten Unterlagen keine finden.

Zitat:

@VerwirrterFuchsVF schrieb am 10. August 2021 um 08:36:37 Uhr:

Moin Leute,

Hab heute nette Felgen in meiner Nähe gefunden. Sind die SAT 11 8Jx19 mit einer ET von 35 und einer Mittenzentrierung von 66,6mm.

Hab ein Gutachten für die Mittenzentrierung von 57mm gefunden und weiß nicht ob das beim Eintragen Probleme machen wird.

Das sollte Probleme bereiten, denn im Gutachten mit der falschen Mittenzentrierung kann ja dein Auto eigentlich nicht im Verwendungsbereich stehen.

bzw. andersrum gedacht, wenn dein Auto im Verwendungsbereich des Gutachtens steht, können die Felgen eigentlich nicht passen?!

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 10. August 2021 um 18:23:26 Uhr:

Zitat:

@VerwirrterFuchsVF schrieb am 10. August 2021 um 17:51:18 Uhr:

Nein nicht alle Felgen die ein Gutachten besitzen müssen auch eine KBA Nummer haben. Und so ist es auch in dem Fall

Das halte ich für ein Gerücht.

Eine KBA-Nummer haben nur Felgen für die es eine ABE gibt.

Felgen für die es (nur) ein Teilegutachten gibt (oder gar nur Festigkeitsgutachten) können keine KBA-Nummer haben.

Themenstarteram 11. August 2021 um 4:53

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. August 2021 um 20:44:48 Uhr:

Zitat:

@VerwirrterFuchsVF schrieb am 10. August 2021 um 08:36:37 Uhr:

Moin Leute,

Hab heute nette Felgen in meiner Nähe gefunden. Sind die SAT 11 8Jx19 mit einer ET von 35 und einer Mittenzentrierung von 66,6mm.

Hab ein Gutachten für die Mittenzentrierung von 57mm gefunden und weiß nicht ob das beim Eintragen Probleme machen wird.

Das sollte Probleme bereiten, denn im Gutachten mit der falschen Mittenzentrierung kann ja dein Auto eigentlich nicht im Verwendungsbereich stehen.

bzw. andersrum gedacht, wenn dein Auto im Verwendungsbereich des Gutachtens steht, können die Felgen eigentlich nicht passen?!

Naja mit den passenden Zentrierringen geht alles.

@hk_do

Können heute Felgen, für die lediglich ein Festigkeitsgutachten besteht, noch abgenommen werden?

@VerwirrterFuchsVF

Bitte nicht "passen mechanisch" mit "sind zulässig" verwechseln.

Auf die Frage, ob man Deine Felgen mit geeigneten Zentrierringen auf einer Nabe mit 57,1 mm montieren kann, muss man mit "Ja" antworten.

Ob das ganze auch abgenommen werden kann steht im passenden Gutachten.

Hierbei muss das Gutachten zur Felge passen und Dein Auto im Verwendungsbereich aufgeführt sein.

Ohne KBA-Nummer auf der Felge dürfte selbst dem wohlwollendsten Prüfer die Zuordnung des Gutachtens zur vorliegenden Felge schwer fallen.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 11. August 2021 um 10:02:06 Uhr:

@hk_do

Können heute Felgen, für die lediglich ein Festigkeitsgutachten besteht, noch abgenommen werden?

Wenn das Festigkeitsgutachten alle Anforderungen der Richtlinie für die Begutachtung von Sonderrädern bzw das VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt (und auch sonst alles passt): ja, durchaus.

Natürlich nur als Einzelbegutachtung mit anschließender Neuerteilung der BE.

 

 

Zitat:

Ohne KBA-Nummer auf der Felge dürfte selbst dem wohlwollendsten Prüfer die Zuordnung des Gutachtens zur vorliegenden Felge schwer fallen.

Wie schon gesagt: bei Felgen ohne ABE ist das ganz normal, dafür hat dann der Hersteller seine individuelle Kennzeichnung angebracht.

@hk_do

Danke Dir!

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. August 2021 um 10:51:19 Uhr:

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 11. August 2021 um 10:02:06 Uhr:

@hk_do

Können heute Felgen, für die lediglich ein Festigkeitsgutachten besteht, noch abgenommen werden?

Wenn das Festigkeitsgutachten alle Anforderungen der Richtlinie für die Begutachtung von Sonderrädern bzw das VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt (und auch sonst alles passt): ja, durchaus.

Natürlich nur als Einzelbegutachtung mit anschließender Neuerteilung der BE.

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. August 2021 um 10:51:19 Uhr:

Zitat:

Ohne KBA-Nummer auf der Felge dürfte selbst dem wohlwollendsten Prüfer die Zuordnung des Gutachtens zur vorliegenden Felge schwer fallen.

Wie schon gesagt: bei Felgen ohne ABE ist das ganz normal, dafür hat dann der Hersteller seine individuelle Kennzeichnung angebracht.

Meines wissens nach gibt es keine Möglichkeit mehr Felgen nur anhand eines Festigkeitsgutachten legal eintragen zu lassen.


Siehe hierzu:

Doch auch, wenn manch ein Prüfer es noch macht, die Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, ist nicht zulässig. Werden Teile in Serie hergestellt, dann ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig. Und das gilt nicht nur für Leichtmetallfelgen, sondern auch für andere Tuningteile. Die Tuning-Teile wie Felgen, Auspuff und Co. müssen deshalb ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 mitbringen. Alternativ geht natürlich auch die erwähnte ABE. So gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere! Es entspricht also der Tatsache, dass Felgen allein mit einem Festigkeitsgutachten nicht mehr eingetragen werden. Beim TÜV oder der Dekra also nur mit dem Festigkeitsgutachten vorfahren kann man sich sparen. Hat der gewünschte Satz Felgen KEIN Teilegutachten speziell für das gewünschte Auto, gibt es aber ein Teilegutachten für die Felgen für ein anderes Auto und dazu noch vergleichbare Felgen mit Teilegutachten für das eigene Fahrzeug, dann lässt sich das vielleicht mittels Vergleichsgutachten eintragen. Hier entscheidet aber oft der Einzelfall.

@Passat_V6

Danke Dir! So (keine Abnahme nur mit Festigkeitsgutachten) hatte ich das auch in Erinnerung!

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 11. August 2021 um 16:21:46 Uhr:

@Passat_V6

Danke Dir! So (keine Abnahme nur mit Festigkeitsgutachten) hatte ich das auch in Erinnerung!

Wurde damals eingestellt als diese massen an Replika Felgen von Übersee rüberschwappten

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