Auffahrunfall ->wieviel zahlt die Versicherung

Audi 80 B3/89

Hallo,

Gestern ist mir einer ins Heck gefahren. Hat es nicht mehr geschaft rechtzeitig zu Bremsen (typischer Auffahrunfall). Bei mir weist die Heckstoßstange unten 2 Brüche auf (ist gegen den Tank geprallt und hat nachgegeben). Man sieht es nicht so sehr. Die stoßstange ist immer noch in der richtigen Position. Kann da noch was kaputt gegangen sein (z.B. unter der Stoßstange irgendetwas) und falls ja was. At fährt sich normal.

Der C4 ist wirklich sehr stabil. Schon mein 2 ter Unfall mit nem C4.

Nun meine Frage:

Was bekomme ich von der Versicherung des Unfallverursachers (Summe). Es muss halt eben die Stoßstange gewechselt und lackiert werden.

Achja es ist ein Audi 100 C4 BJ92 2,8

mfg
Michi

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Zitat:

Original geschrieben von michi22


aha
sprich ich muss ihnen beweisen, dass ich ihn repariert habe? Naja der Gutachter hat sich den Wagen nur von "außen angeschaut (Stoßstange wurde nicht abmoniert und auto wurde nicht hochgehoben). Wieso würde mich der Anwalt nichts kosten? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Was hat dir der Artzt zu den Nackenschmerzen gesagt?

du hast als geschädigter nen anspruch aufs rechtsbeistand (vorausgesetzt gegner 100% schuld).

die kosten des anwalts übernimmt dann die gegnerische versicherung.

@mithras666: wär mir neu, dass die versicherung bestimmt zu welcher werkstatt du das auto bringen musst...

mein corsa damals hatte (vor dem unfall) einen wert von 2900, reperaturkosten 5500, daher wirtschaftl. totalschaden. da zahlt die versicherung den diese 2900 abzüglich des akt. restwert (300).

hallo

Anbei ist ein Link mit einem früherem Bild von meinem Auto auf dem ich die Brüche eingezeichnet habe (weiße linien)

meine Stossstange

Also die Versicherung darf definitiv die Werkstatt nicht aussuchen.... selbst den Gutachter darf man sich selbst suchen.
Und das hat alles nichts mit Klüngelei oder dergeichen zu tun, sondern entspricht der gängigen Rechtssprechung und normale Versicherungen wissen das auch. Ich habe z.B. direkt bei der gegnerischen Versicherung angerufen und gefragt was für Möglichkeiten ich habe und was mir alles zusteht... fand die zwar erst komisch aber obwohl die natürlich auf ihren Vorteil besonnen sind hat sie mir dann Auskunft gegeben... diese dann auf Richtigkeit zu überprüfen liegt natürlich an jedem selbst und im Zweifel ist wie gesagt nen Anwalt damit vertraut...
Im Endeffekt war es eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.

Hier nochmal deine Grundsätzlichen Möglichkeiten:
1. Du bringst ihn in eine Werkstatt und läßt die alles erledigen. Die kassieren dann den vollen Betrag.

2. Du nimmst den Reparaturschaden -16% direkt aufs Konto, da gibt es keinerlei Nachweispflicht für eine Reparatur oder so und machst was du willst damit.

3. Du läßt den Wagen von nem Bekannten oder ner günstigen Werkstatt mit Gebrauchtteilen reparieren, schickst denen Fotos vom Ergebnis und kassierst dann die VOLLE Reparatursumme( die die im Gutachten steht), also incl. der 16%.
Die Versicherung hat dann die Möglichkeit nen Nachgutachten zu bestellen, welches die Reparatur begutachtet - werden die aber bei einem solchen Schaden nie tun da allein das Gutachten locker 400€ kostet..

Zusätzlich solltest du aber auf jeden Fall auf das Ausfallsgeld und ggf. Schmerzensgeld bestehen - sind zusammen immer mindestens 400€.

Bei meinem Unfall hatte ich wirklich für einige Tage Nacken/Kopfschmerzen, wenn es bei dir nicht ganz so schlimm ist, würde ich trotzdem gehen und genau deine Beschwerden schildern - den Kurzbericht vom Doc schickst du dann einfach an die Versicherung.
Ein HWS Schleudertrauma läßt sich trotz z.T. erheblicher Beschwerden oft nicht eindeutig radiologisch oder klinisch nachweisen - ich wurde auch nicht geröntgt. Wer sowas aber mal gehabt hat weiss das die Muskelverspannungen einen ganz schön fertig machen können.

Und man darf nie vergessen das bei soeinem Unfall der andere Schuld ist und man all die Unannämlichkeiten und die Zeitverschwendung um sich um alles zu kümmern normalerweise gar nicht hätte - das kann schon etwas vergütet werden.

Zitat:

prich ich muss ihnen beweisen, dass ich ihn repariert habe? Naja der Gutachter hat sich den Wagen nur von "außen angeschaut (Stoßstange wurde nicht abmoniert und auto wurde nicht hochgehoben).

war der gutachter von dir bestellt oder von der gegnerischen versicherung?? das ist natürlich nicht so prall, denn jetzt könnte ein versteckter schaden hinter der stange sein....

ich würde dir auf jeden fall einen anwalt nehmen. meine schwester hat sich bei ihrem fremdverschuldeten unfall einen anwalt genommen. dieser hat alles für sie geregelt, sie musste mit keiner werkstatt, mit keiner versicherung telefonieren und auch keinerleit rechnungen überweisen. am schluss kam die entschädigungssumme vom anwalt und alles war geregelt und bezahlt. und das alles musste die gegnerische versicherung zahlen, also warum sollte man sich dann als rechtslaie den stress selber geben und mit den versicherungen streiten??

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Also ich hab immer nur über das Gutachten abgerechnet und mir das Geld überwiesen lassen.Ich mußte nie beweisen ob ich das Auto repariert habe.Du bekommst das Geld ohne Mwst.
War erst letztes Jahr so bei mir .Hat sich da inzwischen was geändert?

So ich werde mir einen Anwalt nehmen denn die haben heute gemeint, dass sie mir 530 Euro als Abfindung geben könnte. Allein die blanke Stoßstange kostet da mehr. Weiters haben die gemeint, dass sie eine Reparetur von einer Werkstatt (die mindestens doppelt so viel ausmachen würde ) zahlen würden. Ich müsste da aber eine Rechnung vorlegen.

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