ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Auflage im Felgen ABE ... M+S ?

Auflage im Felgen ABE ... M+S ?

Themenstarteram 5. Oktober 2019 um 20:43

Hallo

Ich habe Stunden im Inertnet nachgelesen - kann aber keine Lösung finden - ich bitte euch mir zu helfen.

Ich fahre einen Golf 7 Facelift 2.0 TDI immoment mit Allwetterreifen die beim Kauf montiert waren.Auf der suche nach einem Komplettsatz Sommerreifen für nächstes jahr hab ich mir eine 17 Zoll Felge von MSW ausgesucht und möchte diese mit 225/45/17 Reifen fahren.

Der Felgenshop bestätigt mir das Felgen und Reifen für meinen Golf geeignet sind - allerdings ist kein grüner Haken bei der Felge.Klickt man weiter steht M+S unter Auflage Reifen - klickt man weiter zum eigentlichen ABE und sucht seinen Auto steht dort die Reifengrösse 225/45/17 Zwei mal ,davon einmal mit Auflage M+S und einmal ohne Auflage

Was zählt den nun?

Anbei ein Screenshot der ABE - hab meine Fin gelb markiert

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Derartige Auflagen haben heute keine rechtliche Verbindlichkeit mehr.

Alle Größen die als Sommerreifen zulässig sind, dürfen auch als Winterreifen montiert werden und umgekehrt.

119 weitere Antworten
Ähnliche Themen
119 Antworten

Hi,

bei meinem Mazda 6 (2,3l) ist es auch so. Ab Werk mit 17 Zoll Felgen ausgerüstet.

16 und sogar 15 Zoll sind zulässig aber nur als Wintertreifen, steht auch so in allen ABE von Zubehörfelgen.

Ich fahre aber schon seit fast 10 Jahren 16 Zoll Serienfelgen mit Sommerreifen, hat nie jemanden interessiert auch keinen Tüv. Macht auch so gar keinen Sinn, wenn die Felgen zu klein oder die Reifen zu schmal wären für die Leistung dürfte man sie auch nicht als Winterreifen fahren.

Traglast und Geschwindigkeitsindex müssen natürlich zu dem Fahrzeug passen!

Irgendeinen Grund für die M+S Auflage wird es vermutlich aber schon geben, vorallem wenn die Felge und die ABE noch relativ jung sind.

Könnte vielleicht auch damit zusammenängen das in manchen Reifengrössen M+S Reifen nur mit einem niedrigen Geschwindigkeitsindex erhältlich sind, und die Felgen nicht für längere Fahrten mit Höchstgeschwindigkeit, bzw. häufigeres beschleunigen und bremsen im Höchstgeschwindigkeitsbereich ausgelegt sind.

Aber da im konkreten Fall die M+S Auflage den Threadersteller eh nicht betrifft, weil sie nur für die GTI Modelle gelten würde, aber der Threadersteller TDI fährt, darf der Threadersteller ja Sommerreifen fahren.

Und wenn man einen GTI fahren würde gäbe es in 225/45R17 ja genug sommergeeignete Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung für unter 85€.

Kleber Quadraxer 2 225/45 R17 94W XL für 78,59€

Yokohama BluEarth-4S AW21 225/45 R17 94V XL für 78,79€

Nokian Seasonproof 225/45 R17 94V XL für 83,79€

Dunlop Sport All Season 225/45 R17 94W XL für 84,99€

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 21. Apr. 2021 um 14:18:02 Uhr:

Ich fahre aber schon seit fast 10 Jahren 16 Zoll Serienfelgen mit Sommerreifen, hat nie jemanden interessiert auch keinen Tüv.

Nur weil es der Prüfer nicht bemerkt hat, ist es nicht gleich korrekt. Fahre ich mit den Winterrädern im Winter zum TÜV, dann sieht der Prüfer meine Sommerräder übrigens gar nicht und kann diese somit auch nicht beanstanden (wozu es bei mir jedoch keinen Grund gibt) ;-)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 21. April 2021 um 17:27:42 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 21. Apr. 2021 um 14:18:02 Uhr:

Ich fahre aber schon seit fast 10 Jahren 16 Zoll Serienfelgen mit Sommerreifen, hat nie jemanden interessiert auch keinen Tüv.

Nur weil es der Prüfer nicht bemerkt hat, ist es nicht gleich korrekt. Fahre ich mit den Winterrädern im Winter zum TÜV, dann sieht der Prüfer meine Sommerräder übrigens gar nicht und kann diese somit auch nicht beanstanden (wozu es bei mir jedoch keinen Grund gibt) ;-)

Ist mir bewusst, ich bin die letzten Jahre immer mit den "nicht erlauben" Sommerreifen beim Tüv gewesen.

Aber wie gesagt die Felgen sind für das Fahrzeug zulässig und die Reifengröße auch, nur eben eigentlich nicht als Sommerreifen. Traglast und Geschwindigkeitsindex übertreffen die Anforderungen des Fahrzeugs bei weitem. Die 17 Zoll Felgen mit den flachen Reifen waren einfach zu unkomfortabel, die 16er sind spürbar komfortabler.

Das ich wenn es ganz blöd kommt deswegen Ärger bekommen kann nehme ich in Kauf ;)

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 15. April 2021 um 17:33:22 Uhr:

Jetzt ich wieder: das leidige Thema liegt seit heute der obersten Bundesbehörde, dem Bundesministerium für Verkehr... vor, um eine finale Klärung zu erzielen.

Es dürfen Wetten darauf abgeschlossen werden, wie das wohl ausgeht. ;-)

@Gummihoeker Was gibt es neues in dieser Hinsicht?

Bis heute ist mein Postfach leer und auch ich warte...

Bereits seit 2001 gibt´s diese Arbeitsanweisung:

Verbindliche Arbeitsanweisung

der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten

Überwachungsorganisationen und Technischen

Prüfstellen

Stand: 18.10.2001

ab Seite 25:

2.14

ÄNDERUNGSABNAHMEN

EINER RAD-REIFEN-KOMBINATION

AN PKW UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES

„ENTFALLS DER REIFEN-FABRIKATS-BINDUNG“

- Fabrikats- und/oder Typbindungen von Bereifungen in Teilegenehmigungen/Teilegutachten sind für mehrspurige Fahrzeuge nunmehr

lediglich als EMPFEHLUNG anzusehen.

Fallbeispiel b)

- Bei einer Änderungsabnahme für ein Sonderrad wird festgestellt,

dass die im „Prüfzeugnis“ empfohlene/“vorgeschriebene“ Bereifung (hinsichtlich des Fabrikats) nicht am Fahrzeug montiert

ist.

- Im Nachweisblatt ist einzutragen:

ZIFF.33: ZIFF.20 U. 21: AUCH GEN. 195/50 R 15 82H;

BESCHRAENK. OD. AUFLAG. LT. MITZUFUEHR. ABE/TGA*

- Zusätzlich ist unter BEMERKUNGEN/HINWEISE/AUFLAGEN der

Text „FABRIKAT UND/ODER TYP DER BEREIFUNG ABWEICHEND VON EMPFEHLUNG D.ABE/TGA“ einzutragen.

Der Vermerk über das tatsächlich vorhandene Reifenfabrikat ist

möglich!

https://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw_kba_aenderungsabnahme.pdf

Ein alter Hut und hier nicht relevant, da mit Reifenfabrikat und -typ nicht Sommer-/Winterreifen gemeint ist, sondern z.B. Michelin / Pilot Sport

Außerdem wäre es sinnlos, daß dann auch nach 2001 noch ständig (auch aktuell) Teilegutachten erstellt werden, die diese Auflage "nur M+S" enthalten.

Warum das so ist, hatte ich bereits beantwortet.

Zitat:

@nogel schrieb am 2. Mai 2021 um 15:18:02 Uhr:

Außerdem wäre es sinnlos, daß dann auch nach 2001 noch ständig (auch aktuell) Teilegutachten erstellt werden, die diese Auflage "nur M+S" enthalten.

Genau darum gehts doch hier, oder ?

Kleine Anekdote zu den "M+S" in den Auflagen.

Ich hatte vor ca. 2 Jahren eine Felge gekauft und Sommerreifen aufziehen lassen. Laut ABE gibt es keine Reifenbezogene Auflagen in der Größe 225/40R18. Habe mir die ABE ausgedruckt und als PDF gesichert.

Inzwischen wurde die ABE wohl angepasst. In den Auflagen steht nun bei 225/40R18 M+S

Am Lastindex kann es nicht liegen, da es sowohl Sommer- und Winterreifen mit den gleichem Lastindex gibt.

Mal sehen was passiert- ich muss dieses Jahr zum TÜV, lege die Version der ABE vor, die ich habe. Die Andere mit der M+S habe ich nie gesehen ;)

Zitat:

@RaufUndDrunter schrieb am 24. Mai 2021 um 23:32:11 Uhr:

Mal sehen was passiert- ich muss dieses Jahr zum TÜV, lege die Version der ABE vor, die ich habe. Die Andere mit der M+S habe ich nie gesehen ;)

Ob sich der Prüfer überhaupt die ABE anschaut. Denke bei normalen Grössen wird der Prüfer da garnicht drauf schauen.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 15. April 2021 um 17:33:22 Uhr:

Jetzt ich wieder: das leidige Thema liegt seit heute der obersten Bundesbehörde, dem Bundesministerium für Verkehr... vor, um eine finale Klärung zu erzielen.

Es dürfen Wetten darauf abgeschlossen werden, wie das wohl ausgeht. ;-)

BMV und KBA haben bis jetzt nicht darüber entschieden, wie die Situation zu handhaben ist, wie ich heute vom BRV erfuhr.

Die endgültige Entscheidung scheint den Entscheidungsträgern erhebliche Kopfschmerzen zu bereiten...

Also doch bei Weitem nicht so trivial, wie manche hier angenommen haben.

Zitat:

@Martyn136 schrieb am 25. Mai 2021 um 01:04:33 Uhr:

Zitat:

@RaufUndDrunter schrieb am 24. Mai 2021 um 23:32:11 Uhr:

Mal sehen was passiert- ich muss dieses Jahr zum TÜV, lege die Version der ABE vor, die ich habe. Die Andere mit der M+S habe ich nie gesehen ;)

Ob sich der Prüfer überhaupt die ABE anschaut. Denke bei normalen Grössen wird der Prüfer da garnicht drauf schauen.

Genau so ist es gekommen. Der Prüfer wollte die ABE nicht einmal sehen.

Hallo zusammen,

 

Ich möchte mir demnächst auf einem Vectra C die original Opel Speedline Felgen in 18 Zoll aufziehen. Da der Wagen nur wenig bewegt wird im Jahr, wollte ich eigentlich einen Ganzjahresreifen aufbringen (225/45/18).

 

Im offiziellen Umrüstkatalog bzw. im Felgengutachten ist vom TÜV Hessen ausdrücklich die o.g. Reifendimension nur für Sommerreifen zugelassen. Okay, das Gutachten ist auch fast 20 Jahre alt. Keine Ahnung, ob damals Winterreifen oder Ganzjahresreifen in der Dimension noch nicht alltäglich Wagen.

 

Frage ist: kann mir jemand sagen, ob diese Sommerreifenpflicht heute noch besteht?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sommerreifenpflicht lt. TÜV Gutachten' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Auflage im Felgen ABE ... M+S ?